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29 August 1803
Poznań (Posen)
A mortgage certificate of the Government at Poznań for Friedrich Ludwig, reigning Prince of Hohenlohe-Ingelfingen, on the estate of Kolno, which consists of the town of Kamionna and the market town of Kolno. It fell to the fisc when the whole property of Anton von Prusimski was confiscated for his part in the rising of 1794, and came to the Prince by the deed of grant of 9 August 1796. Entered on it are protests of Anton von Broniewski, who claims to hold the estate in pledge and demands 79,795 Rthl 18 Groschen 8 4/5 pfennig, both disputed by the Prince, and two standing charges in favour of the church at Kamionna. The certificate is issued for information only.
Hypothekenschein der Regierung zu Poznań für Friedrich Ludwig, regierenden Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen, über das Gut Kolno, das aus der Stadt Kamionna und dem Marktflecken Kolno besteht. Es fiel an den Fiskus, als das ganze Vermögen Anton von Prusimskis wegen seiner Teilnahme am Aufstand von 1794 eingezogen wurde, und kam durch die Verleihungsurkunde vom 9. August 1796 an den Fürsten. Eingetragen sind Protestationen Anton von Broniewskis, der das Gut als Pfand zu besitzen behauptet und 79795 Rthl 18 g 8 4/5 pf fordert, beides vom Fürsten bestritten, sowie zwei dauernde Lasten zugunsten der Kirche zu Kamionna. Der Schein ist nur zur Information ausgestellt.
- Das unter der Gerichtsbarkeit der Königl.
- Süd- Preußl. Regierung zu Posen, und
- Posenschen Districte gelegene adliche Gut
- Kolno
- aus der Stadt Kamionna oder
- Kaemen und
- dem Marktflecken Kolno
- oder Kulm
- bestehend, hat der regierende Fürst, Herr
- Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfin-
- gen, nachdem das gesammte Vermögen
- des vorigen Eigenthümers Anton von
- Prusimski, wegen dessen Theilnahme
- an der im Jahre 1794. in Süd-Preußen
- ausgebrochenen Insurrection, durch
- das rechtskräftige Confiscations Er-
- kenntniß vom 27ten Juny 1796. confis-
- cirt worden, und dadurch dieses Gut
- dem Fisco anheim gefallen, besage
- Verleihungs-Urkunde Königs Friedrich
- Wilhelm des zweiten Majestät vom
- 9. August 1796. erb und eigenthümlich
- verliehen erhalten; und ist Titulus pos-
- sessionis für denselben, auf den Grund
- dieser Verleihungs-Urkunde, und des
- unterm 20ten October 1800. ausgefertigten
- Resignations-Briefes, desgleichen
Das unter der Gerichtsbarkeit der Königl. Süd- Preußl. Regierung zu Posen, und Posenschen Districte gelegene adliche Gut Kolno aus der Stadt Kamionna oder Kaemen und dem Marktflecken Kolno oder Kulm bestehend, hat der regierende Fürst, Herr Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen, nachdem das gesammte Vermögen des vorigen Eigenthümers Anton von Prusimski, wegen dessen Theilnahme an der im Jahre 1794. in Süd-Preußen ausgebrochenen Insurrection, durch das rechtskräftige Confiscations Erkenntniß vom 27ten Juny 1796. confiscirt worden, und dadurch dieses Gut dem Fisco anheim gefallen, besage Verleihungs-Urkunde Königs Friedrich Wilhelm des zweiten Majestät vom 9. August 1796. erb und eigenthümlich verliehen erhalten; und ist Titulus possessionis für denselben, auf den Grund dieser Verleihungs-Urkunde, und des unterm 20ten October 1800. ausgefertigten Resignations-Briefes, desgleichen
- des durch die eidlichen Aussagen zweier
- Zeugen ad protocollum vom 15. October
- 1800. nachgewiesenen Tituli possessionis
- des Anton von Prusimski als einzigen
- männlichen Erben seines Vaters Stephan
- von Prusimski, per Decretum vom 11.
- May 1801. für berichtiget angenommen
- und eingetragen worden.
- Darauf sind eingetragen
- I. Onera perpetua und Einschränkungen
- des Eigenthums oder der Disposition
- 1.) Eine Protestation, welche für den Anton von Broniewski,
- wegen des am 19.t December 1796. angemel-
- deten, von dem Herrn Eigenthümer
- aber nicht anerkannten antichretischen
- Pfandbesitzes dieses Guts ex Decreto vom
- 11. Maii 1801. mit der Bemerkung einge-
- tragen worden ist, daß die Forderungen
- des Anton von Broniewski sub Nr. 1.
- der gerichtlich versicherten Schulden
- besonders protestando vermerkt sind.
- 2.) 250 rt. oder Ein tausend fünf Hundert Gulden polnisch,
- welche als ein für die Pfarrkirche zu Kaehmen
- auf dem Marktflecken Kolno haftendes
- zu 3 1/2 pro Cent zins bares Onus perpetuum
- ex Inscriptione des Johann von Prusimski
- in Judiciis castrensibus Posnaniensibus
- de feria II. post festum visitationis Mariae 1673.
des durch die eidlichen Aussagen zweier Zeugen ad protocollum vom 15. October 1800. nachgewiesenen Tituli possessionis des Anton von Prusimski als einzigen männlichen Erben seines Vaters Stephan von Prusimski, per Decretum vom 11. May 1801. für berichtiget angenommen und eingetragen worden.
Darauf sind eingetragen
I. Onera perpetua und Einschränkungen des Eigenthums oder der Disposition
1.) Eine Protestation, welche für den Anton von Broniewski, wegen des am 19.t December 1796. angemeldeten, von dem Herrn Eigenthümer aber nicht anerkannten antichretischen Pfandbesitzes dieses Guts ex Decreto vom 11. Maii 1801. mit der Bemerkung eingetragen worden ist, daß die Forderungen des Anton von Broniewski sub Nr. 1. der gerichtlich versicherten Schulden besonders protestando vermerkt sind.
2.) 250 rt. oder Ein tausend fünf Hundert Gulden polnisch, welche als ein für die Pfarrkirche zu Kaehmen auf dem Marktflecken Kolno haftendes zu 3 1/2 pro Cent zins bares Onus perpetuum ex Inscriptione des Johann von Prusimski in Judiciis castrensibus Posnaniensibus de feria II. post festum visitationis Mariae 1673.
- zugleich mit rückständigen Zinsen ad alterum
- tantum am 28ten December 1796. angemeldet
- von dem Herrn Eigenthümer ad proto-
- collum vom 15ten December 1800. jedoch
- nur in Rücksicht des Capitals und der
- laufenden Zinsen, agnoscirt, und
- daher mit Bemerkung dieser Differenz
- ex decreto vom 11. May 1801. einge-
- tragen worden sind
- 3.) Ein jährlicher Zins von Vier Mark polnisch, welcher
- von einem ursprünglichen Capitale
- von Ein Hundert Gulden polnisch,
- von dem Gute Kamionna jährlich
- an die Kirche daselbst entrichtet
- werden muß, und auf die am 28.
- December 1796. geschehene Anmeldung
- auf den Grund der Verschreibung
- in actis consistorii generalis posnaniensis
- vom 26ten Juny 1591. zufolge Anerkennt-
- nißes des Herrn Eigenthümers
- ad protocollum vom 15ten December 1800.
- ex Decreto vom 11ten May 1801. eingetra-
- gen worden ist.
- II. Gerichtlich versicherte Schulden
- und andere Real-Verbindlichkeiten
- 1.) Eine Protestation, welche für den Anton von Broniewski,
- wegen verschiedener ursprünglich
zugleich mit rückständigen Zinsen ad alterum tantum am 28ten December 1796. angemeldet von dem Herrn Eigenthümer ad protocollum vom 15ten December 1800. jedoch nur in Rücksicht des Capitals und der laufenden Zinsen, agnoscirt, und daher mit Bemerkung dieser Differenz ex decreto vom 11. May 1801. eingetragen worden sind
3.) Ein jährlicher Zins von Vier Mark polnisch, welcher von einem ursprünglichen Capitale von Ein Hundert Gulden polnisch, von dem Gute Kamionna jährlich an die Kirche daselbst entrichtet werden muß, und auf die am 28. December 1796. geschehene Anmeldung auf den Grund der Verschreibung in actis consistorii generalis posnaniensis vom 26ten Juny 1591. zufolge Anerkenntnißes des Herrn Eigenthümers ad protocollum vom 15ten December 1800. ex Decreto vom 11ten May 1801. eingetragen worden ist.
II. Gerichtlich versicherte Schulden und andere Real-Verbindlichkeiten
1.) Eine Protestation, welche für den Anton von Broniewski, wegen verschiedener ursprünglich
- aus einem antichretischen Pfande Con-
- tracte zwischen dem vorigen Eigen-
- thümer Anton von Prusimski und dem
- Joseph von Bienkowski vom Mon-
- tage vor Mariae Geburt 1768. her-
- rührenden, am 20ten December 1796. auf
- eine Summe von 79,795 rt. 18 g. 8 4/5 pf.
- oder viermal Hundert und Acht und
- Siebenzig Tausend, Sieben Hundert
- und Vier und Siebenzig Gulden, zwanzig
- und einen halben Groschen polinisch
- mit vorbehalt der vorläufig auf
- 21,666 rt 16 gg oder Einmal Hundert
- und dreißig tausend Gulden polinisch
- angegebenen Meliorations-Kosten,
- angemeldeten Forderungen, bei dem
- widerspruche des Herrn Eigen-
- thümers, ex decreto vom 11ten May 1801.
- mit der Bemerkung eingetragen
- worden, daß der behauptete Pfand
- Besitz dieses Guts sub Nr. 1. inter onera
- perpetua besonders protestando ver-
- merkt ist.
- Außer vorstehenden Posten ist auf das Gut
- Kolno in dem Hypothekenbuche nichts einge-
- tragen, und wird übrigens der gegenwärtige
- Hypothekenschein dem regierenden Fürsten
aus einem antichretischen Pfande Contracte zwischen dem vorigen Eigenthümer Anton von Prusimski und dem Joseph von Bienkowski vom Montage vor Mariae Geburt 1768. herrührenden, am 20ten December 1796. auf eine Summe von 79,795 rt. 18 g. 8 4/5 pf. oder viermal Hundert und Acht und Siebenzig Tausend, Sieben Hundert und Vier und Siebenzig Gulden, zwanzig und einen halben Groschen polinisch mit vorbehalt der vorläufig auf 21,666 rt 16 gg oder Einmal Hundert und dreißig tausend Gulden polinisch angegebenen Meliorations-Kosten, angemeldeten Forderungen, bei dem widerspruche des Herrn Eigenthümers, ex decreto vom 11ten May 1801. mit der Bemerkung eingetragen worden, daß der behauptete Pfand Besitz dieses Guts sub Nr. 1. inter onera perpetua besonders protestando vermerkt ist.
Außer vorstehenden Posten ist auf das Gut Kolno in dem Hypothekenbuche nichts eingetragen, und wird übrigens der gegenwärtige Hypothekenschein dem regierenden Fürsten
- Herrn Friedrich Ludwig zu Hohenlohe
- Ingelfingen pro informatione hierdurch
- ertheilet. Urkundlich unter der hiesigen
- Süd-Preußl. Regierung geordneten
- Unterschrift [...] woßerm Innsiegel
- Gegeben [...] den 29ten August 1803.
- Bormann
- Fest. John.
- Hypothequen-Schein
- pro informatione für den
- gierenden Fürsten Herrn
- Friedrich Ludwig zu Hohenlohe
- Ingelfingen über das im Posenschen
- District gelegene Gut Kolno
- No 1757.
Herrn Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen pro informatione hierdurch ertheilet. Urkundlich unter der hiesigen Süd-Preußl. Regierung geordneten Unterschrift [...] woßerm Innsiegel Gegeben [...] den 29ten August 1803. Bormann
Fest. John.
Hypothequen-Schein pro informatione für den gierenden Fürsten Herrn Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen über das im Posenschen District gelegene Gut Kolno No 1757.




