Spuren im Sand English

Quellen

53/17/0/-/Konin Gr.145

Archiwum Państwowe w Poznaniu (APP)

Das Dekret einer Grenzkommission, die aufgrund eines Beschlusses des polnischen Reichstags von 1774 eingesetzt wurde und vom 13. September 1775 an unter Ludwik Dąmbski, Woiwode von Brześć Kujawski, auf dem strittigen Grund tagte, um die Grenze zwischen Antoni Prusimskis Gut Trąbczyn und dem Gut Łukomia der Brüder Chełmski sowie zwischen Trąbczyn und Biskupice festzulegen: Es hält fest, was jede Seite im Gelände vorwies, wie das Gericht über den Grenzverlauf entschied, wie neue Grenzhügel aufgeworfen wurden und welche Strafen Chełmski auferlegt wurden, so wie es am 23. September 1776 in die Gerichtsakten von Brześć Kujawski eingetragen und in das Gerichtsbuch von Konin abgeschrieben wurde.

Dokumente
1
Handschriftenseiten
122
Zeitraum
1775–1776

Über diesen Bestand

Ein Eintrag von 122 Seiten in einem Buch des Burggerichts Konin für das Jahr 1776, verwahrt im Staatsarchiv Posen (Archiwum Państwowe w Poznaniu). Der Eintrag ist das Dekret einer Grenzkommission, die 1775 zwischen den Gütern Trąbczyn und Łukomia tagte. Er ist polnisch, mit den lateinischen Formeln der polnischen Gerichte, und bildet ein einziges Dokument.

Historischer Hintergrund

Trąbczyn lag im Kreis Konin in der Woiwodschaft Kalisz, im Westen der polnischen Adelsrepublik. In den 1770er Jahren gehörte es Antoni Prusimski, Starost von Niszczewice. Das benachbarte Gut Łukomia gehörte den Brüdern Heliodor Chełmski, Domherr von Chełmno, und Stanisław Chełmski. Ein dritter Nachbar war die Zisterzienserabtei Ląd, der das Dorf Drzewce gehörte.

Güter dieser Art waren durch Erdhügel begrenzt, die in Abständen aufgeworfen wurden, und durch Zeichen, die man in Bäume schlug. Wo drei Güter zusammenstießen, stand ein Eckhügel, von dem aus jeder Abschnitt der Grenze gerechnet wurde. Eine Grenze wurde bewiesen, indem man ein Gericht im Gelände an ihr entlangführte, durch ältere Gerichtsakten und durch die beeidete Aussage alter Einwohner. Ein Urteil wurde in die Akten eines Burggerichts eingetragen, was ihm öffentliche Geltung gab; aus diesen Akten wurden dann Abschriften gezogen.

Der Band gehört zum Bestand „Księgi sądu i urzędu grodzkiego w Koninie“ des Archivs, den Büchern des Burggerichts und des Burgamts Konin. Nach der Bestandsbeschreibung des Archivs bildete sich das Burggericht am Ende des 14. Jahrhunderts heraus. Für den Adel war es zunächst für Strafsachen aus den vier „Burgartikeln“ zuständig: Brandstiftung, Überfall auf das Haus eines Adligen, Raub auf öffentlicher Straße und Vergewaltigung. Mit der Zeit kamen die übrigen Strafsachen hinzu, ebenso Streitigkeiten um Land und um Geldsummen, und das Gericht übernahm die Berufungen von den Stadtgerichten. Neben dem Gericht entstand das Burgamt, in dem die Gerichtsbücher geführt wurden. Das Amt stand täglich für die Eintragung unstreitiger Sachen offen, und seine Bücher genossen öffentlichen Glauben: Was darin stand, galt als bewiesen.

Inhalt

Der Eintrag. Das Dekret wurde am 23. September 1776 von Simon Szaunski beim Burggericht Brześć Kujawski vorgelegt und in dessen Akten eingetragen. Der Text hier ist ein Auszug aus diesen Akten, von Zboiński unterzeichnet und gesiegelt, so wie er in das Buch des Gerichts von Konin abgeschrieben wurde [1].

Die Kommission. Der polnische Reichstag setzte eine Kommission ein, um den Grenzstreit zwischen Prusimskis Gütern Trąbczyn, Trąbczynek Mały oder Nowa Wieś, Łazy und Osiny und Stanisław Chełmskis Dorf Łukom zu beenden, einen Streit, der nach dem Wortlaut des Beschlusses seit Jahrzehnten mit Gewalt und Wegnahme von Land geführt worden war. Der Beschluss, am 1. Juni 1774 in Warschau zu den Akten gegeben, ist vollständig wiedergegeben, mit dem Eid, den die Kommissare zu leisten hatten. Die Kommission trat am 13. September 1775 im Wald auf dem strittigen Grund zusammen, unter Ludwik Dąmbski, Woiwode von Brześć Kujawski [1].

Ein geteiltes Gericht. In den ersten Tagen stritten die Kommissare darüber, wer von ihnen die Feder führen, das heißt das Protokoll des Gerichts schreiben solle. Der Vorsitzende übertrug sie einem Grenzvermesser von Kalisz; der Unterkämmerer von Posen übertrug sie mit den Kommissaren, die auf Chełmskis Seite saßen, einem anderen. Ein Vergleich zwischen den Parteien wurde vorgeschlagen, und vier Kommissare wurden abgeordnet, ihn auszuhandeln. Das Gericht verhandelte danach geteilt weiter, und das Dekret sagt an seinem Ende, es sei von einem geteilten Gericht erlassen [1].

Prusimskis Grenze. Der längste Teil des Dekrets folgt Prusimski, wie er das Gericht die von ihm beanspruchte Linie entlangführte: von den Eckhügeln nahe der Straße von Zagórów nach Kalisz, vorbei an einer alten Wolfsgrube, den Waldstücken Ostrowce, Miąsykąt, Dziadulina und Lusnie, einem früheren Teich, der nun Sumpf war, und acht Hügeln mit einundvierzig gezeichneten Bäumen, auf die Furt Czarny Bród zu. An jeder Stelle hält das Dekret fest, was er vorwies, welche Urkunden und früheren Urteile er vorlegte und was er gegen die von Chełmski beanspruchte Linie und gegen eine gerichtliche Besichtigung von 1592 einwandte [1].

Die Entscheidungen. Das Gericht prüfte auch Chełmskis Linie und vernahm beeidete Zeugen. Es entschied über den Eckpunkt, erkannte Prusimskis Linie als die bessere an und legte ihm auf, sie auf dem letzten Hügel mit sechs Zeugen zu beschwören. Es ließ neue Hügel an der Grenze zwischen Trąbczyn und Łukomia aufwerfen, die das Dekret einzeln mit ihrem Abstand vom vorigen aufzählt, und an einem Teil der Grenze zwischen Trąbczyn und Biskupice [1].

Bußen und Vertagung. Das Gericht stellte aus den beeideten Aussagen fest, dass Stanisław Chełmski, nachdem Prusimski seine eigenen Leute in das Wirtshaus an der Landstraße gesetzt hatte, selbst mit mehreren Dutzend Bewaffneten davor ritt und durch das Fenster schießen ließ; einem Adligen namens Krzeczkowski wurde die Ferse abgeschossen, und das Wirtshaus wurde angezündet. Dafür und für seine Übergriffe auf Trąbczyner Grund wurde Chełmski zu zwei Wochen Haft im Turm der Burg Konin und zu Bußen an Prusimski verurteilt, darunter dreihundert Grzywnen, die Rechnungseinheit für Bußen, wegen unerlaubten Gebrauchs von Schusswaffen. Er hatte außerdem 8.000 polnische Gulden für gefälltes Holz und überschwemmten Grund zu zahlen, dazu die Bußen dafür, dass er 1760 ein früheres Gericht im Gelände verlassen hatte. Der Rest der Grenze gegen Biskupice und die Frage der Kosten wurden auf den 21. Mai 1776 vertagt. Das Gericht übergab Prusimski die vier Zeugenverhöre und eine vom Vorsitzenden unterzeichnete Karte der Grenze. Sechs Kommissare unterzeichneten das Dekret, und mit ihnen Wojciech Czarnecki, der Grenzvermesser von Kalisz, der die Hügel aufwarf [1].

Form und Sprache

Der Eintrag füllt die Blätter 654 bis 715 des Bandes. Seine Eingangs- und Schlussvermerke und der Vermerk des Warschauer Gerichts, der den Reichstagsbeschluss einleitet, sind lateinisch; das Übrige ist polnisch mit lateinischen Rechtsformeln. Das Polnische steht hier in heutiger Rechtschreibung und absatzweise, so wie der Herausgeber es transkribiert hat, nicht in der Schreibweise des Schreibers. Die englische Übersetzung stammt vom Herausgeber. Ihre Abschnittsüberschriften in eckigen Klammern und die Anmerkungen des Übersetzers sind Zusätze des Herausgebers und gehören nicht zum Eintrag.

Verwandte Bestände

Zwanzig Jahre nach diesem Dekret konfiszierte Preußen Prusimskis Güter und verlieh sie dem Fürsten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen: I. HA GR, Rep. 7 C, Nr. 3570 und Oe 1 Bü 14525. Prusimski 1796 im Exil in Venedig: I. HA GR, Rep. 7 C, Nr. 1414. Die Rückgabe der Güter an seine Tochter 1807: 1/174/0/2/73 und 1/174/0/1/6.

Dokumente

…

    Wie er bearbeitet wurde

    Aufnahmen

    Das Archiv lieferte 62 Aufnahmen, die jeweils zwei gegenüberliegende Seiten des gebundenen Bandes zeigen. Jede wurde am Falz in zwei Seiten geschnitten. Zwei Hälften werden nicht verwendet: die linke Hälfte der ersten Aufnahme, die das Ende eines anderen Eintrags ist, und eine leere Seite. Die Edition hat 122 Seiten, beginnend mit dem Titelblatt des Eintrags.

    Transkription

    Der Herausgeber hat den Eintrag transkribiert und den Text in einer Datei geliefert, in der jede Seite mit der Nummer ihres Blattes bezeichnet ist. Der Text ist absatzweise wiedergegeben, nicht Zeile für Zeile. Er gibt das Polnische in heutiger Rechtschreibung: i, wo der Schreiber y schrieb, Kleinbuchstaben, wo er Großbuchstaben setzte, heutige Endungen. Das Lateinische steht, wie es geschrieben ist, mit aufgelösten Abkürzungen. Eine Fußnote des Herausgebers, die englische Wiedergabe einer lateinischen Stelle, ist nicht in den Text übernommen.

    Prüfung an den Aufnahmen

    Der Herausgeber hatte den Text durchgearbeitet, bevor er in die Edition kam. Ein KI-Modell (Claude) las zunächst vier Seiten Wort für Wort neben den Aufnahmen, dazu die Unterschriften auf der letzten Seite. Es korrigierte 23 Lesungen, ergänzte eine Zeile des Titelblatts und fand sechs Wörter, die zwischen zwei Wörtern mit gleicher Endung ausgelassen waren.

    Der Herausgeber bat danach darum, den ganzen Text auf ausgelassene Wörter zu prüfen. Alle 122 Seiten wurden neben den Aufnahmen gelesen, und 233 Stellen wurden korrigiert. An 26 davon fehlten der Transkription Wörter, die auf der Aufnahme stehen, von einem einzelnen Wort bis zu etwa sechzig; fast alle waren zwischen zwei Vorkommen desselben Wortes übersprungen worden. Die übrigen 207 sind verlesene Wörter, die den Sinn ändern. Schreibversehen, die nichts ändern, wurden nicht gesammelt, weil der Text in heutiger Rechtschreibung steht. Jede Änderung ist mit ihrem Grund verzeichnet.

    Sieben der Korrekturen betreffen, was das Gericht feststellte oder anordnete. Die größte stellt etwa sechzig Wörter auf Blatt 709 verso wieder her: die Feststellung des Gerichts, dass Chełmski mit mehreren Dutzend Bewaffneten vor das Wirtshaus ritt, in das Haus schießen ließ und dass es angezündet wurde. Die anderen ergänzen oder berichtigen eine Tatsache, etwa einen Namen, einen Ort oder eine Entfernung, oder stellen Rechtsformeln wieder her.

    Im ganzen Text wurden außerdem 93 Wörter ohne die Aufnahmen korrigiert: Wörter, denen ein Akzentzeichen fehlt oder die ein falsches tragen und die so kein polnisches Wort sind, während die Transkription selbst die richtige Form viele Male schreibt.

    Abgrenzung und Datierung

    Der ganze Eintrag ist ein Dokument. Er ist auf den 23. September 1776 datiert, den Tag, an dem das Dekret in die Gerichtsakten von Brześć Kujawski eingetragen wurde; die Kommission selbst trat am 13. September 1775 zusammen.

    Übersetzung

    Das Englische ist die eigene Übersetzung des Herausgebers, angefertigt, bevor der Eintrag in die Edition kam, und wurde nicht neu gemacht. Ihre Abschnittsüberschriften und ihre zwanzig Anmerkungen des Übersetzers stammen vom Herausgeber; die Überschriften stehen in eckigen Klammern, und jede Anmerkung folgt dem Absatz, zu dem sie gehört. Die Übersetzung beendet jede Seite am Ende eines Satzes, so dass das Englische einer Seite einige Zeilen vor oder nach dem Polnischen beginnen oder enden kann. An zwei Stellen, wo der Abstand fast eine Seite betrug, wurde der Umbruch verschoben. An den meisten Stellen, an denen die Transkription fehlging, hatte das Englische bereits den richtigen Sinn. Es wurde an 37 Stellen geändert, um den Korrekturen am Polnischen zu folgen, meist um die fehlenden Wörter zu ergänzen. Ein Absatz von etwa hundert Wörtern am Anfang von Blatt 680, der in der Übersetzung fehlte, wurde von Claude aus dem Polnischen übersetzt, in den Begriffen des Herausgebers. In einem Satz wurde das Englische geändert, ohne dass sich das Polnische änderte: Chełmski soll zwölf Wochen nach dem Dekret den Turm in Konin beziehen und dort zwei Wochen sitzen; die Übersetzung hatte eine Haft von zwölf Wochen gelesen. Eine automatische Prüfung verglich die Zweifelszeichen und die Fachbegriffe beider Texte.

    Zusammenfassung

    Die Zusammenfassung wurde auf Deutsch nach der englischen Übersetzung und der Gliederung des Herausgebers geschrieben und ins Englische übersetzt. Nach der Prüfung an den Aufnahmen wurde ihr Satz über Chełmskis Strafe neu gefasst, so dass er den Überfall auf das Wirtshaus aufnimmt. Jede ihrer achtzehn Aussagen wurde am Dokument geprüft. Alle hielten stand.