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28 January 1803
Kalisz (Kalisch)
A court valuation of the estate of Szetlewek in the Konin district, issued by the Government at Kalisz for Friedrich Ludwig, reigning Prince of Hohenlohe-Ingelfingen. The estate measures 1,724 Morgen; on it live three full-holding peasants, five half-holders and nine lodgers, with an inn, a smithy and a water mill. The subjects have had their firewood from the Trąbczyn wood, since the two estates always had one lord. Szetlewek is leased from 1799 to 1805 to Ignatz von Radzinski for 7,800 florins a year. Less the stock, which belongs to the lessee, the value is set at 31,171 Rthl 23 Groschen 4 pfennig.
Gerichtlicher Wertanschlag des Guts Szetlewek im Koniner Kreis, den die Regierung zu Kalisz für Friedrich Ludwig, regierenden Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen, ausfertigen ließ. Das Gut misst 1724 Morgen; darauf sitzen drei Ganzhüfner, fünf Halbhüfner und neun Einlieger, mit einem Krug, einer Schmiede und einer Wassermühle. Die Untertanen erhielten Brennholz aus dem Wald von Trąbczyn, da beide Güter stets einen Herrn hatten. Szetlewek ist von 1799 bis 1805 für jährlich 7800 Gulden an Ignatz von Radzinski verpachtet. Nach Abzug des Inventars, das dem Pächter gehört, wird der Wert auf 31171 Rthl 23 gg 4 d festgesetzt.
- Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden
- König von Preußen ex
- Thun kund und fügen hiemit zu wißen
- daß von dem adlichen Guthe Szetlewek
- Koniner Kreises eine gerichtliche
- Taxe aufgenommen worden, welche wie
- folget lautet:
- Instrumentum taxationis
- von
- dem, dem regierenden Herrn Fürsten zu
- Hohenlohe Ingelfingen Friederich Ludewig
- durchlaucht gehörigen in der Provinz Süd-
- preußen im Departement der Königl.
- Regierung in Kalisch dessen Koniner
- Kreise und Kirchspiel Rzgow gelegenen
- Güthe
- Szetlewek.
- Ist im rectificirten Capitals werth
- in der Summe der 31,171 rt. 23 gg. 4 d.
- oder 187,031 fl. 25 g. pol in cal-
- culo richtig.
- Cretius
- Regierungs Calculator.
Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ex Thun kund und fügen hiemit zu wißen daß von dem adlichen Guthe Szetlewek Koniner Kreises eine gerichtliche Taxe aufgenommen worden, welche wie folget lautet:
Instrumentum taxationis von dem, dem regierenden Herrn Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen Friederich Ludewig durchlaucht gehörigen in der Provinz Südpreußen im Departement der Königl. Regierung in Kalisch dessen Koniner Kreise und Kirchspiel Rzgow gelegenen Güthe Szetlewek.
Ist im rectificirten Capitals werth in der Summe der 31,171 rt. 23 gg. 4 d. oder 187,031 fl. 25 g. pol in calculo richtig.
Cretius Regierungs Calculator.
- Das in der Provinz Südpreußen im Depar-
- tement der Königl. Regierung in Kalisch
- dessen Koniner Kreise und Kirchspiel
- Rzgow gelegene Guth Szetlewek ist
- von Zagorowo 1 1/4 Meile, Konin 3 Meilen
- Peysern 2 Meilen, Slupce 2 Meilen
- Kalisch 5 Meilen und vom Wartha
- fluß 1 Meile entfernt. Es grenzen
- gegen Morgen mit Podbiele und Grabi-
- enice hat eine Ek[?]grenze mit Grabienice,
- Swiątniki und Kurow, gegen Mittag mit
- Kurow und Biskupice, gegen Abend
- mit Łukom und gegen Mitternacht
- mit Trąbczyn. Gegenwärtig sind
- keine Grenz Prozeße, indeßen, als
- im Jahr 1799. eine gerichtliche Retra-
- dition vorgenommen würde zeigten
- einige Zeugen Flecken Acker
- welche von den Nachbar successive
- abgerissen worden, die das Domi-
- nium vindiciren will hier jedoch
- nicht weiter ad computum gebracht
- wurden. Im Jahr 1798. ist dieses
- Guth durch den Conducteur Sprengel
Das in der Provinz Südpreußen im Departement der Königl. Regierung in Kalisch dessen Koniner Kreise und Kirchspiel Rzgow gelegene Guth Szetlewek ist von Zagorowo 1 1/4 Meile, Konin 3 Meilen Peysern 2 Meilen, Slupce 2 Meilen Kalisch 5 Meilen und vom Wartha fluß 1 Meile entfernt. Es grenzen gegen Morgen mit Podbiele und Grabienice hat eine Ek[?]grenze mit Grabienice, Swiątniki und Kurow, gegen Mittag mit Kurow und Biskupice, gegen Abend mit Łukom und gegen Mitternacht mit Trąbczyn. Gegenwärtig sind keine Grenz Prozeße, indeßen, als im Jahr 1799. eine gerichtliche Retradition vorgenommen würde zeigten einige Zeugen Flecken Acker welche von den Nachbar successive abgerissen worden, die das Dominium vindiciren will hier jedoch nicht weiter ad computum gebracht wurden. Im Jahr 1798. ist dieses Guth durch den Conducteur Sprengel
- vermeßen und der Flächen Innhalt des-
- selben auf 1724 M. 2. R. ausgemit-
- telt worden, behufs dieser Taxe
- sind die Grundstücke mit Zuziehung
- des Conducteurs Chwalowski und 2er ver-
- eideter Bautners bonitiret und nach
- dem Bonitirungs Register enthalten
- I. die herrschftl. Grundstücke
- 1., An Acker, a zur 1ten Ex. Boden dessen Bestand
- theile in Lehm und guter Erde bei
- stehen wo man in 1ten Tracht Wei-
- tzen in 2te Tracht gerste in 3t.
- tracht Roggen und in 4te Tracht
- Hafer säen kann 239 M 39 R
- b., zur 2te Classe. Boden der
- weniger Lehm gute Erde
- und wenige Sandtheile hat,
- wo man in 1te und 3t Tracht
- Roggen in 2te Tracht Gerste
- und in 4ten Tracht Haafer
- saen kann 277 M 140 R
- c., zur 3te Classe Boden der in
- Erde und Sand bestehet wo
- man in 1t und 3t Tracht
- Roggen in 2t und 4ten Tracht
- Haafer gesant werden
- kann 40 M 78 R
- = 557 M 77 R
vermeßen und der Flächen Innhalt desselben auf 1,724 M. 2. R. ausgemittelt worden, behufs dieser Taxe sind die Grundstücke mit Zuziehung des Conducteurs Chwalowski und 2er vereideter Bautners bonitiret und nach dem Bonitirungs Register enthalten
I. die herrschftl. Grundstücke
1., An Acker, a zur 1ten Ex. Boden dessen Bestand theile in Lehm und guter Erde bei stehen wo man in 1ten Tracht Weitzen in 2te Tracht gerste in 3t. tracht Roggen und in 4te Tracht Hafer säen kann 239 M 39 R
b., zur 2te Classe. Boden der weniger Lehm gute Erde und wenige Sandtheile hat, wo man in 1te und 3t Tracht Roggen in 2te Tracht Gerste und in 4ten Tracht Haafer saen kann 277 M 140 R
c., zur 3te Classe Boden der in Erde und Sand bestehet wo man in 1t und 3t Tracht Roggen in 2t und 4ten Tracht Haafer gesant werden kann 40 M 78 R = 557 M 77 R
- Transp. 557 M 77 R
- 2., an zweischürigen am Flusse lie-
- genden Wiesen 109 M 117 R
- 3., an hoher Hüthung 76 M 50 R
- 4., an Garthen
- a., Obstgarthe 6 M 56 R.
- b., Hopfen 5 M 29 R
- c., Küchen 8 M 14 R
- = 19 M 99 R
- 5., an Kiehnenwälder 300 M 167 R
- 6., an Teichen 50 M 168 R
- 7., an Unland 90 M 4 R
- = 1204 M 142 R
- II. die bäuerlichen Grundstücke
- 1., an Acker 393 M 167 R
- 2., an wiesen 97 M 63 R
- 3., an Garthen 27 M 170 R
- = 519 M 40 R
- in Summa 1724 M 22 R
- da von den Waldern 59 M 117 R mit
- Grabienice streitig sind und der Ruß
- ursprünglich zu Trąbczyn gehört, so wäre
- den solche hier gar nicht vereinnahmt
- werden.
- Es sind auf die vorbeschrie-
- bene Flache fundirt.
Transp. 557 M 77 R
2., an zweischürigen am Flusse liegenden Wiesen 109 M 117 R
3., an hoher Hüthung 76 M 50 R
4., an Garthen
a., Obstgarthe 6 M 56 R.
b., Hopfen 5 M 29 R
c., Küchen 8 M 14 R = 19 M 99 R
5., an Kiehnenwälder 300 M 167 R
6., an Teichen 50 M 168 R
7., an Unland 90 M 4 R = 1,204 M 142 R
II. die bäuerlichen Grundstücke
1., an Acker 393 M 167 R
2., an wiesen 97 M 63 R
3., an Garthen 27 M 170 R = 519 M 40 R in Summa 1,724 M 22 R da von den Waldern 59 M 117 R mit Grabienice streitig sind und der Ruß ursprünglich zu Trąbczyn gehört, so wäre den solche hier gar nicht vereinnahmt werden.
Es sind auf die vorbeschriebene Flache fundirt.
- 1., das herrschaftl. Vorwerk
- 2., 3 Kmieci (Ganz Hüfner)
- 3., 5 Chalupnici Halbhüfner
- 4., 9 Komornice (Einlieger)
- 5., 1 Krug
- 6., 1 Schmiede
- 7., 1 Schäfer
- 8., 1 Hirthe
- 9., 1 Ansiedler
- 10., 1 waßermahlmühlen
- die Besitzungen Hofwehr der eigne Vieh
- stand die Seelenzahl und die Praestanda der
- Unterthanen gehen aus der im Jahr 1799.
- aufgenommenen und diesem Taxationis
- Instrumente angefügten Tabelle hervor
- die Stellen gehören dem Dominio und sind
- den Einsaßen blos zur Cultur überla-
- ßen. Das Dominium muß den Unter-
- thanen ihre Häuser bauen, dagegen repa-
- riren sie solche so wie sie auch ihre
- Scheunen und Ställe aus eignen Mitteln
- erbauen jedoch erhalten sie dazu vom
- Dominio unentgeldlich Holz. Sie haben
- auch aus dem anstoßenden Walde des Guts
- Trąbczyn Brennholz erhalten, da lezteres
- Guth und Stettlewer schon immer einen
- Erbherrn gehabt, ob gleich diese Güther
- verschiedene Folia im Hypothequen Buche
- haben. Die Aecker sind zwischen dem Do
1., das herrschaftl. Vorwerk
2., 3 Kmieci (Ganz Hüfner)
3., 5 Chalupnici Halbhüfner
4., 9 Komornice (Einlieger)
5., 1 Krug
6., 1 Schmiede
7., 1 Schäfer
8., 1 Hirthe
9., 1 Ansiedler
10., 1 waßermahlmühlen die Besitzungen Hofwehr der eigne Vieh stand die Seelenzahl und die Praestanda der Unterthanen gehen aus der im Jahr 1799. aufgenommenen und diesem Taxationis Instrumente angefügten Tabelle hervor die Stellen gehören dem Dominio und sind den Einsaßen blos zur Cultur überlaßen. Das Dominium muß den Unterthanen ihre Häuser bauen, dagegen repariren sie solche so wie sie auch ihre Scheunen und Ställe aus eignen Mitteln erbauen jedoch erhalten sie dazu vom Dominio unentgeldlich Holz. Sie haben auch aus dem anstoßenden Walde des Guts Trąbczyn Brennholz erhalten, da lezteres Guth und Stettlewer schon immer einen Erbherrn gehabt, ob gleich diese Güther verschiedene Folia im Hypothequen Buche haben. Die Aecker sind zwischen dem
- Dominio und den Unterthanen separirt
- jedoch ist die Hüthung gemeinschaftlich.
- Mit Hüthungs und Holzungs oder andern Servi-
- tuten ist dieses Guth nicht belastet.
- Gegenwärtig ist Szetlewek an den Ignatz v.
- Radzinski vom Jahr 1799. bis 1805. für ein
- jährl. Pachtgeld von 7800 fl.
- verpachtet.
- diese Pacht wird bezalt
- a, mit 2/3 zu Joh: praenumerando f
- 5200 fl a 5 pc. = 260 fl.
- b, mit 1/3 zu weynachten prae-
- numerando f. 2600 fl. a 5 pc. = 65 fl.
- = 325
- Außerdem stehen 50,000 fl. pol.
- Zins frey f. a. 5 pc. = 2500
- (als Pacht Caution)
- ferner bezalt noch der Pächter für
- die Mühle = 240
- überhaupt beträgt also die eigent-
- liche Pacht = 10,865 fl
- oder 1810 rtr 20 gg.
- Auf den Grund der in loco gesammleten Nachrichten
- ist der werth dieses Guts nach den in der zur
- Veranschlagung der sud pr. Domainen Güther ema-
- nirten Instruction vom 1ten Septbr. 1797. enthaltenen
- Prinzipien folgendergestalt festgestellt worden.
Dominio und den Unterthanen separirt jedoch ist die Hüthung gemeinschaftlich. Mit Hüthungs und Holzungs oder andern Servituten ist dieses Guth nicht belastet. Gegenwärtig ist Szetlewek an den Ignatz v. Radzinski vom Jahr 1799. bis 1805. für ein jährl. Pachtgeld von 7,800 fl. verpachtet.
diese Pacht wird bezalt
a, mit 2/3 zu Joh: praenumerando f 5,200 fl a 5 pc. = 260 fl.
b, mit 1/3 zu weynachten praenumerando f. 2,600 fl. a 5 pc. = 65 fl. = 325
Außerdem stehen 50,000 fl. pol. Zins frey f. a. 5 pc. = 2,500 (als Pacht Caution)
ferner bezalt noch der Pächter für die Mühle = 240 überhaupt beträgt also die eigentliche Pacht = 10,865 fl oder 1,810 rtr 20 gg.
Auf den Grund der in loco gesammleten Nachrichten ist der werth dieses Guts nach den in der zur Veranschlagung der sud pr. Domainen Güther emanirten Instruction vom 1ten Septbr. 1797. enthaltenen Prinzipien folgendergestalt festgestellt worden.
- No
- Capital
- rtlr
- gg
- d
- Transp.
- 34506
- 23.
- 4.
- diese gewahren a 5 pc. ein Capital
- von 146 rthl. 16gg
- 2.
- für das Haus nichts da
- es dem Einsturz droht.
- 3.
- für die jura honorifica 150 rtlr
- 296.
- 16
- das Guth Szetlewek ist also werth
- 34803
- 15
- 4.
- davon müßen jedoch dermalen wegen
- des fehlenden Inventarii welches dem
- Pächter gehört decourtirt werden.
- 1.
- An Vieh Inventarium
- a. 30 Kuhe a 10 rtr. = 300 rt
- b. 30 Stk. Jungvieh a 6 rtt. = 180 rt
- c. 500 Stk. Schaafe a 1 1/3 rc. = 666 rt 16 gg
- d. zu Schweinen und Feder Vieh 25 rt
- = 1171 rt 16 gg
- 2.
- zu Propinations Gerathen = 1500 rt
- 3.
- 40 Stöcke Bienen a 4 rc. = 160 rt
- 4.
- zu Gerathe = 800 rt
- 3631.
- 16
- der jetzige Werth des Guts Szetlewek
- ist also 31171 rt 23 gg 4 d
- schreibe Ein und dreyßig Tausend
- Ein Hundert Ein und Siebenzig
- Reichsthaler 23 ggl. 4 d. oder
- = 187,031 fl 25 gl. pol.
- Kalisch am 28ten Januar 1803.
- Tittel Ottow
No Capital rtlr gg d
Transp.
34,506
23.
4. diese gewahren a 5 pc. ein Capital von 146 rthl. 16gg
2. für das Haus nichts da es dem Einsturz droht.
3. für die jura honorifica 150 rtlr
296. 16
das Guth Szetlewek ist also werth 34,803 15
4. davon müßen jedoch dermalen wegen des fehlenden Inventarii welches dem Pächter gehört decourtirt werden.
1. An Vieh Inventarium
a. 30 Kuhe a 10 rtr. = 300 rt
b. 30 Stk. Jungvieh a 6 rtt. = 180 rt
c. 500 Stk. Schaafe a 1 1/3 rc. = 666 rt 16 gg
d. zu Schweinen und Feder Vieh 25 rt = 1,171 rt 16 gg
2. zu Propinations Gerathen = 1,500 rt
3. 40 Stöcke Bienen a 4 rc. = 160 rt
4. zu Gerathe = 800 rt 3,631.
16
der jetzige Werth des Guts Szetlewek ist also 31,171 rt 23 gg 4 d schreibe Ein und dreyßig Tausend Ein Hundert Ein und Siebenzig Reichsthaler 23 ggl. 4 d. oder = 187,031 fl 25 gl. pol. Kalisch am 28ten Januar 1803. Tittel Ottow
- B.
- Bier brauerey Anschlag
- von
- dem im Koniner Kreise und im Kirchspiel
- Rzgow gelegenen und dem regieren
- den Fürsten zu Hohenlohe Ingel-
- fingen Friederich Ludewig durch-
- laucht gehörigen Guthe Szetlewek.
- Ist im rectificirten Ertrage
- der 89 rthl 22 gg 7 4/5 d. in
- calculo richtig
- Cretius.
B. Bier brauerey Anschlag von dem im Koniner Kreise und im Kirchspiel Rzgow gelegenen und dem regieren den Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen Friederich Ludewig durchlaucht gehörigen Guthe Szetlewek. Ist im rectificirten Ertrage der 89 rthl 22 gg 7 4/5 d. in calculo richtig
Cretius.
- C
- Brandtweinbrennerey Anschlag
- von
- dem im Koniner Kreise und im Kirchspiel
- Rzgow gelegenen und dem regierenden
- Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen,
- Friederich Ludewig durchlaucht gehö-
- rigen Guthe Szetlewek.
- Ist im rectificirten
- Ertrage der 397 rt 10 ggl
- 3 4/5 d. in calculo richtig
- Cretius.
C Brandtweinbrennerey Anschlag von dem im Koniner Kreise und im Kirchspiel Rzgow gelegenen und dem regierenden Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen, Friederich Ludewig durchlaucht gehörigen Guthe Szetlewek. Ist im rectificirten Ertrage der 397 rt 10 ggl 3 4/5 d. in calculo richtig Cretius.
- D
- Ziegeley Anschlag
- von
- dem im Koniner Kreise und im Kirch-
- spiel Rzgow gelegenen und dem
- regierenden Fürsten zu Hohenlohe
- Ingelfingen Friederich Ludewig
- Durchlaucht gehörigen Guthe
- Szetlewek.
- Ist im rectificirten
- Ertrage der 95 rt 16 gg.
- in Calculo richtig.
- Cretius.
D Ziegeley Anschlag von dem im Koniner Kreise und im Kirchspiel Rzgow gelegenen und dem regierenden Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen Friederich Ludewig Durchlaucht gehörigen Guthe Szetlewek.
Ist im rectificirten Ertrage der 95 rt 16 gg. in Calculo richtig. Cretius.
- und haben wir vorzuschriebene Taxe
- für den Herrn Extrahenten Fürsten
- zu Hohenlohe Ingelfingen Liebden
- in forma probante expediren
- laßen. Urkundlich unter der
- Königl. Südpr. Regierung grö-
- ssern Innse[...] und Unter-
- schrift. Geg[...] Kalisch den 3ten
- May 180[?]
- Gerichtliche Ausfer[...]
- der Taxe von [...]
- lichen Guthe Szetlewek.
- Tets. 2 rtlr 2 gg
- Stempel 6 gg
- Cop. 2 rtlr
- Schlegel
und haben wir vorzuschriebene Taxe für den Herrn Extrahenten Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen Liebden in forma probante expediren laßen. Urkundlich unter der Königl. Südpr. Regierung grössern Innse[...] und Unterschrift. Geg[...] Kalisch den 3ten May 180[?]
Gerichtliche Ausfer[...] der Taxe von [...] lichen Guthe Szetlewek. Tets. 2 rtlr 2 gg Stempel 6 gg
Cop. 2 rtlr
Schlegel










