Oe 1 Bü 14525
Hohenloher Zentralarchiv Neuenstein (HZAN)
Papiere zur Schenkung von 1796, mit der Friedrich Wilhelm II., König von Preußen, dem Fürsten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen Güter in Südpreußen, dem preußischen Anteil am geteilten Polen, gab: die Urkunde und ihre beglaubigten Abschriften, die Eintragung seines Besitztitels, eine Taxe und der amtliche Schriftwechsel zu ihrer Ausführung.
- Dokumente
- 44
- Handschriftenseiten
- 165
- Zeitraum
- 1794–1804
Über diesen Bestand
Ein Band mit Urkunden und amtlichen Schriftstücken über die Güter in Südpreußen, die die preußische Krone 1796 und 1797 an Fürst Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen (1746-1818), einen preußischen General, verlieh. Er enthält 44 Dokumente auf 165 Seiten aus den Jahren 1794 bis 1804 und liegt im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein. Die meisten Dokumente sind beglaubigte Abschriften.
Historischer Hintergrund
Südpreußen war die Provinz, die aus dem preußischen Anteil an der zweiten und dritten Teilung Polens gebildet worden war. Nach dem Aufstand von 1794 konfiszierte die Krone die Güter der daran beteiligten Grundbesitzer, und 1796 zog sie die Güter der Kirche ein. Güter beider Art wurden an Offiziere und Beamte verliehen. Das Eigentum an adligem Grundbesitz wurde in Hypothekenbüchern verzeichnet, die die Regierungen der Provinz führten; sie waren zugleich Gerichte und saßen in Poznań (Posen) und Kalisz. Ein neuer Eigentümer musste seinen Besitztitel nachweisen, bevor er eingetragen wurde; kam ein Gut von der Krone, so ließ zuvor der Fiskus seinen eigenen Titel in einem förmlichen Termin auf.
Inhalt
Die Verleihung von 1796
Die Urkunde vom 9. August 1796 verleiht Hohenlohe-Ingelfingen die Stadt Kamionna und den Marktflecken Kolno im Kreis Poznań, die Dörfer Trąbczyn, Szetlewek, Nowawies, Łazy, Alt und Neu Laski, Osiny und das Trąbczyner Hauland im Kreis Konin sowie Brzyce in Kujawien [1, 2, 3, 4]. Sie ist hier in drei Abschriften überliefert [1, 3, 4]. Die Güter waren Anton von Prusimski wegen seiner Teilnahme am Aufstand von 1794 konfisziert worden [12]. Ein Schreiben des Grafen Hoym, des für die Provinz zuständigen Ministers, teilt die Entscheidung des Königs mit, veranschlagt den jährlichen Ertrag der Güter auf 4.000 Thaler und empfiehlt einen Verwalter [39].
Die Verleihungen von 1797
Eine zweite Urkunde, vom 19. Juni 1797, verleiht sechzehn vormals geistliche Dörfer, darunter Pszczew, Zagórów, Kopojno, Drzewce und Wrąbczyn. Als Grund nennt sie, dass sich die Güter Prusimskis als hoch verschuldet erwiesen hatten [5, 8, 9, 10, 16, 17, 22]. Eine Deklaration vom 1. Dezember 1797 fügt die Zubehörungen der Güter Pszczew, Zagórów und Wieniec hinzu [6, 7, 11, 16, 18]. Beide Verleihungen stehen unter der Auflage einer festen jährlichen Abgabe an die Krone und des Unterhalts der früheren geistlichen Besitzer [5, 6].
Übergabe der Güter
Ein königlicher Befehl an die Kammern in Poznań und Petrikau stellt fest, die Übergabe sei eine bloße Förmlichkeit gewesen und Inhaber von Pfand- und Pachtverträgen seien im Besitz belassen worden; die Kammern sollen deren Ansprüche prüfen und die Bevollmächtigten Hohenlohe-Ingelfingens in den Besitz setzen [40]. Ein Schreiben Hoyms erläutert die Verzögerung und die Stellung der Geistlichkeit, die die Güter für den Fiskus verwaltete [41].
Eintragung des Besitztitels
Hypothekenscheine und Auszüge aus dem Hypothekenbuch verzeichnen den Besitztitel Hohenlohe-Ingelfingens und die Lasten auf Szetlewek, Kolno, Pszczew, Zagórów und Bątkowo [2, 12, 15, 21, 25, 28]. Der Auszug für Zagórów nennt ein Darlehen von 250.000 Rthl an von Triebenfeld, das zum Teil an andere Gläubiger abgetreten ist [21]. Der Schein für Pszczew nennt Schulden bei Johann Wilhelm Glenck und anderen [25, 26].
Der Schriftwechsel über die Eintragung richtet sich überwiegend an Glenck, den Bau- und Ökonomierat Hohenlohe-Ingelfingens in Wrocław (Breslau). Die Regierungen in Kalisz und Poznań setzen und verlängern Fristen für den Nachweis des Besitztitels, und Glenck drängt auf die Auflassung der Güter von Pszczew und in Kujawien durch den Fiskus [19, 20, 29, 30, 33, 34, 35, 36, 37, 38]. Die Regierung in Kalisz verlangt eine beglaubigte Abschrift des Urteils, mit dem das Vermögen Prusimskis konfisziert wurde; ein Gesuch darum wird in Poznań abgewiesen, weil das Urteil in Toruń (Thorn) ergangen war [31, 42, 43, 44]. Ein Schreiben ersucht darum, dass Hohenlohe-Ingelfingen für die verliehenen Güter den Huldigungseid leistet [32].
Taxen
Der Band enthält eine Taxe von Kamionna und Kolno, eine Taxe ihres Forstes und eine gerichtliche Taxe von Szetlewek, die einen Bruttowert von 34.803 Rthl angibt [13, 14, 23]. Ein weiteres Dokument ist ein beschädigter Vermerk, von dem wenig zu lesen ist [24].
Form und Sprache
Die Dokumente sind deutsch; der Hypothekenbuchauszug für Zagórów ist zum Teil polnisch. Da die meisten Dokumente beglaubigte Abschriften sind, sind Datum und Ort eines Dokuments oft die der Beglaubigung und nicht die der abgeschriebenen Urkunde. Mehrere Urkunden erscheinen mehrfach, als eigene Abschriften mit eigener Beglaubigung. Die beiden Taxen von Kamionna und Kolno sind Tabellen und werden zeilenweise wiedergegeben. Die Dokumente behalten die Zählung des Archivs, die nicht ihren Daten folgt.
Verwandte Bestände
Die Akte des Ministeriums über die Urkunden vom August 1796: I. HA GR, Rep. 7 C, Nr. 3570. Verträge, mit denen die Güter verkauft und verpachtet wurden: Oe 1 Bü 14526. Das Majorat von 1805, das die südpreußischen Güter einschließt: Oe 1 U 199. Briefe des Bevollmächtigten Peter Friedrich von Triebenfeld an Hohenlohe-Ingelfingen: Oe 1 Bü 9454. Abschriften der Schuldverschreibung, mit der Triebenfeld 1805 einen Teil des Darlehens auf Zagórów der Invalidenkasse verpfändete, und des dafür ausgestellten Hypothekenscheins: I. HA Rep. 162, Nr. 295.
Dokumente
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Wie er bearbeitet wurde
Aufnahmen
Das Archiv lieferte 128 Aufnahmen. Aus ihnen wurden 209 Einzelseiten geschnitten. 165 davon tragen Text, der transkribiert wurde. Die übrigen sind Umschläge, leere Seiten und Seiten, die der Herausgeber nicht transkribieren ließ.
Transkription
Der deutsche Text wurde von einem KI-System transkribiert und vom Herausgeber geliefert, eine Datei je Seite.
Gliederung in Dokumente
Der Herausgeber hat die 44 Dokumentgrenzen festgelegt. Die Dokumente behalten die Nummern, die das Archiv ihnen gegeben hat.
Korrekturen
Ein KI-Modell (Claude) ging die Transkription in drei Durchgängen durch, und jede Änderung ist mit der Zeile in ihrem früheren Wortlaut verzeichnet. Der erste Durchgang berichtigte Lesefehler, stellte an elf Stellen die Reihenfolge der Zeilen wieder her und entfernte zwei Zeilen, die nicht auf der Seite stehen. Die späteren Durchgänge brachten Personennamen und die Titel des Königs auf eine Schreibung. Auf Weisung des Herausgebers vereinheitlicht dieser Bestand Personennamen in der Transkription selbst. Ortsnamen stehen in der deutschen Form, die die Dokumente gebrauchen; die Verzeichnisse und die englische Übersetzung geben den polnischen Namen.
Viele Urkunden liegen in mehr als einer Abschrift vor, und eine Abschrift diente dazu, ein zweifelhaftes Wort in einer anderen zu klären. Zwei Dokumente enthalten ein Datum, das nicht stimmen kann. Der Herausgeber prüfte beide an den Aufnahmen, stellte fest, dass die Dokumente selbst irren, und ließ sie wie geschrieben stehen.
Kustoden und Absätze
Ein Schreiber setzte oft das erste Wort der nächsten Seite an den Fuß der Seite. Diese Kustoden wiederholen Text und wurden auf Weisung des Herausgebers aus der Transkription entfernt, insgesamt 49. Wo die Lesefassung in Absätze bricht, wurde nach einer Regel entschieden und in 227 Fällen, die die Regel nicht klären konnte, von Hand.
Zusammenfassungen und Übersetzung
Das Modell übersetzte jedes Dokument ins Englische. Die Zusammenfassungen wurden zunächst aus diesen Übersetzungen geschrieben. Im Oktober 2026 wurden sie neu verfasst, auf Deutsch, nach einer Lektüre jedes Dokuments im deutschen Text, und jede ihrer 212 Aussagen wurde danach am Dokument geprüft. In der endgültigen Fassung trafen alle zu; wo eine Aussage auf einem nicht sicher gelesenen Wort beruhte, wurde sie gestrichen oder allgemein gehalten. Die englischen Zusammenfassungen sind Übersetzungen der deutschen.