Document 3 · Certified copy
13 March 1805
Kalisz (Kalisch)
- Registers title under Document 1
A copy of the mortgage certificate for the town of Zagórów in the Konin district, which the South Prussian Government at Kalisz issues to the General Invalids' Fund on 13 March 1805 (No. 1179). The Prince of Hohenlohe-Ingelfingen holds the estate by the deed of grant of King Friedrich Wilhelm II of 19 June 1797; his title of possession was registered by a decree of 31 July 1801. As perpetual charges there stand on it: a yearly due of 88 Reichsthaler 5 Groschen 9 Pfennig to the Kalisz Treasury of War and Domains; a caveat of the Treasury for building timber and firewood from the estate's forests, after the confiscation of the ecclesiastical estates; and a caveat for Johann Giese, Johann Bagans and Friedrich Gietzinger for the rights of wood and pasture that their hereditary lease of Oleśnica of 22 February 1804 gives them in the Zagórów forests. As debts there stand on it: a caveat for the Provincial Elder von Lichnowski at Brzeg for a claim of 32,300 Reichsthaler already registered on Trąbczyn; 250,000 Reichsthaler for Triebenfeld under the Prince's bond of 1 June 1804; and 50,000 Reichsthaler of these which Triebenfeld has pledged and ceded to the Invalids' Fund, with priority over the remainder. The last line opens like this certificate and breaks off.
Abschrift des Hypothekenscheins über die Stadt Zagórów im Koniner Kreis, den die Südpreußische Regierung in Kalisch am 13. März 1805 der General-Invalidenkasse erteilt (Nr. 1179). Der Fürst zu Hohenlohe-Ingelfingen besitzt das Gut durch die Verleihungsurkunde König Friedrich Wilhelms II. vom 19. Juni 1797; sein Besitztitel ist durch Dekret vom 31. Juli 1801 eingetragen. Als dauernde Lasten stehen darauf: eine jährliche Abgabe von 88 Reichstalern 5 Groschen 9 Pfennig an die Kalischer Kriegs- und Domänenkasse; ein Vorbehalt des Fiskus wegen Bau- und Brennholz aus den Forsten des Gutes nach der Einziehung der geistlichen Güter; und ein Vorbehalt für Johann Giese, Johann Bagans und Friedrich Gietzinger wegen der Holz- und Weiderechte, die ihnen ihr Erbpachtvertrag über Oleśnica vom 22. Februar 1804 in den Zagórówer Forsten gibt. Als Schulden stehen darauf: ein Vorbehalt für den Landesältesten von Lichnowski in Brieg wegen einer schon auf Trąbczyn eingetragenen Forderung von 32.300 Reichstalern; 250.000 Reichstaler für Triebenfeld aus der Schuldverschreibung des Fürsten vom 1. Juni 1804; und davon 50.000 Reichstaler, die Triebenfeld der Invalidenkasse verpfändet und abgetreten hat, mit Vorrang vor dem Rest. Die letzte Zeile beginnt wie dieser Schein und bricht ab.
- (6 gg Stepl)
- Die in der Provinz Südpreussen und deren
- Koniner Kreise belegene Stadt
- Zagorowo,
- hat der regierende Fürst zu Hohenlohe Ingel-
- fingen Friedrich Ludwig, Durchlaucht, von des
- Königs Friedrich Wilhelm des IIten Majestät
- durch die Verleihungs-Urkunde d. d. Berlin
- den 19. Juni 1797. zu erb. und eigenthümlichen
- Rechten übereignet erhalten, und ist titulus
- possessionis für denselben ex decreto vom
- 31. Juli 1801. eingetragen worden.
- Darauf sind eingetragen
- I. onera perpetua Einschränkungen des Eigen-
- thums oder disposition.
- 1., — ist gelöscht.
- 2., 88. rt. 5. gg. 9. pf. i. e. Acht und Achtzig Rthlr. 5 gg. 9 pf.
(6 gg Stepl)
Die in der Provinz Südpreussen und deren Koniner Kreise belegene Stadt Zagorowo, hat der regierende Fürst zu Hohenlohe Ingelfingen Friedrich Ludwig, Durchlaucht, von des Königs Friedrich Wilhelm des IIten Majestät durch die Verleihungs-Urkunde d. d. Berlin den 19. Juni 1797. zu erb. und eigenthümlichen Rechten übereignet erhalten, und ist titulus possessionis für denselben ex decreto vom 31. Juli 1801. eingetragen worden.
Darauf sind eingetragen
I. onera perpetua Einschränkungen des Eigenthums oder disposition.
1., — ist gelöscht.
2., 88. rt. 5. gg. 9. pf. i. e. Acht und Achtzig Rthlr. 5 gg. 9 pf.
- Preußl Courant, werden jährl aus diesem
- Gute als eine Competenz zur Kalischscher
- Krieges und Domainen-Casse gezahlt; wel-
- ches auf den Grund des Antrages der
- Krieges und Domainen Kammer zu Kalisch
- d. d. Kalisch den 18. Novbr. 1802. vermöge
- decreti vom 14. December 1802. ex officio ein-
- getragen worden.
- 3. Eine Protestation pro fisco camerae wegen der ihm
- zustehenden Befugniß, auf den Grund
- der erfolgten Einziehung der geistlichen
- Güter, die Gerechtigkeit des Bau- und
- Brennholzes auf die zu diesem Gut gehöri-
- ge Forsten und die Bezahlung der über-
- schießenden baaren Forstcompetenz zu
- fordern, ist auf den Antrag des Man-
- datarii fisci vermöge Decreti 25. Januar
- 1803. eingetragen worden.
- 4. Eine Protestation für den Johann Giese, Johann
- Bagans und Friedrich Gietzinger wegen
- des ihnen in dem mit dem Eigenthümer un-
- term 22. Februar 1804. über das Gut
- Olesnica geschlossenen Erbpachts-Con-
- tracts, stipulirten Rechts, freies
- Raff- und Leeseholz und jährlich
Preußl Courant, werden jährl aus diesem Gute als eine Competenz zur Kalischscher Krieges und Domainen-Casse gezahlt; welches auf den Grund des Antrages der Krieges und Domainen Kammer zu Kalisch d. d. Kalisch den 18. Novbr. 1802. vermöge decreti vom 14. December 1802. ex officio eingetragen worden.
3. Eine Protestation pro fisco camerae wegen der ihm zustehenden Befugniß, auf den Grund der erfolgten Einziehung der geistlichen Güter, die Gerechtigkeit des Bau- und Brennholzes auf die zu diesem Gut gehörige Forsten und die Bezahlung der überschießenden baaren Forstcompetenz zu fordern, ist auf den Antrag des Mandatarii fisci vermöge Decreti 25. Januar 1803. eingetragen worden.
4. Eine Protestation für den Johann Giese, Johann Bagans und Friedrich Gietzinger wegen des ihnen in dem mit dem Eigenthümer unterm 22. Februar 1804. über das Gut Olesnica geschlossenen Erbpachts-Contracts, stipulirten Rechts, freies Raff- und Leeseholz und jährlich
- 4. Tage freies Kiehngraben in den Zagorower
- Forsten zu genießen, auch falls die Herrschaft
- es nöthig finden sollte, einen gewissen District
- hiezu anzuweisen, dieser District nicht unter
- 330. Morgen sein dürfe, und jene Erbpächter
- befugt sein sollen, in diesem District ihre
- Schaafe zu weiden, ist auf den Antrag des
- Eingangsgenannten, vermöge Decrets vom
- 18. December 1804. vorläufig notirt worden.
- II. Gerichtlich versicherte Schulden und andere
- Real-Verbindlichkeiten
- 1., Eine Protestation pro salvando jure et loco für den
- Landesältesten v. Lichnowski zu Brieg,
- wegen einer ihm an den Besitzer Fürsten
- zu Hohenlohe zustehenden und bereits auf
- Trąbczyn eingetragenen Forderung
- von 32,300. rt schr. zwei und Dreißig
- tausend dreihundert Rthlr zu 5. procent
- zinsbar; ist ex decreto vom 24. Januar 1804
- eingetragen worden.
- 2., 250,000. rt i.e. Zweimalhundert fünfzig tausend Rthlr
- in Preuß Courant, gegen 5. pCent jährl.
- Zinsen, und nach Verlauf eines Jahres gegen
- 6. monatliche beiden Theilen freistehende Auf-
- kündigungsfrist, sind als eine Anleihe aus
- der Schuldverschreibung des Eigenthümers,
4. Tage freies Kiehngraben in den Zagorower Forsten zu genießen, auch falls die Herrschaft es nöthig finden sollte, einen gewissen District hiezu anzuweisen, dieser District nicht unter 330. Morgen sein dürfe, und jene Erbpächter befugt sein sollen, in diesem District ihre Schaafe zu weiden, ist auf den Antrag des Eingangsgenannten, vermöge Decrets vom 18. December 1804. vorläufig notirt worden.
II. Gerichtlich versicherte Schulden und andere Real-Verbindlichkeiten
1., Eine Protestation pro salvando jure et loco für den Landesältesten v. Lichnowski zu Brieg, wegen einer ihm an den Besitzer Fürsten zu Hohenlohe zustehenden und bereits auf Trąbczyn eingetragenen Forderung von 32,300. rt schr. zwei und Dreißig tausend dreihundert Rthlr zu 5. procent zinsbar; ist ex decreto vom 24. Januar 1804 eingetragen worden.
2., 250,000. rt i.e. Zweimalhundert fünfzig tausend Rthlr in Preuß Courant, gegen 5. pCent jährl. Zinsen, und nach Verlauf eines Jahres gegen 6. monatliche beiden Theilen freistehende Aufkündigungsfrist, sind als eine Anleihe aus der Schuldverschreibung des Eigenthümers,
- d. d. Breslau den 1. Juni 1804. für den Krieges-
- und Forstrath Peter Friedrich August v. Trieben-
- feld vermöge Decreti vom 5. Juni 1804 in Gefol-
- ge des deshalbigen Gesuchs des Schuldners auf
- die Güter Stadt Zagorowo, Kopojno, Swiąt-
- niki, Skokum, Drzewce, Olesnica, Wrąbczyn,
- Grądzyn, welche zugleich wegen Kosten und Schä-
- den haften, eingetragen worden.
- ad Nº 2., 50,000. rt i.e. fünfzig tausend Rthlr
- von obstehend sub No 2. eingetragener
- Summe der 250000. rt hat deren Inhaber,
- der Königl. Krieges- und Forstrath v. Trieben-
- feld der Königl General-Invaliden-Casse
- wegen eines von derselben gegen 5 procent
- jährl. in halbjährigen ratis in Berlin kosten-
- frei zu zahlenden Zinsen, und unter ge-
- genseitiger 6. monatlicher Aufkündigungs-
- Frist erhaltenes gleich hohes Anlehn, der
- gedachten General-Invaliden-Casse ver-
- pfändet, und eventualiter eigenthümlich
- abgetreten, gemäß der darüber sub dato
- Berlin, den 28. Januar 1805. ausgestellten
- Urkunde, welches vermöge Decrets vom
- 5. Mart. 1805. eingetragen worden, mit
- dem Bemerken, daß diesem Anlehn der
- 50000 rt die Priorität prae residuo con-
d. d. Breslau den 1. Juni 1804. für den Krieges- und Forstrath Peter Friedrich August v. Triebenfeld vermöge Decreti vom 5. Juni 1804 in Gefolge des deshalbigen Gesuchs des Schuldners auf die Güter Stadt Zagorowo, Kopojno, Swiątniki, Skokum, Drzewce, Olesnica, Wrąbczyn, Grądzyn, welche zugleich wegen Kosten und Schäden haften, eingetragen worden.
ad Nº 2., 50,000. rt i.e. fünfzig tausend Rthlr von obstehend sub No 2. eingetragener Summe der 250,000. rt hat deren Inhaber, der Königl. Krieges- und Forstrath v. Triebenfeld der Königl General-Invaliden-Casse wegen eines von derselben gegen 5 procent jährl. in halbjährigen ratis in Berlin kostenfrei zu zahlenden Zinsen, und unter gegenseitiger 6. monatlicher AufkündigungsFrist erhaltenes gleich hohes Anlehn, der gedachten General-Invaliden-Casse verpfändet, und eventualiter eigenthümlich abgetreten, gemäß der darüber sub dato Berlin, den 28. Januar 1805. ausgestellten Urkunde, welches vermöge Decrets vom 5. Mart. 1805. eingetragen worden, mit dem Bemerken, daß diesem Anlehn der 50,000 rt die Priorität prae residuo con
- stituirt worden.
- Ausser vorstehenden Posten ist auf dem
- Gute Zagorowo im Hypothekenbuch nichts einge-
- tragen, und wird übrigens dieser Hypothe-
- kenschein der Königl. General-Invaliden-Casse
- wegen der für dieselbe ex documento de 28.
- Januar c. auf gedachtes Gut Rubr. III. ad
- No. 2. subintabulirten 50000. rt in vim
- recognitionis hierdurch ertheilt. Urkundlich
- unter der Königl. Südpreußischen Regierung
- größerem Insiegel und der gewöhnlichen
- Unterschrift:
- Gegeben Kalisch den 13. Mart. 1805.
- gez: Danckelmann.
- gez: Husarzewski.
- gez: Schlegel gez. Beda.
- (L. S.)
- H. Sch. 2 rt. 2. gg.
- Stempel 6 gg.
- Mund. 8 gg.
- Ins. 3 gg.
- Arch. 8 gg.
- Ingr. 8 gg.
- Hypotheken-Schein
- für die Königl General-Invaliden-Casse
- über das im Koniner Kreise belegene
- freie Allodial-Gut Stadt Zagorowo.
- N° 1179.
- (Sechs ggr. Stempel)
- Die in der Provinz Südpreussen und deren
stituirt worden.
Ausser vorstehenden Posten ist auf dem Gute Zagorowo im Hypothekenbuch nichts eingetragen, und wird übrigens dieser Hypothekenschein der Königl. General-Invaliden-Casse wegen der für dieselbe ex documento de 28. Januar c. auf gedachtes Gut Rubr. III. ad No. 2. subintabulirten 50,000. rt in vim recognitionis hierdurch ertheilt. Urkundlich unter der Königl. Südpreußischen Regierung größerem Insiegel und der gewöhnlichen Unterschrift:
Gegeben Kalisch den 13. Mart. 1805. gez: Danckelmann.
gez: Husarzewski.
gez: Schlegel gez. Beda. (L. S.)
H. Sch. 2 rt. 2. gg.
Stempel 6 gg.
Mund. 8 gg.
Ins. 3 gg.
Arch. 8 gg.
Ingr. 8 gg.
Hypotheken-Schein für die Königl General-Invaliden-Casse über das im Koniner Kreise belegene freie Allodial-Gut Stadt Zagorowo.
N° 1179.
(Sechs ggr. Stempel) Die in der Provinz Südpreussen und deren




