Oe 1 U 199
Hohenloher Zentralarchiv Neuenstein (HZAN)
Eine Urkunde vom 19. Dezember 1805, mit der Friedrich Wilhelm III., König von Preußen, das Familienmajorat (Güter, die ungeteilt an einen Erben gehen) bestätigte, das Fürst Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen in seinem Testament über seine Güter in Schlesien und in Südpreußen, dem preußischen Anteil am geteilten Polen, stiftete, samt der Erbfolge.
- Dokumente
- 1
- Handschriftenseiten
- 15
- Zeitraum
- 1805
Über diesen Bestand
Eine Urkunde Friedrich Wilhelms III., Königs von Preußen, ausgestellt zu Berlin am 19. Dezember 1805. Sie bestätigt das Familienmajorat, das Fürst Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen (1746-1818), ein preußischer General, in seinem Testament vom 7. Oktober 1805 gestiftet hatte. Der Bestand besteht aus diesem einen Dokument auf fünfzehn Seiten und liegt im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein.
Historischer Hintergrund
Hohenlohe-Ingelfingen besaß Güter und Hüttenwerke in Schlesien und, durch königliche Verleihung von 1796, Güter in Südpreußen, der Provinz, die aus dem preußischen Anteil an den Teilungen Polens gebildet worden war. Ein Majorat band die genannten Besitzungen an eine feste Erbfolge: Sie gingen ungeteilt an einen Erben und durften weder verkauft noch geteilt werden. Die Urkunde gibt der Stiftung die landesherrliche Bestätigung des Königs.
Inhalt
Die Urkunde beginnt mit dem vollen Titel des Königs und gibt einen Auszug des Testaments wieder, den ein Gericht in Wrocław (Breslau) beglaubigt hatte [1]. Der Auszug bestimmt zum Majorat die Häuser Hohenlohe-Ingelfingens in Wrocław und den Park in Szczytniki; das Gut Bytków; die Herrschaft Koszęcin mit Boronów, Olszyna, Harbultowitz und Cieszowa; sowie die südpreußischen Herrschaften Zagórów, Trąbczyn, Pszczew, Wieniec und Bątkowo [1]. Eine weitere Bestimmung regelt die Erbfolge für den Fall, dass der Mannesstamm erlischt: Die dritte Tochter, Auguste, erhält die südpreußischen Güter, Adelheid die schlesischen Hüttenwerke und Emilie Koszęcin [1]. Die Urkunde schließt mit der Bestätigung, den Vorbehalten des Königs und einem Befehl an die Behörden [1].
Form und Sprache
Eine Ausfertigung in rotem Leder, mit dem königlichen Siegel in einer silbernen Kapsel. Einband, Siegel und ein leeres Blatt sind nicht wiedergegeben. Der Text ist deutsch. Der Titel des Königs in den ersten Zeilen ist in der Transkription teilweise verderbt; der übrige Text ist zuverlässig.
Verwandte Bestände
Die Verleihung der südpreußischen Güter von 1796: Oe 1 Bü 14525 und I. HA GR, Rep. 7 C, Nr. 3570. Ihr späterer Verkauf und ihre Verpachtung: Oe 1 Bü 14526.
Dokumente
Nichts entspricht diesen Filtern.
Wie er bearbeitet wurde
Aufnahmen
Das Archiv lieferte zehn Aufnahmen. Aus ihnen wurden die fünfzehn Textseiten ausgeschnitten. Vorder- und Rückdeckel und ein leeres Blatt wurden weggelassen.
Transkription
Der deutsche Text wurde von einem KI-System transkribiert und vom Herausgeber geliefert, eine Datei je Seite.
Korrekturen
Ein KI-Modell (Claude) schlug Korrekturen der Transkription vor. Ein Wort wurde nur geändert, wo ein unabhängiger Beleg die Änderung stützte. Belege waren hier der Titel des Königs, wie er in den Verleihungen von Oe 1 Bü 14525 steht, die Schreibung eines Namens an anderer Stelle der Urkunde selbst und feste Rechtsformeln. Jede Änderung ist mit ihrem Grund verzeichnet. Fünf Wörter des königlichen Titels, die kein Beleg klären konnte, las der Herausgeber an der Aufnahme. Wörter, die zweifelhaft bleiben, stehen wie transkribiert.
Zusammenfassung und Übersetzung
Das Modell las das Dokument ganz und schrieb eine deutsche Zusammenfassung. Ein zweiter, getrennter Durchlauf des Modells prüfte die Zusammenfassung am Text und fand keine Aussage, die der Text nicht trägt. Die englische Zusammenfassung ist eine Übersetzung der geprüften deutschen. Das Modell übersetzte auch das Dokument. Bei der Übersetzung schlug es fünf weitere Korrekturen am deutschen Text vor; keine hatte einen Beleg, und keine wurde übernommen.