Traces in the Sand

Document 1 · Donation

July 1800

Kalisz (Kalisch)

A certified copy of King Friedrich Wilhelm's deed of gift of 9 August 1796: for long service Friedrich Ludwig, reigning Prince of Hohenlohe-Ingelfingen, lieutenant general and governor of Wrocław, receives the estates fallen to the King, Kamionna and Kolno in the Poznań district, Trąbczyn, Szetlewek, Nowawies, Łazy, Old and New Laske, Osiny and Hauland Trąbczyński in the Konin district, and Brzyce in Cujavia, heritably and to dispose of freely, saving the sovereign's taxes. The Government at Kalisz certifies the copy; the title to Szetlewek is entered in the Konin mortgage book.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
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  1. Copia vidimata
  2. Wir Friedrich Wilhelm von Gottes
  3. Gnaden König von Preußen pp.
  4. Urkunden und erklären vermittelst
  5. dieses Unsers offenen Briefes für Uns
  6. und Unsere Nachkommen an der Crone
  7. der Kur, und Unsern übrigen Landen
  8. und fügen hiermit jedermänniglich
  9. den solches angehet, in Gnaden zu wißen:
  10. daß, wie wir aus angestammter
  11. Huld und Milde sehr geneigt sind
  12. die Uns und Unserm Königlichen
  13. Hause geleisteten guten und er-
  14. prießlichen dienste durch besondere
  15. Merckmahle Unsers Königlichen
  16. Wohlwollens zu erkennen, und
  17. zu verhalten, Wir die von dem
  18. Hochgebohrnen Fürsten, Unserm
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  1. freundlich lieber Oheim Friedrich Ludwig
  2. regierenden Fürsten von Hohenlohe
  3. Ingelfingen, Unserm General-Lieu-
  4. tenant der Infanterie Chef eines
  5. Regiments zu Fuß, Gouverneur
  6. der Hauptstadt Breslau, Ritter
  7. Unsrer Orden etc. seit geraumen Jahren
  8. Uns und Unserm Königlichen Hause
  9. geleisteten wichtigen, ausgezeichneten
  10. und nützlichen dienste in Unserm
  11. Königl. Gemüth erwogen, und, um
  12. gedachten Herren Fürsten ein Merck-
  13. mal der Anerkennung seiner vorzüg-
  14. lichen Verdienste und Unsrer Königlichen
  15. Erkenntlichkeit zu geben, resolvirt haben
  16. denenselben die nachbenannten zu Un-
  17. serer Allerhöchsten Disposition an-
  18. heim gefallenen
  19. Güter, nemlich:
  20. Kamiono oder Keemen
  21. die Stadt
  22. mit den Marckt-Flecken Kulm
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  1. Posenischen Kreises, die Dörfer Trąb-
  2. czyn, Szetlewek, Nowa wies, Łazy
  3. Alt. und Neu-Laske, Osiny, Hauland
  4. Trąbczyński Koninschen Kreises, und
  5. das dorff Brzyce nebst Pertinentien
  6. in Cujavien, mit allen ihren Zubehörungen,
  7. sie mögen Nahmen haben, wie sie wollen
  8. erb und eigenthümlich zu verleihen
  9. und zu übereignen.
  10. Wir thun auch solches hiermit, und
  11. in Kraft dieses aus Königlicher Macht
  12. und Vollkommenheit für Uns und
  13. Unsere Nachkommen und Nachfolger
  14. an der Crone der Kur und Unsern
  15. übrigen landen, dergestalt und also
  16. daß obgedachter Unser freund-
  17. lich lieber Oheim, der Fürst von Ho-
  18. henlohe Ingelfingen obbenann-
  19. te Güter mit allen darauf haf-
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  1. tenden Rechten und Gerechtigkeiten
  2. wie solche zeithero ausgeübt worden,
  3. oder rechtmäßig ausgeübt werden
  4. können, wie nicht weniger mit allen
  5. ihren Pertinentien und andern
  6. zubehörungen, sie mögen Nahmen
  7. haben, wie sie wollen, so wie dieselben
  8. bisher benutzt worden, oder den Rechten
  9. nach benutzt werden können, als ein
  10. wohl erworbenes und unverschränck-
  11. tes Eigenthum, jedoch unter dem
  12. Vorbehalt, der gleich andern Gütern
  13. Unserer Südpreußischen Vasallen
  14. darauf zu legenden Landesherrlichen
  15. Steuren und andern öffentlichen
  16. Abgaben, für sich und seine Nach-
  17. kommen und Erben, von nun an zu
  18. ewigen Zeiten, von Uns und Unsrem
  19. Nachkommen unwiederrufflich
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  1. haben, besitzen und benutzen auch dem-
  2. selben die Macht beigelegt seyn solle
  3. darüber nach Gefallen zu disponiren
  4. männiglich ungehindert
  5. Wir befehlen, und gebiethen dem-
  6. nach Unserm sämtlichen Südpreußl.
  7. Regierungen und Krieges und Do-
  8. mainen Kammern, wie auch allen
  9. andern Behörden, die solches angehet
  10. hiermit so gnädig als ernstlich, daß
  11. sie weder mehr erwehnten Herrn
  12. Fürsten von Hohenlohe Ingel-
  13. fingen in dem denselben verliehe-
  14. nen erb- und eigenthümlichen
  15. Besitze der obbenannten Besitzungen
  16. und Güter nebst ihren Pertinenzien
  17. und zubehörungen, noch den oder
  18. diejenigen
  19. auf welche derselbe
  20. vermöge und in Kraft dieses
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  1. Unsers Schenckungs-Briefes, solchen
  2. dereinst vererben, oder sonst durch
  3. andere Actus inter vivos aut mortis
  4. causa auf rechtliche Weise übertra-
  5. gen möchte, in keinerley Wege hindern
  6. noch beirren, sondern vielmehr
  7. denselben, und eventualiter auch
  8. sie deßelben frey und ruhig
  9. genießen laßen, dawieder selbst
  10. nichts thun, noch daß solches von
  11. andern geschehe, veranlaßen
  12. oder gestatten, bey Vermeidung
  13. Unsrer Allerhöchsten Ungnade
  14. und unausbleiblicher harten Ahn-
  15. dung.
  16. des zu Urkund haben wir gegen-
  17. wärtigen Donations-Brief höchst-
  18. eigenhändig unterschrieben, und Unser
  19. 1.
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  1. Königliches großes Innsiegel daran
  2. hängen laßen.
  3. So geschehen und Gegeben in Unsrer
  4. Residenz. Stadt Berlin den neunten Tag
  5. des Monats August nach Christi unsers
  6. Herrn Geburt in Ein Tausend Sieben
  7. hundert und sechs und neunzigsten
  8. und Unsrer Königl. Regierung im
  9. zehnten Jahre.
  10. Friedrich Wilhelm
  11. Hoym. Goldbeck.
  12. Schenkungs-Urkunde.
  13. für den
  14. Fürsten v Hohenlohe Ingelfingen zum
  15. erbund eigentümlichen Besitze der Stadt Kamiono
  16. oder Keemen und des Marckt-Fleckens Kulm
  17. Posenischen Kreises, der Dörfer Trąbczyn, Szet-
  18. lewek, Nowa wies, Łazy, Alt und Neu Laske
  19. Osiny, Hauland Trąbczyński Koniner Kreises u. des
  20. dorfs Prijce nebst zubehor in Cujavien.
  21. Copiae praemissa concordat. cum suo
  22. originali in fidem attestor
  23. Schlegel
  24. (L. S.)
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  1. Daß vorstehende Abschrift mit der be-
  2. glaubten Abschrift übereinstimmt, wird
  3. unter der Königl. Südpreußl. Regierung
  4. größern Innsiegel und Unterschrift
  5. hiermit in fidem attestirt. Gegeben
  6. zu Kalisch den 8ten July 1800.
  7. Reck
  8. Tituli possessionis von Szetlewek
  9. für Seiner Durchlaucht des regierenden
  10. fürsten von Hohenlohe Ingelfingen
  11. Friedrich Ludwig eingetragen im
  12. hypothequenbuch Koninschen Districti
  13. vol. 3. Fol. 101. laut beigehefteter
  14. Recognition Kalisch den 22ten
  15. July 1800
  16. Beda
  17. Ingrossator
  18. Schleyer[?]