Document 19 · Royal rescript
29 July 1800
Kalisz (Kalisch)
The Government at Kalisz calls on the reigning Prince of Hohenlohe-Ingelfingen at Wrocław to prove within four weeks his ownership of the former church estates of Kopojno, Drzewce, Swięcia and Zagórów in the Konin district, and to apply for a hearing to enter his title. According to the War and Domains Chamber the estates have been granted to him and already handed over.
Die Regierung zu Kalisz fordert den regierenden Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen in Wrocław auf, binnen vier Wochen sein Eigentum an den ehemals geistlichen Gütern Kopojno, Drzewce, Swięcia und Zagórów im Koniner Kreis nachzuweisen und einen Termin zur Eintragung seines Besitztitels zu beantragen. Nach der Kriegs- und Domänenkammer sind ihm die Güter verliehen und bereits übergeben.
- Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm
- König von Preußen etc.
- Unsern gnädigen Gruß und Königl. Gnade zuvor.
- Durchlauchtigster Fürst, freundlich lieber Vetter!
- da, nach der von Unsrer hiesigen Krieges und Domai-
- nen Kammer der hiesigen Regierung gethanen Berich-
- tigung Euer Liebden die im Koniner Kreise belegene
- ehemalen geistlichen Güter Kopojno, Drzewce,
- Swięcia und Zagorowo zu adlichen Rechten ver-
- liehen und bereits naturaliter übergeben worden,
- sind: so laßen Euer Liebden wir hiermit ansinnen
- sich binnen 4 Wochen, über den eigenthümlichen
- Besitz dieser Güther gehörig auszuweisen und
- Terminum zu Berichtigung des Tituli posses-
- sionis auf Ihren Nahmen zu extrahiren.
- und Euch mit Königl. Gnade und geneigten
- willen wohl beigethan. Gegeben auf Unsrer
- Regierung zu Kalisch den 29ten Julii 1800.
- Reck.
- An
- des regierenden Fürsten zu
- Hohenlohe Ingelfingen
- liebden
- in Breslau
- Schleyer[?]
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm König von Preußen etc.
Unsern gnädigen Gruß und Königl. Gnade zuvor.
Durchlauchtigster Fürst, freundlich lieber Vetter! da, nach der von Unsrer hiesigen Krieges und Domainen Kammer der hiesigen Regierung gethanen Berichtigung Euer Liebden die im Koniner Kreise belegene ehemalen geistlichen Güter Kopojno, Drzewce, Swięcia und Zagorowo zu adlichen Rechten verliehen und bereits naturaliter übergeben worden, sind: so laßen Euer Liebden wir hiermit ansinnen sich binnen 4 Wochen, über den eigenthümlichen Besitz dieser Güther gehörig auszuweisen und Terminum zu Berichtigung des Tituli possessionis auf Ihren Nahmen zu extrahiren. und Euch mit Königl. Gnade und geneigten willen wohl beigethan. Gegeben auf Unsrer Regierung zu Kalisch den 29ten Julii 1800. Reck.
An des regierenden Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen liebden in Breslau
Schleyer[?]
