Spuren im Sand English

Quellen

I. HA Rep. 162, Nr. 295

Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK)

Elf Seiten aus einer Akte der preußischen Staatsschatzverwaltung über die 50.000 Taler, die Peter Friedrich von Triebenfeld im Januar 1805 aus der General-Invalidenkasse lieh: Abschriften seiner Schuldverschreibung, mit der er ein Fünftel der 250.000 Taler verpfändete, die ihm Fürst Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen auf die Zagórower Güter schuldete, ihrer Anerkennung vor dem Gericht in Kalisch und des Hypothekenscheins für Zagórów vom 13. März 1805.

Dokumente
3
Handschriftenseiten
13
Zeitraum
1805

Über diesen Bestand

Der Umschlag und elf Seiten aus einer Akte der preußischen Staatsschatzverwaltung (I. HA Rep. 162, Verwaltung des Staatsschatzes) im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin. Der Umschlag nennt den Gegenstand der Akte: das Kapital von 50.000 Reichstalern des Kriegsrats von Triebenfeld, das auf die Zagórówer Güter eingetragen war, die früher dem Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen und damals dem Gutsbesitzer Ignatz von Trzciński gehörten. Als Laufzeit der Akte gibt er 1820 bis Mitte März 1827 an. Die elf Seiten stehen am Anfang der Akte und sind Abschriften der Schriftstücke von 1805, durch die die Schuld entstand: drei Dokumente in deutscher Sprache. Aus den Jahren 1820 bis 1827 ist unter den fotografierten Seiten nichts.

Historischer Hintergrund

Fürst Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen (1746-1818), preußischer General, besaß die Herrschaft Zagórów in Südpreußen, dem Teil Polens, den Preußen 1793 an sich genommen hatte. Sein Bevollmächtigter dort war der Kriegs- und Forstrat Peter Friedrich von Triebenfeld. Die Schulden des Fürsten wuchsen schneller als die Einkünfte der Güter. Im Juni 1804 stellte er Triebenfeld eine Schuldverschreibung über 250.000 Reichstaler aus und ließ sie auf die Zagórówer Güter eintragen; Triebenfeld konnte Teile davon an Geldgeber verpfänden. Im Januar 1805 lieh die Invalidenkasse, die Versorgungskasse der preußischen Armee, die das dritte Departement des Ober-Kriegs-Kollegiums verwaltete, auf diese Sicherheit 50.000 Reichstaler. Triebenfelds Briefe zeigen, wie das Darlehen zustande kam und dass er später für dessen Zinsen belangt wurde, weil er selbst dafür unterschrieben hatte (Oe 1 Bü 9454).

Inhalt

Die Schuldverschreibung, 28. Januar 1805. In Berlin bekennt Triebenfeld, dass ihm das dritte Departement des Ober-Kriegs-Kollegiums aus der General-Invalidenkasse ein Darlehen von 50.000 Talern Courant bewilligt und in Obligationen der Seehandlung, der preußischen Staatsbank, ausgezahlt hat. Er verspricht, es nach sechsmonatiger, beiden Teilen freistehender Kündigung zurückzuzahlen und bis dahin mit 5 Prozent in halbjährlichen Raten in Berlin zu verzinsen. Zur Sicherheit verpfändet er sein ganzes Vermögen und besonders die Obligation, die ihm der Fürst am 1. Juni 1804 in Breslau über 250.000 Taler ausgestellt hatte und die auf dessen südpreußische Güter eingetragen war: die Stadt Zagórów, Drzewce, Kopojno, Świątniki, Skokum, Oleśnica, Wrąbczyn und Grądzyń. Für den Fall der Nichtzahlung tritt er der Kasse 50.000 Taler dieser Obligation ab, mit Vorrang vor den ihm verbleibenden 200.000. Am selben Tag erkennt er die Urkunde vor dem ersten Kurmärkischen Justizamt in Berlin an [1].

Die zweite Anerkennung, 27. Februar bis 13. März 1805. Die Südpreußische Regierung in Kalisch, das Provinzialgericht, bescheinigt am 5. März 1805 im Namen des Königs, dass Triebenfeld am 27. Februar 1805 vor ihrem Kommissar, dem Regierungsrat Stosch, erschienen ist und die Urkunde vom 28. Januar über 50.000 Taler nochmals anerkannt hat; der Regierungsrat von Lichnowski bezeugte seine Identität. Es folgt ein Vermerk des Ingrossators Beda vom 13. März 1805: Die 50.000 Taler sind, zu 5 Prozent verzinslich, im Hypothekenbuch des Koniner Kreises auf Zagórów, Drzewce und Kopojno für die Invalidenkasse eingetragen [2].

Der Hypothekenschein, 13. März 1805. Die Regierung in Kalisch bescheinigt der Invalidenkasse, was auf die Stadt Zagórów eingetragen ist (Schein Nr. 1179). Der Fürst besitzt sie durch die Verleihung König Friedrich Wilhelms II. vom 19. Juni 1797, und sein Besitztitel wurde durch Dekret vom 31. Juli 1801 eingetragen. Die dauernden Lasten sind eine jährliche Abgabe von 88 Reichstalern 5 Groschen 9 Pfennig an die Kasse der Kammer in Kalisch, eingetragen im Dezember 1802; ein Vorbehalt des Fiskus vom Januar 1803 wegen Bau- und Brennholz aus den Forsten des Gutes, nach der Einziehung der geistlichen Güter; und ein Vorbehalt vom Dezember 1804 für Johann Giese, Johann Bagans und Friedrich Gietzinger, denen ihr Erbpachtvertrag über Oleśnica vom 22. Februar 1804 Holz, vier Tage Kiengraben und eine Schafweide von nicht unter 330 Morgen in den Zagórówer Forsten gab. Die Schulden sind ein Vorbehalt vom 24. Januar 1804 für den Landesältesten von Lichnowski in Brieg wegen einer schon auf Trąbczyn eingetragenen Forderung von 32.300 Reichstalern; die 250.000 Reichstaler für Triebenfeld aus der Schuldverschreibung vom 1. Juni 1804; und die 50.000 davon, die der Invalidenkasse durch die Urkunde vom 28. Januar 1805 verpfändet sind, mit Vorrang vor dem Rest. Die Abschrift endet mit der ersten Zeile eines weiteren Scheins [3].

Form und Sprache

Deutsch, in der Sprache der preußischen Gerichte, mit dem Latein des Hypothekenwesens. Alle drei Stücke sind Abschriften von der Hand eines Schreibers, für die Akte der Staatsschatzverwaltung angefertigt: Vor jeder Unterschrift steht „gez.“, und die Siegel sind als „L. S.“ wiedergegeben. Randvermerke halten das Stempelpapier der Vorlagen fest, und die Gebühren der Gerichte sind neben den Unterschriften mit abgeschrieben. Die Seiten tragen keine Blattzahlen.

Verwandte Bestände

Der Auszug aus dem Hypothekenbuch von Zagórów, der dieselben 250.000 Reichstaler und die an andere Gläubiger abgetretenen Teile verzeichnet, und die Verleihung von 1797: Oe 1 Bü 14525. Triebenfelds Briefe über das Darlehen der Invalidenkasse und seine Folgen für ihn: Oe 1 Bü 9454. Die Bittschrift von 1805 wegen der drei im Schein genannten Pächter von Oleśnica: I. HA GR, Rep. 7 C, Nr. 3705. Die späteren Forderungen Lichnowskis und anderer Gläubiger gegen die Güter: III. HA MdA, III. Nr. 12366.

Dokumente

…

    Wie er bearbeitet wurde

    Fotografien und Seitenbilder

    Der Herausgeber hat den Umschlag und elf Seiten 2023 im Archiv fotografiert. Jede Seite wurde zweimal aufgenommen, einmal über der oberen und einmal über der unteren Hälfte, sodass sich die beiden Aufnahmen überlappen und dieselben Zeilen in beiden stehen. Für die Edition wurden die beiden Aufnahmen jeder Seite zu einem Bild der ganzen Seite zusammengefügt. Die Naht verläuft durch den Zwischenraum zwischen zwei Zeilen: Darüber ist das Bild die obere Aufnahme, darunter die untere, an die obere angepasst. Keine Zeile ist verdoppelt oder ausgelassen. Auf vier Seiten berührt die Naht an wenigen Stellen die Unterlänge eines Buchstabens. Jedes Bild ist am Falz beschnitten, sodass die gegenüberliegende Seite nicht zu sehen ist.

    Transkription

    Der Herausgeber hat den Text nach den Seitenbildern zeilenweise transkribiert, eine Datei je Seite. Ein am Zeilenende getrenntes Wort ist bezeichnet und erscheint im Lesetext zusammengefügt.

    Einteilung in Dokumente

    Jedes der drei Instrumente ist ein Dokument: die Schuldverschreibung mit ihrer Anerkennung in Berlin; die Urkunde des Kalischer Gerichts über die zweite Anerkennung, mit dem darunter stehenden Vermerk des Ingrossators über die Eintragung ins Hypothekenbuch; und der Hypothekenschein. Das zweite und das dritte beginnen mitten auf einer Seite. Die erste Zeile eines weiteren Scheins, mit der die letzte Seite endet, bleibt am Ende des dritten Dokuments.

    Korrekturen

    Ein KI-Modell (Claude) hat die ganze Transkription mit den Seitenbildern verglichen und dort berichtigt, wo das Bild eindeutig ist. 34 Stellen wurden geändert, jede mit ihrer Begründung verzeichnet. Die meisten betreffen das Zeichen für den Reichstaler, Trennzeichen am Zeilenende und einzelne Buchstaben. Vier ändern den Sinn. In der Liste der verpfändeten Güter in der Schuldverschreibung war der letzte Name als Trąbczyn gelesen; auf der Seite steht Grądzyn, wie dieselbe Liste im Hypothekenschein bestätigt, und Trąbczyn gehörte nicht zu den Gütern, auf die diese Obligation eingetragen war. „Verhandlungs-Obligationen“ ist „Seehandlungs-Obligationen“, Obligationen der preußischen Staatsbank. „Kommer Kreise“ ist „Koniner Kreise“. „Ernst“ ist „Frist“, die Kündigungsfrist. In der letzten Zeile wurden „und deren“ und der daneben stehende Stempelvermerk nach dem Bild ergänzt. Ortsnamen stehen so, wie der Herausgeber sie in ihrer üblichen Form schrieb, auch wo der Schreiber sie anders schreibt. Fünf zweifelhafte Lesungen wurden danach dem Herausgeber an den Seitenbildern vorgelegt: Vier bleiben wie transkribiert, und eine Zahl in einem Gebührenvermerk wurde geändert.

    Zusammenfassungen

    Die Zusammenfassungen wurden auf Deutsch nach einer Lektüre jedes Dokuments an den Seitenbildern geschrieben und ins Englische übersetzt. Danach wurde jede ihrer Aussagen am Dokument geprüft, nach denselben Regeln wie die gesonderte Prüfung, die die Zusammenfassungen anderer Bestände erhalten haben: Eine Zusammenfassung darf nur sagen, was das Dokument sagt. Von 27 Aussagen sagte eine mehr als der Text und wurde abgeschwächt.

    Übersetzung

    Die Dokumente wurden in einer Arbeitssitzung nach denselben Regeln ins Englische übersetzt wie die der anderen Bestände: jede Zahl, jeder Name und jedes Zweifelszeichen übernommen, Namen in den festgelegten Formen der Edition, wo sie welche festgelegt hat, sonst so, wie die Seite sie schreibt, und Stellen, die sich nicht lesen lassen, sichtbar als unsicher belassen statt geglättet. Das Latein des Hypothekenwesens bleibt stehen, außer den beiden Ausdrücken für die General- und die Spezialhypothek, die englisch wiedergegeben sind. Die abgekürzten Posten der Gebührenvermerke der Gerichte bleiben, wie sie stehen. Dieselbe automatische Prüfung wie bei den anderen Beständen bestätigte danach, dass jede Zahl im Englischen erhalten ist.

    Noch zu tun

    Ein Stempelvermerk am Rand der fünften Seite ist nicht transkribiert.