Document 16 · Confirmation
1 May 1802
Poznań (Posen)
- Confirms Document 10
- Confirms Document 11
A brief of resignation, that is, a deed recording a formal surrender, issued under the seal of the Government at Poznań: on 22 March 1802 the chamber's fiscal officer Beyer, on behalf of the fisc, surrendered the lordship of Pszczew with its villages and Olęder settlements to Friedrich Ludwig, reigning Prince of Hohenlohe-Ingelfingen, on the strength of the deeds of grant of 1797; the district justice councillor Melzer accepted it as the Prince's agent. The transfer is confirmed, with the right to sell, give away, exchange and pledge the lordship. A note confirms the entry of the title in the mortgage book.
Resignationsbrief, das heißt Urkunde über die förmliche Abtretung, ausgestellt unter dem Siegel der Regierung zu Poznań: Am 22. März 1802 hat der Kammerfiskal Beyer im Namen des Fiskus die Herrschaft Pszczew mit ihren Dörfern und Hauländereien aufgrund der Verleihungsurkunden von 1797 an Friedrich Ludwig, regierenden Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen, abgetreten; der Kreisjustizrat Melzer hat sie als Bevollmächtigter des Fürsten angenommen. Die Übertragung wird bestätigt, mit dem Recht, die Herrschaft zu verkaufen, zu verschenken, zu tauschen und zu verpfänden. Ein Vermerk bestätigt die Eintragung des Besitztitels im Hypothekenbuch.
- Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König
- von Preußen pp.
- Thun kund und fügen hiermit jedermänniglich beson-
- ders wo es von nöthen ist zu wißen, daß vor Unserer
- hiesigen Südpreußl. Regierung der Cammer Fiscal
- Beyer nomine Fisci am 22ten Maerz. 1802 erschienen, und
- an den regierenden Herrn Fürsten Friedrich Lud-
- wig zu Hohenlohe Ingelfingen auf den Grund der Ver-
- leihungs Urkunde Unsers in Gott ruhenden Herrn Va-
- ters Königs Friedrich Wilhelm des zweiten Majestaet
- vom 19ten Juni 1797. und Unserer Declaration dersel-
- ben vom 1ten Debr. ej. a. die im Posenischen Districte gele-
- gene Herrschaft Pszczew oder Betsche mit ihren
- Attinenzien Swiechozin, Stoki, Lowin, Głażewo,
- Durmowo, Stołuń, Kuligow, Szarcz, Vogtey Zielo-
- mysl und Silna nebst den Holländereyen die Pom-
- cher Holländerey und Heyde Mühlen nichts überall
- davon ausgenommen, wie sie in ihren Reinen und Gräntzen
- von Alters her gelegen, u. noch lieget, wie alle vorhe-
- rigen Possessores diese Herrschaft inne gehabt, genos-
- sen u gebrauchet, oder zu besitzen, zu genießen und zu
- gebrauchen befugt gewesen, zu erb und eigenen Rech-
- ten aufgelaßen, abgetreten und enträumet habe.
- Wenn nun der regierende Herr Fürst Friedrich Lud-
- wig zu Hohenlohe Ingelfingen durch seinen hierzu gleich-
- falls specialiter instruirten und ad Acta legitimirten
- Mandatarium Unsere Kreis Justiz Rath Melzer die vor-
- stehende Auflaßung der Herrschaft Pszczew oder Betsche
- feyerl. acceptiret, und um deren Civil Tradition allerunter
Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen pp.
Thun kund und fügen hiermit jedermänniglich besonders wo es von nöthen ist zu wißen, daß vor Unserer hiesigen Südpreußl. Regierung der Cammer Fiscal Beyer nomine Fisci am 22ten Maerz. 1802 erschienen, und an den regierenden Herrn Fürsten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen auf den Grund der Verleihungs Urkunde Unsers in Gott ruhenden Herrn Vaters Königs Friedrich Wilhelm des zweiten Majestaet vom 19ten Juni 1797. und Unserer Declaration derselben vom 1ten Debr. ej. a. die im Posenischen Districte gelegene Herrschaft Pszczew oder Betsche mit ihren Attinenzien Swiechozin, Stoki, Lowin, Głażewo, Durmowo, Stołuń, Kuligow, Szarcz, Vogtey Zielomysl und Silna nebst den Holländereyen die Pomcher Holländerey und Heyde Mühlen nichts überall davon ausgenommen, wie sie in ihren Reinen und Gräntzen von Alters her gelegen, u. noch lieget, wie alle vorherigen Possessores diese Herrschaft inne gehabt, genossen u gebrauchet, oder zu besitzen, zu genießen und zu gebrauchen befugt gewesen, zu erb und eigenen Rechten aufgelaßen, abgetreten und enträumet habe. Wenn nun der regierende Herr Fürst Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen durch seinen hierzu gleichfalls specialiter instruirten und ad Acta legitimirten Mandatarium Unsere Kreis Justiz Rath Melzer die vorstehende Auflaßung der Herrschaft Pszczew oder Betsche feyerl. acceptiret, und um deren Civil Tradition allerunter
- thänigste Ansuchung gethan; Als ist dieselbe mit allen
- ihren Appertinencien, Rechten, Herrlich-Nutzbar- und
- Gerechtigkeiten, wie solche oben von Wort zu Wort
- beschrieben stehen, nichts überall davon ausgenom-
- men, zu allen solchen Rechten, in aller Mas und
- Meinung, als solche Unser Fiscus und alle vorhe-
- rigen Besitzer nur gehabt, genoßen und ge-
- brauchet, oder zu besitzen, zu genießen und
- zu gebrauchen befugt gewesen, an den regie-
- renden Herrn Fürsten Friedrich Ludwig zu Ho-
- henlohe Ingelfingen u. deßen leiblichen Erben und
- Erbnehmern, gelanget und gereichet, und von Uns
- aus habender Allerhöchst Königl. Souverainen
- Obrist-Landes Fürstl. Macht und Gewalt, in Kraft
- dieses Briefes dergestalt confirmirt worden:
- daß derselbe und alle seine künftige eheliche Er-
- ben und Erbnehmern, die mehrgedachte Herr-
- schaft Pszczew oder Betsche auf vorgedachte
- Weise hiefort zu besitzen, zu genießen und
- zu gebrauchen, auch hinwiederum zu verkau-
- fen, zu vergeben, zu verwechseln und zu ver-
- pfänden, damit als mit seinem wohlerlangten
- Eigenthum zu gebahren, zu thun und zu las-
- sen, guten Zug und Macht haben sollte: für
- jedermänniglich ungehindert. Jedoch die-
- ses Unsern Königl. Souverainen Obrist.
- Landesfürstl: Hoheiten Gerechtigkeiten
- Diensten und Pflichten, auch sonst jedermann
thänigste Ansuchung gethan; Als ist dieselbe mit allen ihren Appertinencien, Rechten, Herrlich-Nutzbar- und Gerechtigkeiten, wie solche oben von Wort zu Wort beschrieben stehen, nichts überall davon ausgenommen, zu allen solchen Rechten, in aller Mas und Meinung, als solche Unser Fiscus und alle vorherigen Besitzer nur gehabt, genoßen und gebrauchet, oder zu besitzen, zu genießen und zu gebrauchen befugt gewesen, an den regierenden Herrn Fürsten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen u. deßen leiblichen Erben und Erbnehmern, gelanget und gereichet, und von Uns aus habender Allerhöchst Königl. Souverainen Obrist-Landes Fürstl. Macht und Gewalt, in Kraft dieses Briefes dergestalt confirmirt worden: daß derselbe und alle seine künftige eheliche Erben und Erbnehmern, die mehrgedachte Herrschaft Pszczew oder Betsche auf vorgedachte Weise hiefort zu besitzen, zu genießen und zu gebrauchen, auch hinwiederum zu verkaufen, zu vergeben, zu verwechseln und zu verpfänden, damit als mit seinem wohlerlangten Eigenthum zu gebahren, zu thun und zu lassen, guten Zug und Macht haben sollte: für jedermänniglich ungehindert. Jedoch dieses Unsern Königl. Souverainen Obrist. Landesfürstl: Hoheiten Gerechtigkeiten Diensten und Pflichten, auch sonst jedermann
- unbeschadet. Urkundlich unter Unserer Süd-
- preußl. Regierung gewöhnlichen Unterschrift
- und größern Innsiegel- Gegeben Posen den
- 29ten Maerz 1802
- Götz
- (L. S.)
- Schirmer
- Resignations-Brief
- über die im Posenschen District
- gelegene Herrschaft Pszczew
- oder Betsche cum Attinentiis
- für den Herrn Fürsten Friedrich
- Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen
- Auf den Grund der
- Verleihungs Urkunden
- d. d. Berlin den 19ten Juny
- 1797. u 1ten Debr. ej. a. u.
- des vorstehenden Re-
unbeschadet. Urkundlich unter Unserer Südpreußl. Regierung gewöhnlichen Unterschrift und größern Innsiegel- Gegeben Posen den 29ten Maerz 1802
Götz
(L. S.)
Schirmer
Resignations-Brief über die im Posenschen District gelegene Herrschaft Pszczew oder Betsche cum Attinentiis für den Herrn Fürsten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen Auf den Grund der Verleihungs Urkunden d. d. Berlin den 19ten Juny 1797. u 1ten Debr. ej. a. u. des vorstehenden Re
- Signations Briefes vom 29ten März 1802. ist Titulus
- Possessionis für den regierenden Fürsten Herrn
- Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen auf
- die Herrschaft Pszczew oder Betsche in das Hypo-
- theken Buch Vol: VII. Fol: 1. laut beigehefteten
- Hypothecken Schein, vigore Decreti vom 29ten März
- 1802. eingetragen worden. Posen d. 1ten May 1802.
- Fest
- Archivarius
- John.
- Ingrossator.
Signations Briefes vom 29ten März 1802. ist Titulus Possessionis für den regierenden Fürsten Herrn Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen auf die Herrschaft Pszczew oder Betsche in das Hypotheken Buch Vol: VII. Fol: 1. laut beigehefteten Hypothecken Schein, vigore Decreti vom 29ten März 1802. eingetragen worden. Posen d. 1ten May 1802. Fest Archivarius
John.
Ingrossator.



