III. HA MdA, III Nr. 12765
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK)
Eine Akte des preußischen Außenministeriums über die Versuche des Fürsten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen und nach seinem Tod 1818 seiner Erben, für seine Güter um Trąbczyn im ehemals preußischen Teil Polens entschädigt zu werden, die ihm 1807 beim Übergang an das Herzogtum Warschau genommen wurden; Russland, das die Gegend seit 1815 beherrschte, lehnte 1816 und 1820 ab.
- Dokumente
- 30
- Handschriftenseiten
- 50
- Zeitraum
- 1814–1820
Über diesen Bestand
Die Akte wurde von 1814 bis 1820 in der dritten Sektion des preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten geführt. Sie betrifft den Anspruch des Fürsten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen (1746-1818), eines preußischen Generals, auf Entschädigung für die Trąbczyner Güter in der ehemaligen Provinz Südpreußen, die ihm 1807 genommen wurden. Sie enthält dreißig Dokumente: eingegangene Eingaben und Berichte sowie die Entwürfe der Antworten und Weisungen des Ministeriums.
Historischer Hintergrund
1796 verlieh der König von Preußen Hohenlohe-Ingelfingen eine Gruppe von Gütern in Südpreußen, der Provinz, die aus dem preußischen Anteil an den Teilungen Polens gebildet worden war. Die Güter waren nach dem Aufstand von 1794 dem Starosten Prusimski konfisziert worden [4, 14]. Sie umfassten Trąbczyn mit mehreren Dörfern im Kreis Konin sowie Kamionna und Kolno weiter westlich [4]. Hohenlohe-Ingelfingen verkaufte Kamionna und Kolno an den Bankdirektor Leixner; die Akte nennt als Jahr des Verkaufs sowohl 1804 als auch 1805 [4, 14].
Preußen trat die Provinz 1807 im Frieden von Tilsit ab, und in ihr wurde das Herzogtum Warschau errichtet. Vierzehn Wochen nach dem Frieden nahm eine polnische Verwaltungskommission alle Güter ohne gerichtliches Urteil in Besitz und übertrug sie der Tochter Prusimskis [4]. Sie wird in der Akte nach zwei Ehemännern Miączyńska und Dąbska genannt [4, 19]. Hohenlohe-Ingelfingen klagte, und das Tribunal in Kalisz erklärte, es sei nicht befugt, die Anordnung der Kommission aufzuheben [4]. Nach dem Wiener Kongress gehörte der Kreis Konin zum Königreich Polen unter dem russischen Kaiser, an den der Anspruch fortan gerichtet wurde [8].
Inhalt
Eingaben von 1814 und 1815
Peter Friedrich von Triebenfeld, der Generalbevollmächtigte Hohenlohe-Ingelfingens, wandte sich im Mai 1814 in Paris sowie im Oktober 1814 und März 1815 in Wien an den Staatskanzler Hardenberg [1, 3, 4]. Die Eingabe vom März 1815 legt den Fall vollständig dar und verlangt die Rückgabe der Trąbczyner Güter mit den Einkünften von neun Jahren, 36.500 Rthl [4]. Hohenlohe-Ingelfingen schrieb im April 1815 an den Freiherrn vom Stein und im Mai 1815 an Hardenberg. Seinen Verlust beziffert er im ersten Brief auf 325.400 Reichstaler und im zweiten auf über 261.000 Rthl; im zweiten bittet er, ihm zur Entschädigung das Amt Sokolnik zu geben [6, 8]. Die Antworten vertagen die Sache bis zur Regelung der polnischen Angelegenheiten und verweisen auf eine Verhandlung über die Entschädigung aller Inhaber verliehener Güter in Südpreußen [2, 3, 5, 7, 9].
Bericht Zerbonis di Sposetti, 1815
Hardenberg forderte einen Bericht von Zerboni di Sposetti an, dem leitenden preußischen Beamten in Poznań (Posen) [10]. Der Bericht vom 2. November 1815 verwirft die für Hohenlohe-Ingelfingen vorgelegten Berechnungen, stellt fest, dieser habe Trąbczyn verfallen lassen und mit Schulden belastet, und kommt zu dem Schluss, Preußen könne nicht mehr tun, als die russische Regierung um eine Entscheidung über den Anspruch zu bitten [14]. Ein Randvermerk vom April 1816 hält fest, dass Triebenfeld verstorben war [14].
Verwendung in St. Petersburg, 1816
Im April 1816 wies das Ministerium den preußischen Gesandten in St. Petersburg, Generalmajor von Schöler, an, das Gesuch dem Kaiser nur im Allgemeinen und ohne Nachdruck zur Kenntnis zu bringen, da eine Entschädigung reine Gnadensache sei [15, 17]. Hohenlohe-Ingelfingen wurde von der Weisung unterrichtet [16]. Schöler berichtete am 23. November 1816, das russische Ministerium habe abgelehnt, und das Ministerium sandte Hohenlohe-Ingelfingen eine Abschrift der russischen Note [25, 26].
Eingabe der Witwe von Brehmer, 1816
Die Witwe des Obersten von Brehmer wandte sich als Erbin ihres Bruders, des Majors von Seehausen, an das Ministerium. Dieser hatte Hohenlohe-Ingelfingen 1803 gegen Verpfändung von Szetlewek, einem Dorf der Trąbczyner Güter, 5.000 Rthl geliehen; weder Kapital noch Zinsen waren gezahlt worden [19]. Ein Randvermerk auf ihrer Eingabe hält fest, eine von Russland gewährte Entschädigung müsse den auf den Gütern eingetragenen Gläubigern zugutekommen [19]. Das Ministerium verwies sie an das für Hohenlohe-Ingelfingen zuständige Gericht und unterrichtete Schöler über die Lage der Gläubiger [20, 21, 22]. Sie legte darauf ein zu ihren Gunsten ergangenes Urteil von 1806 vor; das Ministerium antwortete, es könne nichts weiter tun [23, 24].
Anspruch der Erben, 1820
Nach dem Tod Hohenlohe-Ingelfingens ließen seine Erben ihren Anspruch durch Herzog Eugen von Württemberg bei der russischen Regierung empfehlen und beriefen sich auf zwei preußische Generäle, die entschädigt worden waren [27]. Der russische Gesandte in Berlin, Alopeus, antwortete am 31. Januar 1820, der Anspruch sei 1816 abgelehnt worden und der Kaiser könne der Empfehlung nicht folgen [27]. Das Ministerium unternahm nichts weiter und überließ die Sache dem Minister des Innern, von Schuckmann [29].
Gesuch des Grafen Bethusy, 1819 bis 1820
Dieselbe russische Note lehnt ein Gesuch ab, das mit Trąbczyn nichts zu tun hat. Graf Ernst Bethusy, Grundbesitzer in Schlesien und im Königreich Polen, hatte um freien Verkehr zwischen seinen Besitzungen nach Artikel 18 des Wiener Vertrags gebeten. Die polnische Regierung vertrat die Auffassung, der Artikel gelte nur für Besitzungen, die von der neuen Grenze durchschnitten werden [27, 28]. Beide preußischen Ministerien hielten das Gesuch für unzulässig [29, 30].
Form und Sprache
Zwölf Dokumente sind Entwürfe ausgehender Schreiben mit den Paraphen der Beamten, die sie genehmigten [2, 5, 7, 9, 10, 16, 17, 21, 22, 24, 26, 29]. Drei Entwürfe stehen auf dem eingegangenen Schreiben, das sie beantworten [2, 9, 10]. Eine Antwort an Hohenlohe-Ingelfingen liegt als kassierter Entwurf und als nicht abgesandte Reinschrift vor [11, 12]. Die Paraphen stammen von Hardenberg, dem Staatsrat Stägemann und den Beamten Hoffmann und Balan; die Edition löst sie in eckigen Klammern auf [5, 22, 29]. Die Dokumente sind deutsch, fünf sind französisch [6, 7, 13, 27, 28]. Die Entwürfe sind in einer flüchtigen Kanzleischrift geschrieben, und mehrere sind unvollkommen transkribiert; das ist auf der Seite des betreffenden Dokuments vermerkt.
Verwandte Bestände
Briefe Triebenfelds an Hohenlohe-Ingelfingen, darunter die 1814 und 1815 aus Wien geschriebenen: Oe 1 Bü 9454. Die Verleihung von 1796: Oe 1 Bü 14525 und I. HA GR, Rep. 7 C, Nr. 3570. Beschwerden der Tochter Prusimskis gegen Hohenlohe-Ingelfingen, 1800 bis 1802: I. HA GR, Rep. 7 C, Nr. 3709. Zwei in der Akte erwähnte Schriftstücke liegen ihr nicht bei: der Brief Hohenlohe-Ingelfingens an den russischen Kaiser von 1814 und die russische Note vom November 1816.
Dokumente
Nichts entspricht diesen Filtern.
Wie er bearbeitet wurde
Aufnahmen
Das Archiv hat die Akte in 46 Aufnahmen fotografiert, jeweils zwei gegenüberliegende Seiten. Neun leere Doppelseiten wurden weggelassen. Jede andere Doppelseite wurde im Falz geteilt, und nur eine beschriebene Seite wurde zu einer Seite der Edition: 48 Seiten und ein Umschlag. Der Herausgeber hat jede Falzlinie gesetzt.
Transkription
Der deutsche und französische Text wurde von einem KI-System transkribiert und vom Herausgeber geliefert, eine Datei je Aufnahme.
Gliederung in Dokumente
Jeder Brief, jeder Entwurf und jeder Vermerk ist ein Dokument, insgesamt dreißig. Eine Antwort, die auf einem eingegangenen Schreiben entworfen wurde, zählt als eigenes Dokument. Kürzere Vermerke der empfangenden Behörde, etwa an wen das Schreiben ging oder was zu antworten sei, bleiben bei diesem Schreiben und stehen an dessen Ende unter der Bezeichnung „Vermerk der empfangenden Behörde“. Die Daten sind der Datumszeile jedes Dokuments entnommen.
Korrekturen
Ein KI-Modell (Claude) ging die Transkription durch und schlug Korrekturen vor. Ein Wort wurde nur geändert, wo etwas anderes als das Satzverständnis des Modells die Änderung stützte: eine zweite Abschrift desselben Textes an anderer Stelle der Akte, eine feste Kanzleiformel oder eine Verschreibung, die nur einen Buchstaben vom einzig passenden Wort entfernt ist. 193 Wörter wurden so berichtigt, und jede Änderung ist mit ihrem Grund verzeichnet. Der Herausgeber prüfte zwanzig zufällig gewählte an den Aufnahmen und fand alle zwanzig richtig; die zweifelhaften entschied er anschließend an der Seite. Eine Stelle, die zu verderbt ist, um sie zu klären, blieb stehen. Neun Entwürfe sind noch roh und als solche gekennzeichnet.
Paraphen
Beamte paraphierten Entwürfe, statt sie zu unterschreiben, und die Transkription las diese Zeichen schlecht. Jedes wurde aus den Aufnahmen ausgeschnitten und nebeneinandergelegt. Sie ordnen sich vier Händen zu, die der Herausgeber als Hardenberg, Stägemann, Hoffmann und Balan bestätigte; die Namen sind in eckigen Klammern ergänzt. Eine frühere Lesung eines Zeichens als „Hoym“ wurde aufgegeben: Ein Minister dieses Namens war 1807 gestorben.
Ergänzung nach der Aufnahme
Im Brief Hohenlohe-Ingelfingens an Stein hatte die Transkription einen Satzteil ausgelassen, der die Summe nennt, die er zur Entschuldung der Güter zahlte. Er wurde auf Wunsch des Herausgebers an der Aufnahme gelesen und ergänzt, und die Rechnung des Briefes selbst bestätigt die Zahl [6].
Lektüre und Zusammenfassungen
Das Modell las jedes Dokument ganz und hielt fest, wer an wen schreibt, was gesagt wird, wie lesbar es ist und welche Wörter es bezweifelt. Aus dieser Lektüre entstanden deutsche Zusammenfassungen. Ein zweiter, getrennter Durchlauf des Modells prüfte sie und durfte eine Aussage, die der Text nicht trägt, nur streichen oder abschwächen. Er änderte acht Zusammenfassungen. Die englischen Zusammenfassungen sind Übersetzungen der geprüften deutschen.
Übersetzung
Das Modell übersetzte jedes Dokument mit seinen Lektürenotizen und den zweifelhaften Wörtern vor Augen. Eine automatische Prüfung stellt danach fest, dass jede Zahl, jeder Name und jedes Zweifelszeichen des deutschen Textes im englischen erhalten ist. Einige Titel und Namen wurden anschließend im Englischen von Hand berichtigt. Eine Übersetzung kann nur so gut sein wie die Transkription, auf der sie beruht: Wo ein Entwurf schlecht gelesen ist, ist auch sein Englisch unsicher.
Offene Punkte
Einige Wörter sind ungelesen und für den Herausgeber verzeichnet. Einzelne Satzteile und Kanzleivermerke, die auf den Aufnahmen stehen, in der Transkription aber fehlen, sind nicht ergänzt. Themen sind diesen Dokumenten noch nicht zugewiesen.