Document 25 · Certified copy
8 December 1803
Wrocław (Breslau)
A notarially certified copy of a mortgage certificate of the Government at Poznań on the lordship of Pszczew, issued to Johann Wilhelm Glenck, councillor for building and estate management in the service of the Prince of Hohenlohe-Ingelfingen, for his claim of 5,000 Rthl. Entered on the lordship are the yearly allowance due to the former church owners, now fixed at 2,470 Rthl 16 Groschen 3 pfennig, and the Prince's debts: 48,000 Rthl to Glenck, 2,000 Rthl to the Wrocław merchant Abraham Moses Hirschel, and 5,000 Rthl each to Freiherr von der Marwitz of Rudnik, to the widow Christiane Dorothea Michaelis and again to Glenck.
Notariell beglaubigte Abschrift eines Hypothekenscheins der Regierung zu Poznań über die Herrschaft Pszczew, ausgestellt für Johann Wilhelm Glenck, Bau- und Ökonomierat im Dienst des Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen, wegen seiner Forderung von 5000 Rthl. Eingetragen sind die jährliche Kompetenz der früheren geistlichen Besitzer, nun auf 2470 Rthl 16 gg 3 pf festgesetzt, und Schulden des Fürsten: 48000 Rthl an Glenck, 2000 Rthl an den Breslauer Handelsmann Abraham Moses Hirschel und je 5000 Rthl an den Freiherrn von der Marwitz auf Rudnik, an die Witwe Christiane Dorothea Michaelis und nochmals an Glenck.
- Die unter der Gerichtsbarkeit der Königl. Südpreußl. Regierung zu Posen
- im Posenschen District gelegene adliche Herrschaft
- Pszczew oder Betsche
- mit folgenden Attinentien
- Dem Dorfe Świechocin
- Dem Dorfe Stoki
- Dem Dorfe Lowin
- Dem Dorfe Głażewo
- Dem Dorfe Dormowo
- Dem Dorfe Stołuń
- Dem Dorfe Kuligow
- Dem Dorfe Szarcz
- der Vogtey Zielomyśl und
- Silna
- den Holländereyen, die Pomcher Holländerey und
- der Heidemühle,
- hat der regierende Fürst Herr Friedrich Ludwig zu Hohenlohe
- Ingelfingen als ehemals geistliche dem Dom Capitel zu Posen
- ige gewesene Güter, nach erfolgter Einziehung sämtlicher geist
- licher Güter in Südpreußen, besage der Verleihungs-Urkunden
- Friedrich Wilhelm des zweiten Majestaet de dato Berlin den 19ten
- Juny 1797. und Königs Friedrich Wilhelm des dritten Majestät
- Berlin d 1ten December ejusdem anni erb und eigenthümlich verlie-
- hen erhalten, und ist Titulus possessionis für denselben, auf den
Die unter der Gerichtsbarkeit der Königl. Südpreußl. Regierung zu Posen im Posenschen District gelegene adliche Herrschaft Pszczew oder Betsche mit folgenden Attinentien Dem Dorfe Świechocin Dem Dorfe Stoki Dem Dorfe Lowin Dem Dorfe Głażewo Dem Dorfe Dormowo Dem Dorfe Stołuń Dem Dorfe Kuligow Dem Dorfe Szarcz der Vogtey Zielomyśl und Silna den Holländereyen, die Pomcher Holländerey und der Heidemühle, hat der regierende Fürst Herr Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen als ehemals geistliche dem Dom Capitel zu Posen ige gewesene Güter, nach erfolgter Einziehung sämtlicher geist licher Güter in Südpreußen, besage der Verleihungs-Urkunden Friedrich Wilhelm des zweiten Majestaet de dato Berlin den 19ten Juny 1797. und Königs Friedrich Wilhelm des dritten Majestät Berlin d 1ten December ejusdem anni erb und eigenthümlich verliehen erhalten, und ist Titulus possessionis für denselben, auf den
- Grund dieser Verleihungs- Urkunden und des unterm 29ten Maerz 1802
- ausgefertigten Resignations Briefes, vigore Decreti vom 29ten
- Maerz 1802 eingetragen worden.
- Darauf ſind eingetragen.
- I. Onera perpetua und Einschränkungen des Eigenthums, oder
- der Disposition.
- 1., ist gelöscht
- 2., ist gelöscht.
- 3. 2470 Rthl 16 gg. 3 pfl. geschrieben zweytausend Vierhundert und Siebenzig Reichs
- thaler, Sechszehn Groschen drey Pfennige, als die, den vormaligen geist
- lichen Besitzern dieser Güter daraus Zukommende, an die Krieges und
- Domainen Casse zu Posen in quartal ratis praenumerando
- zu entrichtende jährliche Competenz, welche, mit denjenigen 100 rtl.,
- 11 1/10 d. geschrieben, Einhundert Thaler Vier Groschen, Eilf und ein Zehn
- theil Pfennige die vorläufig als Competenz, von den Forst Revenüen
- bis zur nähern Ausmittelung der letztern ante lineam notirt, und
- deren Einforderung noch ausgesetzt worden ist auf den Grund des beige-
- brachten Attestes der Krieges und Domainen Kammer zu Posen vom 4
- Januar 1803. auf den Antrag des Herrn Eigenthümers, an die Stelle der
- bey der Eintragung seines Besitztitels ex Decreto von 29ten Mart
- 1802. sub No. 1. ingrossirten nunmehro gelöschten unbestimmten Competi-
- vigore Decreti vom 17ten Januar 1803. eingetragen worden sind
- II. Gerichtlich versicherte Schulden, und andere Real Verbind-
- lichkeiten.
- 1., ist gelöscht
- 2. 48000 rtl. geschrieben Acht und Vierzig Tausend Thaler Courant, welche der Herr
Grund dieser Verleihungs- Urkunden und des unterm 29ten Maerz 1802 ausgefertigten Resignations Briefes, vigore Decreti vom 29ten Maerz 1802 eingetragen worden.
Darauf ſind eingetragen.
I. Onera perpetua und Einschränkungen des Eigenthums, oder der Disposition.
1., ist gelöscht
2., ist gelöscht.
3. 2,470 Rthl 16 gg. 3 pfl. geschrieben zweytausend Vierhundert und Siebenzig Reichs thaler, Sechszehn Groschen drey Pfennige, als die, den vormaligen geist lichen Besitzern dieser Güter daraus Zukommende, an die Krieges und Domainen Casse zu Posen in quartal ratis praenumerando zu entrichtende jährliche Competenz, welche, mit denjenigen 100 rtl., 11 1/10 d. geschrieben, Einhundert Thaler Vier Groschen, Eilf und ein Zehn theil Pfennige die vorläufig als Competenz, von den Forst Revenüen bis zur nähern Ausmittelung der letztern ante lineam notirt, und deren Einforderung noch ausgesetzt worden ist auf den Grund des beigebrachten Attestes der Krieges und Domainen Kammer zu Posen vom 4 Januar 1803. auf den Antrag des Herrn Eigenthümers, an die Stelle der bey der Eintragung seines Besitztitels ex Decreto von 29ten Mart 1802. sub No. 1. ingrossirten nunmehro gelöschten unbestimmten Competivigore Decreti vom 17ten Januar 1803. eingetragen worden sind
II. Gerichtlich versicherte Schulden, und andere Real Verbindlichkeiten.
1., ist gelöscht
2. 48,000 rtl. geschrieben Acht und Vierzig Tausend Thaler Courant, welche der Herr
- Eigenthümer dem in seiner Diensten stehenden Bau und Oeconomie Rath Jo-
- hann Wilhelm Glenck, laut gerichtlichen Schuld Documents d. d. Bres-
- lau d 2ten Januar 1803 gegen Verzinsung zu 5 pro Cent und sechs monatlicher
- beyden Theilen freyſtehenden Aufkündigung, ingleichen gegen Verpfändung
- dieser Herrschaft, jedoch mit Ausnahme der Lowiner Heide, für Capital
- Zinsen und Kosten schuldig geworden ist, und welche auf den eigenen Antrag
- des Herrn Eigenthümer de praesentato d 15ten Januar 1803 ex Decreto
- von 17ten Januar 1803. eingetragen worden sind.
- 3., 2000 rtl. i. e. Zwey tausend Thaler in Courant, nach dem Münzfuße von Jahre 1764.
- welche der Herr Eigenthümer, laut gerichtlich recognoscirten Schuld In-
- struments vom 26ten April 1803. von dem Handelsmann Abraham Moses
- Hirschel zu Breslau, gegen Verzinsung zu fünf pro Cent in halb
- jährigen ratis, unter Vorbehalt einer halbjähriger Aufkündigung und
- Verpfändung dieser Herrschaft, wegen Capitals, Zinsen, Schäden und
- Kosten erborgt hat, und welche auf Ansuchen des Gläubigers, de präſen
- tato d 14ten May 1803. ex Decreto vom 16ten ejusd. m. et. a. eingetragen
- worden sind.
- 4., 5000 rtl geschrieben Fünftausend Thaler preußisch Courant nach dem Münzfus-
- se von 1764. welche der Herr Eigenthümer dem Freyherrn v. d. Marwitz
- auf Rudnik gegen fünf procent alljährlich Georgi zu zahlenden Zin-
- sen gegen Wiederbezahlung in Sechs Jahre von George 1803. angerechnet,
- ferner gegen das dem Herrn Schuldner stets, dem Gläubiger aber inner-
- halb Sechs Jahren nur dann freystehende halbjährige Aufkündigungs-Recht,
- wenn entweder die Zinsen über ein Jahr, nach Ablauf eines Zins Termini
- im Rückstande verbleiben, oder wenn eine Besitz-Veränderung mit diesem
- Gütern vorfällt, schuldig geworden ist, und zur Sicherheit wegen des Capi[tals]
- der Zinsen, Schaden und Kosten diese Herrschaft jedoch mit Ausschluß in
Eigenthümer dem in seiner Diensten stehenden Bau und Oeconomie Rath Johann Wilhelm Glenck, laut gerichtlichen Schuld Documents d. d. Breslau d 2ten Januar 1803 gegen Verzinsung zu 5 pro Cent und sechs monatlicher beyden Theilen freyſtehenden Aufkündigung, ingleichen gegen Verpfändung dieser Herrschaft, jedoch mit Ausnahme der Lowiner Heide, für Capital Zinsen und Kosten schuldig geworden ist, und welche auf den eigenen Antrag des Herrn Eigenthümer de praesentato d 15ten Januar 1803 ex Decreto von 17ten Januar 1803. eingetragen worden sind.
3., 2,000 rtl. i. e. Zwey tausend Thaler in Courant, nach dem Münzfuße von Jahre 1764. welche der Herr Eigenthümer, laut gerichtlich recognoscirten Schuld Instruments vom 26ten April 1803. von dem Handelsmann Abraham Moses Hirschel zu Breslau, gegen Verzinsung zu fünf pro Cent in halb jährigen ratis, unter Vorbehalt einer halbjähriger Aufkündigung und Verpfändung dieser Herrschaft, wegen Capitals, Zinsen, Schäden und Kosten erborgt hat, und welche auf Ansuchen des Gläubigers, de präſen tato d 14ten May 1803. ex Decreto vom 16ten ejusd. m. et. a. eingetragen worden sind.
4., 5,000 rtl geschrieben Fünftausend Thaler preußisch Courant nach dem Münzfusse von 1764. welche der Herr Eigenthümer dem Freyherrn v. d. Marwitz auf Rudnik gegen fünf procent alljährlich Georgi zu zahlenden Zinsen gegen Wiederbezahlung in Sechs Jahre von George 1803. angerechnet, ferner gegen das dem Herrn Schuldner stets, dem Gläubiger aber innerhalb Sechs Jahren nur dann freystehende halbjährige Aufkündigungs-Recht, wenn entweder die Zinsen über ein Jahr, nach Ablauf eines Zins Termini im Rückstande verbleiben, oder wenn eine Besitz-Veränderung mit diesem Gütern vorfällt, schuldig geworden ist, und zur Sicherheit wegen des Capi[tals] der Zinsen, Schaden und Kosten diese Herrschaft jedoch mit Ausschluß in
- des Lewiner Eichenwaldes verpfändet hat. Eingetragen auf der Grun-
- der gerichtlichen Schuld Verschreibung d. d. Breslau d 26ten April 1803
- auf den Antrag des Special Bevollmächtigten des Herrn Eigenthümer
- de praesentato d 2ten July 1803. vigore Decreti vom 11ten ejusd. m. et. q.
- 5., 5000 rth. geschrieben Fünftausend Reichsthaler Courant, nach den Münzfuße von 176
- welche der Herr Eigenthümer der verwittweten Ober-Amts Räthin Christi-
- ane Dorothea Michaelis, gebohrne Eichborn zu Breslau gegen fünf pro
- Cent in halbjährigen Raten, nehmlich Johannis und Weihnachten zahlbaren
- sen, gegen Wiederbezahlung in Sechs Jahren vom 26ten März 1803. an ge-
- rechnet, und gegen dem Herrn Schuldner ſtets, der Gläubigerin aber inner-
- halb Sechs Jahre nur dann freystehendes halbjähriges Aufkündigungs Recht[?]
- wenn entweder die Zinsen länger als ein Jahr im Rückstande verbleiben,
- oder wenn eine Besitz Veränderung dieser Güter vorfällt, schuldig geworden
- ist, und zur Sicherheit wegen des Capitals, der Zinsen, Schäden und sonst[?]
- diese Herrschaft verpfandet hat. Eingetragen auf den Grund der perihl[?]-
- lichen Schuld Verschreibung de dato Breslau d 26ten Mart. 1803. auf dem
- Antrag des Special Bevollmächtigten, des Herrn Eigenthümers de praesen
- tato d 2ten July 1803. vigore Decreti vom 11ten ej. m. et. a.
- 6., 5000 rtl. geschrieben Fünftausend Reichsthaler Courant nach dem Münzfuße von 1764.
- welche der Herr Eigenthümer dem in seinen Diensten stehenden Bau und
- Oeconomie Rath Johann Wilhelm Glenck gegen fünf pro Cent alle
- jährlich Georgi zu entrichtenden Zinsen gegen Rückzahlung nach Sechs
- Jahren vom 26ten März 1803. an gerechnet, und nach so dann erfolgter halb
- jährigen Aufkündigung schuldig geworden ist, jedoch steht das Recht zur halb-
- jährigen Aufkündigung auch innerhalb jener Sechs Jahre dem Herrn Schuldner
- zu jeder Zeit, dem Gläubiger aber nur bei einer vorfallenden Besitz Ver-
- änderung dieser Güter frey, und ist diese Herrschaft für Capital, Zinsen,
des Lewiner Eichenwaldes verpfändet hat. Eingetragen auf der Grunder gerichtlichen Schuld Verschreibung d. d. Breslau d 26ten April 1803 auf den Antrag des Special Bevollmächtigten des Herrn Eigenthümer de praesentato d 2ten July 1803. vigore Decreti vom 11ten ejusd. m. et. q.
5., 5,000 rth. geschrieben Fünftausend Reichsthaler Courant, nach den Münzfuße von 176 welche der Herr Eigenthümer der verwittweten Ober-Amts Räthin Christiane Dorothea Michaelis, gebohrne Eichborn zu Breslau gegen fünf pro Cent in halbjährigen Raten, nehmlich Johannis und Weihnachten zahlbaren sen, gegen Wiederbezahlung in Sechs Jahren vom 26ten März 1803. an gerechnet, und gegen dem Herrn Schuldner ſtets, der Gläubigerin aber innerhalb Sechs Jahre nur dann freystehendes halbjähriges Aufkündigungs Recht[?] wenn entweder die Zinsen länger als ein Jahr im Rückstande verbleiben, oder wenn eine Besitz Veränderung dieser Güter vorfällt, schuldig geworden ist, und zur Sicherheit wegen des Capitals, der Zinsen, Schäden und sonst[?] diese Herrschaft verpfandet hat. Eingetragen auf den Grund der perihl[?]lichen Schuld Verschreibung de dato Breslau d 26ten Mart. 1803. auf dem Antrag des Special Bevollmächtigten, des Herrn Eigenthümers de praesen tato d 2ten July 1803. vigore Decreti vom 11ten ej. m. et. a.
6., 5,000 rtl. geschrieben Fünftausend Reichsthaler Courant nach dem Münzfuße von 1764. welche der Herr Eigenthümer dem in seinen Diensten stehenden Bau und Oeconomie Rath Johann Wilhelm Glenck gegen fünf pro Cent alle jährlich Georgi zu entrichtenden Zinsen gegen Rückzahlung nach Sechs Jahren vom 26ten März 1803. an gerechnet, und nach so dann erfolgter halb jährigen Aufkündigung schuldig geworden ist, jedoch steht das Recht zur halbjährigen Aufkündigung auch innerhalb jener Sechs Jahre dem Herrn Schuldner zu jeder Zeit, dem Gläubiger aber nur bei einer vorfallenden Besitz Veränderung dieser Güter frey, und ist diese Herrschaft für Capital,
- Zinsen, Schäden und Kosten verpfändet. Eingetragen auf den Grund der
- gerichtlichen Schuldverschreibung de dato Breslau d 26te Marz 1803 auf den
- Antrag des Special Bevollmächtigten des Herrn Eigenthümers de praesentan
- to d 2ten July 1803. vigore Decreti vom 11ten ej. m. et. a.
- Außer vorstehende Posten ist auf die Herrschaft Pszczew oder Betsche in
- dem Hypotheken Buch, nichts eingetragen, und wird übrigens der gegen-
- wärtige Hypotheken Schein dem Bau und Oeconomie Rath Johann Wilhelm
- Glenck in vim recognitionis, wegen der für ihn sub No. 6 der gerichtlichen
- verſicherte Schulden auf den Grund der gerichtlichen Schuldverschreibung de dato
- Breslau d 26ten Maerz 1803. eingetragen 5000 rtl Courant hierdurch er-
- theilt. Urkundlich unter der Königl. Südpreußl. Regierung geordneten Unter-
- schrift und größern Innsiegel. Gegeben Posen d 29ten August 1803.
- v Braunschweig
- Bormann
- Fest.
- Hypotheken Schein für den
- bau und Oeconomie Rath Johann
- Wilhelm Glenck über die im Posen-
- schen Districte gelegene Herrschaft
- Pszczew oder Betsche
- daß vorstehende Abschrift mit dem mir
- von dem Fürstlichen Baurath Herrn Glenck
- communicirten Original Hypothequen Scheine
- völlig gleichlautende befunden worden, solche
- habe ich hierdurch in fidem attestiren sollen.
- So geschehen Breslau d. 8. Decembr. 1803
- Johann Jacob Wünster
- Königl. Hof und Criminal
- auch Justiz Commissions-Rath
- und Notarius publ. des Boes[?]
- Oblig. Departements
Zinsen, Schäden und Kosten verpfändet. Eingetragen auf den Grund der gerichtlichen Schuldverschreibung de dato Breslau d 26te Marz 1803 auf den Antrag des Special Bevollmächtigten des Herrn Eigenthümers de praesentan to d 2ten July 1803. vigore Decreti vom 11ten ej. m. et. a. Außer vorstehende Posten ist auf die Herrschaft Pszczew oder Betsche in dem Hypotheken Buch, nichts eingetragen, und wird übrigens der gegenwärtige Hypotheken Schein dem Bau und Oeconomie Rath Johann Wilhelm Glenck in vim recognitionis, wegen der für ihn sub No. 6 der gerichtlichen verſicherte Schulden auf den Grund der gerichtlichen Schuldverschreibung de dato Breslau d 26ten Maerz 1803. eingetragen 5,000 rtl Courant hierdurch ertheilt. Urkundlich unter der Königl. Südpreußl. Regierung geordneten Unterschrift und größern Innsiegel. Gegeben Posen d 29ten August 1803. v Braunschweig
Bormann
Fest.
Hypotheken Schein für den bau und Oeconomie Rath Johann Wilhelm Glenck über die im Posenschen Districte gelegene Herrschaft Pszczew oder Betsche
daß vorstehende Abschrift mit dem mir von dem Fürstlichen Baurath Herrn Glenck communicirten Original Hypothequen Scheine völlig gleichlautende befunden worden, solche habe ich hierdurch in fidem attestiren sollen.
So geschehen Breslau d. 8. Decembr. 1803 Johann Jacob Wünster Königl. Hof und Criminal auch Justiz Commissions-Rath und Notarius publ. des Boes[?] Oblig. Departements




