Document 29 · Draft
13 May 1820
Berlin
- Transmits Document 27
Prussian Ministry of Foreign Affairs → Friedrich von Schuckmann, Prussian Minister of the Interior
Draft of a letter to Minister von Schuckmann: the heirs of the late Prince of Hohenlohe and Count Bethusy had themselves represented before the Russian government by Prince Eugen of Württemberg; according to the Russian envoy's note, the Emperor has rejected both requests. For the heirs, as this is a mere matter of grace, no intervention can take place. Bethusy's request is said to be inadmissible, since his properties are not cut through by the new border. Further action is left to the Minister.
Entwurf eines Schreibens an Minister von Schuckmann: Die Erben des verstorbenen Fürsten von Hohenlohe-Ingelfingen und Graf Bethusy ließen sich bei der russischen Regierung durch Prinz Eugen von Württemberg vertreten; nach der Note des russischen Gesandten hat der Kaiser beide Gesuche abgelehnt. Für die Erben könne, als in einer bloßen Gnadensache, keine Verwendung stattfinden. Bethusys Antrag sei unzulässig, da seine Besitzungen nicht von der neuen Grenze durchschnitten werden. Die weitere Verfügung wird dem Minister anheimgestellt.
- Berlin d. 13. Mai 1820.
- An des Kgl. Geh. Staats Ministers und Ministers
- des Innern Herrn v Schuckmann c[?]
- 716 B.
- Die Erben des zu Schlawenzitz in Schlesien
- verstorbenen Fürsten von Hohenlohe - Ingel-
- fingen, und der Graf v Bethusy in
- Schlesien haben sich bei der Kaiserlich Rußi-
- schen Regierung, die erstern wegen einer
- nachgesuchten Entſchädigung für die ihrem
- Erblaßer entzogenen Güter Kaemen
- und Trąpczyn in Polen, Das leztere
- wegen gewünſchten, aus dem Vertrage
- von zwischen Preußen und Rußland
- vom 21 April/3 Mai 1815 gefolgerten freien
- Verkehrs zwiſchen ſeinen Beſizungen in
- Schlesien und Polen, durch den Prinzen
- Eugen von Würtemberg vertreten
- laßen, und auf diese Veranlaßung
- ist mir diejenigen Note des hiesigen
- K. Rußischen Geſandten zugegangen
- welche EE. ich anbei in Abschrift
- ganzen ergebenst mitgetheilen mich
- beehre und wonach des Kaisers
- von Rußland Majestät des Gesuch
- bei der Bittsteller abgelehnt hat.
- In der Angelegenheit der Erben des
- Fürsten von Hohenlohe kann, als in
- einer bloßen Gnadensache, eine
- Verwendung nicht statthaben;
- übrigens ist auch die bei Lebzeiten
- des Fürsten erfolgte Sachschlung
- ſeines Geſuchs durch den Königlichen
- Geſandten zu Petersburg unberück-
- sichtigt geblieben.
Berlin d. 13. Mai 1820.
An des Kgl. Geh. Staats Ministers und Ministers des Innern Herrn v Schuckmann c[?] 716 B.
Die Erben des zu Schlawenzitz in Schlesien verstorbenen Fürsten von Hohenlohe - Ingelfingen, und der Graf v Bethusy in Schlesien haben sich bei der Kaiserlich Rußischen Regierung, die erstern wegen einer nachgesuchten Entſchädigung für die ihrem Erblaßer entzogenen Güter Kaemen und Trąpczyn in Polen, Das leztere wegen gewünſchten, aus dem Vertrage von zwischen Preußen und Rußland vom 21 April/3 Mai 1815 gefolgerten freien Verkehrs zwiſchen ſeinen Beſizungen in Schlesien und Polen, durch den Prinzen Eugen von Würtemberg vertreten laßen, und auf diese Veranlaßung ist mir diejenigen Note des hiesigen K. Rußischen Geſandten zugegangen welche EE. ich anbei in Abschrift ganzen ergebenst mitgetheilen mich beehre und wonach des Kaisers von Rußland Majestät des Gesuch bei der Bittsteller abgelehnt hat. In der Angelegenheit der Erben des Fürsten von Hohenlohe kann, als in einer bloßen Gnadensache, eine Verwendung nicht statthaben; übrigens ist auch die bei Lebzeiten des Fürsten erfolgte Sachschlung ſeines Geſuchs durch den Königlichen Geſandten zu Petersburg unberücksichtigt geblieben.
- und gar nicht erst durch gedachte neue
- Gränze getrennt worden.
- Der Antrag des Grafen Bethusy ist
- aber ganz unzuläßig, da nach Artikel
- 18 des. Traktats vom 3 Mai 1815
- die nachgesuchte Vergünstigung
- solchen Gutsbesitzern zu Theil werden
- soll, deren Besitzungen die neue durchgedachten Traktat festgesetzte Grenze
- durchschneidet, die Besizungen des
- Bittstellers aber weit von einander
- getrennt, in verschiedenen Pro-
- vinzen gelegen sind.
- Da, wenn die k. rußische Regierung unses[?]
- desto weniger dem Gesuche des Grafen von Be-
- thusy stattgegeben hätte, dadurch
- die dießeitige Regierung in die
- unangenehme Lage gekommen seyn
- würde dagegen Einspruch zu thun
- so dürfte den p Grafen von Bethusy die Un
- behörigkeit seines Antrags
- nicht meine [...] Signe[?] EE.
- glaube ich daher, um so mehr als
- nur der Aufenthalt der Bitt-
- steller, denen Besitzungen im
- Bezirk der Regierung zu Oppeln
- liegen, nicht näher bekannt ist
- die weiter Verfügung ganz[?]
- ergebenst anheimstellen zu dürfen.
- Blin
- In Alu[?]s.
- Hoffm[ann], Bal[an] 12/5
und gar nicht erst durch gedachte neue Gränze getrennt worden. Der Antrag des Grafen Bethusy ist aber ganz unzuläßig, da nach Artikel 18 des. Traktats vom 3 Mai 1815 die nachgesuchte Vergünstigung solchen Gutsbesitzern zu Theil werden soll, deren Besitzungen die neue durchgedachten Traktat festgesetzte Grenze durchschneidet, die Besizungen des Bittstellers aber weit von einander getrennt, in verschiedenen Provinzen gelegen sind.
Da, wenn die k. rußische Regierung unses[?] desto weniger dem Gesuche des Grafen von Bethusy stattgegeben hätte, dadurch die dießeitige Regierung in die unangenehme Lage gekommen seyn würde dagegen Einspruch zu thun so dürfte den p Grafen von Bethusy die Un behörigkeit seines Antrags nicht meine [...] Signe[?] EE. glaube ich daher, um so mehr als nur der Aufenthalt der Bittsteller, denen Besitzungen im Bezirk der Regierung zu Oppeln liegen, nicht näher bekannt ist die weiter Verfügung ganz[?] ergebenst anheimstellen zu dürfen. Blin
In Alu[?]s.
Hoffm[ann], Bal[an] 12/5

