Traces in the Sand

Document 29 · Draft

13 May 1820

Berlin

Prussian Ministry of Foreign Affairs → Friedrich von Schuckmann, Prussian Minister of the Interior

Draft of a letter to Minister von Schuckmann: the heirs of the late Prince of Hohenlohe and Count Bethusy had themselves represented before the Russian government by Prince Eugen of Württemberg; according to the Russian envoy's note, the Emperor has rejected both requests. For the heirs, as this is a mere matter of grace, no intervention can take place. Bethusy's request is said to be inadmissible, since his properties are not cut through by the new border. Further action is left to the Minister.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
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  1. Berlin d. 13. Mai 1820.
  2. An des Kgl. Geh. Staats Ministers und Ministers
  3. des Innern Herrn v Schuckmann c[?]
  4. 716 B.
  5. Die Erben des zu Schlawenzitz in Schlesien
  6. verstorbenen Fürsten von Hohenlohe - Ingel-
  7. fingen, und der Graf v Bethusy in
  8. Schlesien haben sich bei der Kaiserlich Rußi-
  9. schen Regierung, die erstern wegen einer
  10. nachgesuchten Entſchädigung für die ihrem
  11. Erblaßer entzogenen Güter Kaemen
  12. und Trąpczyn in Polen, Das leztere
  13. wegen gewünſchten, aus dem Vertrage
  14. von zwischen Preußen und Rußland
  15. vom 21 April/3 Mai 1815 gefolgerten freien
  16. Verkehrs zwiſchen ſeinen Beſizungen in
  17. Schlesien und Polen, durch den Prinzen
  18. Eugen von Würtemberg vertreten
  19. laßen, und auf diese Veranlaßung
  20. ist mir diejenigen Note des hiesigen
  21. K. Rußischen Geſandten zugegangen
  22. welche EE. ich anbei in Abschrift
  23. ganzen ergebenst mitgetheilen mich
  24. beehre und wonach des Kaisers
  25. von Rußland Majestät des Gesuch
  26. bei der Bittsteller abgelehnt hat.
  27. In der Angelegenheit der Erben des
  28. Fürsten von Hohenlohe kann, als in
  29. einer bloßen Gnadensache, eine
  30. Verwendung nicht statthaben;
  31. übrigens ist auch die bei Lebzeiten
  32. des Fürsten erfolgte Sachschlung
  33. ſeines Geſuchs durch den Königlichen
  34. Geſandten zu Petersburg unberück-
  35. sichtigt geblieben.
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  1. und gar nicht erst durch gedachte neue
  2. Gränze getrennt worden.
  3. Der Antrag des Grafen Bethusy ist
  4. aber ganz unzuläßig, da nach Artikel
  5. 18 des. Traktats vom 3 Mai 1815
  6. die nachgesuchte Vergünstigung
  7. solchen Gutsbesitzern zu Theil werden
  8. soll, deren Besitzungen die neue durchgedachten Traktat festgesetzte Grenze
  9. durchschneidet, die Besizungen des
  10. Bittstellers aber weit von einander
  11. getrennt, in verschiedenen Pro-
  12. vinzen gelegen sind.
  13. Da, wenn die k. rußische Regierung unses[?]
  14. desto weniger dem Gesuche des Grafen von Be-
  15. thusy stattgegeben hätte, dadurch
  16. die dießeitige Regierung in die
  17. unangenehme Lage gekommen seyn
  18. würde dagegen Einspruch zu thun
  19. so dürfte den p Grafen von Bethusy die Un
  20. behörigkeit seines Antrags
  21. nicht meine [...] Signe[?] EE.
  22. glaube ich daher, um so mehr als
  23. nur der Aufenthalt der Bitt-
  24. steller, denen Besitzungen im
  25. Bezirk der Regierung zu Oppeln
  26. liegen, nicht näher bekannt ist
  27. die weiter Verfügung ganz[?]
  28. ergebenst anheimstellen zu dürfen.
  29. Blin
  30. In Alu[?]s.
  31. Hoffm[ann], Bal[an] 12/5