Document 1 · Donation
9 August 1796
Berlin
The file on the donation of confiscated and vacant estates in South Prussia to officers. Hoym proposes granting the Prince of Hohenlohe-Ingelfingen the estates confiscated from the insurgent Anton von Prusimski: Kamionna, Kolno, Trąbczyn, Szetlewek, Nowawies, Łazy, Old and New Laski, Osiny, the Trąbczyn Hauland and Brzyce. The cabinet order approves this, and estates for von Sanitz, Blücher, von Dolffs, von Pontanus, von Holtzendorff and von Larisch. It contains the draft of the donation charter for the Prince and Hoym's request for the clause 'cum appertinentia'.
Akte zur Schenkung konfiszierter und vakanter Güter in Südpreußen an Offiziere. Hoym schlägt vor, dem Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen die dem Insurgenten Anton von Prusimski konfiszierten Güter zu verleihen: Kamionna, Kolno, Trąbczyn, Szetlewek, Nowawies, Lazy, Alt- und Neu-Laske, Osiny, das Hauland Trąbczyński und Brzyce. Die Kabinettsordre genehmigt dies sowie Güter für von Sanitz, Blücher, von Dolffs, von Pontanus, von Holtzendorff und von Larisch. Enthalten sind der Entwurf der Schenkungsurkunde für den Fürsten und Hoyms Wunsch nach der Klausel „cum appertinentia“.
- d. 6. Aug. 1796.
- Expediatur der nötige angetragener maßen. Den 8 Aug.
- 1796.
- etc. conclusum eodem.
- Mellentz[?]
- Auf verschiedene von Sr. Majestät erhaltene Befehle, vacante
- Gratial- und confiscirte Insurgenten Güther zum Besten verkauft
- voller Officiers in Vorschlag zu bringen, habe ich anliegenden
- Bericht vom 14ten dieses erstattet, und Allerhöchstdieselben haben
- sämmtliche Anträge nach der unter ganz ergebenster Zurü-
- Erbittung accludirten Cabinets Ordre vom 23ten dieses zu geneh-
- migen befunden.
- Da der Inhalt der bisher entworfenen Donations-Ur-
- kunden mit denjenigen, welche nunmehr zu expediren sind,
- ganz gleichlautend seyn kann, indem nur die Nahmen der
- begnädigten Persohnen, und die ihnen zugetheilten Güter den
- wesentlichen Unterschied machen, so habe nicht erst besondere
- Concepte zu den diesfälligen Donations Briefen entworfen,
- sondern stelle Euer Excellenz ganz ergebenst anheim, ob
- dieselben solche in der Lehns Canzley expediren, und mir
- solche mittelst gemeinschaftlichen Berichts zur Mitzeichnung
- und weitern Beförderung an Sr. Majestät zu zusen-
- den belieben wollen. Ich bemerke dabey mir noch, daß
- bey den Güthern der Beysatz: cum appertinentia, oder
- Zubehör, stets wird inserirt werden müßen, weil es in
- Ermangelung alles Hypothequen-Wesens in Suprensten
- zu schwer hält, schleunige und gründliche Nachrichten
- von den Verhältnissen der zusammengehörenden Güther
- zu erhalten, und sonst leicht die Beneficiaten einen Nach
- theil wider Sr. Majestät Absicht leiden würden, wenn
- künftig durch stricte Bestimmungen der Donations Ur-
- kunden ihnen Appertinentien unverreicht blieben, welche
- zu den Haupt-Güthern gehören.
- So werden zB. zu den Duninower Güthern die Dörfer
- Duninow, Tolenczna, Szadow, Nowawies, und Krzement
d. 6. Aug. 1796. Expediatur der nötige angetragener maßen. Den 8 Aug. 1796.
etc. conclusum eodem.
Mellentz[?] Auf verschiedene von Sr. Majestät erhaltene Befehle, vacante Gratial- und confiscirte Insurgenten Güther zum Besten verkauft voller Officiers in Vorschlag zu bringen, habe ich anliegenden Bericht vom 14ten dieses erstattet, und Allerhöchstdieselben haben sämmtliche Anträge nach der unter ganz ergebenster ZurüErbittung accludirten Cabinets Ordre vom 23ten dieses zu genehmigen befunden.
Da der Inhalt der bisher entworfenen Donations-Urkunden mit denjenigen, welche nunmehr zu expediren sind, ganz gleichlautend seyn kann, indem nur die Nahmen der begnädigten Persohnen, und die ihnen zugetheilten Güter den wesentlichen Unterschied machen, so habe nicht erst besondere Concepte zu den diesfälligen Donations Briefen entworfen, sondern stelle Euer Excellenz ganz ergebenst anheim, ob dieselben solche in der Lehns Canzley expediren, und mir solche mittelst gemeinschaftlichen Berichts zur Mitzeichnung und weitern Beförderung an Sr. Majestät zu zusenden belieben wollen. Ich bemerke dabey mir noch, daß bey den Güthern der Beysatz: cum appertinentia, oder Zubehör, stets wird inserirt werden müßen, weil es in Ermangelung alles Hypothequen-Wesens in Suprensten zu schwer hält, schleunige und gründliche Nachrichten von den Verhältnissen der zusammengehörenden Güther zu erhalten, und sonst leicht die Beneficiaten einen Nach theil wider Sr. Majestät Absicht leiden würden, wenn künftig durch stricte Bestimmungen der Donations Urkunden ihnen Appertinentien unverreicht blieben, welche zu den Haupt-Güthern gehören.
So werden zB. zu den Duninower Güthern die Dörfer Duninow, Tolenczna, Szadow, Nowawies, und Krzement
- gerechnet, und blos durch den Ausdruck: Duninower Grati-
- al-Güther von 1500. rt. am Ertrage; bezeichnet. Wenn aber
- die Donations Urkunde raque gefaßt ist; so können
- sodann bey künftiger Tradition alle diejenigen Güther
- dazu gerechnet werden, welche der vorige Gratial Besitzer
- oder Privat-Eigenthümer in dem oder jenem Creiße
- beseßen hat, und welche nach diesem Maasstabe von Sr.
- Majestät an die jetzigen Percipienten transferirt
- werden sollen. Da jeder von ihnen die Behändigung
- des Donations- Instruments und den Verreich der Gü-
- ther bald wünschten; so darf Euer Excellenz um so
- mehr ganz ergebenst ersuchen, die Ausfertigung der
- Urkunden möglichst beschleunigen zu laßen.
- Breslau den 30ten Julij 1796.
- Hoym
- An
- des Königlichen Würklich Geheimen Herrn
- Etats- und Justiz Ministre
- Freiherrn von der Reck Excellenz
- zu Berlin.
- Abschrift.
- Warschau den 14ten July 1796.
- An
- des Königs Majestät
- wegen
- der an wohlverdienten Officiers
- zu vertheilenden Güther
- Nach Ewr. Majestät erhaltenem
- Befehl vom 9t dieses schlage für den
- Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen
- a) die nachfolgenden dem Haupt Insurgenti
- Anton von Prusimski, conſiscirten Gü-
- ther allerunterthänigst vor:
- 1. im Posenschen Creise
- die Stadt Kamiono oder Klemen und
- der Markt Fleken Kulm
- 2.) im Koninschen Creise.
- die Dörfer Trąbczyn
- Szettlewek
- Nowawies
- Lazy
- Alt u[nd] Neu Laske
- Oszyny
- Hauland Trąbczyński
- 3. in Cujawien
- das Dorf Brzyce
- nebſt Zubehör
- (120000 à 1. pc. —. 1200. rt.)
- Diese Güther können jährlich 4 bis 6000 [p?]
- eintragen, und würde ich eher die aller
- unterthänigsten Vorschläge gemacht
- haben wenn die Confiscations Processe
- nicht erst jezt durch rechtliche Erkennt-
- nisse der Regierungen beendiget
- worden wären. Euer Majestät bittet
- dahero submissest:
- die No. 1. 2. u. 3. benannten Güther
- dem Fürsten von Hohenlohe Ingel-
- fingen allergnädigst zu conferiren.
- Ausser diesem sind noch mehrere Güther
- theils confiscirt theils durch Todesfall zu
- zigen Disposition.
- Allerhöchst dieselben habe
- b.) dem beym F[ürst]. v Hohenlohe Regiment
- stehenden
gerechnet, und blos durch den Ausdruck: Duninower Gratial-Güther von 1500. rt. am Ertrage; bezeichnet. Wenn aber die Donations Urkunde raque gefaßt ist; so können sodann bey künftiger Tradition alle diejenigen Güther dazu gerechnet werden, welche der vorige Gratial Besitzer oder Privat-Eigenthümer in dem oder jenem Creiße beseßen hat, und welche nach diesem Maasstabe von Sr. Majestät an die jetzigen Percipienten transferirt werden sollen. Da jeder von ihnen die Behändigung des Donations- Instruments und den Verreich der Güther bald wünschten; so darf Euer Excellenz um so mehr ganz ergebenst ersuchen, die Ausfertigung der Urkunden möglichst beschleunigen zu laßen. Breslau den 30ten Julij 1796. Hoym
An des Königlichen Würklich Geheimen Herrn Etats- und Justiz Ministre Freiherrn von der Reck Excellenz zu Berlin.
Abschrift.
Warschau den 14ten July 1796. An
des Königs Majestät
wegen der an wohlverdienten Officiers zu vertheilenden Güther Nach Ewr. Majestät erhaltenem Befehl vom 9t dieses schlage für den Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen
a) die nachfolgenden dem Haupt Insurgenti Anton von Prusimski, conſiscirten Güther allerunterthänigst vor:
1. im Posenschen Creise die Stadt Kamiono oder Klemen und der Markt Fleken Kulm
2.) im Koninschen Creise. die Dörfer Trąbczyn
Szettlewek
Nowawies
Lazy
Alt u[nd] Neu Laske
Oszyny
Hauland Trąbczyński
3. in Cujawien das Dorf Brzyce
nebſt Zubehör (120,000 à 1. pc. —. 1,200. rt.) Diese Güther können jährlich 4 bis 6,000 [p?] eintragen, und würde ich eher die aller unterthänigsten Vorschläge gemacht haben wenn die Confiscations Processe nicht erst jezt durch rechtliche Erkenntnisse der Regierungen beendiget worden wären. Euer Majestät bittet dahero submissest:
die No. 1. 2. u. 3. benannten Güther dem Fürsten von Hohenlohe Ingelfingen allergnädigst zu conferiren. Ausser diesem sind noch mehrere Güther theils confiscirt theils durch Todesfall zu zigen Disposition.
Allerhöchst dieselben habe
b.) dem beym F[ürst]. v Hohenlohe Regiment
- stehenden Commandeur, Obristen von
- Sanitz ebenfals eine Belohnung zuzusichern
- geruht, und ich trage, da jener von
- Prusimski auch noch im Wegrowie-
- czischen Creise die Dörfer Pawlow,
- Dzwonow und Beerenbusch hinter-
- lassen die nach Abzug der Schulden
- jährlich an 1000 rttl bringen können
- (20000 rt. à 1 pc. 200 Rthl)
- allerunterthänigst an:
- diese Pawlower Güther dem Obristen
- von Sanitz zu bewilligen.
- a, Ferner sind durch Todesfall die un
- Kowallschen Creise liegenden Gratial
- Güther Duninow vacant worden, welche
- an 1500 rthl jährlichen Ertrag liefern:
- (30000 rt. à 1 pc. 300 rt.)
- Diese submittire allerunterthänigst
- dem General Major von Blücher
- zu conferiren.
- b, In eben der Art ist ein Gratial Guth
- Strzelec zwischen Gostinin u. Kutno
- vacant so ohngefähr 1000 rtlr ein-
- trägt:
- (20000 rt. à 1 pc. 200 rt.)
- Dies bitte allerunterthänigst
- dem Generallieutenant von Dolffs
- zu überlassen.
- c, die durch den Tod der von Biernacka
- vacant gewordenen Gratial Güther
- Dziejorzew, Borchkowe u. Jacubie
- alle im Sieradzschen Creise und ohnge-
- fähr von 600 rt. jährlichen Ertrages
- (12000 rt. à 1 pc. 120 rt.)
- wollen Ewr p:
- dem Major von Pontanus zu be-
- willigen geruhen.
- f, der Artillerie Lieutenant von Holzen-
- dorff würde sich durch die Güther Gluskow
- Malavies u. Grocholle welche ohn-
- gefähr 400 rt einbringen, sehr belohnen
- (8000 rt. à 1 pc. 80 rt.)
- finden, da ſie ihm hier im Blonier
- Kreise sehr bequem liegen, und ich
- trage gleichfalls allerunterthänigst an:
- diese Gratial Güther dem von Hol-
- zendorff zu schenken.
- Sie sind durch den in der Action bey
- Warschau gebliebenen pohlnischen
- Obrist v. Rakalowicz vacant worden.
- g. Das in der hiesigen Gegend gelegene
- Gratial Guth Lekarziewice ist durch
- den Tod eines gewissen von Kielczews-
- ki auch erledigt; es trägt gegen 600 rtl
- (12000 rt. à 1 pc. 120 rt.)
- und ich submittire allerunterthänigst:
- dieses Guth Lekarziewice dem Gene-
- ral Major von Larisch zu conferiren.
- Es werden in der Folge noch mehrere
- confiscirte und Gratial Güther zu
- Allerhöchst Dero fernern Disposition,
- qualificirt werden, und habe hiermit
- nur die obigen dringendsten Compe-
- tenten zu Ewrp. Huldreichen Appro-
- bation allerunterthänigst angezeigt,
- indem ich auf Allerhöchst Dero wei-
- tern Befehle pflichtmässig submettern.
- sigl. Graf von Hoym
stehenden Commandeur, Obristen von Sanitz ebenfals eine Belohnung zuzusichern geruht, und ich trage, da jener von Prusimski auch noch im Wegrowieczischen Creise die Dörfer Pawlow, Dzwonow und Beerenbusch hinterlassen die nach Abzug der Schulden jährlich an 1,000 rttl bringen können (20,000 rt. à 1 pc. 200 Rthl) allerunterthänigst an:
diese Pawlower Güther dem Obristen von Sanitz zu bewilligen.
a, Ferner sind durch Todesfall die un Kowallschen Creise liegenden Gratial Güther Duninow vacant worden, welche an 1,500 rthl jährlichen Ertrag liefern: (30,000 rt. à 1 pc. 300 rt.) Diese submittire allerunterthänigst dem General Major von Blücher zu conferiren.
b, In eben der Art ist ein Gratial Guth Strzelec zwischen Gostinin u. Kutno vacant so ohngefähr 1,000 rtlr einträgt:
(20,000 rt. à 1 pc. 200 rt.) Dies bitte allerunterthänigst dem Generallieutenant von Dolffs zu überlassen.
c, die durch den Tod der von Biernacka vacant gewordenen Gratial Güther Dziejorzew, Borchkowe u. Jacubie alle im Sieradzschen Creise und ohngefähr von 600 rt. jährlichen Ertrages (12,000 rt. à 1 pc. 120 rt.) wollen Ewr p:
dem Major von Pontanus zu bewilligen geruhen.
f, der Artillerie Lieutenant von Holzendorff würde sich durch die Güther Gluskow Malavies u. Grocholle welche ohngefähr 400 rt einbringen, sehr belohnen (8,000 rt. à 1 pc. 80 rt.) finden, da ſie ihm hier im Blonier Kreise sehr bequem liegen, und ich trage gleichfalls allerunterthänigst an: diese Gratial Güther dem von Holzendorff zu schenken.
Sie sind durch den in der Action bey Warschau gebliebenen pohlnischen Obrist v. Rakalowicz vacant worden.
g. Das in der hiesigen Gegend gelegene Gratial Guth Lekarziewice ist durch den Tod eines gewissen von Kielczewski auch erledigt; es trägt gegen 600 rtl (12,000 rt. à 1 pc. 120 rt.) und ich submittire allerunterthänigst: dieses Guth Lekarziewice dem General Major von Larisch zu conferiren. Es werden in der Folge noch mehrere confiscirte und Gratial Güther zu Allerhöchst Dero fernern Disposition, qualificirt werden, und habe hiermit nur die obigen dringendsten Competenten zu Ewrp. Huldreichen Approbation allerunterthänigst angezeigt, indem ich auf Allerhöchst Dero weitern Befehle pflichtmässig submettern. sigl. Graf von Hoym
- Abschrift
- Mein lieber Etats Ministre Graf v Hoym! Eure Vorschläge wegen ver-
- schiedener in Südpreußen confiscirten oder durch Absterben der bisherigen Be-
- sitzer vacant gewordenen, und nach meinen successiven Befehlen, an wohlverdien-
- te Officiers zu ertheilende Güter, approbirn ich in der Art, daß
- 1.) dem Fürsten v Hohenlohe Ingelfingen, die Stadt Kamiono und der Markt
- Fleken Kulm, (Posensches Kreises) die Dörfer Trąbczyn, Szettlewek, Nova
- wies, Lazy, Alt- und Neu-Laske, Oszny, Häuland Trąbczyński (Koninschen
- Kreises) und das Dorf Brzyce nebst Zubehör, welche sämmtlich dem
- Haupt-Insurgenten Anton von Prusimski confiscirt worden,
- 2.) dem beym Fürst v Hohenloheschen Regiment stehenden Commendanten
- Obristen v Sanitz, die Dörfer Pawlow, Dzwonow und Beerenbusch, im
- Wengrowieczschen Kreise, so derselbe Prusimski hinterlaßen.
- 3.) dem General-Major v Blücher aber, die im Kowalschen Kreise liegenden
- Gratial-Güter Duninow, und
- 4.) dem General-Lieutenant v. Dolffs, das Gratial-Guth Strzelec zwi-
- schen Gostinin und Kuttnow, wie auch
- 5. dem Major v Pontanus die Güter Dziejorzew, Borschkowe und
- Jacubie, Sieradzschen Kreises
- 5.) dem Artillerie Lieutenant v. Holtzendorff, die Güter Gluskow,
- Malavies und Grocholle
- 7) und schließlich dem General-Major Larisch das in der Gegend
- von Warschau gelegene Gratial-Guth Lekarziewice, conferiret und
- als eine Belohnung ihrer treuen Dienste, erbe und eigenthümlich geschenkt
- werden sollen. Ihr werdet sämmtliche obbenannte Officiers von dieser
- meiner gnädigen Resolution benachrichtigen, auch das weitere hierbey
- erforderliche besorgen, da ich übrigens verbleibe Euer wohl affectionirter
- König.
- Friedrich Wilhelm
- Pyrmont den 23n July 1796.
- An den Etats Ministre Grafen von Hoym
Abschrift Mein lieber Etats Ministre Graf v Hoym! Eure Vorschläge wegen verschiedener in Südpreußen confiscirten oder durch Absterben der bisherigen Besitzer vacant gewordenen, und nach meinen successiven Befehlen, an wohlverdiente Officiers zu ertheilende Güter, approbirn ich in der Art, daß
1.) dem Fürsten v Hohenlohe Ingelfingen, die Stadt Kamiono und der Markt Fleken Kulm, (Posensches Kreises) die Dörfer Trąbczyn, Szettlewek, Nova wies, Lazy, Alt- und Neu-Laske, Oszny, Häuland Trąbczyński (Koninschen Kreises) und das Dorf Brzyce nebst Zubehör, welche sämmtlich dem Haupt-Insurgenten Anton von Prusimski confiscirt worden,
2.) dem beym Fürst v Hohenloheschen Regiment stehenden Commendanten Obristen v Sanitz, die Dörfer Pawlow, Dzwonow und Beerenbusch, im Wengrowieczschen Kreise, so derselbe Prusimski hinterlaßen.
3.) dem General-Major v Blücher aber, die im Kowalschen Kreise liegenden Gratial-Güter Duninow, und
4.) dem General-Lieutenant v. Dolffs, das Gratial-Guth Strzelec zwischen Gostinin und Kuttnow, wie auch
5. dem Major v Pontanus die Güter Dziejorzew, Borschkowe und Jacubie, Sieradzschen Kreises
5.) dem Artillerie Lieutenant v. Holtzendorff, die Güter Gluskow, Malavies und Grocholle
7) und schließlich dem General-Major Larisch das in der Gegend von Warschau gelegene Gratial-Guth Lekarziewice, conferiret und als eine Belohnung ihrer treuen Dienste, erbe und eigenthümlich geschenkt werden sollen. Ihr werdet sämmtliche obbenannte Officiers von dieser meiner gnädigen Resolution benachrichtigen, auch das weitere hierbey erforderliche besorgen, da ich übrigens verbleibe Euer wohl affectionirter König.
Friedrich Wilhelm
Pyrmont den 23n July 1796.
An den Etats Ministre Grafen von Hoym
- Berlin, d. 9. August 1796.
- An des Königl. pp Ministri Herrn
- Grafen von Hoym Excellenz zu Bres-
- lau.
- resineatur[?] Copia.
- In Gemäßheit der mir von Ew. Excellenz
- durch dero geehrtes Anschreiben vom 30
- v. M. communicirten, und hierbey in ori
- ginali zurükerfolgenden Cabinets-Ordre
- die Verleihung der in Süd-Preußen zu
- Sr Königl. Majestät Disposition stehenden
- confiscirten und Gratial-Güter betreffend
- und das mir darauf bezeigten Verlangens
- habe ich keinen Anstand genommen, die Schen-
- kungs-Urkunden
- 1.) für den Fürsten von Hohenlohe-In-
- gelfingen;
- 2.) für den Obristen u. Commandeur v. Sanitz;
- 3.) für den General-Major von Blücher;
- 4.) für den Gen: Lieutenant von Dolffs;
- 5.) für den Major von Pontanus;
- 6.) für den Lieutenant von Holzendorff; und
- 7.) für den General-Major von Larisch
- ausfertigen zu laßen, und gebe mir die
- Ehre, selbige Ew. Excellenz hierbey nebst dem Begleitungs-Bericht an Sr Königl. Majestät zu ge-
- fälliger Mitzeichnung und Mitcontrosignatur
- in den Concepten und Reinschriften dienst-
- lich zu übersenden.
- Berlin, d. 9. August 1796.
- Hoym
- [Glodk?]
- den 13. cum alley. zur Post
Berlin, d. 9. August 1796.
An des Königl. pp Ministri Herrn Grafen von Hoym Excellenz zu Breslau.
resineatur[?] Copia.
In Gemäßheit der mir von Ew. Excellenz durch dero geehrtes Anschreiben vom 30
v. M. communicirten, und hierbey in ori ginali zurükerfolgenden Cabinets-Ordre die Verleihung der in Süd-Preußen zu Sr Königl. Majestät Disposition stehenden confiscirten und Gratial-Güter betreffend und das mir darauf bezeigten Verlangens habe ich keinen Anstand genommen, die Schenkungs-Urkunden
1.) für den Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen;
2.) für den Obristen u. Commandeur v. Sanitz;
3.) für den General-Major von Blücher;
4.) für den Gen: Lieutenant von Dolffs;
5.) für den Major von Pontanus;
6.) für den Lieutenant von Holzendorff; und
7.) für den General-Major von Larisch ausfertigen zu laßen, und gebe mir die Ehre, selbige Ew. Excellenz hierbey nebst dem Begleitungs-Bericht an Sr Königl. Majestät zu gefälliger Mitzeichnung und Mitcontrosignatur in den Concepten und Reinschriften dienstlich zu übersenden.
Berlin, d. 9. August 1796.
Hoym
[Glodk?]
den 13. cum alley. zur Post
- Berlin, d. 9. August 1796.
- An Seine Königliche Majestät.
- Da Ew. Königl. Majestät durch die Aller-
- höchste Cabinets-Ordre vom 23. v. M. die
- von mir, dem Staats-Minister Grafen von
- Hoym, wegen Verleihung der in Süd-Preußen zu Allerhöchst
- dero Disposition anheim gefallenen, und
- eröfneten, theils confiscirten, theils Gra-
- tial-Güter, an verdiente Generale und andre
- Officiern, gethane allerunterthänigste Vor-
- schläge, huldreichst zu approbiren geruhet haben
- ben: ſo überreichen das Süd-Preußische
- Provinzial- und des Lehens-Departement
- hierbey zu Ew. Königl. Majestät allerhöch-
- gefälligen Vollziehung die Schenkungs-Ur-
- kunden.
- 1.) für den Fürsten von Hohenlohe-In-
- gelfingen,
- 2.) für den bey dem Regiment Fürst von
- Hohenlohe stehenden Obristen und Com-
- mandeur von Sanitz;
- 3.) für den General-Major von Blucher;
- 4.) für den General-Lieutenant von Dolffs;
- 5.) für den Major von Pontanus;
- 6.) für den Lieutenant von Holzendorff;
- 7.) für den General-Major von Larisch;
- mit der allerunterthänigsten Bitte, die
- vollzogenen Urkunden an des Lehens-De-
- partement in Gnaden remittiren zu laßen.
- Berlin, d. 9. August 1796.
- u. Breslau den 20: Aug.
- Goldbeck
- Hoym
- zur gefälligen Mitzeichnung des Königl. pp.
- Minister Herrn Grafen von Hoym Ex-
- cellenz im Conzept und Munde.
- den 25: abgeſandt.
Berlin, d. 9. August 1796.
An Seine Königliche Majestät. Da Ew. Königl. Majestät durch die Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 23. v. M. die von mir, dem Staats-Minister Grafen von Hoym, wegen Verleihung der in Süd-Preußen zu Allerhöchst dero Disposition anheim gefallenen, und eröfneten, theils confiscirten, theils Gratial-Güter, an verdiente Generale und andre Officiern, gethane allerunterthänigste Vorschläge, huldreichst zu approbiren geruhet haben ben: ſo überreichen das Süd-Preußische Provinzial- und des Lehens-Departement hierbey zu Ew. Königl. Majestät allerhöchgefälligen Vollziehung die Schenkungs-Urkunden.
1.) für den Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen,
2.) für den bey dem Regiment Fürst von Hohenlohe stehenden Obristen und Commandeur von Sanitz;
3.) für den General-Major von Blucher;
4.) für den General-Lieutenant von Dolffs;
5.) für den Major von Pontanus;
6.) für den Lieutenant von Holzendorff;
7.) für den General-Major von Larisch; mit der allerunterthänigsten Bitte, die vollzogenen Urkunden an des Lehens-Departement in Gnaden remittiren zu laßen. Berlin, d. 9. August 1796.
u. Breslau den 20: Aug.
Goldbeck
Hoym zur gefälligen Mitzeichnung des Königl. pp. Minister Herrn Grafen von Hoym Excellenz im Conzept und Munde. den 25: abgeſandt.
- Berlin, d. 9. August 1796.
- Schenkungs = Urkunde
- für den Fürsten von Hohenlohe
- Ingelfingen, zum Erb- und eigen-
- thümlichen Besitz der Stadt Kamiono
- oder Klemen, und des Markt-Fleckens Kulm, Posenschen Creises; der
- dorfer Trąbczyn, Szettlewek, Nova
- wies, Lazy, Alt- und Neu-Laske,
- Oszny, Häuland Trąbczyński, Konin-
- schen Creises; und das Dorfes Brzyce,
- nebst zubehör, in Cujavien.
- den 24. Novbr. extrad.
- W.
- Gen. Lieut. der Infanterie, Chef eines Regiments
- zu Fuß, Gouverneur der Haupt Stadt Breslau
- Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden
- König von Preußen (tot. tit.)
- Urkunden und erklären vermittelst dieses
- Unsers offenen Briefes für Uns und Un-
- sern Nachkommen an der Krone, der Chur
- und Unsern übrigen Landen, und fügen hier
- mit jedermänniglich, den solches angehet, in
- Gnaden zu wißen: daß wie Wir aus ange-
- stammter Huld und Milde sehr geneigt
- sind, die Uns und Unserm Königl. Hause
- geleisteten guten und ersprießlichen Dienst
- durch besondere Merkmale Unsers Königl.
- Wohlwollens zu erkennen und zu vergelten
- Wir die von dem Hochgebohrnen Fürsten
- Unſerm freundlich lieben Oheim, Friedrich
- Ludewig, regierenden Fürsten von Hohen-
- lohe Ingelfingen, Unserm (Inseratur der
- Charakter des Fürsten im Königl. Dienst)
- Ritter Unserer Orden pp seit geraumen
- Jahren Uns und Unserm Königl. Hause ge-
- leisteten wichtigen, ausgezeichneten und nüzlicher Dienste
- in Unserm Königl. Heimath erwogen, und, un
- gedachtem Herrn Fürsten ein Merkmal der
- Anerkennung seiner vorzüglichen Verdienste
- und Unsere Königl. Erkenntlichkeit zu geben
- resolviret haben, demselben, die nach benan-
- ten zu Unserer Allerhöchsten Disposition
- anheim gefallenen Güter, nehmlich: die
- Stadt Kamiono oder Klemen, und den Markt
- Flecken Kulm, Posenschen Creises; die dör-
- fer Trąbczyn, Szettlewek, Nowawies, Lazy
- Alt- und Neu-Laske, Oszny, Hauland Trąb-
- czyński, Koninschen Creises; und das dorff
- Brzyce, nebst Pertinenzien, in Cujavien;
- mit allen ihren Zubeherungen, ſie mögen
- Namenhaben wie sie wollen, erb- und
Berlin, d. 9. August 1796.
Schenkungs = Urkunde für den Fürsten von Hohenlohe Ingelfingen, zum Erb- und eigenthümlichen Besitz der Stadt Kamiono oder Klemen, und des Markt-Fleckens Kulm, Posenschen Creises; der dorfer Trąbczyn, Szettlewek, Nova wies, Lazy, Alt- und Neu-Laske, Oszny, Häuland Trąbczyński, Koninschen Creises; und das Dorfes Brzyce, nebst zubehör, in Cujavien.
den 24. Novbr. extrad.
W.
Gen. Lieut. der Infanterie, Chef eines Regiments zu Fuß, Gouverneur der Haupt Stadt Breslau Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen (tot. tit.) Urkunden und erklären vermittelst dieses Unsers offenen Briefes für Uns und Unsern Nachkommen an der Krone, der Chur und Unsern übrigen Landen, und fügen hier mit jedermänniglich, den solches angehet, in Gnaden zu wißen: daß wie Wir aus angestammter Huld und Milde sehr geneigt sind, die Uns und Unserm Königl. Hause geleisteten guten und ersprießlichen Dienst durch besondere Merkmale Unsers Königl. Wohlwollens zu erkennen und zu vergelten Wir die von dem Hochgebohrnen Fürsten Unſerm freundlich lieben Oheim, Friedrich Ludewig, regierenden Fürsten von Hohenlohe Ingelfingen, Unserm (Inseratur der Charakter des Fürsten im Königl. Dienst) Ritter Unserer Orden pp seit geraumen Jahren Uns und Unserm Königl. Hause geleisteten wichtigen, ausgezeichneten und nüzlicher Dienste in Unserm Königl. Heimath erwogen, und, un gedachtem Herrn Fürsten ein Merkmal der Anerkennung seiner vorzüglichen Verdienste und Unsere Königl. Erkenntlichkeit zu geben resolviret haben, demselben, die nach benanten zu Unserer Allerhöchsten Disposition anheim gefallenen Güter, nehmlich: die Stadt Kamiono oder Klemen, und den Markt Flecken Kulm, Posenschen Creises; die dörfer Trąbczyn, Szettlewek, Nowawies, Lazy Alt- und Neu-Laske, Oszny, Hauland Trąbczyński, Koninschen Creises; und das dorff Brzyce, nebst Pertinenzien, in Cujavien; mit allen ihren Zubeherungen, ſie mögen Namenhaben wie sie wollen, erb- und
- eigenthümlich zu verleihen und zu über-
- eignen.
- Wir thun auch solches hiemit und in
- Kraft dieses, aus Königl. Macht und Voll-
- kommenheit, für Uns und Unsere Nachkom-
- men und Nachfolger an der Krone, der
- Chur und Unsern übrigen Landen, derge-
- stalt und also, daß obgedachter Unser freund-
- lich lieber Oheim, der Fürst von Hohenlohe
- Ingelfingen, obbenannte Güter, mit allen
- darauf haftenden Rechten und Gerechtigkeit
- ten, wie solche zeithero ausgeübet worden,
- oder rechtmäßig ausgeübet werden können.
- wie nicht weniger mit allen ihren Parti
- nenzien und andern Zubehorungen, sie mö-
- gen Namen haben wie ſie wollen, ſo wie
- dieselben bishero benutzt worden, oder den
- Rechten nach benutzt werden können, als
- ein wohlerworbenes und unverschränktes Ei
- genthum, jedoch unter dem Vorbehalt, der gleich
- andern Gütern Unserer Süd-Preußischen Re
- sollen darauf zu legenden Landesherrl. Neu
- ern und andern öffentlichen Abgaben, für sich
- und Seine Nachkommen und Erben, von nun
- an zu ewigen Zeiten, von Uns und Unsern
- Nachkommen unwiderruflich haben, besitzen
- und benutzen, auch demselben die Macht bey-
- gelegt seyn solle, darüber nach Gefallen
- zu disponiren, männiglich ungehindert.
- Wir befehlen und gebieten demnach
- Unsern sämmtlichen Süd-Preußischen Re-
- gierungen und Krieges- und Domainen-Cam
- mern, wie auch allen andern Behörden, die
- solches angehet, hiermit so gnädig als ernstlich,
- daß sie weder enforeseten[??] Herrn Fürsten von
- Hohenlohe-Ingelfingen, in dem demselben
- verliehenen Erbe und eigenthümlichen Besitz
- der obbenannten Besitzungen und Güter nebst
- ihren Parteinenzum und Zubehörungen, noch
- den, oder diejenigen, auf welche derselbe
- vermöge und in Kraft dieses Unsers Schen-
- kungs-Briefes, solchen darinnß verarben
- oder sonst durch andre Actus inter vivos an
- mortis causa auf rechtliche Weise übertre
- gen möchte, in keinerley Wege hindern
- noch beirren, ſondern vielmehr denſelben
- und eventualiter auch ſie, deßelben frey
- und ruhig genießen laßen, dawieder selbst
- nichts thun, noch daß solches von andern ge-
- schehn veranlaßen oder gestatten, bey Ver-
- meidung Unsere Allerhöchsten Ungnade und
- unausbleiblicher harter Ahndung.
- des zu Urkund haben Wir gegenwär-
- tigen Donations-Brief Höchsteigenhand
- unterschreiben und Unser Königl. großes
- Insiegel daran hängen laßen. So geschehen
- Berlin, d. 9. August 1796.
- Ad contrasignandum
- Goldbeck
- Hoym
- Me[?]od[k?]
- Zur gefälligen Mitzeichnung und Mitcontra-
- signatur des Königl. pp Ministri Herrn
- Grafen von Hoym Excellenz im Concept und
- Mundo.
eigenthümlich zu verleihen und zu übereignen.
Wir thun auch solches hiemit und in Kraft dieses, aus Königl. Macht und Vollkommenheit, für Uns und Unsere Nachkommen und Nachfolger an der Krone, der Chur und Unsern übrigen Landen, dergestalt und also, daß obgedachter Unser freundlich lieber Oheim, der Fürst von Hohenlohe Ingelfingen, obbenannte Güter, mit allen darauf haftenden Rechten und Gerechtigkeit ten, wie solche zeithero ausgeübet worden, oder rechtmäßig ausgeübet werden können. wie nicht weniger mit allen ihren Parti nenzien und andern Zubehorungen, sie mögen Namen haben wie ſie wollen, ſo wie dieselben bishero benutzt worden, oder den Rechten nach benutzt werden können, als ein wohlerworbenes und unverschränktes Ei genthum, jedoch unter dem Vorbehalt, der gleich andern Gütern Unserer Süd-Preußischen Re sollen darauf zu legenden Landesherrl. Neu ern und andern öffentlichen Abgaben, für sich und Seine Nachkommen und Erben, von nun an zu ewigen Zeiten, von Uns und Unsern Nachkommen unwiderruflich haben, besitzen und benutzen, auch demselben die Macht bey- gelegt seyn solle, darüber nach Gefallen zu disponiren, männiglich ungehindert. Wir befehlen und gebieten demnach Unsern sämmtlichen Süd-Preußischen Regierungen und Krieges- und Domainen-Cam mern, wie auch allen andern Behörden, die solches angehet, hiermit so gnädig als ernstlich, daß sie weder enforeseten[??] Herrn Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen, in dem demselben verliehenen Erbe und eigenthümlichen Besitz der obbenannten Besitzungen und Güter nebst ihren Parteinenzum und Zubehörungen, noch den, oder diejenigen, auf welche derselbe vermöge und in Kraft dieses Unsers Schenkungs-Briefes, solchen darinnß verarben oder sonst durch andre Actus inter vivos an mortis causa auf rechtliche Weise übertre gen möchte, in keinerley Wege hindern noch beirren, ſondern vielmehr denſelben und eventualiter auch ſie, deßelben frey und ruhig genießen laßen, dawieder selbst nichts thun, noch daß solches von andern geschehn veranlaßen oder gestatten, bey Vermeidung Unsere Allerhöchsten Ungnade und unausbleiblicher harter Ahndung. des zu Urkund haben Wir gegenwärtigen Donations-Brief Höchsteigenhand unterschreiben und Unser Königl. großes Insiegel daran hängen laßen. So geschehen Berlin, d. 9. August 1796.
Ad contrasignandum
Goldbeck
Hoym
Me[?]od[k?] Zur gefälligen Mitzeichnung und Mitcontrasignatur des Königl. pp Ministri Herrn Grafen von Hoym Excellenz im Concept und Mundo.
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- d. 25. Aug 1796
- Mit Ewr Excellenz Geehrtesten vom 9ten hujus habe ich die Schenkungs
- Urkunden
- 1. Für den Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen,
- 2. für den Obristen und Commandeur v Sanitz,
- 3. für den General Major v. Blücher
- 4. für den General Lieutenant v. Dolffs
- 5. für den Major v. Pontanus
- 6. für den Lieutenant v. Holzendorff
- 7. für den General Major v. Larisch,
- über die Denenſelben in Südpreußen verliehene Güther nebſt der
- desfälligen Cabinets = Ordre und dem Begleitungs Bericht an Sr
- Majestaet erhalten, und nachdem ich sowohl die Munde als Concepte
- mit vollzogen habe; So erlauben Ew. Excellenz daß ich beides, die
- Munda und Concepte mit der ergebensten Bitte in den Anlagen
- remittirn, letztere gefälligst weiter befördern zu laßen.
- Breslau d. 20. August 1796.
- Hoym
- An
- des Königl. Würklich Geheimen Etats und Justitz
- Ministre auch Großkanzlers Herrn von Goldbeck
- Excellenz
d. 25. Aug 1796 Mit Ewr Excellenz Geehrtesten vom 9ten hujus habe ich die Schenkungs Urkunden
1. Für den Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen,
2. für den Obristen und Commandeur v Sanitz,
3. für den General Major v. Blücher
4. für den General Lieutenant v. Dolffs
5. für den Major v. Pontanus
6. für den Lieutenant v. Holzendorff
7. für den General Major v. Larisch, über die Denenſelben in Südpreußen verliehene Güther nebſt der desfälligen Cabinets = Ordre und dem Begleitungs Bericht an Sr Majestaet erhalten, und nachdem ich sowohl die Munde als Concepte mit vollzogen habe; So erlauben Ew. Excellenz daß ich beides, die Munda und Concepte mit der ergebensten Bitte in den Anlagen remittirn, letztere gefälligst weiter befördern zu laßen. Breslau d. 20. August 1796.
Hoym
An des Königl. Würklich Geheimen Etats und Justitz Ministre auch Großkanzlers Herrn von Goldbeck Excellenz
- Da Eure Königliche Majestaet durch die Allerhöchste Cabinets
- Ordre vom 23. vorigen Monats die von mir, dem Staats-
- Minister Grafen von Hoym, wegen Verleihung der in
- Südpreußen zu Allerhöchst dero Disposition anheimgefallenen
- und eröfneten, theils confiscirten, theils Gratial- Güter, an
- verdiente Generale und andre Officiere, gethane allerunterthä-
- nigste Vorschläge, huldreichst zu approbiren geruhet haben; so
- überreichen das Südpreußische Provinzial- und das Lehn-Depar-
- tement hiebey zu Eurer Königlichen Majestaet allerhöchstgefällig,
- Vollziehung die Schenckungs-Urkunden
- 1, für den Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen;
- 2, für den bey dem Regiment Fürst von Hohenlohe stehenden
- Obristen und Commandeur von Sanitz;
- 3, für den General-Major von Blücher,
- 4, für den General-Lieutenant von Dolffs;
- 5, für den Major von Pontanus;
- 6, für den Lieutenant von Holtzendorff; und
- 7, für den General-Major von Larisch;
- mit der allerunterthänigsten Bitte, die vollzogenen Urkunden
- an das Lehn-Departement in Gnaden remittiren zu laßen.
- Hoym
- Goldbeck
- Berlin den 9ten und Breslau den 20ten August 1796.
- volgigen jede[?]. d. 26. Aug. 1796
- Goldbeck
- An Seine Königliche Majestaet.
Da Eure Königliche Majestaet durch die Allerhöchste Cabinets Ordre vom 23. vorigen Monats die von mir, dem StaatsMinister Grafen von Hoym, wegen Verleihung der in Südpreußen zu Allerhöchst dero Disposition anheimgefallenen und eröfneten, theils confiscirten, theils Gratial- Güter, an verdiente Generale und andre Officiere, gethane allerunterthänigste Vorschläge, huldreichst zu approbiren geruhet haben; so überreichen das Südpreußische Provinzial- und das Lehn-Departement hiebey zu Eurer Königlichen Majestaet allerhöchstgefällig, Vollziehung die Schenckungs-Urkunden
1, für den Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen;
2, für den bey dem Regiment Fürst von Hohenlohe stehenden Obristen und Commandeur von Sanitz;
3, für den General-Major von Blücher,
4, für den General-Lieutenant von Dolffs;
5, für den Major von Pontanus;
6, für den Lieutenant von Holtzendorff; und
7, für den General-Major von Larisch; mit der allerunterthänigsten Bitte, die vollzogenen Urkunden an das Lehn-Departement in Gnaden remittiren zu laßen. Hoym
Goldbeck Berlin den 9ten und Breslau den 20ten August 1796. volgigen jede[?]. d. 26. Aug. 1796
Goldbeck
An Seine Königliche Majestaet.





















