Document 19 · Letter
26 April 1816
Sommerfeld
Widow von Brehmer, widow of Colonel von Brehmer, a creditor → Karl August von Hardenberg, Prussian State Chancellor
The widow von Brehmer asks Hardenberg for help: she says her late brother, Major von Seehausen, lent the Prince a capital of 5,000 Rthl in 1803 against the pledge of the Szetlewek estate. She says the Prince paid neither the capital nor the interest, and that in 1807 the estate was taken from him and given back to the heiress of its former owner. She asks to be satisfied out of the Prince's remaining property. A marginal note by Stägemann: any compensation from the Russian Emperor must benefit the creditors registered against the estates.
Die Witwe von Brehmer bittet Hardenberg um Hilfe: Ihr verstorbener Bruder, Major von Seehausen, lieh dem Fürsten 1803 ein Kapital von 5000 Rthl gegen Verpfändung des Gutes Szetlewek. Der Fürst zahlte weder Kapital noch Zinsen; 1807 wurde ihm das Gut abgenommen und der Erbin des früheren Besitzers zurückgegeben. Sie bittet um Befriedigung aus dem übrigen Vermögen des Fürsten. Ein Randvermerk Stägemanns: eine Entschädigung des russischen Kaisers müsse den auf die Güter ingrossierten Gläubigern zustattenkommen.
- Durchlauchtigster Fürst
- Gnädigſter Herr
- Mein verstorbenen Bruder der König. Preußen
- Major Johann Friedrich von Seehausen, deßen
- Universal Erben ich bin, lieh den regierenden
- Herrn Fürsten Friedrich Ludwig von Hohen-
- lohe Ingelfingen und Obligation vom
- 26ten Mart. 1803. ein Capital von 5000 rt
- Caier[?]:, die Herr Debitor verpfändete ihm
- sein Guth Szettlewek in Koninschen Creise
- und verpflichtet sich, ihn auf eine andere
- N 3997. B. pr. 13. May 1816.
- pr. d. 1. May 1816
- Num. 4705.
- Am Bureau Journal zu löschen
- Im Journal der Section einzutrag
- Dec: H. L. R. Balan
- appon. der Bericht, den der H. v. Zerboni über die
- im Herzogtum Warschau belegenen Güter des
- Fürsten v. Hohenlohe abgestattet hat.
- 2 Mai
- dem H. G[?] v Jordan
- vorzulegen.
- Szettlewek ist ein zu Trąbczyn gehörendes Gut. Nach dem Bericht des
- H v. Zerboni hat der Fürst sie deteriorirt und mit Schulden beladen. Es wird daher
- wenn des rußischen Kaisers Majestät zu einer Entschädigung sich geneigt
- [h?] erbladen geruhen sollte,
- diese nicht vom Fürsten
- sondern dem auf
- die Güter ingrossirten
- Gläubigern zu ſtatten
- kommen müßen.
- St[ä]g[e]m[ann]
- 7 Mai 16
Durchlauchtigster Fürst Gnädigſter Herr Mein verstorbenen Bruder der König. Preußen Major Johann Friedrich von Seehausen, deßen Universal Erben ich bin, lieh den regierenden Herrn Fürsten Friedrich Ludwig von Hohenlohe Ingelfingen und Obligation vom 26ten Mart. 1803. ein Capital von 5,000 rt Caier[?]:, die Herr Debitor verpfändete ihm sein Guth Szettlewek in Koninschen Creise und verpflichtet sich, ihn auf eine andere
N 3,997. B. pr. 13. May 1816. pr. d. 1. May 1816
Num. 4705.
Am Bureau Journal zu löschen Im Journal der Section einzutrag Dec: H. L. R. Balan appon. der Bericht, den der H. v. Zerboni über die im Herzogtum Warschau belegenen Güter des Fürsten v. Hohenlohe abgestattet hat. 2 Mai
dem H. G[?] v Jordan
vorzulegen.
Szettlewek ist ein zu Trąbczyn gehörendes Gut. Nach dem Bericht des H v. Zerboni hat der Fürst sie deteriorirt und mit Schulden beladen. Es wird daher wenn des rußischen Kaisers Majestät zu einer Entschädigung sich geneigt [h?] erbladen geruhen sollte, diese nicht vom Fürsten sondern dem auf die Güter ingrossirten Gläubigern zu ſtatten kommen müßen.
St[ä]g[e]m[ann]
7 Mai 16
- Art zu befriedigen, wenn er aus diesen Guthe
- nicht seine Befriedigung vollständig erhalten
- sollte. So lange der Herr Fürst un
- besitz von Hypotheque war, hat er so
- wenig Capital als Zinsen bezahlt, und
- nach der Abtretung der Provinz Süd
- Preußen ist ihn das Guth Szettlewek
- durch das Erkenntniß der regierende
- Commission d. d. Beschr. den 21. July
- 1807. wieder abgenommen und der Erbin
- des frühern Besitzers Michaline Pru-
- simska verm von Dąbska zurückge-
- geben werden. Ich habe keine Aussicht, aus
- diesem Gut bezahlt zu werde, und bin
- auch nicht im Stande meine Rechte gegen
Art zu befriedigen, wenn er aus diesen Guthe nicht seine Befriedigung vollständig erhalten sollte. So lange der Herr Fürst un besitz von Hypotheque war, hat er so wenig Capital als Zinsen bezahlt, und nach der Abtretung der Provinz Süd Preußen ist ihn das Guth Szettlewek durch das Erkenntniß der regierende Commission d. d. Beschr. den 21. July 1807. wieder abgenommen und der Erbin des frühern Besitzers Michaline Prusimska verm von Dąbska zurückgegeben werden. Ich habe keine Aussicht, aus diesem Gut bezahlt zu werde, und bin auch nicht im Stande meine Rechte gegen
- der Herrn Fürsten auszuführen, die ich besitze
- außer diesem Capital kein Vermögen und
- lebe bloß von einer geringen Pension von 120 rt.
- Ew. Durchlaucht bitte ich daher unterthä-
- nigst, Sich Hochgeneigt für mich gnädigst
- zu verwenden, daß ich meine Befriedi-
- gung an Capital und Zinsen und den übri-
- gen Vermögen des Herrn Fürsten an
- ſulte.
- Mit den größten Respect beharre ich
- Ew: Durchlaucht
- Sommerfeld
- d. 26ten April 1816.
- unterthänigst
- die verwitwete Oberstin
- von Brehmer.
der Herrn Fürsten auszuführen, die ich besitze außer diesem Capital kein Vermögen und lebe bloß von einer geringen Pension von 120 rt. Ew. Durchlaucht bitte ich daher unterthänigst, Sich Hochgeneigt für mich gnädigst zu verwenden, daß ich meine Befriedigung an Capital und Zinsen und den übrigen Vermögen des Herrn Fürsten an ſulte.
Mit den größten Respect beharre ich Ew: Durchlaucht
Sommerfeld
d. 26ten April 1816. unterthänigst
die verwitwete Oberstin
von Brehmer.


