Spuren im Sand English

Quellen

I. HA GR, Rep. 7 C, Nr. 3570

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK)

Eine Akte der preußischen Zentralverwaltung für Südpreußen, dem preußischen Anteil am geteilten Polen, über die Urkunden vom August 1796, mit denen Friedrich Wilhelm II., König von Preußen, nach dem polnischen Aufstand von 1794 konfiszierte Güter dem Fürsten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen, einem preußischen General, und sechs weiteren Offizieren schenkte.

Dokumente
1
Handschriftenseiten
22
Zeitraum
1796

Über diesen Bestand

Eine Akte der preußischen Zentralverwaltung für Südpreußen im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin. Sie betrifft die Urkunden vom 9. August 1796, mit denen Friedrich Wilhelm II., König von Preußen, konfiszierte und erledigte Güter in Südpreußen an Fürst Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen (1746-1818), einen preußischen General, und an sechs Offiziere verlieh. Die Edition behandelt die Akte als ein Dokument von 22 Seiten, von denen zwölf nicht transkribiert sind.

Historischer Hintergrund

Südpreußen war die Provinz, die aus dem preußischen Anteil an der zweiten und dritten Teilung Polens gebildet worden war. Nach dem Aufstand von 1794 konfiszierte die Krone die Güter der daran beteiligten Grundbesitzer. 1796 wurde eine Reihe dieser Güter, zusammen mit anderen, die erledigt waren, an Offiziere und Beamte verliehen. Vorgeschlagen wurden die Verleihungen von Graf Hoym, dem für Schlesien und Südpreußen zuständigen Minister.

Inhalt

Die Akte enthält der Reihe nach: ein Schreiben Hoyms vom 30. Juli 1796 mit der Bitte, die Urkunden auszufertigen und in jede die Klausel „cum appertinentia“ aufzunehmen; eine Abschrift seines Berichts an den König vom 14. Juli mit dem Vorschlag der Verleihungen; eine Abschrift der Kabinettsorder vom 23. Juli, die sie genehmigt; ein Begleitschreiben an Hoym vom 9. August; den Bericht, mit dem die Urkunden dem König vorgelegt wurden; den Entwurf der Urkunde für Hohenlohe-Ingelfingen; und ein Schreiben Hoyms vom 20. August, mit dem er die Urkunden mit seiner Unterschrift zurücksendet [1].

Hoyms Bericht schlägt für Hohenlohe-Ingelfingen die Güter vor, die Anton von Prusimski konfisziert worden waren: Kamionna, Kolno, Trąbczyn, Szetlewek, Nowawies, Łazy, Alt und Neu Laski, Osiny, das Trąbczyner Hauland und Brzyce [1]. Die sechs Offiziere, die andere Güter erhielten, sind von Sanitz, Blücher, von Dolffs, von Pontanus, von Holtzendorff und von Larisch [1].

Form und Sprache

Die Schriftstücke sind Entwürfe und Abschriften in deutscher Sprache. Registraturvermerke am Anfang der Akte halten fest, dass sie 1826 im Zusammenhang mit einem Anspruch von Sanitz’ wegen seiner verlorenen Güter herangezogen wurde. Zwölf Seiten, offenbar die Urkunden für die sechs Offiziere, sind nicht transkribiert und nur als Aufnahmen wiedergegeben. Der Urkundenentwurf und eines der Schreiben Hoyms sind in der Transkription teilweise verderbt.

Verwandte Bestände

Die Hohenlohe-Ingelfingen ausgestellte Urkunde mit ihren beglaubigten Abschriften: Oe 1 Bü 14525. Beschwerden der Tochter Prusimskis gegen Hohenlohe-Ingelfingen, 1800 bis 1802: I. HA GR, Rep. 7 C, Nr. 3709. Der Entschädigungsanspruch nach dem Verlust der Güter 1807: III. HA MdA, III Nr. 12765. Schriftstücke aus dem Winter 1796 auf 1797 über Antoni Prusimski, den früheren Besitzer, der sich damals in Venedig aufhielt: I. HA GR, Rep. 7 C, Nr. 1414.

Dokumente

…

    Wie er bearbeitet wurde

    Aufnahmen

    Das Archiv hat die Akte in 28 Aufnahmen fotografiert, die meisten davon Doppelseiten. Vier Aufnahmen leerer oder nicht zugehöriger Seiten wurden auf Weisung des Herausgebers weggelassen. Dreizehn Doppelseiten mit leerer linker Seite wurden im Falz auf die beschriebene Seite beschnitten. Eine Doppelseite, die auf beiden Seiten beschrieben ist, blieb ganz und zählt als eine Seite.

    Transkription

    Der deutsche Text wurde von einem KI-System transkribiert und vom Herausgeber geliefert, eine Datei je Aufnahme. Zwölf Seiten blieben nach Entscheidung des Herausgebers untranskribiert, weil sie ein Urkundenformular für die sechs anderen Empfänger wiederholen. Jede dieser Seiten trägt neben ihrer Aufnahme den Vermerk „(not transcribed)“.

    Gliederung in Dokumente

    Der Herausgeber behandelt die ganze Akte als ein Dokument, datiert nach der Urkunde vom 9. August 1796. Die Registraturvermerke und der Titel am Anfang stehen davor.

    Korrekturen

    Ein KI-Modell (Claude) schlug Korrekturen der Transkription vor. Ein Wort wurde nur geändert, wo ein unabhängiger Beleg die Änderung stützte: dasselbe Wort oder derselbe Name deutlich geschrieben an anderer Stelle der Akte oder die feststehende Schreibung eines Ortes. Jede Änderung ist mit ihrem Grund verzeichnet. Wörter, die zweifelhaft bleiben, stehen wie transkribiert.

    Zusammenfassung und Übersetzung

    Das Modell las das Dokument ganz und schrieb eine deutsche Zusammenfassung. Ein zweiter, getrennter Durchlauf des Modells prüfte die Zusammenfassung am Text und fand keine Aussage, die der Text nicht trägt. Die englische Zusammenfassung ist eine Übersetzung der geprüften deutschen. Das Modell übersetzte auch die transkribierten Seiten. Acht Korrekturen, die es bei der Übersetzung vorschlug, beruhten allein auf dem Sinn und wurden nicht übernommen; das Englische kennzeichnet diese Wörter als unsicher.