Document 20 · Note
15 June 1816
Berlin
Balan, counsellor of legation, Prussian foreign ministry
Two orders: the widow von Brehmer is to be informed that, in respect of her capital of 5,000 Rthl registered against Szetlewek, she must first sue the Prince before his own court, so that the claim is legally established. Schöler is to be told that the mortgage creditors are in danger of losing their capital, since the Prince is said to have let Trąbczyn deteriorate and to have burdened it with debts; he is to report if the Emperor grants compensation.
Zwei Verfügungen: Der Witwe von Brehmer ist zu eröffnen, sie müsse den Fürsten wegen ihres auf Szetlewek eingetragenen Kapitals von 5000 Rthl zuerst vor seiner Gerichtsbehörde belangen, damit der Anspruch rechtlich feststehe. Schöler ist mitzuteilen, dass die hypothekarischen Gläubiger Gefahr laufen, ihre Kapitalien zu verlieren, da der Fürst Trąbczyn deterioriert und mit Schulden belastet habe; er soll berichten, falls der Kaiser eine Entschädigung gewährt.
- Der verwittweten Obristen von Brehmer zur Resolution:
- Die von ihr unter dem 26 April d. J. an den
- Fürsten Staatskanzler gerichtete Vorstellung, sey
- von seiner Durchlaucht dem Sectionschef, zur weiteren
- Veranlassung, zugefertigt worden.
- Um wegen, ihres dem Fürsten von Hohenlohe
- Ingelfingen dargeliehenen, auf dem im
- Jahr 1807. eingezogenen Gute Szettlewek ein
- getragen gewesenen Capitals von 5000 rt, aus
- dem übrigen Vermögen des Fürsten, ihres
- Schuldners befriedigt zu werden, sey
- Inverderst[?] die Belangung desselben vor.
- seiner Gerichtsbehörde erforderlich: damit
- der Anspruch rechtliche feststehe, und berüber.
- richtigt werden könne, falls. des Russischen
Der verwittweten Obristen von Brehmer zur Resolution: Die von ihr unter dem 26 April d. J. an den Fürsten Staatskanzler gerichtete Vorstellung, sey von seiner Durchlaucht dem Sectionschef, zur weiteren Veranlassung, zugefertigt worden. Um wegen, ihres dem Fürsten von Hohenlohe Ingelfingen dargeliehenen, auf dem im Jahr 1807. eingezogenen Gute Szettlewek ein getragen gewesenen Capitals von 5,000 rt, aus dem übrigen Vermögen des Fürsten, ihres Schuldners befriedigt zu werden, sey Inverderst[?] die Belangung desselben vor. seiner Gerichtsbehörde erforderlich: damit der Anspruch rechtliche feststehe, und berüber. richtigt werden könne, falls. des Russischen
- Kaysers Majestät, sich geneigt erklären sollten
- dem Fürsten wegen des Verlustes von
- Szettlewek und Trąbczyn einige Entschädigung
- Ingenähmen[?]
- B[erlin]. 18. Juny [18]16.
- B[alan].
- 2. dem Herrn von Schoeler in[?] St. Petersburg
- mit Bezug auf das Schreiben vom 29 April
- d. J. zu eröfnen: daß da der Fürst von
- Hohenlohe, Trąbczyn nebst Zubehör deteriorirt
- und mit Schulden belastet habe,
- die hypothekarischen Gläubiger, durch die
- im Jahr 1807. erfolgte Einziehung des
- Gutes, Gefahr liefen, die dargeliehenen
- Capitalien zu verlieren; man ihm anheim
- geben wenn er das Entschädigungsgesuch
Kaysers Majestät, sich geneigt erklären sollten dem Fürsten wegen des Verlustes von Szettlewek und Trąbczyn einige Entschädigung Ingenähmen[?]
B[erlin]. 18. Juny [18]16.
B[alan].
2. dem Herrn von Schoeler in[?] St. Petersburg mit Bezug auf das Schreiben vom 29 April
d. J. zu eröfnen: daß da der Fürst von Hohenlohe, Trąbczyn nebst Zubehör deteriorirt und mit Schulden belastet habe, die hypothekarischen Gläubiger, durch die im Jahr 1807. erfolgte Einziehung des Gutes, Gefahr liefen, die dargeliehenen Capitalien zu verlieren; man ihm anheim geben wenn er das Entschädigungsgesuch
- des Fürsten, bey des Kaysers Majestät, unterstütze
- auch diesen Umstand zu Sprache zubringen:
- Zugleich etc. ersuche: falls des Kaysers
- Majestät dem Fürsten einige Entschädigung
- In genähmen geraten sollten den Sectionschef
- deren unverzüglich in Kenntniss zu setzen
- damit die gedachten Gläubiger, zur weiteren
- Verfolgung ihrer Gerechtsame Veranlassen
- könne.
- B[erlin]. 15 Juny [18]16.
- B[alan].
des Fürsten, bey des Kaysers Majestät, unterstütze auch diesen Umstand zu Sprache zubringen: Zugleich etc. ersuche: falls des Kaysers Majestät dem Fürsten einige Entschädigung In genähmen geraten sollten den Sectionschef deren unverzüglich in Kenntniss zu setzen damit die gedachten Gläubiger, zur weiteren Verfolgung ihrer Gerechtsame Veranlassen könne.
B[erlin]. 15 Juny [18]16.
B[alan].


