Spuren im Sand English

Quellen

I. HA GR, Rep. 7 C, Nr. 1414

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK)

Drei Schriftstücke des preußischen Departements der auswärtigen Angelegenheiten, Dezember 1796 bis Februar 1797, über Antoni Prusimski, den früheren Besitzer der Güter von Trąbczyn, der sich damals in Venedig aufhielt: Der preußische Resident dort berichtet, er habe Prusimski bescheinigt, dass dieser krank und durch den Tod seiner Frau gebrochen sei und nicht reisen könne, und das Departement gibt den Bericht an die Minister für die neuen polnischen Provinzen und an den Großkanzler weiter.

Dokumente
3
Handschriftenseiten
4
Zeitraum
1796–1797

Über diesen Bestand

Vier Seiten aus einer Akte der preußischen Zentralverwaltung für Südpreußen (I. HA Geheimer Rat, Rep. 7 C) im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin. Das Archiv führt die Akte unter dem Titel „Aufenthalt des Anton v. Prusimski in Venedig“. Die Schriftstücke entstanden zwischen Dezember 1796 und März 1797 im Departement der auswärtigen Angelegenheiten und für dieses. Es sind drei Dokumente: zwei in deutscher und eines in französischer Sprache.

Historischer Hintergrund

Antoni Prusimski, Starost von Niszczewice, besaß die Güter Trąbczyn und Kamionna in dem Teil Polens, den Preußen 1793 an sich genommen hatte. Die preußischen Behörden zählten ihn zu den Anführern des polnischen Aufstands von 1794, und er verließ das Land. Seine Güter wurden dem Fiskus zugesprochen, und im August 1796 verlieh König Friedrich Wilhelm II. sie dem Fürsten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen. Der preußische Anteil an Polen wurde damals in zwei Teilen verwaltet, jeder unter einem eigenen Minister in Berlin: Südpreußen unter Graf Hoym, Neuostpreußen unter Freiherr von Schroetter. In Venedig unterhielt Preußen einen Residenten, einen diplomatischen Vertreter.

Inhalt

Die Depesche des Residenten, 14. Dezember 1796. Ein Auszug in französischer Sprache aus der Depesche Nr. 423 des Grafen Cattaneo, des preußischen Residenten in Venedig. Der polnische Edelmann Antoine Prusimski sei in zerrütteter Gesundheit und durch den Tod seiner Frau fast bis zur Stumpfheit getroffen zu ihm gekommen und habe um ein Attest über seinen Zustand und darüber gebeten, dass er gegenwärtig und in dieser Jahreszeit nicht reisen könne. Cattaneo schreibt, er habe es ihm nicht verweigern zu können geglaubt: Wer schon erschöpft sei, wenn er von einem Haus ins andere gehe, könne nicht von einem Land ins andere reisen. Das Departement der auswärtigen Angelegenheiten erhielt den Auszug am 2. Januar 1797 und leitete ihn seinem Rat Raumer zu, der am 8. Januar 1797 verfügte, Hoym und Schrötter zu benachrichtigen [2].

Das Schreiben des Departements, 11. Januar 1797. Das Konzept des daraufhin abgesandten Schreibens. Es ist an Hoym und gleichlautend an Schroetter gerichtet; eine größere Hand fügt den Großkanzler von Goldbeck hinzu, und drei Reinschriften werden angeordnet. Das Departement teilt in Abschrift mit, was der Resident über Anton Prusimski berichtet hat, einen Eingesessenen der von Polen erworbenen Provinzen, der sich gegenwärtig in Venedig aufhält. Zwei Minister des Departements unterzeichnen. Die zweite Unterschrift ist die von Haugwitz. Von der ersten ist nur die Initiale A zu lesen; sie gilt als die Alvenslebens, des einzigen Ministers des Departements, dessen Name mit diesem Buchstaben beginnt. Die Schreiben gingen am 12. zur Post [1].

Schrötters Antwort, 29. Januar 1797. Schrötter dankt dem Departement und meldet, er habe die Nachricht an Hoym weitergegeben, weil nicht feststehe, ob Prusimski in Neuostpreußen oder in Südpreußen ansässig sei. Das Departement erhielt das Schreiben am 8. Februar 1797 und legte es im März zu den Akten [3].

Wozu Prusimski das Attest brauchte und was mit der Nachricht geschah, sagen die Schriftstücke nicht. Ein späteres Dokument sagt es. Die Darstellung der Forderung seiner Tochter, die der russische Gesandte 1818 der preußischen Regierung übergab, berichtet, die preußischen Behörden hätten Prusimski im Oktober 1795 und im Februar 1796 aufgefordert, seine Ausreise zu rechtfertigen; die Aufforderungen hätten ihn in Venedig erst Monate später erreicht, und er habe ein Attest übersandt, beglaubigt vom preußischen Legationsrat in Venedig, Graf „Cathane“, und um Verlängerung der Frist gebeten; er starb, bevor er sie erhielt (III. HA MdA, III. Nr. 12366, Dokument 2). Jene Darstellung nennt es ein Attest über Krankheit und Tod seiner Frau; die Depesche des Residenten spricht von Prusimskis eigenem Zustand.

Form und Sprache

Die erste Seite ist das Konzept des Departements selbst, mit seinen Kanzleivermerken und den Unterschriften zweier Minister. Der Auszug ist eine im Departement angefertigte Reinschrift. Schrötters Schreiben ist die von ihm abgesandte Ausfertigung. Auf dem Auszug und auf Schrötters Schreiben vermerkte das Departement den Tag des Eingangs, die Journalnummer und was zu geschehen hatte; auf den Seiten dieser Edition stehen diese Vermerke unter einer eigenen Überschrift nach dem Text, auf den sie geschrieben wurden. Die Verfügung vom 8. Januar 1797 steht auf einem eigenen Zettel.

Verwandte Bestände

Die Verleihung der Güter Prusimskis an Hohenlohe-Ingelfingen 1796: I. HA GR, Rep. 7 C, Nr. 3570 und Oe 1 Bü 14525. Die Klage seiner Tochter Michalina um die Güter ihrer Mutter, 1800 bis 1802, aus demselben Bestand: I. HA GR, Rep. 7 C, Nr. 3709. Ihre Forderung von 1818, die sagt, wozu das Attest aus Venedig diente: III. HA MdA, III. Nr. 12366. Die Rückgabe der konfiszierten Güter an sie 1807: 1/174/0/2/73 und 1/174/0/1/6.

Dokumente

…

    Wie er bearbeitet wurde

    Scans

    Das Archiv lieferte sieben Aufnahmen. Der Herausgeber wählte vier aus: Die übrigen zeigen den modernen Umschlag und leere Blätter. Eine Aufnahme ist eine einzelne Seite und wird ganz gezeigt. Drei sind aufgeschlagene Doppelseiten, deren linke Seite leer ist; jede wurde auf die beschriebene Seite beschnitten, eine davon auf den Zettel, der die Schrift trägt.

    Transkription

    Der Herausgeber hat die vier Seiten zeilenweise transkribiert, eine Datei je Aufnahme. Ein am Zeilenende getrenntes Wort ist bezeichnet und erscheint im Lesetext zusammengefügt.

    Einteilung in Dokumente

    Jedes Schreiben ist ein Dokument, insgesamt drei, gezählt in der Reihenfolge, in der die Seiten in der Akte liegen; das ist nicht die Reihenfolge ihrer Daten. Der Zettel mit der Verfügung des Rats vom 8. Januar 1797 wird zu dem Auszug gezählt, auf den er sich bezieht, und steht in diesem Dokument voran, wie er in der Akte liegt.

    Was das Departement auf ein eingegangenes Schriftstück schrieb (den Tag des Eingangs, die Journalnummer, die Zuweisung an einen Beamten, die Anweisung, es abzulegen), steht nach dem Text der Seite unter einer eigenen Überschrift. Das Konzept ist das eigene Papier des Departements, und seine Vermerke bleiben, wo sie stehen.

    Korrekturen

    Ein KI-Modell (Claude) hat die ganze Transkription mit den Scans verglichen und dort berichtigt, wo der Scan eindeutig ist. 20 Stellen wurden geändert, jede mit ihrer Begründung verzeichnet. Die Hälfte sind Tippfehler und einzelne Buchstaben. Ein Wort, das die Transkription im französischen Auszug ausgelassen hatte („affatigué“), wurde ergänzt. Die übrigen betreffen die flüchtigen Kanzleihände und die Unterschriften. Der Rat, der die Verfügungen unterzeichnet, ist Raumer: Sein Name steht in lateinischer Schrift ausgeschrieben am Kopf des Auszugs, und die Transkription hatte seine drei Unterschriften als Rammer, Maunes und Maurer gelesen. Die Zeile, die eine größere Hand dem Konzept hinzufügte, nennt den Großkanzler von Goldbeck als dritten Empfänger. Von den Unterschriften der beiden Minister unter dem Konzept lautet die zweite Haugwitz; die erste ist wahrscheinlich Alvensleben und steht mit einem Zweifelszeichen.

    Zusammenfassungen

    Die Zusammenfassungen wurden auf Deutsch nach einer Lektüre jedes Dokuments am Scan geschrieben und ins Englische übersetzt. Danach wurde jede ihrer Aussagen am Dokument geprüft, nach denselben Regeln wie die gesonderte Prüfung, die die Zusammenfassungen anderer Bestände erhalten haben: Eine Zusammenfassung darf nur sagen, was das Dokument sagt. Von 19 Aussagen sagten zwei mehr als der Text und wurden abgeschwächt.

    Übersetzung

    Die Dokumente wurden in einer Arbeitssitzung nach denselben Regeln ins Englische übersetzt wie die der anderen Bestände: jede Zahl, jeder Name und jedes Zweifelszeichen übernommen, Namen in den festgelegten Formen der Edition, wo sie welche festgelegt hat, sonst so, wie die Seite sie schreibt, und Stellen, die sich nicht lesen lassen, sichtbar als unsicher belassen statt geglättet. Der Auszug wurde aus dem Französischen übersetzt. Die Kanzleivermerke sind englisch wiedergegeben; zwei Abkürzungen, die die Seite nicht auflöst, bleiben stehen. Dieselbe automatische Prüfung wie bei den anderen Beständen bestätigte danach, dass jede Zahl und jedes Zweifelszeichen im Englischen erhalten ist.

    Noch zu tun

    Von der ersten Unterschrift unter dem Konzept ist nur die Initiale A gelesen; der Rest des Namens, Alvensleben, ist in eckigen Klammern ergänzt, weil er 1797 der einzige Minister des Departements war, dessen Name mit diesem Buchstaben beginnt. Zwei kurze Vermerke am Kopf und am Fuß des Konzepts sind nicht transkribiert.