Spuren im Sand English

Quellen

53/17/0/-/Konin Gr.118

Archiwum Państwowe w Poznaniu (APP)

Neunundzwanzig Einträge aus dem Register des Burggerichts Konin, 1780 bis 1782: der Vollzug des Tribunalsdekrets vom Januar 1782 über die Grenze von Trąbczyn und Łukomia im Gelände, mit Chełmskis Widerstand gegen den Grenzkämmerer; seine Klage wegen der Forderung Tracholz in Grab; die Verteidigung der Abtei Ląd gegen den Vorwurf der Absprache; und der Anspruch der Zakrzewski und anderer Erben auf den Nachlass der Onkel von Antoni Prusimski.

Dokumente
29
Handschriftenseiten
40
Zeitraum
1780–1782

Über diesen Bestand

Neunundzwanzig Einträge auf siebenunddreißig Seiten des Registers des Burggerichts Konin für 1780 bis 1782, verwahrt im Staatsarchiv Posen (Archiwum Państwowe w Poznaniu). Sie führen den Streit zwischen Antoni Prusimski von Trąbczyn und Stanisław Ścibor Chełmski von Łukomia bis zur Entscheidung durch das Krontribunal und zum Versuch, die Grenze im Gelände zu bezeichnen, und sie zeigen zwei weitere Prozesse Prusimskis aus denselben Jahren. Sie sind lateinisch, drei davon polnisch, und bilden neunundzwanzig Dokumente.

Historischer Hintergrund

Seit 1775 standen zwei Grenzdekrete gegeneinander: das der Reichstagskommission, für Prusimski, und das der von Chełmski beigezogenen Kommissare, für Chełmski: 53/17/0/-/Konin Gr.145, 53/17/0/-/Konin Gr.116. 1778 protestierte noch jede Seite gegen das Dekret der anderen: 53/17/0/-/Konin Gr.117. Die Einträge hier zeigen, wie es ausging. Das Krontribunal in Petrikau entschied die Sache „nach der Karte“, befand über die beiden Dekrete und schickte einen Amtsträger, der entlang einer in diese Karte eingezeichneten Linie die Grenzhügel errichten sollte. Das Tribunalsdekret selbst ist nicht in der Edition.

Die meisten Einträge eines solchen Registers sind einzeilige Vermerke, dass ein Schriftstück vorgelegt wurde und bei den vorgelegten Papieren liegt; hier sind es sechzehn der neunundzwanzig. Die Schriftstücke selbst wurden gesondert verwahrt und stehen nicht im Buch.

Inhalt

Die Grenze: die Linie des Tribunals im Gelände, 1782. Am 18. März 1782 wurde ein Dekret eines Ortstermins über die zu Trąbczyn gehörende Olęder-Siedlung vorgelegt [11]. Im Juni protestierte der Grenzkämmerer von Inowrocław, Jakub Górski: Er sei, von Prusimski beigezogen, gekommen, um das Tribunalsdekret vom 23. Januar zwischen Trąbczyn Minus oder Nowa Wieś und Łukom zu vollziehen und die Hügel entlang der in die Karte eingetragenen Linie zu errichten; Chełmski habe persönlich den Mann mit der Messkette fortgestoßen, die Kette von der Linie getreten und gedroht, und Górski habe abgebrochen, um beim Kriegsdepartement Soldaten zu erbitten [17]. Chełmski entgegnete am 15. Juni, ein vollziehendes Amt habe ein Tribunalsdekret zu vollziehen und nicht auszulegen, Górski habe es überschritten und ihn zu Unrecht als widersetzlich beschrieben, und seine Handlung sei nichtig [19]. Chełmski hatte auch einen Protest gegen das Tribunalsdekret selbst angekündigt, der nie geschrieben wurde [15], und Prusimski und Górski vor das Tribunal geladen [21]; Prusimski lud Chełmski, den Kämmerer des Landes Dobrzyń und den Konvent von Ląd [22]. Im Dezember wurde das Grenzdekret des Ortstermins mit der Beschreibung der Hügel vorgelegt [28], ebenso die Übergabe eines Trąbczyner Olęders, Martin Hunt [29]. Eine Besichtigung eines Ortes auf Trąbczyner Grund war im Juni für Prusimski vorgelegt worden [18].

Holzeinschlag über die neue Linie, Dezember 1782. Prusimski ließ Chełmski wegen Gewalttaten vor das Burggericht Kalisz laden [25]. Am 7. Dezember meldete sein Gerichtsbote 221 Baukiefern, die auf der Trąbczyner Seite der Linie gefällt worden waren, nach seiner Angabe am 28. November, von Chełmskis Leuten [26], und der Trąbczyner Verwalter Leon Maszewski protestierte auf Polnisch und nannte die Leute aus Łomów und Łukom, die mit Schlitten und Äxten gekommen waren [27].

Der Konvent von Ląd. Prusimski hatte den Zisterziensern von Ląd, den Besitzern von Drzewce, vorgeworfen, sich bei der Grenzkommission mit Chełmski abgesprochen zu haben. Am 22. November 1781 protestierte ihr Verwalter, Pater Tesselin Malechowski, auf Polnisch: Der Konvent habe den Punkt, an dem die drei Gemarkungen zusammenstoßen, so anerkannt, wie Chełmski ihn zeigte, aus den Gründen des Kommissionsdekrets, und er bot einen Eid an [8]. Im Januar 1782 luden der Abt, Benedykt Lubstowski, und der Konvent Prusimski vor das Tribunal, um von dem Vorwurf freigesprochen zu werden, gestützt auf die Besichtigung von 1592 [10]; eine weitere Ladung folgte im September [24].

Die Forderung Tracholz und Grab. Die Forderung, die Chełmski vom Kaufmann Tracholz gekauft hatte, sollte nun bei einem Ortstermin in Grab verhandelt werden, dem Gut der verstorbenen Katarzyna Prusimska. Ladungen dazu wurden für den Landrichter Stefan Zielonacki und für Chełmski eingetragen [1] [2] [9] und für Prusimski [16]. Eine ist im Wortlaut wiedergegeben: Prusimski und die Eheleute Bogdański, sie die Erbin der Katarzyna Prusimska, sollen am 3. Juni 1782 erscheinen, und vier Untertanen aus Nowa Wieś sollen als Zeugen gestellt werden [14]. Im August fragte Prusimskis Bevollmächtigter beim Amt, ob ein Bericht über eine Ladung Chełmskis erklärt worden sei; es gab keinen [20].

Die Erbfolge nach Prusimskis Onkeln. Prusimski lud Kazimierz Zakrzewski und dessen Söhne sowie das Landgericht im Oktober 1781 [4] und erneut im April 1782 [12] vor das Tribunal, und sein Bevollmächtigter Piotr Gosławski protestierte gegen ein Dekret des Landgerichts, das ihm einen Aufschub verweigert hatte [13]. Die Ladung vom 21. September 1782 ist im Wortlaut wiedergegeben. Sie nennt die, die einen Anteil beanspruchten: die Kinder und Enkel von Marianna, Wiktoria und Konstancja Prusimska. Und sie legt die Abstammung des Klägers dar: Sohn von Stefan Prusimski und Wiktoria Malczewska, Enkel von Krzysztof Prusimski und Teresa Golińska und einziger Rechtsnachfolger seiner Onkel Antoni und Paweł, die kinderlos starben. Er beruft sich auf ein Tribunalsdekret von 1738 und macht geltend, dass Töchter, die der Vater ausgestattet hat, von den Brüdern nichts fordern können [23].

Weitere Ladungen und ein Protest. Vermerke halten einen Protest Prusimskis gegen Chełmski fest [3], zwei Ladungen Prusimskis durch Chełmski [5] [7] und eine durch den früheren und den jetzigen Besitzer von Biskupice [6].

Form und Sprache

Jeder Eintrag steht zwischen anderen auf seiner Seite; die Seiten sind ganz wiedergegeben, die übrigen Einträge nicht transkribiert. Das Latein ist stark abgekürzt; die langen Einträge wurden ein zweites Mal Wort für Wort neben den Aufnahmen gelesen, und einige wenige Wörter darin bleiben als zweifelhaft gekennzeichnet. Fünfzehn Einträge haben keine datierte Sitzungsüberschrift über sich und sind nach den Überschriften davor und danach datiert, einige nur auf das Jahr; jeder sagt das. Eine Überschrift nennt einen Wochentag und einen Monatstag, die nicht übereinstimmen; hier gilt der Wochentag. Ein Vermerk ist unvollendet, und ein Eintrag ist eine Überschrift, unter der nichts geschrieben wurde. Ein Vermerk, den der Herausgeber fotografiert, aber nicht transkribiert hatte, wurde für die Edition transkribiert.

Antoni Prusimski erscheint hier als „Ostroróg Prusimski“ und als Ritter des St.-Stanislaus-Ordens. Die Ladung vom September 1782 ist das einzige Dokument der Edition, das seine Eltern und Großeltern nennt.

Verwandte Bestände

Das Dekret der Kommission von 1775: 53/17/0/-/Konin Gr.145. Die vorangehenden Register: 53/17/0/-/Konin Gr.116, 53/17/0/-/Konin Gr.117. Katarzyna Prusimska: 53/17/0/-/Konin Gr.136, 53/6/0/-/45.

Dokumente

…

    Wie er bearbeitet wurde

    Aufnahmen

    Der Ordner enthält zweiunddreißig Fotografien dieses Buchs, jede mit zwei gegenüberliegenden Seiten. Jede wurde am Falz geschnitten. Siebenunddreißig der vierundsechzig Hälften tragen einen transkribierten Eintrag und sind ganz wiedergegeben; siebenundzwanzig bleiben weg. Die Fotografien stammen von Skanoteka, dem Digitalisierungsprojekt der polnischen genealogischen Gesellschaft (skanoteka.genealodzy.pl), und tragen dessen Wasserzeichen quer über die Bildmitte.

    Transkription

    Der Herausgeber hat die Einträge transkribiert, die Trąbczyn betreffen, und sie absatzweise geliefert, mit ausgeschriebenem Latein. Ein Vermerk auf einer fotografierten Seite fehlte im Text des Herausgebers; ein KI-Modell (Claude) hat ihn nach der Aufnahme transkribiert, vier Zeilen in klarer Schrift. Ein Eintrag im Text des Herausgebers, ein Vermerk über ein Dekret für die Stadt Brdów, betrifft Trąbczyn nicht und bleibt weg.

    Prüfung an den Aufnahmen

    Ein KI-Modell (Claude) las den Bestand in zwei Durchgängen neben den Aufnahmen und korrigierte 175 Lesungen. Der erste Durchgang war ein leichter: jede Überschrift und Datumszeile, die zwanzig kurzen Einträge Wort für Wort, Anfang und Schluss der längeren und die Unterschriften, 42 Lesungen. Auf Wunsch des Herausgebers wurden danach die längeren Einträge durchgelesen, acht Dokumente auf sechzehn Seiten, und 133 weitere Lesungen wurden korrigiert. Neunzehn Wörter bleiben als zweifelhaft gekennzeichnet: Sie wurden angesehen und ließen sich nicht sicher lesen.

    Den Sinn ändern: Der erste Vermerk ist ein Bericht „an das Tribunal“, und sein Kläger Zielonacki ist „Richter“, nicht das Gericht; Gałecki und Skórzewski sind „der frühere und der jetzige“ Erbherr von Biskupice; eine Ladung gilt der „Kondeszension“, dem Ortstermin, in Grab; der Abt heißt Ludwik Benedykt Lubstowski; die Zeugen eines Vermerks vom August 1782 sind Reczkowski, Świętosław Bogusławski und der Gerichtsbote Matuszkiewicz; und das Grenzdekret vom Dezember 1782 ist „ergangen“, nicht „im Protokoll“ eingetragen. Unter sechs Einträgen wurden Unterschriften ergänzt.

    Der zweite Durchgang fand fünf Stellen, an denen die Transkription eine Zeile oder einige Wörter übergangen hatte, und stellte sie wieder her. Im Protest für Prusimski gegen das Landgericht drei Zeilen: Das Gericht lehnte den Aufschub ab, weil die Sache, wie es sagte, in das Register von Großpolen gehöre, während das Tribunal damals das von Płock verhandelte; es „schnitt den Aufschub ab und befahl, die Sache einzuführen“. In Górskis Protest die Worte, Chełmski habe „unter Missachtung der Autorität des Tribunals“ gehandelt. Weitere Korrekturen, die den Sinn ändern: In der Ladung zum Ortstermin in Grab ist Teresa Bogdańska die Nachfolgerin ihrer beiden verstorbenen Schwestern, und die vier Arbeitsleute, die gestellt werden sollen, sind Prusimskis eigene Untertanen; Chełmski wirft Górski vor, das Dekret „ausgelegt“ zu haben, und sagt, dessen Linie lasse sich nicht ausführen, ohne den einen ihm zugesprochenen Siedler abzuschneiden; und die im November 1782 gefällten Kiefern wurden „auf“ Chełmskis Güter abgefahren. Jede Änderung ist mit ihrem Grund verzeichnet.

    Abgrenzung und Datierung

    Jeder Eintrag ist ein Dokument. Zehn sind nach der Zeile „Actum in Conin“ unmittelbar über ihnen datiert, drei nach der Überschrift ihrer Sitzung an anderer Stelle der Doppelseite. Fünfzehn haben auf keiner fotografierten Seite eine datierte Überschrift: Sechs davon ließen sich nach den Überschriften davor und danach auf den Monat datieren, neun nur auf das Jahr. Eine Überschrift nennt den Samstag vor Michaelis und den 29., der ein Sonntag war; sie ist auf den Samstag, den 28., datiert. Jeder sagt das.

    Übersetzung

    Das Englische ist die eigene Übersetzung des Herausgebers und wurde nicht neu gemacht. Es wurde an neunundvierzig Stellen geändert, an denen der Text korrigiert worden war; sechs Zeilen, die aus einem Chatfenster in die Datei geraten waren, wurden entfernt; und der neu transkribierte Vermerk wurde in den Begriffen des Herausgebers übersetzt.

    Zusammenfassungen

    Die Zusammenfassungen wurden auf Deutsch nach dem Lateinischen und Polnischen geschrieben und ins Englische übersetzt. Jede ihrer 69 Aussagen wurde danach am Dokument geprüft und stützt sich auf Wörter, die nicht als zweifelhaft gekennzeichnet sind. Alle hielten stand.