Traces in the Sand

Document 4 · Letter

2 March 1815

Vienna

Peter Friedrich von Triebenfeld, Councillor of War and Forests, Hohenlohe-Ingelfingen's agent → Karl August von Hardenberg, Prussian State Chancellor

Triebenfeld describes the case to Hardenberg: in 1796 the Prince received Kamionna and Kolno, Trąbczyn with its villages in the district of Konin, and Brzyce, which had been confiscated from the fugitive Prusimski. He sold Kamionna and Kolno in 1804 to Leixner, a bank director. In 1807 the Polish administrative commission took all the estates without a judgment and gave them to Prusimski's daughter Miączyńska; the tribunal at Kalisz declared that it had no authority in the matter. He asks that Leixner's estates be returned to him and that the Russian Emperor be moved to return the Trąbczyn estates together with 36,500 Rthl in revenues.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
  1. Durchlauchtigster Fürst
  2. Gnädigster Fürst und Herr!
  3. Des Höchstseeligen Königes von Preußen Majestät verliehen in Jahr 1796 dem Herrn Fürsten zu
  4. Hohenlohe, laut beygebogener abschriftlichen Urkunde Sub Litt: A. Die Güter Kaemen und Kulm in Pozener
  5. Departement, des gleichen die Dörfer Trąbczyn, Szettleweck, Nowawies, Lazy, Laske, Osziny, und Trąbczyner
  6. Hauland Koniner Kreises, so wie auch das Dorf Brzyze nebst Zubehör in Cujawien.
  7. Es gehöhrten diese Güter ehedem einen gewißen von Prusimski, welche nach deßen Entweichung
  8. confissirt, und dem Herrn Fürsten zu Hohenlohe verliehen wurden.
  9. Der Fürst besaß diese Güter, außer Brzyze, welches die Tochter des Prusimski, jezt verehelichte von
  10. Miączyńska als mütterliches Erbteil vindizirte, über 11 Jahr im ruhigsten Besizz. Er verkaufte
  11. davon im Jahr 1804 dem Banko Direktor Leixner zu Frankfurt an der Oder die Kaemener und Kulmener
  12. Güter, welche der p Leixner auch 3 Jahr ungestört besaß.
  13. Erst 1807, und zwar 14 Wochen nach den Tillsitter Frieden, fiel es der sogenannten Pohl. Verwaltungs Com-
  14. mission ein, dem Herrn Fürsten und dem p Leixner die sämtliche Güter, ohne irgends ein richterliches
  15. Erkenntnis, gewaltsamer Weise wegzunehmen, und selbige der verehelichten Miączyńska zu geben.
  16. Der Fürst Hohenlohe klagte nach seiner Zurückunft aus dem Reich, sogleich bey das Friedens Gericht zu Konin
  17. welches forum aber die v. Miączyńska gar nicht anerkannte. Der Fürst lies darauf im Vorschrifts-
  18. mäßigen Wege die hier Submissiert beygefügte Klage sub litt B, durch seinen Anwald, dem Tribunal zu
  19. Kalisz einreichen, die nun auch zur weitern Einsicht auf alles hinweiset.
  20. die v. Miączyńska erwiederte darauf durch ihren Actuar, laut Beylage sub litt. C., daß sie
  21. auch nicht nicht verbunden wäre sich dem Tribunal in dieser Sache zu unterwerfen.
  22. Gedachter Tribunal zog nun die Sache länger als ein Jahr hin, und gab endlich das Sub Litt D beyge-
  23. bogene Decret, in welchem er nach vielen seichten unverständlichen Umschweifungen sagt —
  24. Daß sich der Tribunal nicht ermächtiget hielte, die Verfügung der Verwaltungs Commission
  25. aufzuheben, und daß dies nur allein dem König zu stände — die von Miączyńska
  26. solle daher in die Güter sitzen bleiben, und der Fürst die Kosten bezahlen.
  27. So steht diese Sache noch jezt, die Miączyńska sizt in die Güter zieht sämtliche Revenuen ein, und zahlt seit
  28. 1806 keinen Groschen Zinsen. Niemand ward durch dieser schändlichen gewaltsamen Handlung der
  29. mehr gedachten verwaltungs Commission, unglücklicher, als der Banko Director Leixner, dieser Mann
  30. sahe sich nicht nur seines Vermögens beraubt, sondern er verlohr sein Brodt und seine Freyheit.
  31. Nach der glücklichen Wendung, die Europens Schicksahl nun durch Ewr Durchlaucht Vorsorge und Anstrengung
  32. genommen hat, Geruhen Allerhöchst dieselben zu befehlen,
  33. daß dem p. Leixner Kulm und Kaemen wieder gegeben wird, um die Königl. Bank befriedigen zu können,
  34. und leiten es durch Allerhöchst Dero mächtiges Vorwort bey des Ruß. Kaysers Majestät in die Wege,
  35. daß dem Herrn Fürsten zu Hohenlohe, auch die Trąbczyner Güter, die Jenseits der Prosna liegen,
  36. mit dem von der v Miączyńska, durch 9 Jahr bezogene Revenuen, welche nach den Pacht Contracten
  37. 36500 rttlr betragen, von derselben zurück gegeben werden müßen.
  38. Ewr Hochfürstliche Durchlaucht beglücken durch die Gewährung dieser gerechten Bitte, viele im Elend schmachtende
  39. Menschen, und die Königliche Bank erhält auch ihr Geld zurück.
  40. In tiefster Ehrfurcht ersterbe
  41. Ewr Hochfürstliche Durchlaucht
  42. Wien den 2ten Mertz
  43. 1815
  44. untertänigster Diener
  45. v. Triebenfeld
Written by the receiving office
  1. Herrn Geh. StaatsRath
  2. Stägemann vorzulegen
  3. H[arden]b[er]g 14/3