Document 14 · Letter
2 November 1815
Poznań (Posen)
- Answers Document 10
Joseph Zerboni di Sposetti, Chief President at Poznań → Karl August von Hardenberg, Prussian State Chancellor
Zerboni reports to Hardenberg: he says the Prince sold Kolno and Kamionna to Leixner before 1806, but not Trąbczyn, and that all the estates passed back in 1806/7 to the heirs of the previous owner. He says a certain Schenck, acting as authorised agent, is claiming 318,500 Rthl in compensation, best provided through the office of Sokolnik. Zerboni considers the calculations nonsense; he says the Prince let Trąbczyn fall into disrepair and burdened it with debts. The cabinet, he says, can only induce the Russian cabinet to compensate the Prince. A note in the margin records that Triebenfeld and Leixner have died.
Zerboni berichtet Hardenberg: Kolno und Kamionna habe der Fürst vor 1806 an Leixner verkauft, Trąbczyn nicht; alle Güter gelangten 1806/7 an die Erben des vorigen Eigentümers zurück. Ein gewisser Schenck fordere als Mandatar 318500 Rthl Entschädigung, am besten durch das Amt Sokolnik. Zerboni hält die Berechnungen für Unsinn; der Fürst habe Trąbczyn deterioriert und mit Schulden überladen. Das Kabinett könne nur das russische Kabinett bewegen, den Fürsten zu entschädigen. Ein Randvermerk nennt Triebenfeld und Leixner verstorben.
- Posen den 2ten November 1815.
- Euer Durchlaucht haben mir mit dem Erlaß vom
- 6ten Juny d. J. zwey Schreiben des Fürsten von Ho-
- henlohe, an Hochdieselben, und an des Herrn Mini-
- sters Freiherrn von Stein Excellenz vom 12ten May
- d. J. mit dem Befehle zugefertiget: mich über
- die Schritte zu äußern, welche zum Vortheile die-
- ses Fürsten bei dem Kaiserlich russischen Cabi-
- nette zu machen sein würden.
- der Fürst Hohenlohe erhielt von des höchstseeli-
- gen Königes Majestät, die Güter Kolno und Kaemen
- im Posenschen, und die Güter Trąbczyn im Kal-
- scher Departement zum Geschenk. Beyde Güter wa-
- ren früher ein Eigenthum des in der Insurrection
- am Jahre 1794. befangen gewesenen Starosten
- Prusimski, und dem Staate durch Confiscation
- anheim gefallen.
- Die Güter Kolno und Kaemen hat der Fürst
- noch vor dem Jahre 1806 an den Banco-Rendanten
- Leixner verkauft. Die Trąbczyner aber nicht.
- Sämtliche Güter sind durch die politischen Begebenhei-
- ten der Jahre 1806/7 an die Erben des vorigen Eigen-
- thümers zurückgelangt, welchem sie unter diesen
- Umständen, nach dem Wiener Tractate vom 3t
- May d. J. verbleiben; wogegen Sr Majestät die
- Donatarien für ihren Verlust zu entschädigen ge-
- neigt sind.
- Nachdem der Fürst Hohenlohe wegen die-
- ser Entschädigung verschiedentlich theils mündlich durch
- c. 3278 fr: Paris 18. Nov 1815.
- Herrn L. R. Balan
- Die Güter Kolno u. Kaemen, welche
- im Grosherzogthum Posen belegen sind,
- gehören dem H. Fürsten zu Hohenlohe
- garnicht mehr, da er sie schon im Jahr
- 1805 für 142,000 rt an den Banco
- Rendanten Leixner verkauft hat, für
- welchen der Besitzstand auch längst
- berichtiget ist. Es ist gar kein Grund
- vorhanden, weshalb der Fürst in diese
- Sache immiſcirt werden kann, auch scheint
- sich sein Mandatoris, der verstorben
- v Triebenfeld, und aus Mitleid für
- Leixner, der inzwischen auch verstorben ist,
- intereßirt zu haben. Diese Angelegenheit
- wird jetzt durch die HauptAmt, als Inselung
- der durch intalulirten Capitulien, be-
- sonders zu Sprache gebracht werden, und
- kommt just mir daruf an:
- daß sich das könig Miniſtrium der
- auswärtigen Angelegenheiten für vielen Fürsten zu Hohenlohe
- wegen der Trąbczyner Güter kein zusch[?]. Meisten[?]. Hofe werden
- daher diese Sache dem Hn Gericht Jordan widerum erfolgen bey 13 April St[ä]g[emann].
Posen den 2ten November 1815.
Euer Durchlaucht haben mir mit dem Erlaß vom 6ten Juny d. J. zwey Schreiben des Fürsten von Hohenlohe, an Hochdieselben, und an des Herrn Ministers Freiherrn von Stein Excellenz vom 12ten May
d. J. mit dem Befehle zugefertiget: mich über die Schritte zu äußern, welche zum Vortheile dieses Fürsten bei dem Kaiserlich russischen Cabinette zu machen sein würden.
der Fürst Hohenlohe erhielt von des höchstseeligen Königes Majestät, die Güter Kolno und Kaemen im Posenschen, und die Güter Trąbczyn im Kalscher Departement zum Geschenk. Beyde Güter waren früher ein Eigenthum des in der Insurrection am Jahre 1794. befangen gewesenen Starosten Prusimski, und dem Staate durch Confiscation anheim gefallen.
Die Güter Kolno und Kaemen hat der Fürst noch vor dem Jahre 1806 an den Banco-Rendanten Leixner verkauft. Die Trąbczyner aber nicht. Sämtliche Güter sind durch die politischen Begebenheiten der Jahre 1806/7 an die Erben des vorigen Eigenthümers zurückgelangt, welchem sie unter diesen Umständen, nach dem Wiener Tractate vom 3t May d. J. verbleiben; wogegen Sr Majestät die Donatarien für ihren Verlust zu entschädigen geneigt sind.
Nachdem der Fürst Hohenlohe wegen dieser Entschädigung verschiedentlich theils mündlich durch
c. 3,278 fr: Paris 18. Nov 1815. Herrn L. R. Balan Die Güter Kolno u. Kaemen, welche im Grosherzogthum Posen belegen sind, gehören dem H. Fürsten zu Hohenlohe garnicht mehr, da er sie schon im Jahr 1805 für 142,000 rt an den Banco Rendanten Leixner verkauft hat, für welchen der Besitzstand auch längst berichtiget ist. Es ist gar kein Grund vorhanden, weshalb der Fürst in diese Sache immiſcirt werden kann, auch scheint sich sein Mandatoris, der verstorben v Triebenfeld, und aus Mitleid für Leixner, der inzwischen auch verstorben ist, intereßirt zu haben. Diese Angelegenheit wird jetzt durch die HauptAmt, als Inselung der durch intalulirten Capitulien, besonders zu Sprache gebracht werden, und kommt just mir daruf an:
daß sich das könig Miniſtrium der auswärtigen Angelegenheiten für vielen Fürsten zu Hohenlohe wegen der Trąbczyner Güter kein zusch[?]. Meisten[?]. Hofe werden daher diese Sache dem Hn Gericht Jordan widerum erfolgen bey 13 April St[ä]g[emann].
- den Kriegesrath von Triebenfeld, theils schrift-
- lich durch inhaltslose Briefe mit mir communi-
- cirt hat, ist endlich ein gewisser Schenk als
- sein Mandatarius aufgetreten, und hat mir
- durch einen Band-Rechnungen deducirt daß den
- Fürsten für den Verlust der Güter Trąbczyn
- eine Entschädigung von 318,500. rt. gebühre, und
- daß dieser am besten durch das in Pohlen dicht an
- der Grenze belegene Domainen Amt Sokol-
- nik ausgeglichen werden könne, welches jähr-
- lich 15,000 rt. Pacht zahle. Der Fürst trägt da-
- rauf an, es bey dem russischen Cabinette zu ver-
- mitteln, daß ihm dies Domainen Amt von Sr.
- Majestät dem Kaiser erblich verliehen wer-
- de.
- In Rücksicht der Güter Kolno und Kaemen
- bescheidet sich der Mandatarius daß die Entschädi-
- gung wohl zunächst der p Leixner als Eigenthu-
- mer zu fordern habe.
- Die mir vorgelegten Berechnungen sind,
- voll Unsinn und ekelhaft zu lesen. Die Trąb-
- czyner Güter dürften ursprünglich nicht ein
- Drittheil des Werthes des Domainen Amtes So-
- kolnik gehabt haben, sind von dem Fürsten
- deterriorirt und mit Schulden überladen, wor-
- den. Ich glaube kaum daß er eine Entschädigung
- mehr zu fordern hat.
- Bey dieser Lage der Sache dürfte das was
- zur Beruhigung des Fürsten Hohenlohe
- von Seiten unseres Cabinettes ohne sich zu com-
- promittiren geschehen kann, sich darauf zu redi-
- ciren:
den Kriegesrath von Triebenfeld, theils schriftlich durch inhaltslose Briefe mit mir communicirt hat, ist endlich ein gewisser Schenk als sein Mandatarius aufgetreten, und hat mir durch einen Band-Rechnungen deducirt daß den Fürsten für den Verlust der Güter Trąbczyn eine Entschädigung von 318,500. rt. gebühre, und daß dieser am besten durch das in Pohlen dicht an der Grenze belegene Domainen Amt Sokolnik ausgeglichen werden könne, welches jährlich 15,000 rt. Pacht zahle. Der Fürst trägt darauf an, es bey dem russischen Cabinette zu vermitteln, daß ihm dies Domainen Amt von Sr. Majestät dem Kaiser erblich verliehen werde.
In Rücksicht der Güter Kolno und Kaemen bescheidet sich der Mandatarius daß die Entschädigung wohl zunächst der p Leixner als Eigenthumer zu fordern habe.
Die mir vorgelegten Berechnungen sind, voll Unsinn und ekelhaft zu lesen. Die Trąbczyner Güter dürften ursprünglich nicht ein Drittheil des Werthes des Domainen Amtes Sokolnik gehabt haben, sind von dem Fürsten deterriorirt und mit Schulden überladen, worden. Ich glaube kaum daß er eine Entschädigung mehr zu fordern hat.
Bey dieser Lage der Sache dürfte das was zur Beruhigung des Fürsten Hohenlohe von Seiten unseres Cabinettes ohne sich zu compromittiren geschehen kann, sich darauf zu rediciren:
- "das kaiserlich russische Cabinet zu dem
- Entschlusse zu vermögen, den Herrn
- Fürsten für den Verlust von Trąbczyn
- zu entschädigen,"
- und es hiernächst Sr Durchlaucht selbst zu über-
- laßen.
- das, wofür dieselben zu entschädigen,
- und in welcher Art dieselben zu entschä-
- digen sind? mit den russischen Be-
- hörden selbst zu reguliren.
- Die mir zugefertigten, Eingangs dieses
- Berichtes erwähnten Original=Briefe, rei-
- che ich unterthänigst zurück.
- Posen den 2t November 1815
- Zerboni di Sposetti
- Sr Durchlaucht
- dem Königlich Preußischen Staats Canzler
- Herrn Fürsten von Hardenberg
- zu
- Paris
"das kaiserlich russische Cabinet zu dem Entschlusse zu vermögen, den Herrn Fürsten für den Verlust von Trąbczyn zu entschädigen," und es hiernächst Sr Durchlaucht selbst zu überlaßen.
das, wofür dieselben zu entschädigen, und in welcher Art dieselben zu entschädigen sind? mit den russischen Behörden selbst zu reguliren. Die mir zugefertigten, Eingangs dieses Berichtes erwähnten Original=Briefe, reiche ich unterthänigst zurück. Posen den 2t November 1815 Zerboni di Sposetti
Sr Durchlaucht dem Königlich Preußischen Staats Canzler Herrn Fürsten von Hardenberg zu
Paris


