Document 1 · Cession
28 January 1805
Berlin
A copy of the bond of the Councillor of War and Forests Peter Friedrich August von Triebenfeld, Berlin, 28 January 1805. The third department of the Supreme War College has granted him a loan of 50,000 Thaler Courant out of the General Invalids' Fund and paid it out in Seehandlung bonds. He promises to repay it after six months' notice, which either side may give, and until then to pay 5 per cent interest in half-yearly instalments at Berlin. As security he pledges his whole property and, specially, the bond of the Prince of Hohenlohe-Ingelfingen of 1 June 1804 for 250,000 Thaler, which is registered on the Prince's South Prussian estates of Zagórów, Drzewce, Kopojno, Świątniki, Skokum, Oleśnica, Wrąbczyn and Grądzyń. In case of non-payment he cedes 50,000 Thaler of it to the fund, with priority over the 200,000 that remain his. The same day he acknowledges the deed before the first Kurmark justice office at Berlin.
Abschrift der Schuldverschreibung des Kriegs- und Forstrats Peter Friedrich August von Triebenfeld, Berlin, 28. Januar 1805. Das dritte Departement des Ober-Kriegs-Kollegiums hat ihm aus der General-Invalidenkasse ein Darlehen von 50.000 Talern Courant bewilligt und in Seehandlungs-Obligationen ausgezahlt. Er verspricht, es nach sechsmonatiger, beiden Teilen freistehender Kündigung zurückzuzahlen und bis dahin mit 5 Prozent in halbjährlichen Raten in Berlin zu verzinsen. Zur Sicherheit verpfändet er sein ganzes Vermögen und besonders die Obligation des Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen vom 1. Juni 1804 über 250.000 Taler, die auf dessen südpreußische Güter Zagórów, Drzewce, Kopojno, Świątniki, Skokum, Oleśnica, Wrąbczyn und Grądzyń eingetragen ist. Für den Fall der Nichtzahlung tritt er der Kasse 50.000 Taler davon ab, mit Vorrang vor den ihm verbleibenden 200.000. Am selben Tag erkennt er die Urkunde vor dem ersten Kurmärkischen Justizamt in Berlin an.
- Abschrift.
- (6 gg. Stempl)
- Nachdem des Königl. Ober-Krieges-Collegii drit-
- tes Departement, mir Endesunterschriebenem
- aus der General-Invaliden-Casse ein Darlehn
- von 50000. rt schreibe Fünfzig Tausend Thaler
- in Courant nach dem Münzfuß von 1764. be-
- williget und dieser Betrag mir dato in
- Seehandlungs-Obligationen, ausgezahlt hat,
- so quittire ich hierdurch nicht nur in bester
- Form Rechtens über den richtigen Empfang
- besagter Summe, sondern verspreche auch
- solche nach einer beiden Theilen freistehenden
- Sechsmonatlichen Aufkündigung prompt
- zurückzuzahlen, und bis dahin jährlich mit
- 5 proCent in halbjährigen ratis zu ver-
- zinsen, und diese Zinszahlung allhier in
- Berlin zu leisten, oder sie daher franco
- einzusenden. Zu mehrerer Sicherheit die-
- ses Darlehns verpfände ich Einer Hochlöb-
- lichen General-Invaliden-Casse nicht allein
- mein sämmtliches Vermögen sub hypotheca
- generali, sondern ich verpfände dersel-
- ben auch ausserdem sub hypotheca speciali
- die hier angeschlossene Obligation de dato
- Breslau, den 1. Juni 1804., welche mir von
Abschrift.
(6 gg. Stempl)
Nachdem des Königl. Ober-Krieges-Collegii drittes Departement, mir Endesunterschriebenem aus der General-Invaliden-Casse ein Darlehn von 50,000. rt schreibe Fünfzig Tausend Thaler in Courant nach dem Münzfuß von 1764. bewilliget und dieser Betrag mir dato in Seehandlungs-Obligationen, ausgezahlt hat, so quittire ich hierdurch nicht nur in bester Form Rechtens über den richtigen Empfang besagter Summe, sondern verspreche auch solche nach einer beiden Theilen freistehenden Sechsmonatlichen Aufkündigung prompt zurückzuzahlen, und bis dahin jährlich mit 5 proCent in halbjährigen ratis zu verzinsen, und diese Zinszahlung allhier in Berlin zu leisten, oder sie daher franco einzusenden. Zu mehrerer Sicherheit dieses Darlehns verpfände ich Einer Hochlöblichen General-Invaliden-Casse nicht allein mein sämmtliches Vermögen sub hypotheca generali, sondern ich verpfände derselben auch ausserdem sub hypotheca speciali die hier angeschlossene Obligation de dato Breslau, den 1. Juni 1804., welche mir von
- des regierenden Fürsten v. Hohenlohe Ingel-
- fingen, Königlich Preußischen General
- der Infanterie und Gouverneurs von Bres-
- lau, auf die Summe von Zweimal Hun-
- dert und Funfzig Tausend Thaler in Cou-
- rant ausgestellt, und auf dessen in Süd-
- preussen belegenen Güter der Stadt Zago-
- rowo, Drzewce, Kopojno, Swiątniki,
- Skokum, Olesnica, Wrąbczyn und Grądzyn
- ausgestellt, und vermöge Decrets vom 5.
- Juni 1804. auf besagte Güter eingetra-
- gen ist, eventualiter cedire ich von der-
- selben die Summe von 50000 rt derge-
- stalt als ein Eigenthum der Hochlöblichen
- General-Invaliden-Casse, daß ich ihr
- in Ansehung dieser Summe, die Priori-
- tät von der mir an gedachter Obligation
- noch zustehenden 200000. rt einräume.
- ich willige auch in die Subingroßation die-
- ser Verpfändung und respective Cession
- und soll es der Hochlöblichen Invaliden-
- Casse freistehen, im Nichtzahlungs-
- Fall, das ihm an dieser Cession zustehende
- Eigenthums Recht, an gedachter Obli-
- gation geltend zu machen.
des regierenden Fürsten v. Hohenlohe Ingelfingen, Königlich Preußischen General der Infanterie und Gouverneurs von Breslau, auf die Summe von Zweimal Hundert und Funfzig Tausend Thaler in Courant ausgestellt, und auf dessen in Südpreussen belegenen Güter der Stadt Zagorowo, Drzewce, Kopojno, Swiątniki, Skokum, Olesnica, Wrąbczyn und Grądzyn ausgestellt, und vermöge Decrets vom 5. Juni 1804. auf besagte Güter eingetragen ist, eventualiter cedire ich von derselben die Summe von 50,000 rt dergestalt als ein Eigenthum der Hochlöblichen General-Invaliden-Casse, daß ich ihr in Ansehung dieser Summe, die Priorität von der mir an gedachter Obligation noch zustehenden 200,000. rt einräume. ich willige auch in die Subingroßation dieser Verpfändung und respective Cession und soll es der Hochlöblichen Invaliden- Casse freistehen, im NichtzahlungsFall, das ihm an dieser Cession zustehende Eigenthums Recht, an gedachter Obligation geltend zu machen.
- Zu Urkund dessen habe ich nachstehende Obliga-
- tion eigenhändig und gerichtlich unterschrie-
- ben.
- So geschehen zu Berlin den 28. Januar 1805.
- Ich habe dieses Darlehn der fünfzig tau-
- send Thaler erhalten.
- gez: Peter Friedrich August v. Triebenfeld
- (L. S.)
- Actum Berlin, den 28. Januar 1805.
- Uebergab der Königliche Krieges und Forst-
- Rath, Herr Peter Friedrich August v. Trieben-
- feld die vorstehende Schuldverschreibung, in-
- halts deren derselbe der Königl General-
- Invaliden-Casse über ein Anlehn von
- 50000. rt. fünfzig Tausend Thaler Courant
- quittirt, und derselben zu ihrer Sicher-
- heit eine von des regierenden Fürsten
- v Hohenlohe Ingelfingen unterm 1. Ju-
- nius 1804. über 250000. rt Cur. ausge-
- stellte Obligation, cum jure praeferentiae
- wegen der ihm von jener Summe noch zu-
- stehenden 200000. rt verpfändet und even-
- tualiter cedirt. Der Herr Comparent
- verstand sich zu dem Inhalte der gegen-
- wärtigen Obligation, unterschrieb selbige
- alsdann, ingleichen auch dieses Protokoll
Zu Urkund dessen habe ich nachstehende Obligation eigenhändig und gerichtlich unterschrieben.
So geschehen zu Berlin den 28. Januar 1805.
Ich habe dieses Darlehn der fünfzig tausend Thaler erhalten.
gez: Peter Friedrich August v. Triebenfeld (L. S.)
Actum Berlin, den 28. Januar 1805. Uebergab der Königliche Krieges und ForstRath, Herr Peter Friedrich August v. Triebenfeld die vorstehende Schuldverschreibung, inhalts deren derselbe der Königl General- Invaliden-Casse über ein Anlehn von 50,000. rt. fünfzig Tausend Thaler Courant quittirt, und derselben zu ihrer Sicherheit eine von des regierenden Fürsten v Hohenlohe Ingelfingen unterm 1. Junius 1804. über 250,000. rt Cur. ausgestellte Obligation, cum jure praeferentiae wegen der ihm von jener Summe noch zustehenden 200,000. rt verpfändet und eventualiter cedirt. Der Herr Comparent verstand sich zu dem Inhalte der gegenwärtigen Obligation, unterschrieb selbige alsdann, ingleichen auch dieses Protokoll
- nach dessen Durchlesung und Genehmigung wie
- ich habe dieses gelesen und genehmiget.
- gez: Peter Friedrich August v. Triebenfeld.
- vorsteht eigenhändig.
- Urkundlich ist dasselbe unter Vordrü-
- ckung des Gerichtssiegels aufgenommen
- und hat sich der Herr Requirant des
- Protokollführers begeben. a. u. s.
- Königl. Preußisch erstes Churmärkisches
- Justizamt hierselbst.
- gez. Wilmanns.
- (L. S.)
nach dessen Durchlesung und Genehmigung wie ich habe dieses gelesen und genehmiget. gez: Peter Friedrich August v. Triebenfeld. vorsteht eigenhändig.
Urkundlich ist dasselbe unter Vordrückung des Gerichtssiegels aufgenommen und hat sich der Herr Requirant des Protokollführers begeben. a. u. s. Königl. Preußisch erstes Churmärkisches Justizamt hierselbst.
gez. Wilmanns.
(L. S.)



