Traces in the Sand

Document 1 · Confirmation

19 December 1805

Berlin

The King of Prussia's confirmation, as sovereign, of the family majorat and fideicommiss that Friedrich Ludwig of Hohenlohe-Ingelfingen founded in his will of 7 October 1805. The extract of the will it recites makes majorat his houses in Wrocław, the park at Szczytniki, Bytków, Koszęcin with Boronów, Olszyna, Harbultowitz and Cieszowa, and the South Prussian lordships of Zagórów, Trąbczyn, Pszczew, Wieniec and Bątkowo. If the male line dies out, his third daughter Auguste receives the South Prussian estates, Adelheid the Silesian ironworks, and Emilie Koszęcin.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
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  1. Zehn Tausend Thaler
  2. Wir Friedrich Wilhelm
  3. von Gottes Gnaden König von Preußen, Markgraf zu Bran-
  4. denburg, des heiligen Römischen Reichs Erzkämmerer und Churfürst; sou-
  5. verainer und Oberster Herzog von Schlesien, souverainer Prinz von Oranien,
  6. Neufchatel und Vallangin, wie auch der Grafschaft Glatz, zu Magdeburg,
  7. Cleve, Berge, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, zu Mecklenburg
  8. und Crossen Herzog; Burggraf zu Nürnberg, ober und unterhalb Gebürgs,
  9. Fürst zu Hildesheim, Paderborn, Halberstadt, Münster, Minden, Cammin, Wen-
  10. den Schwerin, Ratzeburg, Ostfriesland, Eichsfeld, Erfurt, Essen, Quedlinburg,
  11. und Elten, Graf zu Hohenzollern, Ruppin, der Mark, Ravensberg, Hohen-
  12. stein, Tecklenburg, Schwerin, Lingen, Bühren und Leerdamm; Herr der Lande
  13. Rostock, Stargard, [W?]erden, Limburg, Lauenburg, Bütow, Arlay und Breda. p.
  14. Urkunden und bekennen hiermit für Uns und Unsere
  15. Nachfolger in der Regierung, daß, nachdem der durchlauchtige
  16. Fürst, Unser freundlich lieber Vetter, Friedrich Ludwig
  17. zu Hohenlohe-Ingelfingen Unser General der
  18. Infanterie, Gouverneur von Breslau, Inspecteur der Nieder
  19. Schlesischen und Fränkischen Infanterie, Inspectionen, Unsers
  20. rothen und großen schwarzen Adler Ordens Ritter Uns
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  1. alleruntertänigst zu vernehmen gegeben, welchergestalt er
  2. um den Flor des Fürstlichen Hauses Hohenlohe zu erhalten
  3. in seinem unterm 7ten October 1805 errichteten Testamente
  4. ein Familien Majorat und Fideicommiss gestiftet habe, wie
  5. zu er seine Häuser in Breslau, seinen Parc in Scheitnig, sein
  6. Schlesisches Allodial Gut Byttkow, die von ihm erkaufte Schlesi-
  7. sche Herrschaft Koschentin nebst den damit verbundenen Güter
  8. Boronow, Harbultowitz, Olschin und Czischowa und endlich
  9. diejenigen Güter, welche er in Südpreußen besitzt, nament-
  10. lich die Herrschaften Zagorowo, Trąbczyn, Betsche, Winiec
  11. und Batkowo bestimme, mit dem hinzugefügten allerun-
  12. tertänigsten Ansuchen, daß, weil die Errichtung eines solchen
  13. Majorats und Fideicommissi nach den Landesgesetzen ohne
  14. Unsere Landesherrliche Genehmigung nicht geschehen könne
  15. Wir ihm solche huldreichst zu erteilen geruhen möchten; um
  16. Wir dann diesem Gesuche aus besonderer dem vorerwähn-
  17. ten regierenden Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen
  18. und seiner Familie zutragenden Königlichen Huld
  19. und Wohlgewogenheit Statt gegeben.
  20. Als haben Wir den Uns alleruntertänigst überreicht
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  1. obgenanntes Familien Majorat und Fideicommiss enthal-
  2. tenden Extract des Sub dato Breslau den 7ten October 1805. er-
  3. richteten Testaments des Durchlauchtigen regierenden Fürsten
  4. Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen, welcher von
  5. Wort zu Wort lautet, wie folget:
  6. Abschriftlicher Auszug des Testamentes, welches Seiner Durch-
  7. laucht der regierende Fürst zu Hohenlohe Neuenstein Ingel-
  8. fingen bey dem Breslauer Gouvernements Gericht d 9t Octobr 1805.
  9. niedergelegt hat.
  10. § XII.
  11. Schon in dem Transacte habe Ich Mich erklärt, daß Ich verschiedene
  12. beträchtliche Bestandteile Meines Privat Vermögens zur Be-
  13. gründung des Floris Meines Fürstlichen Hauses gleichfalls zu
  14. Majorat erheben werde. Ich erkläre daher zuvörderst:
  15. 1. Meine Häuser in Breslau und hinfolglich auch das im vo-
  16. rigen Jahre erst neu erkaufte Schulziusche, welches gegen
  17. wärtig mit meinem ältern Hause vereinigt ist, wie es
  18. stehet und liegt
  19. 2. Meinen Parc und Gärten zu Scheitnig mit Einschluß so
  20. wohl der dazu gehörigen Wohnhauser, als auch mit Einschlus
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  1. des von Mir von der Gräfin von Götz erkauften Gartens in Scheitnig
  2. rechtsfeierlichst für ein Majorat, wie es oben beschrieben. Ich schla-
  3. ge zu diesem Majorate, und erkläre ihm hierdurch für einverleibt
  4. das in Meinen Häusern hier und in der Stadt und zu Scheitnig, son
  5. in den dasigen Lusthäusern, befindliche Ameublemente und sämt-
  6. liches Geräth. Namentlich Mein sämtliches hier befindliches Silber
  7. Geräthe, Porzellain Tafel-Aufsätze, Weiszeug, Gemählde, Kup-
  8. ferstiche. Alles dies ist von jedem künftigen Majorats Herrn
  9. wohl zu erhalten, und er kann zwar Verbesserungen und Verän-
  10. derungen bey sich verändernder Mode u s. v. nach Belieben da-
  11. mit machen; der Werth im Ganzen aber, und das Silber im
  12. Gewicht, soll sich nie vermindern.
  13. Auch meine hiesige Bibliothec und Karten Kammer schlag,
  14. Ich zum Majorate. Mein ältester Sohn muß aber was etwa
  15. Seinen jüngern Brüdern zu Ihrem militairischen Studio
  16. aus der Bibliothec und Karten Kammer nützlich sein
  17. kann, Ihnen nicht vorenthalten.
  18. Ich mache es auch, Meinem ältesten Sohne, und jedem
  19. Majorats Nachfolger zur ausdrücklichen Pflicht, den Weg
  20. und die Brücke nach dem Garten stets in gutem Stande zu
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  1. erhalten, nicht minder die sämtlichen Anlagen im Parc, auch die
  2. Wasser Parthien in demselben, wohl zu conserviren und nach seinem
  3. guten Geschmak zu vermehren und zu verbessern; besonders
  4. das Nachpflanzen der Ge
  5. tze sich empfohlen seyn zu laßen, und
  6. vor Allem die den dreien Königen von Preußen welchen
  7. gedienet habe, von Mir gesetzten Monumente im besten bau-
  8. lichen Stande und auf ewige Zeiten fleißig zu conserviren. Zu
  9. gleich verordne. Ich hierdurch, daß der Garten und Parc zu
  10. Scheitnig, für das Breslauer Publicum auch unter jedem künfti-
  11. gen Majorats Herrn eine öffentliche Promenade verbleiben.
  12. Jedoch kann jeder Besitzer dagegen ein sittliches Betragen,
  13. des Publici und treue Schonung des Parcs und aller Parthien
  14. desselben verlangen.
  15. In dieser Hinsicht richte Ich auch hierdurch an das Breslauer
  16. Gouvernement und hiesige Polizey Directorium die dringende
  17. Bitte diesen Lust Ort, und von Mir auch dem allgemeinen Ver-
  18. gnügen gewidmeten Spaziergang unter besonderen Schutz
  19. und Aufsicht zu nehmen.
  20. Mein Erbe wird an diese hohen Behörden einen abschriftlichen
  21. Auszug der gegenwärtigen Stelle meines Testaments gehörig
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  1. befördern und gelangen laßen.
  2. § XIII.
  3. Um nun fernerweitig den Flor Meines Fürstlichen Hauses
  4. zu befördern, will Ich durch gegenwärtige rechtsfeyerliche
  5. Verordnung auch das von Mir erkaufte bisherige Allodial
  6. Gut Byttkow zu Majorat hiermit gemacht und namentlich das
  7. selbe zu dem Schlawentzizer Hütten Departement geschlagen ha-
  8. ben. Dem Majorats Herrn mache Ich es hier ausdrücklich zur
  9. Pflicht, das von Mir errichtete, aber noch nicht ganz vollendete
  10. Etablissement eines Steinkohlen Hohen Ofens in möglichster Ex
  11. tention zu beendigen, und den hierüber von mir mit dem Herrn
  12. Baildon abgeschloßenen Societäts Contract fest und unverbrich-
  13. lich zu halten, auch diesen Herrn stets in seiner jezigen Verbin-
  14. dung mit dem Schlawenzizer Werken zu conserviren, und sich
  15. seines guten Raths zu bedienen, als welcher nach Meiner
  16. Ueberzeugung den Interesse dieser Branche von Güter
  17. Oeconomie vorzüglich nützen kann.
  18. § XIV
  19. Auch habe ich die Herrschaft Koschentin und die damit ver-
  20. bundenen Herrschaften Boronow, Olschin, Harbultowitz
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  1. und Czyschowa für ohngefähr eine Million Thaler
  2. erkauft. Ihr wahrer Werth mag aber wohl an Vierzehn
  3. hundert tausend Thaler reichen. In diese Güter habe Ich
  4. zweymal hundert tausend Reichsthaler baar hineinge
  5. zahlt; und kann also sicher rechnen, ein reines Eigen
  6. thum von fünfmal hundert tausend Thaler schon gegen-
  7. wärtig in denselben zu besitzen, wobey Ich zugleich daher
  8. gearbeitet habe, die noch darauf haftenden Schulden
  9. so zu reguliren, daß Ich durch keine Aufkündigung
  10. derselben incommodirt werden kann, sondern es von
  11. dem Besitzer abhängt, ob? wenn und wie vieler da
  12. von successive abstoßen und zahlen will?
  13. Auch diese Herrschaft Koschentin, und die damit
  14. verbundenen Herrschaften Boronow, Olschin, Har-
  15. bultowitz und Czyschowa mache Ich hierdurch zu einem
  16. Majorate, wie solches oben characterisirt ist.
  17. Meinem ältesten Sohne, dem Erb Prinzen August
  18. welcher also auch zuerst in diesen Gütern Mir succedirt
  19. empfehle Ich den Herrn Berg Rath Bernhardi, welcher
  20. jezo die Administration leitet. Solte dieser jedoch
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  1. bey seiner Kränklichkeit frühzeitig mit Tode abgehen; so
  2. rathe Ich Meinem lieben Nachfolger, den im Hüttenweisen
  3. sehr erfahrnen und wirklich verdienten Lassowitzer Hüt-
  4. ten Inspectorem Koenig auch an die Spitze der Koschentiner
  5. Administration zu setzen; als in welcher die bestmöglichst,
  6. Forst Wirthschaft und immer steigende Cultur und Ver-
  7. besserung des Hütten Wesens gleichfalls die solidesten Revencirch
  8. fonds begründet.
  9. § XV
  10. Endlich erkläre ich auch diejenigen Güter und Herrschaften
  11. die Ich bey Meinem Tode in Südpreußen hinterlaße, für
  12. Majorat namentlich die Herrschaften, Betsche, Zagorowo
  13. und Trąbczyn, Bątkowo und Winiec
  14. §. XXIV.
  15. Da sich alle Meine Majorats Stiftungen nur auf dem
  16. Flor Meines Hauses und Fürstlichen Namens beziehen
  17. so habe Ich Mir schon in dem Transacte von 1799. §10 no 8
  18. die Befugniß übertragen laßen, auch in Absicht der zu
  19. Majoraten für Meinen Mannsstamm gemachten
  20. Uxoral Güter in einer besondern Disposition auf
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  1. den Fall des Ausganges Meines Mannsstammes
  2. frey zu verfügen. Theils vermöge dieses Vor-
  3. behaltes, theils vermöge Meines eigenen Rech-
  4. tes verordne Ich daher, daß Falls Meine männ-
  5. liche Descendenz in allen dreien Linien Meiner
  6. geliebten Prinzen, was das Schiksal bis in die
  7. spätesten Zeiten verhüte! aussterben und
  8. ausgegangen seyn sollte, alsdann:
  9. 1. Die Güter Schlawentziz, Byrawa, Altham-
  10. mer, Lassowitz nebst denen dazu gehörigen
  11. Fabriken und Hütten Werken, wie auch dem
  12. Gute Byttkow, und dem allenfalls noch zuzu-
  13. kaufendem Gute Landsberg, meiner älte-
  14. sten Tochter Adelheid oder deren künf-
  15. tigen Descendentschaft
  16. II. Die sämtlichen Sächsischen Güter, so wie die
  17. Herrschaft Koschentin und die damit verbun-
  18. denen Herrschaften Boronow Olschin
  19. Harbultowitz und Czysowa Meiner zwei
  20. ten Tochter Emilie und ihrer künftigen
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  1. Descendent schaft.
  2. III. Die sämtlichen Südpreußischen Güter Mei-
  3. ner dritten Tochter Auguste und Ihrer
  4. künftigen Descendentschaft.
  5. IV. Meine Häuser in Breslau und Parc in
  6. Scheitnig nebst allem Zubehör der Prinzes-
  7. sin Adelheid meiner ältesten Toch
  8. ter und Ihrer Descendentschaft, gleichfalls
  9. allein.
  10. zufallen, und zugeeignet werden sollen.
  11. Wie es mit dem Oehringer Fidei commiss
  12. Capital der 200,000 fr[?] gehalten werden soll?
  13. ist oben schon verfügt.
  14. Alles übrige was hier nicht erwähnt ist, wird in
  15. der Person des lezten Besitzers und männlichen
  16. Descendenten, aus allen dreien Linien Meiner
  17. Prinzen, freyes Allodium
  18. Mit jenen Zutheilungen aber soll es folgen
  19. der gestalt gehalten werden.
  20. I. Lebte eine Meiner drey Prinzessin noch
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  1. bey Ausgang des Mannsstammes, welchen frü-
  2. hen Tod das Schiksal verhüte, so würde die Prinzes
  3. sin den Ihr zugeeigneten Anteil lebenslang
  4. usufruiren. So dann aber mit Ihrem Tode der-
  5. selbe auf den Erstgebohrnen männlichen Des-
  6. cendenten vererben; und in Ihrer männlichen
  7. Descendentschaft bleibt der zugewiesene Teil ein
  8. Familien Fidei commiss nach dem Rechte der Lineal
  9. Folge und der Primogenitur, in der Person des
  10. lezten männlichen Descendenten aber wird
  11. es freyes Allodium
  12. II. Eben so wird es gehalten wenn Meine leib-
  13. liche Prinzessin Tochter nicht mehr lebt, bey Aus-
  14. gang Meines Mannsstammes. Ihr
  15. Anteil fällt als dann gleich auf den Erstge-
  16. bohrnen der Ersten Linie Ihrer männlichen
  17. Descendenten, und in der Fortpflanzung
  18. wird es eben so gehalten, wie vorhin ge-
  19. dacht.
  20. III. Ist bey dem Ausgang Meines Manns
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  1. stammes auch eine der Prinzessinnen ohne
  2. Hinterlassung irgend einer männlichen oder
  3. weiblichen Descendenz verstorben; so fällt Ihr
  4. Anteil den beiden übrigen Prinzessinnen und
  5. Ihrer Descendentschaft zu gleichen Theilen zu.
  6. Ist aber noch weibliche, jedoch keine männliche
  7. Descendentschaft der Prinzessin vorhanden; so
  8. succediren die alsdann lebenden Descendentinnen
  9. in Ihrem Anteil als in ein freyes Allodium.
  10. Jedoch nicht in Capita sondern in Stirpes.
  11. Daß vor- und umstehender abschriftlicher Aus-
  12. zug des Testamentes Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht
  13. des regierenden Reichsfürsten zu Hohenlohe Neu-
  14. enstein Ingelfingen mit dem Subscripto vorge-
  15. legten Originali nach erfolgter genauen
  16. Vergleichung und Zusammenhaltung conform
  17. und gleichlautend befunden worden;
  18. wird von Seiten des hiesigen Königlichen
  19. Gouvernements-Gerichts hierdurch in
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  1. Fidem publicam beglaubigt und attestiret.
  2. So geschehen Breslau d 7ten October im Jahre 1805.
  3. (L. S.)
  4. Richter
  5. Königl. Gouvernements Audi-
  6. teur alhier.
  7. nach seinem ganzen Innhalte und der darin̄ nach dem Rech-
  8. te der Erstgeburt vorgeschriebenen Successions-Ord-
  9. nung aus Königlicher Macht Vollkommenheit ratificiret
  10. und genehmigt. Thun solches auch hiermit und in Kraft die
  11. ses, ratificiren und genehmigen vorstehenden Testaments
  12. Extract überall, und wollen, daß die darinnen enthaltene
  13. Stiftung auf ewige Zeiten gelten soll; jedoch Uns an Un-
  14. sern Rechten und den Verbindlichkeiten, welche dem Fürsten
  15. und der Fürstin mit Rücksicht auf die Cabinets ordres vom
  16. 27. September und 25 October 1804, obliegen, auch sonst jedermann
  17. an seinen wohlhergebrachten und gegründeten Rechten
  18. unbeschadet, und mit der Bestimmung, daß die gesetzlichen
  19. Vorschriften laut welchen keiner Unserer Vasallen sich
  20. ohne Unsre ausdrückliche Erlaubniß ausserhalb Landes
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  1. aufhalten darf, auch von dem jedesmaligen Besitzer
  2. dieses Majorats und Fidei comissi genau zu beobachten sind
  3. Wir befehlen und gebieten demnach Unsern sämtli-
  4. chen Ober Landes Collegiis, wie auch allen und jeden Unsere
  5. Vasallen und Untertanen, wes Standes Würde oder We-
  6. sens sie seyen, insonderheit aber Unsern Schlesischen
  7. Ober Amts Regierungen und Unsere Südpreußischen
  8. Regierungen, auch sonst jedermänniglich, daß sie
  9. sich hiernach allergehorsamst achten, und die Su-
  10. cessoren und Nachkommen des mehrgedachten re-
  11. gierenden Fürsten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe
  12. Ingelfingen bey der Würkung des von Uns aller
  13. gnädigst bestätigten und in die betreffenden Hy
  14. pothequen-Bücher gehörig einzutragenden Fa-
  15. milien, Majorats und Fideicommiss.
  16. Instituti ruhig und unbekümmert laßen
  17. sie dagegen nicht anfechten, hindern noch irren
  18. noch, daß solches von andern geschehe, veranlaßen
  19. oder gestatten, bey Vermeidung Unserer höchsten Un-
  20. gnade und unausbleiblich schwerer Ahndung.
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  1. Des zu Urkund haben Wir diese Confirmation höchst
  2. eigenhändig vollzogen und Unser Königliches In
  3. siegel daran hängen laßen. So geschehen und
  4. gegeben. Berlin den 19ten December 1805.
  5. Friedrich Wilhelm
  6. Landesherrliche Confirmation
  7. des von dem regierenden Fürsten Friedrich
  8. Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen
  9. von seinen Schlesischen und Südpreußischen Gütern
  10. und Besitzungen errichteten Majorats- und Familien
  11. Fideicommissi -
  12. Rech