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December 1799
Kalisz (Kalisch)
A mortgage certificate of the Government at Kalisz for Friedrich Ludwig, reigning Prince of Hohenlohe-Ingelfingen, on the allodial estate of Szetlewek, which the deed of gift of 9 August 1796 granted him and which he valued at 24,000 Rthl. Entered on it are a ban on selling the estate to natives of the country without consent; 8,333 Rthl 8 Groschen (50,000 Polish florins), lent to the owner free of interest by Ignatz von Radzinski as security for the rent of Szetlewek; and a protest by Jacob von Przespolewski over 30,000 Polish florins under a bond of the former owner, von Prusimski, which is entered on Trąbczyn as well.
Hypothekenschein der Regierung zu Kalisz für Friedrich Ludwig, regierenden Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen, über das Allodialgut Szetlewek, das ihm die Schenkungsurkunde vom 9. August 1796 verlieh und dessen Wert er mit 24000 Rthl angab. Eingetragen sind das Verbot, das Gut ohne Erlaubnis an Landeseingeborene zu verkaufen; 8333 Rthl 8 ggl (50000 polnische Gulden), die Ignatz von Radzinski dem Besitzer zinslos als Sicherheit für die Pachtgelder von Szetlewek geliehen hat; und eine Protestation Jacob von Przespolewskis wegen 30000 polnischer Gulden aus einer Verschreibung des Vorbesitzers von Prusimski, die zugleich auf Trąbczyn eingetragen ist.
- Das in der Provinz Sued Preußen und deren Konin-
- schen District belegene freye allodial-Guth
- Szetlewek
- hat der zeitige Besitzer der regierende Fürst
- von Hohenlohe Ingelfingen Friedrich
- Ludwig durchlaucht, laut Donations-Urkunde
- vom 9ten August 1796. von des Höchstseeligen
- Königs Friedrich Wilhelm II. Majestaet erb und
- eigenthümlich verliehen erhalten, und hat er den
- Werth deßelben auf 24000 Reichsthaler schreibe
- Vier und Zwanzig Tausend Reichsthaler
- angegeben. Eingetragen ex Decreto vom 2ten
- Julij. 1799.
- Darauf sind eingetragen.
- I Onera perpetua Einschränkungen des
- Eigenthums oder der Disposition.
- Die Einschränkung des Eigenthums, daß diese
- Güter an keinen Landes eingebornen verkauft
- werden dürfen, es wäre denn, daß der
- erste oder einer der folgenden Besitzer
- den Consens zur Veräußerung an Landes
- Eingeborne erhalten hätte, welchenfalls eine
- unbedingte Veräußerungs-Befugniß an
- Besizfähige, für die Folge Plaz greift,
- ist auf den Grund des HofRescripts
- vom 24ten Februar 1800. ex Decreto vom
Das in der Provinz Sued Preußen und deren Koninschen District belegene freye allodial-Guth Szetlewek hat der zeitige Besitzer der regierende Fürst von Hohenlohe Ingelfingen Friedrich Ludwig durchlaucht, laut Donations-Urkunde vom 9ten August 1796. von des Höchstseeligen Königs Friedrich Wilhelm II. Majestaet erb und eigenthümlich verliehen erhalten, und hat er den Werth deßelben auf 24,000 Reichsthaler schreibe Vier und Zwanzig Tausend Reichsthaler angegeben. Eingetragen ex Decreto vom 2ten Julij. 1799.
Darauf sind eingetragen.
I Onera perpetua Einschränkungen des Eigenthums oder der Disposition. Die Einschränkung des Eigenthums, daß diese Güter an keinen Landes eingebornen verkauft werden dürfen, es wäre denn, daß der erste oder einer der folgenden Besitzer den Consens zur Veräußerung an Landes Eingeborne erhalten hätte, welchenfalls eine unbedingte Veräußerungs-Befugniß an Besizfähige, für die Folge Plaz greift, ist auf den Grund des HofRescripts vom 24ten Februar 1800. ex Decreto vom
- 27ten May 1800. eingetragen worden.
- Gerichtlich versicherte Schulden und andere
- Real-Verbindlichkeiten.
- 1., 8333 rtl. 8 gg. Acht Tausend drey Hundert Drey und
- Dreyssig Reichsthaler 8 ggl. oder 50000. Floren
- polnisch in Species Thalern, hat der Ignatz
- von Radzinski dem Besitzer ohne Zinsen zur
- Sicherheit der zu entrichtenden Pachtgelder von
- Szetlewek, und zur Deckung der etwanigen
- Deteriorationen geliehen, sind auf den Grund
- des zwischen ihm unterm 5ten September 1799.
- geschlossenen und den 17ten ejusdem confirmir-
- ten Vergleichs §. 5. ex Decreto vom 22ten October
- 1799. für den Creditor von Radzinski
- eingetragen worden.
- Eine Protestation pro salvando iure et
- loco für den Jacob von Przespolewski
- wegen einer Anforderung von 30000. floren
- polnisch ex inscriptione des vorigen Be-
- sizzers von Prusimski vom 25ten Juny
- 1789. nebst rückständigen Zinsen a 5 proCent
- seit Johannis 1790. welche ex Decreto vom
- 8ten April 1800. hier und zugleich auf Trąb-
- czyn eingetragen worden ist.
- Außer vorstehenden Posten ist auf dem
- Guthe Szetlewek im Hypothequen-Buch
- nichts eingetragen, und wird übrigens
27ten May 1800. eingetragen worden. Gerichtlich versicherte Schulden und andere Real-Verbindlichkeiten.
1., 8,333 rtl. 8 gg. Acht Tausend drey Hundert Drey und Dreyssig Reichsthaler 8 ggl. oder 50,000. Floren polnisch in Species Thalern, hat der Ignatz von Radzinski dem Besitzer ohne Zinsen zur Sicherheit der zu entrichtenden Pachtgelder von Szetlewek, und zur Deckung der etwanigen Deteriorationen geliehen, sind auf den Grund des zwischen ihm unterm 5ten September 1799. geschlossenen und den 17ten ejusdem confirmirten Vergleichs §. 5. ex Decreto vom 22ten October 1799. für den Creditor von Radzinski eingetragen worden.
Eine Protestation pro salvando iure et loco für den Jacob von Przespolewski wegen einer Anforderung von 30,000. floren polnisch ex inscriptione des vorigen Besizzers von Prusimski vom 25ten Juny 1789. nebst rückständigen Zinsen a 5 proCent seit Johannis 1790. welche ex Decreto vom 8ten April 1800. hier und zugleich auf Trąbczyn eingetragen worden ist.
Außer vorstehenden Posten ist auf dem Guthe Szetlewek im Hypothequen-Buch nichts eingetragen, und wird übrigens
- dieser Hypothequen-Schein seiner Durchlaucht
- dem regierenden Fürst von Hohenlohe Ingel-
- fingen Friedrich Ludwig wegen des für den-
- selben auf den Grund der Donations-Urkunde
- vom 9ten August 1796. eingetragenen Tituli
- Possessionis in vim recognitionis hierdurch
- ertheilt.
- Urkundlich unter der Königlichen Südpreußischen
- Regierung größern Insiegel und gewöhnlichen
- Unterschrift-Gegeben Kalisch den 22ten
- July 1800.
- Renk[?]
- Von Rangeler[?]
- Reg Rath
- Hypothequen-Schein
- Für
- seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten
- von Hohenlohe Ingelfingen Friedrich
- Ludwig, über das im Koninschen District
- belegene freye allodial-Guth Szetlewek.
- Schlegel
- Canzley Director
- Beda
- Ingrossator
- H. Schein 2 rt. 2 gg.
- Stempel 6. gg
- Moz 2 gg.
- Bl 3 gg.
- *archiv 1 rt
dieser Hypothequen-Schein seiner Durchlaucht dem regierenden Fürst von Hohenlohe Ingelfingen Friedrich Ludwig wegen des für denselben auf den Grund der Donations-Urkunde vom 9ten August 1796. eingetragenen Tituli Possessionis in vim recognitionis hierdurch ertheilt.
Urkundlich unter der Königlichen Südpreußischen Regierung größern Insiegel und gewöhnlichen Unterschrift-Gegeben Kalisch den 22ten July 1800.
Renk[?]
Von Rangeler[?] Reg Rath
Hypothequen-Schein Für seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten von Hohenlohe Ingelfingen Friedrich Ludwig, über das im Koninschen District belegene freye allodial-Guth Szetlewek. Schlegel Canzley Director Beda
Ingrossator
H. Schein 2 rt. 2 gg. Stempel 6. gg
Moz 2 gg.
Bl 3 gg.
*archiv 1 rt


