Document 21 · Draft
22 June 1816
Berlin
- Answers Document 19
Prussian Ministry of Foreign Affairs → Widow von Brehmer, widow of Colonel von Brehmer, a creditor
Draft of a reply to the widow Brehmer: her petition of 26 April addressed to Hardenberg has been passed to the ministry. If she wishes to seek satisfaction for the capital of 5,000 Rthl registered on Szetlewek out of the Prince's remaining property, she must first sue him before his own court in order to establish the claim at law, in case the Emperor of Russia should declare himself willing to grant the Prince compensation.
Entwurf einer Antwort an die Witwe von Brehmer: Ihre an Hardenberg gerichtete Vorstellung vom 26. April sei dem Ministerium zugefertigt worden. Wolle sie wegen des auf Szetlewek eingetragenen Kapitals von 5000 Rthl aus dem übrigen Vermögen des Fürsten Befriedigung suchen, so müsse sie ihn zuerst vor seiner Gerichtsbehörde belangen, um den Anspruch rechtlich festzustellen, falls der Kaiser von Russland sich geneigt erklären sollte, dem Fürsten eine Entschädigung zu gewähren.
- Berlin den 29. Juni 1816.
- An
- Die Verw. Frau Obrist von Brehmer
- Hochwohlgeb.
- v Sommerfeldt
- betr: die Entschädigung des Fürsten
- von Hohenlohe Ingelfingen.
- Hg. 3. July mund.
- den 6ten Julius beydes zu Post
- N. 3997.
- Die von Ewr Hochwohlgl. an den Herrn Staats-
- kanzler Fürsten von Hardenberg unterm
- 26ten April d. J. gerichtete Vorstellung
- ist mir zur weitern Veranlaßung zuge-
- fertigt worden. Wenn Ewohnfrau
- darin die Absicht, wegen des ererbten
- von ihrem verstorbnen Bruder dem Fürsten
- von Hohenlohe Ingelfingen dargeliehen
- auf deßen im Jahre 1807 eingezogenen Gute
- Szettlewek eingetragen Capitals von
- 5000 rt aus dem übrigen Vermögen des
- Fürsten, ihres Schuldners, Beständigung in
- ſuchen zu wollen, aussprechen; so wird
- es zuförderst Ihre Sache seyn, denselben
- vor seiner Gerichtsbehörde zu belangen
- um den Anspruch rechtlich festzustellen
- falls Sie, wenn des Kaisers von
- Rußland Majestät sich geneigt erklä-
- ren sollten, dem Fürsten v Hohenlohe
- wegen des Verlustes von Szettlewek
- und Trąbczyn einige Entschädigung
- zu gewähren, ohne Berücksichtigung hier,
- bei verlangen.
- Berlin d. 22 Juni 1816.
Berlin den 29. Juni 1816.
An Die Verw. Frau Obrist von Brehmer Hochwohlgeb.
v Sommerfeldt betr: die Entschädigung des Fürsten von Hohenlohe Ingelfingen. Hg. 3. July mund.
den 6ten Julius beydes zu Post N. 3,997.
Die von Ewr Hochwohlgl. an den Herrn Staatskanzler Fürsten von Hardenberg unterm 26ten April d. J. gerichtete Vorstellung ist mir zur weitern Veranlaßung zugefertigt worden. Wenn Ewohnfrau darin die Absicht, wegen des ererbten von ihrem verstorbnen Bruder dem Fürsten von Hohenlohe Ingelfingen dargeliehen auf deßen im Jahre 1807 eingezogenen Gute Szettlewek eingetragen Capitals von 5,000 rt aus dem übrigen Vermögen des Fürsten, ihres Schuldners, Beständigung in ſuchen zu wollen, aussprechen; so wird es zuförderst Ihre Sache seyn, denselben vor seiner Gerichtsbehörde zu belangen um den Anspruch rechtlich festzustellen falls Sie, wenn des Kaisers von Rußland Majestät sich geneigt erklären sollten, dem Fürsten v Hohenlohe wegen des Verlustes von Szettlewek und Trąbczyn einige Entschädigung zu gewähren, ohne Berücksichtigung hier, bei verlangen.
Berlin d. 22 Juni 1816.
