Document 30 · Letter
19 May 1820
Berlin
- Answers Document 29
Friedrich von Schuckmann, Prussian Minister of the Interior → Prussian Ministry of Foreign Affairs
Schuckmann replies to the Ministry of Foreign Affairs: he says he agrees that Count Bethusy's claim to free movement between his estates in Silesia and the Kingdom of Poland is inadmissible under the treaty as well. He says he has informed Bethusy of this with reference to Article 18, adding the remark that the Prussian government would have objected if the Russian government had granted the request.
Schuckmann antwortet dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: Er stimme zu, dass der Anspruch des Grafen Bethusy auf freien Verkehr zwischen seinen Besitzungen in Schlesien und dem Königreich Polen auch nach dem Traktat unzulässig sei. Er habe dies Bethusy unter Verweis auf Artikel 18 eröffnet, mit der Bemerkung, dass die preußische Regierung Einspruch erhoben hätte, wenn die russische dem Gesuch stattgegeben hätte.
- Durch das geehrte Schreiben Eines Königl. Hochlöblichen Ministerii der auswärtigen An-
- gelegenheiten vom 13ten d. M. und dessen Beilagen bin ich von den Anträgen, welche der
- Erben des verstorbenen Fürsten von Hohenlohe, Ingelfingen, und der Graf v. Bethusy
- unter Verwendung des Prinzen Eugen von Würtemberg bei der Kaiserl. Russischer
- Regierung gemacht haben, und von der darauf erfolgten ablehnenden Antwort diese
- Regierung unterrichtet worden. Was der war dem Grafen von Bethusy aus dem
- Vertrage zwischen Preußen und Rußland vom 21ten April und 3ten May 1815.
- hergeleiteter Anspruch auf freies Verkehr zwischen seiner Besitzungen in
- Schlesien und dem Königreiche Polen betrifft: so bin ich mit Einen Königl. Mi-
- nisterio völlig darin einverstanden, daß derselbe, selbst nach der Bestimmungen des
- gedachten Traktats ganz unzulässig ist. Ich habe daher solches dem Grafen von
- Bethusy, unter Verweisung auf der 18ten Art: desselben, und mit der Bemerckung
- zu erkennen gegeben, daß, wenn auch die Kaiserlich Russische Regierung seinem
- Gesuche Statt gegeben hätte, doch von Seiten der diesseitigen Regierung dagegen
- Einspruch gemacht seyn würde.
- Ein König. Hochlöbliches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
- ermangele ich nicht von dieser Verfügung ergebenst in Kenntnis zu setzen.
- Berlin, den 19ten May 1820
- Schuckmann
- An
- Ein Königl. Hochlöbliches Ministerium der
- auswärtigen Angelegenheiten
- R[...] Balan
- C. A.
- Nr. 3053. 13. pr. 28. May 1820.
- Ad acta
- Hoffm[ann] 30/5
- B[erlin]. 29/5 [18]20
Durch das geehrte Schreiben Eines Königl. Hochlöblichen Ministerii der auswärtigen Angelegenheiten vom 13ten d. M. und dessen Beilagen bin ich von den Anträgen, welche der Erben des verstorbenen Fürsten von Hohenlohe, Ingelfingen, und der Graf v. Bethusy unter Verwendung des Prinzen Eugen von Würtemberg bei der Kaiserl. Russischer Regierung gemacht haben, und von der darauf erfolgten ablehnenden Antwort diese Regierung unterrichtet worden. Was der war dem Grafen von Bethusy aus dem Vertrage zwischen Preußen und Rußland vom 21ten April und 3ten May 1815. hergeleiteter Anspruch auf freies Verkehr zwischen seiner Besitzungen in Schlesien und dem Königreiche Polen betrifft: so bin ich mit Einen Königl. Ministerio völlig darin einverstanden, daß derselbe, selbst nach der Bestimmungen des gedachten Traktats ganz unzulässig ist. Ich habe daher solches dem Grafen von Bethusy, unter Verweisung auf der 18ten Art: desselben, und mit der Bemerckung zu erkennen gegeben, daß, wenn auch die Kaiserlich Russische Regierung seinem Gesuche Statt gegeben hätte, doch von Seiten der diesseitigen Regierung dagegen Einspruch gemacht seyn würde.
Ein König. Hochlöbliches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ermangele ich nicht von dieser Verfügung ergebenst in Kenntnis zu setzen. Berlin, den 19ten May 1820
Schuckmann
An
Ein Königl. Hochlöbliches Ministerium der
auswärtigen Angelegenheiten
R[...] Balan
C. A. Nr. 3053. 13. pr. 28. May 1820.
Ad acta
Hoffm[ann] 30/5
B[erlin]. 29/5 [18]20
