53/6/0/-/45
Archiwum Państwowe w Poznaniu (APP)
Ein Dekret des Landgerichts in Konin aus dessen Sitzung von 1763 im Rechtsstreit zwischen der Witwe Katarzyna Prusimska und Stanisław Ścibor Chełmski um Pottasche, die Chełmski 1761 auf dem Weg nach Danzig in Pyzdry angehalten hatte: Das Gericht vernahm beeidete Zeugen und setzte die Sache dann aus, bis die Grenze zwischen Trąbczyn und Łukom, über die vor dem Krontribunal gestritten wurde, zeige, auf wessen Grund die Pottasche hergestellt worden war.
- Dokumente
- 1
- Handschriftenseiten
- 2
- Zeitraum
- 1763
Über diesen Bestand
Ein Eintrag von zwei Seiten in einem Dekretbuch des Landgerichts in Konin für die Jahre 1750 bis 1765, verwahrt im Staatsarchiv Posen (Archiwum Państwowe w Poznaniu). Er ist ein Dekret in einem Rechtsstreit um Pottasche zwischen der Witwe Katarzyna Prusimska und Stanisław Ścibor Chełmski, ergangen in der Sitzung des Gerichts von 1763. Er ist lateinisch und bildet ein einziges Dokument.
Historischer Hintergrund
Ein Landgericht verhandelte die Zivilsachen des Adels seines Bezirks. Sein Schreiber trug jedes Dekret in ein Buch ein, unter der Überschrift der Sitzung, in der es erging, und fortlaufend nummeriert. Dieser Eintrag ist die Nr. 17 seiner Sitzung.
Trąbczyn gehörte der Familie Prusimski, das benachbarte Gut Łukomia der Familie Chełmski. Die beiden Familien stritten jahrzehntelang vor Gericht um die Grenze zwischen den Gütern. In den 1760er Jahren lag dieser Streit vor dem Krontribunal, dem Berufungsgericht des polnischen Adels; beendet wurde er durch die Kommission von 1775, deren Dekret 53/17/0/-/Konin Gr.145 ist. Pottasche, die Asche verbrannten Holzes, wurde in den Wäldern hergestellt und zur Ausfuhr nach Danzig geschickt. Sie gehörte dem Eigentümer des Waldes, aus dessen Holz sie gemacht war; deshalb hing ein Streit um Pottasche an der Grenze.
Der Band gehört zum Bestand „Księgi sądu ziemskiego w Koninie“ des Archivs, den Büchern des Landgerichts in Konin. Nach der Bestandsbeschreibung des Archivs war das Landgericht in Konin ein Gericht des Adels. Die führende Rolle hatte der Starost oder sein Stellvertreter als Statthalter des Königs, neben ihm der Richter, der Unterrichter, der Woiwode, der Kämmerer und der Fähnrich. Das Gericht bereiste die Woiwodschaft und hielt seine Sitzungen im Kreis; die Termine, an denen es tagte, hießen „roczki“. Zuständig war es für alle Sachen, in denen ein Adliger beklagt war, ausgenommen die anderen Gerichten zugewiesenen, etwa den Landtagsgerichten oder dem königlichen Gericht, und ausgenommen die nichtstreitigen Sachen. 1792 ging seine Zuständigkeit auf ein neues Landgericht über, den „sąd ziemiański“. Der Bestand enthält Auflassungen, Inskriptionen, Berichte, Urteile, zur Eintragung vorgelegte Schriftstücke, Sachregister, Ladungen, Auszüge und Untersuchungsprotokolle.
Inhalt
Die Parteien. Katarzyna Prusimska, geborene Rozdrażewska, eine Witwe, tritt mit Joseph Puchalski durch Albert Żurawski auf; Stanisław Ścibor Chełmski mit einem Czajkowski durch Ignatius Byszewski. Jede Seite ist zugleich Klägerin und Geladene, da jede die andere verklagt hat [1].
Das Zeugenverhör. Das Gericht befindet, dass sich die Ansprüche ohne beeidete Aussagen nicht entscheiden lassen. Es weist jede Seite an, ihre Zeugen noch während der Sitzung vorzuführen, und bestimmt den Gerichtsdiener, ihnen die Eidesformel vorzusprechen. Die Zeugen werden vernommen, und die Aussagen werden vor Gericht verlesen [1].
Was die Aussagen ergaben. 1761 schickte die Prusimska Pottaschebrenner mit Pottasche auf den Weg; wann diese hergestellt worden war, steht nicht fest. Chełmski, der nach Posen reiste, traf sie nahe der Stadt Pyzdry, als sie nach Danzig zogen. Er ließ die Pottasche beschlagnahmen und in ein Wirtshaus in Pyzdry bringen und legte beim Notar des Zollamts Arrest darauf. Später schafften die Brenner die Pottasche mit Hilfe zweier Adliger, Wawrowski und Gotartowski, gegen den Widerspruch des Notars fort und brachten sie nach Danzig [1].
Das Dekret. Das Gericht entscheidet den Anspruch nicht. Der Streit um die Grenze zwischen Trąbczyn und Łukom ist zwischen denselben Parteien vor dem Krontribunal anhängig, und erst die Festlegung dieser Grenze wird zeigen, auf wessen Grund die Pottasche hergestellt wurde. Das Gericht setzt die Sache deshalb aus, bis über die Grenze entschieden ist, und ordnet an, den Parteien die Aussagen aus seiner Kanzlei in verschlossener Rolle herauszugeben [1].
Form und Sprache
Der Eintrag beginnt in der Mitte von Blatt 653 verso und füllt Blatt 654 recto. Die obere Hälfte der ersten Seite ist das Ende des vorangehenden Eintrags in einer anderen Sache und ist nicht transkribiert. Das Latein ist stark abgekürzt; die Transkription löst die Abkürzungen auf. Vom Schreiber gestrichene Wörter sind nicht wiedergegeben.
Der Eintrag trägt kein eigenes Datum. Die Überschrift der Sitzung steht auf Blatt 638, das der Herausgeber transkribiert hat, das aber nicht unter den Aufnahmen ist: „Actum in Judiciis Terrestribus Palatinatus Calissiensis Districtualibus Feria Secunda post Festum Sanctissimae et Individuae Trinitatis proxima Anno Domini Millesimo Septingentesimo Sexagesimo Tertio in Conin in propria Cadentia Celebratis“. Das heißt: geschehen im Bezirkslandgericht der Woiwodschaft Kalisz, gehalten in Konin zu seinem eigenen Termin, am Montag nach Trinitatis 1763, dem 30. Mai. Das Jahr des Dokuments ist dieser Überschrift entnommen.
Verwandte Bestände
Das Dekret der Kommission, die 1775 die Grenze zwischen Trąbczyn und Łukomia festlegte: 53/17/0/-/Konin Gr.145.
Dokumente
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Wie er bearbeitet wurde
Aufnahmen
Das Archiv lieferte eine Aufnahme, die zwei gegenüberliegende Seiten des gebundenen Bandes zeigt. Sie wurde am Falz in zwei Seiten geschnitten. Beide sind ganz wiedergegeben, obwohl der Eintrag erst in der Mitte der ersten beginnt.
Transkription
Der Herausgeber hat den Eintrag transkribiert und absatzweise geliefert, nicht Zeile für Zeile, mit aufgelösten Abkürzungen des Schreibers. Er hat auch die Überschrift der Gerichtssitzung von Blatt 638 transkribiert. Dieses Blatt ist nicht unter den Aufnahmen; die Überschrift wird deshalb in der Beschreibung dieses Bestands zitiert und ist keine Seite der Edition.
Prüfung an der Aufnahme
Ein KI-Modell (Claude) las den ganzen Eintrag Wort für Wort neben der Aufnahme und korrigierte dreizehn Lesungen. Mehrere ließen sich am vorangehenden Eintrag auf derselben Seite klären, der dieselben Formeln etwas ausführlicher schreibt. Zwei Wörter, die ungelesen geblieben waren, wurden gelesen: der Gerichtsdiener und das, wozu er bestimmt wurde. An drei Stellen entscheidet die Aufnahme nicht, und die Lesung des Herausgebers bleibt stehen. Jede Änderung ist mit ihrem Grund verzeichnet.
Abgrenzung und Datierung
Der Eintrag ist ein Dokument. Er trägt kein eigenes Datum. Sein Jahr ist der Überschrift der Sitzung entnommen, zu der er gehört und die am 30. Mai 1763 begann; der Tag dieses Dekrets innerhalb der Sitzung ist nicht bekannt.
Übersetzung
Das Englische ist die eigene Übersetzung des Herausgebers und wurde nicht neu gemacht. Es wurde an sechs Stellen geändert, an denen das Latein korrigiert worden war. Die größte ist die Mitte des Dekrets: Nach der früheren Lesung fügte das Gericht den Akten eine Rolle hinzu und ging zu einer vierten Sitzung über; die Aufnahme hat, dass es seinen Gerichtsdiener bestimmt, den Zeugen den Eid vorzusprechen, und zur Verlesung ihrer Aussagen übergeht; und es ist die Prusimska, die die Pottaschebrenner auf den Weg schickte. Zwei der sieben Anmerkungen des Herausgebers sind beibehalten. Die übrigen fünf betrafen Lesungen, die die Aufnahme nicht hat. Eine automatische Prüfung verglich die Fachbegriffe beider Texte.
Zusammenfassung
Die Zusammenfassung wurde auf Deutsch nach dem korrigierten Latein geschrieben und ins Englische übersetzt. Jede ihrer zehn Aussagen wurde danach am Dokument geprüft. Alle hielten stand.