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1 May 1802
Poznań (Posen)
- Registers title under Document 10
- Registers title under Document 11
A mortgage certificate of the Government at Poznań for Friedrich Ludwig, reigning Prince of Hohenlohe-Ingelfingen, on the lordship of Pszczew with its villages, Olęder settlements and the heath mill. The estates belonged to the cathedral chapter of Poznań and came to the Prince, after the church estates were taken over by the state, by the deeds of grant of 19 June and 1 December 1797. Entered on it are the yearly allowance due to the former church owners, payable to the treasury of the War and Domains Chamber at Poznań and not yet fixed in amount, and the ban on selling the estates to natives of former Poland without royal consent. No debts are entered.
Hypothekenschein der Regierung zu Poznań für Friedrich Ludwig, regierenden Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen, über die Herrschaft Pszczew mit ihren Dörfern, Hauländereien und der Heidemühle. Die Güter gehörten dem Domkapitel zu Poznań und kamen nach der Einziehung der geistlichen Güter durch die Verleihungsurkunden vom 19. Juni und 1. Dezember 1797 an den Fürsten. Eingetragen sind die jährliche Kompetenz der früheren geistlichen Besitzer, an die Kriegs- und Domänenkasse zu Poznań zu zahlen und noch nicht beziffert, und das Verbot, die Güter ohne königliche Erlaubnis an Eingeborene des früheren Polen zu verkaufen. Schulden sind keine eingetragen.
- Die unter der Gerichtsbarkeit der Königlichen
- Südpreußischen Regierung zu Posen im Posenschen District
- gelegene adliche Herrschaft
- Pszczew oder Betsche
- mit folgenden Attinenzien:
- dem Dorfe Swiechozin
- dem Dorfe Stoki.
- dem Dorfe Lowin
- dem Dorfe Głażewo
- dem Dorfe Dormowo
- dem Dorfe Stołuń
- dem Dorfe Kuligow
- dem Dorfe Szarcz
- der Vogtey Zielomyśl und Silna
- den Holländereyen die Tomecher Holländerey
- und
- der Heydemühle.
- hat der regierende Fürst Herr Friedrich Ludwig
- zu Hohenlohe Ingelfingen, als ehemals geistliche dem
- Dohm-Capitel zu Posen gehörig gewesene Güter, nach
- erfolgter Einziehung sämmtlicher geistlichen Güter
- in Südpreußen, besage der Verleihungs = Urkun-
- den Königs Friedrich Wilhelm des zweiten Maje-
- staet de dato Berlin den 19ten Juny 1797. und Königs Frie-
- drich Wilhelm des dritten Majestaet de dato Berlin
- den 1ten Debr. ej. a. erbundeigenthümlich verliehen erhalten
- und ist Titulus Possessionis für demselben auf den Grund
- dieser Verleihungs - Urkunden u des unterm 29 März 1802
- ausgefertigten Resignations - Briefes vigore Decreti vom
- 20ten März 1802 eingetragen worden.
Die unter der Gerichtsbarkeit der Königlichen Südpreußischen Regierung zu Posen im Posenschen District gelegene adliche Herrschaft Pszczew oder Betsche mit folgenden Attinenzien:
dem Dorfe Swiechozin dem Dorfe Stoki.
dem Dorfe Lowin dem Dorfe Głażewo dem Dorfe Dormowo dem Dorfe Stołuń dem Dorfe Kuligow dem Dorfe Szarcz der Vogtey Zielomyśl und Silna den Holländereyen die Tomecher Holländerey und der Heydemühle.
hat der regierende Fürst Herr Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen, als ehemals geistliche dem Dohm-Capitel zu Posen gehörig gewesene Güter, nach erfolgter Einziehung sämmtlicher geistlichen Güter in Südpreußen, besage der Verleihungs = Urkunden Königs Friedrich Wilhelm des zweiten Majestaet de dato Berlin den 19ten Juny 1797. und Königs Friedrich Wilhelm des dritten Majestaet de dato Berlin den 1ten Debr. ej. a. erbundeigenthümlich verliehen erhalten und ist Titulus Possessionis für demselben auf den Grund dieser Verleihungs - Urkunden u des unterm 29 März 1802 ausgefertigten Resignations - Briefes vigore Decreti vom 20ten März 1802 eingetragen worden.
- Darauf sind eingetragen
- I. Onera perpetua und Einschränckungen des Eigen-
- thums oder der Disposition
- 1.) Die den vormaligen geistlichen Besitzern dieser Güther
- daraus zu kommende an die Krieges und Domai-
- nen Casse zu Posen zu entrichtende jährliche Com-
- petenz, welche da ein bestimmtes Quantum nicht ange-
- geben und bescheinigt worden, auf eine unbestimmte
- Summe auf den Grund der Verleihungs-Urkunden
- für den regierenden Herrn Fürsten Friedrich Lud-
- wig zu Hohenlohe Ingelfingen dedato Berlin den
- 19ten Juny 1797 und de dato Berlin den 1ten Debr: ej. a.
- bey Eintragung des Tituli Possessionis auf den
- Nahmen deßelben ex officio vigore Decreti
- vom 29ten Maerz 1802. eingetragen worden
- ist.
- 2. Das Landesherrliche Verboth, daß die von den eingezoge-
- nen geistlichen Gütern in Südpreußen, zu adlichen
- Rechten wiederum verliehenen Güter, ohne höchsten
- Königlichen Consens nicht an Eingebohrne des ehe-
- maligen Pohlens veräußert werden
- dürfen, welches auf diese ehemahls
- geistlichen Güter bey Eintragung
- des Tituli Possessionis auf den Nah-
- men des regierenden Herrn Für-
- sten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe
- Ingel fingen, ex officio vigore Decreti
- vom 29ten März 1802 eingetragen worden ist.
- II. Gerichtlich versicherte Schulden und andere
- Real-Verbindlichkeiten.
- sind nicht eingetragen.
- Außer vorstehenden Posten ist auf die
Darauf sind eingetragen
I. Onera perpetua und Einschränckungen des Eigenthums oder der Disposition
1.) Die den vormaligen geistlichen Besitzern dieser Güther daraus zu kommende an die Krieges und Domainen Casse zu Posen zu entrichtende jährliche Competenz, welche da ein bestimmtes Quantum nicht angegeben und bescheinigt worden, auf eine unbestimmte Summe auf den Grund der Verleihungs-Urkunden für den regierenden Herrn Fürsten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen dedato Berlin den 19ten Juny 1797 und de dato Berlin den 1ten Debr: ej. a. bey Eintragung des Tituli Possessionis auf den Nahmen deßelben ex officio vigore Decreti vom 29ten Maerz 1802. eingetragen worden ist.
2. Das Landesherrliche Verboth, daß die von den eingezogenen geistlichen Gütern in Südpreußen, zu adlichen Rechten wiederum verliehenen Güter, ohne höchsten Königlichen Consens nicht an Eingebohrne des ehemaligen Pohlens veräußert werden dürfen, welches auf diese ehemahls geistlichen Güter bey Eintragung des Tituli Possessionis auf den Nahmen des regierenden Herrn Fürsten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingel fingen, ex officio vigore Decreti vom 29ten März 1802 eingetragen worden ist.
II. Gerichtlich versicherte Schulden und andere Real-Verbindlichkeiten.
sind nicht eingetragen.
Außer vorstehenden Posten ist auf die
- Herrschaft Pszczew oder Betsche in dem Hypo-
- thequen Buche nichts eingetragen und wird übri-
- gens der gegenwärtige Hypothecken Schein
- dem regierenden Fürsten Herrn Friedrich Lud-
- wig zu Hohenlohe Ingelfingen in vim recogni-
- tionis wegen des für ihn eingetragenen Tituli Pos-
- sessionis, hierdurch ertheilet, Urkundlich unter Un-
- serer hiesigen Königl. Südpreußischen Regierung
- geordneten Unterschrift und größerm Innsiegel
- Gegeben Posen d: 1ten May 1802.
- Diederich
- v. Steudener
- (L. S.)
- John.
- Hypothequen Schein.
- für den regierenden Fürsten Herrn
- Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingel-
- fingen über die im Posenschen Di-
- strict gelegene Herrschaft
- Pszczew oder Betsche
- No. 4409.
Herrschaft Pszczew oder Betsche in dem Hypothequen Buche nichts eingetragen und wird übrigens der gegenwärtige Hypothecken Schein dem regierenden Fürsten Herrn Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen in vim recognitionis wegen des für ihn eingetragenen Tituli Possessionis, hierdurch ertheilet, Urkundlich unter Unserer hiesigen Königl. Südpreußischen Regierung geordneten Unterschrift und größerm Innsiegel Gegeben Posen d: 1ten May 1802. Diederich
v. Steudener (L. S.)
John.
Hypothequen Schein.
für den regierenden Fürsten Herrn Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen über die im Posenschen District gelegene Herrschaft Pszczew oder Betsche
No. 4409.


