Traces in the Sand

Document 1 · Donation

9 August 1796

Berlin

The file on the donation of confiscated and vacant estates in South Prussia to officers. Hoym proposes granting the Prince of Hohenlohe-Ingelfingen the estates confiscated from the insurgent Anton von Prusimski: Kamionna, Kolno, Trąbczyn, Szetlewek, Nowawies, Łazy, Old and New Laski, Osiny, the Trąbczyn Hauland and Brzyce. The cabinet order approves this, and estates for von Sanitz, Blücher, von Dolffs, von Pontanus, von Holtzendorff and von Larisch. It contains the draft of the donation charter for the Prince and Hoym's request for the clause 'cum appertinentia'.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
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  1. d. 6. Aug. 1796.
  2. Expediatur der nötige angetragener maßen. Den 8 Aug.
  3. 1796.
  4. etc. conclusum eodem.
  5. Mellentz[?]
  6. Auf verschiedene von Sr. Majestät erhaltene Befehle, vacante
  7. Gratial- und confiscirte Insurgenten Güther zum Besten verkauft
  8. voller Officiers in Vorschlag zu bringen, habe ich anliegenden
  9. Bericht vom 14ten dieses erstattet, und Allerhöchstdieselben haben
  10. sämmtliche Anträge nach der unter ganz ergebenster Zurü-
  11. Erbittung accludirten Cabinets Ordre vom 23ten dieses zu geneh-
  12. migen befunden.
  13. Da der Inhalt der bisher entworfenen Donations-Ur-
  14. kunden mit denjenigen, welche nunmehr zu expediren sind,
  15. ganz gleichlautend seyn kann, indem nur die Nahmen der
  16. begnädigten Persohnen, und die ihnen zugetheilten Güter den
  17. wesentlichen Unterschied machen, so habe nicht erst besondere
  18. Concepte zu den diesfälligen Donations Briefen entworfen,
  19. sondern stelle Euer Excellenz ganz ergebenst anheim, ob
  20. dieselben solche in der Lehns Canzley expediren, und mir
  21. solche mittelst gemeinschaftlichen Berichts zur Mitzeichnung
  22. und weitern Beförderung an Sr. Majestät zu zusen-
  23. den belieben wollen. Ich bemerke dabey mir noch, daß
  24. bey den Güthern der Beysatz: cum appertinentia, oder
  25. Zubehör, stets wird inserirt werden müßen, weil es in
  26. Ermangelung alles Hypothequen-Wesens in Suprensten
  27. zu schwer hält, schleunige und gründliche Nachrichten
  28. von den Verhältnissen der zusammengehörenden Güther
  29. zu erhalten, und sonst leicht die Beneficiaten einen Nach
  30. theil wider Sr. Majestät Absicht leiden würden, wenn
  31. künftig durch stricte Bestimmungen der Donations Ur-
  32. kunden ihnen Appertinentien unverreicht blieben, welche
  33. zu den Haupt-Güthern gehören.
  34. So werden zB. zu den Duninower Güthern die Dörfer
  35. Duninow, Tolenczna, Szadow, Nowawies, und Krzement
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  1. gerechnet, und blos durch den Ausdruck: Duninower Grati-
  2. al-Güther von 1500. rt. am Ertrage; bezeichnet. Wenn aber
  3. die Donations Urkunde raque gefaßt ist; so können
  4. sodann bey künftiger Tradition alle diejenigen Güther
  5. dazu gerechnet werden, welche der vorige Gratial Besitzer
  6. oder Privat-Eigenthümer in dem oder jenem Creiße
  7. beseßen hat, und welche nach diesem Maasstabe von Sr.
  8. Majestät an die jetzigen Percipienten transferirt
  9. werden sollen. Da jeder von ihnen die Behändigung
  10. des Donations- Instruments und den Verreich der Gü-
  11. ther bald wünschten; so darf Euer Excellenz um so
  12. mehr ganz ergebenst ersuchen, die Ausfertigung der
  13. Urkunden möglichst beschleunigen zu laßen.
  14. Breslau den 30ten Julij 1796.
  15. Hoym
  16. An
  17. des Königlichen Würklich Geheimen Herrn
  18. Etats- und Justiz Ministre
  19. Freiherrn von der Reck Excellenz
  20. zu Berlin.
  21. Abschrift.
  22. Warschau den 14ten July 1796.
  23. An
  24. des Königs Majestät
  25. wegen
  26. der an wohlverdienten Officiers
  27. zu vertheilenden Güther
  28. Nach Ewr. Majestät erhaltenem
  29. Befehl vom 9t dieses schlage für den
  30. Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen
  31. a) die nachfolgenden dem Haupt Insurgenti
  32. Anton von Prusimski, conſiscirten Gü-
  33. ther allerunterthänigst vor:
  34. 1. im Posenschen Creise
  35. die Stadt Kamiono oder Klemen und
  36. der Markt Fleken Kulm
  37. 2.) im Koninschen Creise.
  38. die Dörfer Trąbczyn
  39. Szettlewek
  40. Nowawies
  41. Lazy
  42. Alt u[nd] Neu Laske
  43. Oszyny
  44. Hauland Trąbczyński
  45. 3. in Cujawien
  46. das Dorf Brzyce
  47. nebſt Zubehör
  48. (120000 à 1. pc. —. 1200. rt.)
  49. Diese Güther können jährlich 4 bis 6000 [p?]
  50. eintragen, und würde ich eher die aller
  51. unterthänigsten Vorschläge gemacht
  52. haben wenn die Confiscations Processe
  53. nicht erst jezt durch rechtliche Erkennt-
  54. nisse der Regierungen beendiget
  55. worden wären. Euer Majestät bittet
  56. dahero submissest:
  57. die No. 1. 2. u. 3. benannten Güther
  58. dem Fürsten von Hohenlohe Ingel-
  59. fingen allergnädigst zu conferiren.
  60. Ausser diesem sind noch mehrere Güther
  61. theils confiscirt theils durch Todesfall zu
  62. zigen Disposition.
  63. Allerhöchst dieselben habe
  64. b.) dem beym F[ürst]. v Hohenlohe Regiment
  65. stehenden
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  1. stehenden Commandeur, Obristen von
  2. Sanitz ebenfals eine Belohnung zuzusichern
  3. geruht, und ich trage, da jener von
  4. Prusimski auch noch im Wegrowie-
  5. czischen Creise die Dörfer Pawlow,
  6. Dzwonow und Beerenbusch hinter-
  7. lassen die nach Abzug der Schulden
  8. jährlich an 1000 rttl bringen können
  9. (20000 rt. à 1 pc. 200 Rthl)
  10. allerunterthänigst an:
  11. diese Pawlower Güther dem Obristen
  12. von Sanitz zu bewilligen.
  13. a, Ferner sind durch Todesfall die un
  14. Kowallschen Creise liegenden Gratial
  15. Güther Duninow vacant worden, welche
  16. an 1500 rthl jährlichen Ertrag liefern:
  17. (30000 rt. à 1 pc. 300 rt.)
  18. Diese submittire allerunterthänigst
  19. dem General Major von Blücher
  20. zu conferiren.
  21. b, In eben der Art ist ein Gratial Guth
  22. Strzelec zwischen Gostinin u. Kutno
  23. vacant so ohngefähr 1000 rtlr ein-
  24. trägt:
  25. (20000 rt. à 1 pc. 200 rt.)
  26. Dies bitte allerunterthänigst
  27. dem Generallieutenant von Dolffs
  28. zu überlassen.
  29. c, die durch den Tod der von Biernacka
  30. vacant gewordenen Gratial Güther
  31. Dziejorzew, Borchkowe u. Jacubie
  32. alle im Sieradzschen Creise und ohnge-
  33. fähr von 600 rt. jährlichen Ertrages
  34. (12000 rt. à 1 pc. 120 rt.)
  35. wollen Ewr p:
  36. dem Major von Pontanus zu be-
  37. willigen geruhen.
  38. f, der Artillerie Lieutenant von Holzen-
  39. dorff würde sich durch die Güther Gluskow
  40. Malavies u. Grocholle welche ohn-
  41. gefähr 400 rt einbringen, sehr belohnen
  42. (8000 rt. à 1 pc. 80 rt.)
  43. finden, da ſie ihm hier im Blonier
  44. Kreise sehr bequem liegen, und ich
  45. trage gleichfalls allerunterthänigst an:
  46. diese Gratial Güther dem von Hol-
  47. zendorff zu schenken.
  48. Sie sind durch den in der Action bey
  49. Warschau gebliebenen pohlnischen
  50. Obrist v. Rakalowicz vacant worden.
  51. g. Das in der hiesigen Gegend gelegene
  52. Gratial Guth Lekarziewice ist durch
  53. den Tod eines gewissen von Kielczews-
  54. ki auch erledigt; es trägt gegen 600 rtl
  55. (12000 rt. à 1 pc. 120 rt.)
  56. und ich submittire allerunterthänigst:
  57. dieses Guth Lekarziewice dem Gene-
  58. ral Major von Larisch zu conferiren.
  59. Es werden in der Folge noch mehrere
  60. confiscirte und Gratial Güther zu
  61. Allerhöchst Dero fernern Disposition,
  62. qualificirt werden, und habe hiermit
  63. nur die obigen dringendsten Compe-
  64. tenten zu Ewrp. Huldreichen Appro-
  65. bation allerunterthänigst angezeigt,
  66. indem ich auf Allerhöchst Dero wei-
  67. tern Befehle pflichtmässig submettern.
  68. sigl. Graf von Hoym
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  1. Abschrift
  2. Mein lieber Etats Ministre Graf v Hoym! Eure Vorschläge wegen ver-
  3. schiedener in Südpreußen confiscirten oder durch Absterben der bisherigen Be-
  4. sitzer vacant gewordenen, und nach meinen successiven Befehlen, an wohlverdien-
  5. te Officiers zu ertheilende Güter, approbirn ich in der Art, daß
  6. 1.) dem Fürsten v Hohenlohe Ingelfingen, die Stadt Kamiono und der Markt
  7. Fleken Kulm, (Posensches Kreises) die Dörfer Trąbczyn, Szettlewek, Nova
  8. wies, Lazy, Alt- und Neu-Laske, Oszny, Häuland Trąbczyński (Koninschen
  9. Kreises) und das Dorf Brzyce nebst Zubehör, welche sämmtlich dem
  10. Haupt-Insurgenten Anton von Prusimski confiscirt worden,
  11. 2.) dem beym Fürst v Hohenloheschen Regiment stehenden Commendanten
  12. Obristen v Sanitz, die Dörfer Pawlow, Dzwonow und Beerenbusch, im
  13. Wengrowieczschen Kreise, so derselbe Prusimski hinterlaßen.
  14. 3.) dem General-Major v Blücher aber, die im Kowalschen Kreise liegenden
  15. Gratial-Güter Duninow, und
  16. 4.) dem General-Lieutenant v. Dolffs, das Gratial-Guth Strzelec zwi-
  17. schen Gostinin und Kuttnow, wie auch
  18. 5. dem Major v Pontanus die Güter Dziejorzew, Borschkowe und
  19. Jacubie, Sieradzschen Kreises
  20. 5.) dem Artillerie Lieutenant v. Holtzendorff, die Güter Gluskow,
  21. Malavies und Grocholle
  22. 7) und schließlich dem General-Major Larisch das in der Gegend
  23. von Warschau gelegene Gratial-Guth Lekarziewice, conferiret und
  24. als eine Belohnung ihrer treuen Dienste, erbe und eigenthümlich geschenkt
  25. werden sollen. Ihr werdet sämmtliche obbenannte Officiers von dieser
  26. meiner gnädigen Resolution benachrichtigen, auch das weitere hierbey
  27. erforderliche besorgen, da ich übrigens verbleibe Euer wohl affectionirter
  28. König.
  29. Friedrich Wilhelm
  30. Pyrmont den 23n July 1796.
  31. An den Etats Ministre Grafen von Hoym
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  1. Berlin, d. 9. August 1796.
  2. An des Königl. pp Ministri Herrn
  3. Grafen von Hoym Excellenz zu Bres-
  4. lau.
  5. resineatur[?] Copia.
  6. In Gemäßheit der mir von Ew. Excellenz
  7. durch dero geehrtes Anschreiben vom 30
  8. v. M. communicirten, und hierbey in ori
  9. ginali zurükerfolgenden Cabinets-Ordre
  10. die Verleihung der in Süd-Preußen zu
  11. Sr Königl. Majestät Disposition stehenden
  12. confiscirten und Gratial-Güter betreffend
  13. und das mir darauf bezeigten Verlangens
  14. habe ich keinen Anstand genommen, die Schen-
  15. kungs-Urkunden
  16. 1.) für den Fürsten von Hohenlohe-In-
  17. gelfingen;
  18. 2.) für den Obristen u. Commandeur v. Sanitz;
  19. 3.) für den General-Major von Blücher;
  20. 4.) für den Gen: Lieutenant von Dolffs;
  21. 5.) für den Major von Pontanus;
  22. 6.) für den Lieutenant von Holzendorff; und
  23. 7.) für den General-Major von Larisch
  24. ausfertigen zu laßen, und gebe mir die
  25. Ehre, selbige Ew. Excellenz hierbey nebst dem Begleitungs-Bericht an Sr Königl. Majestät zu ge-
  26. fälliger Mitzeichnung und Mitcontrosignatur
  27. in den Concepten und Reinschriften dienst-
  28. lich zu übersenden.
  29. Berlin, d. 9. August 1796.
  30. Hoym
  31. [Glodk?]
  32. den 13. cum alley. zur Post
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  1. Berlin, d. 9. August 1796.
  2. An Seine Königliche Majestät.
  3. Da Ew. Königl. Majestät durch die Aller-
  4. höchste Cabinets-Ordre vom 23. v. M. die
  5. von mir, dem Staats-Minister Grafen von
  6. Hoym, wegen Verleihung der in Süd-Preußen zu Allerhöchst
  7. dero Disposition anheim gefallenen, und
  8. eröfneten, theils confiscirten, theils Gra-
  9. tial-Güter, an verdiente Generale und andre
  10. Officiern, gethane allerunterthänigste Vor-
  11. schläge, huldreichst zu approbiren geruhet haben
  12. ben: ſo überreichen das Süd-Preußische
  13. Provinzial- und des Lehens-Departement
  14. hierbey zu Ew. Königl. Majestät allerhöch-
  15. gefälligen Vollziehung die Schenkungs-Ur-
  16. kunden.
  17. 1.) für den Fürsten von Hohenlohe-In-
  18. gelfingen,
  19. 2.) für den bey dem Regiment Fürst von
  20. Hohenlohe stehenden Obristen und Com-
  21. mandeur von Sanitz;
  22. 3.) für den General-Major von Blucher;
  23. 4.) für den General-Lieutenant von Dolffs;
  24. 5.) für den Major von Pontanus;
  25. 6.) für den Lieutenant von Holzendorff;
  26. 7.) für den General-Major von Larisch;
  27. mit der allerunterthänigsten Bitte, die
  28. vollzogenen Urkunden an des Lehens-De-
  29. partement in Gnaden remittiren zu laßen.
  30. Berlin, d. 9. August 1796.
  31. u. Breslau den 20: Aug.
  32. Goldbeck
  33. Hoym
  34. zur gefälligen Mitzeichnung des Königl. pp.
  35. Minister Herrn Grafen von Hoym Ex-
  36. cellenz im Conzept und Munde.
  37. den 25: abgeſandt.
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  1. Berlin, d. 9. August 1796.
  2. Schenkungs = Urkunde
  3. für den Fürsten von Hohenlohe
  4. Ingelfingen, zum Erb- und eigen-
  5. thümlichen Besitz der Stadt Kamiono
  6. oder Klemen, und des Markt-Fleckens Kulm, Posenschen Creises; der
  7. dorfer Trąbczyn, Szettlewek, Nova
  8. wies, Lazy, Alt- und Neu-Laske,
  9. Oszny, Häuland Trąbczyński, Konin-
  10. schen Creises; und das Dorfes Brzyce,
  11. nebst zubehör, in Cujavien.
  12. den 24. Novbr. extrad.
  13. W.
  14. Gen. Lieut. der Infanterie, Chef eines Regiments
  15. zu Fuß, Gouverneur der Haupt Stadt Breslau
  16. Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden
  17. König von Preußen (tot. tit.)
  18. Urkunden und erklären vermittelst dieses
  19. Unsers offenen Briefes für Uns und Un-
  20. sern Nachkommen an der Krone, der Chur
  21. und Unsern übrigen Landen, und fügen hier
  22. mit jedermänniglich, den solches angehet, in
  23. Gnaden zu wißen: daß wie Wir aus ange-
  24. stammter Huld und Milde sehr geneigt
  25. sind, die Uns und Unserm Königl. Hause
  26. geleisteten guten und ersprießlichen Dienst
  27. durch besondere Merkmale Unsers Königl.
  28. Wohlwollens zu erkennen und zu vergelten
  29. Wir die von dem Hochgebohrnen Fürsten
  30. Unſerm freundlich lieben Oheim, Friedrich
  31. Ludewig, regierenden Fürsten von Hohen-
  32. lohe Ingelfingen, Unserm (Inseratur der
  33. Charakter des Fürsten im Königl. Dienst)
  34. Ritter Unserer Orden pp seit geraumen
  35. Jahren Uns und Unserm Königl. Hause ge-
  36. leisteten wichtigen, ausgezeichneten und nüzlicher Dienste
  37. in Unserm Königl. Heimath erwogen, und, un
  38. gedachtem Herrn Fürsten ein Merkmal der
  39. Anerkennung seiner vorzüglichen Verdienste
  40. und Unsere Königl. Erkenntlichkeit zu geben
  41. resolviret haben, demselben, die nach benan-
  42. ten zu Unserer Allerhöchsten Disposition
  43. anheim gefallenen Güter, nehmlich: die
  44. Stadt Kamiono oder Klemen, und den Markt
  45. Flecken Kulm, Posenschen Creises; die dör-
  46. fer Trąbczyn, Szettlewek, Nowawies, Lazy
  47. Alt- und Neu-Laske, Oszny, Hauland Trąb-
  48. czyński, Koninschen Creises; und das dorff
  49. Brzyce, nebst Pertinenzien, in Cujavien;
  50. mit allen ihren Zubeherungen, ſie mögen
  51. Namenhaben wie sie wollen, erb- und
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  1. eigenthümlich zu verleihen und zu über-
  2. eignen.
  3. Wir thun auch solches hiemit und in
  4. Kraft dieses, aus Königl. Macht und Voll-
  5. kommenheit, für Uns und Unsere Nachkom-
  6. men und Nachfolger an der Krone, der
  7. Chur und Unsern übrigen Landen, derge-
  8. stalt und also, daß obgedachter Unser freund-
  9. lich lieber Oheim, der Fürst von Hohenlohe
  10. Ingelfingen, obbenannte Güter, mit allen
  11. darauf haftenden Rechten und Gerechtigkeit
  12. ten, wie solche zeithero ausgeübet worden,
  13. oder rechtmäßig ausgeübet werden können.
  14. wie nicht weniger mit allen ihren Parti
  15. nenzien und andern Zubehorungen, sie mö-
  16. gen Namen haben wie ſie wollen, ſo wie
  17. dieselben bishero benutzt worden, oder den
  18. Rechten nach benutzt werden können, als
  19. ein wohlerworbenes und unverschränktes Ei
  20. genthum, jedoch unter dem Vorbehalt, der gleich
  21. andern Gütern Unserer Süd-Preußischen Re
  22. sollen darauf zu legenden Landesherrl. Neu
  23. ern und andern öffentlichen Abgaben, für sich
  24. und Seine Nachkommen und Erben, von nun
  25. an zu ewigen Zeiten, von Uns und Unsern
  26. Nachkommen unwiderruflich haben, besitzen
  27. und benutzen, auch demselben die Macht bey-
  28. gelegt seyn solle, darüber nach Gefallen
  29. zu disponiren, männiglich ungehindert.
  30. Wir befehlen und gebieten demnach
  31. Unsern sämmtlichen Süd-Preußischen Re-
  32. gierungen und Krieges- und Domainen-Cam
  33. mern, wie auch allen andern Behörden, die
  34. solches angehet, hiermit so gnädig als ernstlich,
  35. daß sie weder enforeseten[??] Herrn Fürsten von
  36. Hohenlohe-Ingelfingen, in dem demselben
  37. verliehenen Erbe und eigenthümlichen Besitz
  38. der obbenannten Besitzungen und Güter nebst
  39. ihren Parteinenzum und Zubehörungen, noch
  40. den, oder diejenigen, auf welche derselbe
  41. vermöge und in Kraft dieses Unsers Schen-
  42. kungs-Briefes, solchen darinnß verarben
  43. oder sonst durch andre Actus inter vivos an
  44. mortis causa auf rechtliche Weise übertre
  45. gen möchte, in keinerley Wege hindern
  46. noch beirren, ſondern vielmehr denſelben
  47. und eventualiter auch ſie, deßelben frey
  48. und ruhig genießen laßen, dawieder selbst
  49. nichts thun, noch daß solches von andern ge-
  50. schehn veranlaßen oder gestatten, bey Ver-
  51. meidung Unsere Allerhöchsten Ungnade und
  52. unausbleiblicher harter Ahndung.
  53. des zu Urkund haben Wir gegenwär-
  54. tigen Donations-Brief Höchsteigenhand
  55. unterschreiben und Unser Königl. großes
  56. Insiegel daran hängen laßen. So geschehen
  57. Berlin, d. 9. August 1796.
  58. Ad contrasignandum
  59. Goldbeck
  60. Hoym
  61. Me[?]od[k?]
  62. Zur gefälligen Mitzeichnung und Mitcontra-
  63. signatur des Königl. pp Ministri Herrn
  64. Grafen von Hoym Excellenz im Concept und
  65. Mundo.
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  1. (not transcribed)
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  1. d. 25. Aug 1796
  2. Mit Ewr Excellenz Geehrtesten vom 9ten hujus habe ich die Schenkungs
  3. Urkunden
  4. 1. Für den Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen,
  5. 2. für den Obristen und Commandeur v Sanitz,
  6. 3. für den General Major v. Blücher
  7. 4. für den General Lieutenant v. Dolffs
  8. 5. für den Major v. Pontanus
  9. 6. für den Lieutenant v. Holzendorff
  10. 7. für den General Major v. Larisch,
  11. über die Denenſelben in Südpreußen verliehene Güther nebſt der
  12. desfälligen Cabinets = Ordre und dem Begleitungs Bericht an Sr
  13. Majestaet erhalten, und nachdem ich sowohl die Munde als Concepte
  14. mit vollzogen habe; So erlauben Ew. Excellenz daß ich beides, die
  15. Munda und Concepte mit der ergebensten Bitte in den Anlagen
  16. remittirn, letztere gefälligst weiter befördern zu laßen.
  17. Breslau d. 20. August 1796.
  18. Hoym
  19. An
  20. des Königl. Würklich Geheimen Etats und Justitz
  21. Ministre auch Großkanzlers Herrn von Goldbeck
  22. Excellenz
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  1. Da Eure Königliche Majestaet durch die Allerhöchste Cabinets
  2. Ordre vom 23. vorigen Monats die von mir, dem Staats-
  3. Minister Grafen von Hoym, wegen Verleihung der in
  4. Südpreußen zu Allerhöchst dero Disposition anheimgefallenen
  5. und eröfneten, theils confiscirten, theils Gratial- Güter, an
  6. verdiente Generale und andre Officiere, gethane allerunterthä-
  7. nigste Vorschläge, huldreichst zu approbiren geruhet haben; so
  8. überreichen das Südpreußische Provinzial- und das Lehn-Depar-
  9. tement hiebey zu Eurer Königlichen Majestaet allerhöchstgefällig,
  10. Vollziehung die Schenckungs-Urkunden
  11. 1, für den Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen;
  12. 2, für den bey dem Regiment Fürst von Hohenlohe stehenden
  13. Obristen und Commandeur von Sanitz;
  14. 3, für den General-Major von Blücher,
  15. 4, für den General-Lieutenant von Dolffs;
  16. 5, für den Major von Pontanus;
  17. 6, für den Lieutenant von Holtzendorff; und
  18. 7, für den General-Major von Larisch;
  19. mit der allerunterthänigsten Bitte, die vollzogenen Urkunden
  20. an das Lehn-Departement in Gnaden remittiren zu laßen.
  21. Hoym
  22. Goldbeck
  23. Berlin den 9ten und Breslau den 20ten August 1796.
  24. volgigen jede[?]. d. 26. Aug. 1796
  25. Goldbeck
  26. An Seine Königliche Majestaet.