Document 17 · Draft
29 April 1816
Berlin
Prussian Ministry of Foreign Affairs → General von Schöler, Prussian envoy at St Petersburg
Draft of an instruction to Schöler: the Prince received the Trąbczyn estates from the late King; they had formerly belonged to the Starost Prusimski and in 1806 and 1807 they passed back to his daughter Miączyńska, whose possession the Emperor of Russia confirmed. Since some other grantees in the Kingdom of Poland have been compensated, the Prince too is making a claim. Schöler is to bring the request to the Emperor's notice, but only in general terms and without supporting it urgently, since it is a matter of grace.
Entwurf einer Weisung an Schöler: Der Fürst erhielt vom verstorbenen König die Trąbczyner Güter, früher Eigentum des Starosten Prusimski; sie gelangten 1806 und 1807 an dessen Tochter Miączyńska zurück, der der Kaiser von Russland den Besitz bestätigte. Da einige Donatare im Königreich Polen entschädigt worden sind, macht auch der Fürst Anspruch. Schöler soll den Antrag zur Kenntnis des Kaisers bringen, jedoch nur im Allgemeinen und ohne ihn dringend zu unterstützen, da es eine Gnadensache sei.
- Berlin den 29ten April 1816 ad nr: c. 2278.
- An den K. Preußischen Gene-
- rale Major und Gesandten
- am Russische Kaiserlichen
- Hofe Herrn
- v. Schoeler
- Hochwohlgeboren
- zu St. Peters-
- burg.
- (Entschädigungs-Gesuch des
- Fürſten v. Hohenlohe wegen
- der Trąbczyner Güter.)
- den 30. z. Post.
- 2960.
- Der Fürſt Friedrich Ludwig
- von Hohenlohe Durchlaucht er-
- hielt von des Höchstseeligen
- Königs Majestät die Trąbc-
- zyner Güter im Kalischer
- departement, im Kreise von
- Konin, welche früher ein
- Eigenthum des in der In-
- surrection vom Jahre 1794.
- befangen gewesenen Staro-
- sten Prusimsky geweſen,
- und dem Staate durch Con-
- fiscation anheim gefal-
- len waren, zum Geschenk.
- Diese Güter sind durch
- die politiſchen Begebenhei-
- ten der Jahre 1806 und
- 1807 an die Tochter (des
- vorigen Eigenthümers Frau
- v. Miączyńska zurückge-
- langt, und die Verſuche
- des p Fürsten v. Hohenlohe
- wieder in den Besitz der
- selben gesetzt zu werden
- vergeblich gewesen, da
- auch Sr Majestät der
- Kaiser von Rußland.
- der gedachten p Miączyńs-
- ka dieſen Beſitz beſtä-
- tiget.
Berlin den 29ten April 1816 ad nr: c. 2,278. An den K. Preußischen Generale Major und Gesandten am Russische Kaiserlichen Hofe Herrn
v. Schoeler Hochwohlgeboren
zu St. Petersburg.
(Entschädigungs-Gesuch des Fürſten v. Hohenlohe wegen der Trąbczyner Güter.) den 30. z. Post.
2,960.
Der Fürſt Friedrich Ludwig von Hohenlohe Durchlaucht erhielt von des Höchstseeligen Königs Majestät die Trąbczyner Güter im Kalischer departement, im Kreise von Konin, welche früher ein Eigenthum des in der Insurrection vom Jahre 1794. befangen gewesenen Starosten Prusimsky geweſen, und dem Staate durch Confiscation anheim gefallen waren, zum Geschenk. Diese Güter sind durch die politiſchen Begebenheiten der Jahre 1806 und 1807 an die Tochter (des vorigen Eigenthümers Frau
v. Miączyńska zurückgelangt, und die Verſuche des p Fürsten v. Hohenlohe wieder in den Besitz der selben gesetzt zu werden vergeblich gewesen, da auch Sr Majestät der Kaiser von Rußland. der gedachten p Miączyńska dieſen Beſitz beſtätiget.
- haben.
- Da inzwischen einige dona-
- tarien im Königreich Polen
- Entschädigung geworden wer-
- den ist, so macht nun
- ebenfalls der p Fürst von
- Hohenlohe auf solche An-
- spruch.
- Indem ich dann Ew. Hochwohlgeboren
- ich daher von dessen
- Wunsche mittheile er-
- suche ich[?] dieselben Zugleich den
- Antrag des Fürsten gefall ist zur
- Kenntniß und Entscheidungen Sr Russisch
- Kaiserlichen Majestät zu
- bringen, jedoch nur ganz
- im Allgemeinen und ohne
- das Gesuch dringend zu unter-
- stützen, da man diese An-
- gelegenheit lediglich als Gnadensache
- betrachten muss.
haben.
Da inzwischen einige donatarien im Königreich Polen Entschädigung geworden werden ist, so macht nun ebenfalls der p Fürst von Hohenlohe auf solche Anspruch.
Indem ich dann Ew. Hochwohlgeboren ich daher von dessen Wunsche mittheile ersuche ich[?] dieselben Zugleich den Antrag des Fürsten gefall ist zur Kenntniß und Entscheidungen Sr Russisch Kaiserlichen Majestät zu bringen, jedoch nur ganz im Allgemeinen und ohne das Gesuch dringend zu unterstützen, da man diese Angelegenheit lediglich als Gnadensache betrachten muss.
- Berlin den
- Ministerium der auswärtigen
- Angelegenhhl. 3te Section.
- H[arden]b[er]g 28/4.
Berlin den Ministerium der auswärtigen Angelegenhhl. 3te Section. H[arden]b[er]g 28/4.


