53/17/0/-/Konin Gr.119
Archiwum Państwowe w Poznaniu (APP)
Acht Einträge aus dem Register des Burggerichts Konin, 1783 und 1784: die ersten Streitigkeiten nach der Bezeichnung der Grenze, mit Ladungen Chełmskis und Prusimskis vor das Burggericht Kalisz wegen eines Holzeinschlags an der neuen Linie und eines Einfalls in Łomowo, zwei Nachsuchen im Register und Prusimskis Protest vom Oktober 1783 über die Leute, die er stellen sollte.
- Dokumente
- 8
- Handschriftenseiten
- 10
- Zeitraum
- 1783–1784
Über diesen Bestand
Acht Einträge auf acht Seiten des Registers des Burggerichts Konin für 1783 und 1784, verwahrt im Staatsarchiv Posen (Archiwum Państwowe w Poznaniu). Sie stammen aus den ersten zwei Jahren, nachdem die Grenze zwischen Trąbczyn und Łukomia im Gelände bezeichnet worden war, und zeigen die beiden Besitzer sogleich wieder vor Gericht. Sie sind lateinisch und bilden acht Dokumente.
Historischer Hintergrund
Im Dezember 1782 ließ ein Grenzkämmerer einundvierzig Hügel entlang der Linie aufwerfen, die das Krontribunal zwischen Antoni Prusimskis Trąbczyn und Stanisław Ścibor Chełmskis Łukom gezogen hatte: 53/17/0/-/Konin Gr.153. Tage später protestierte Prusimskis Verwalter, Chełmskis Leute hätten auf der Trąbczyner Seite 221 Kiefern gefällt: 53/17/0/-/Konin Gr.118. Die Einträge hier beginnen drei Monate danach. Beide Seiten klagten nun vor dem Burggericht Kalisz, dem Gericht des Generalstarosten von Großpolen, das über Gewalttaten urteilte.
Die meisten Einträge sind Berichte von Gerichtsboten: Der Bote kam zum Amt und erklärte, an welchem Tag und wo er eine Ladung hinterlegt hatte, und der Schreiber trug ihren Wortlaut oder nur ihre Parteien in das Register ein.
Inhalt
Chełmskis Ladungen, März 1783. Mit einer Ladung vom 10. März 1783 warfen Chełmski und sein Verwalter Ignacy Jaroszewski Prusimskis Verwalter Leon Maszewski vor, in den Kiefernwald eingefallen zu sein, den die Linie des Tribunals samt einem Olęder bei Łukom belassen hatte, und Chełmskis Leuten Ochsen, Wagen und Äxte abgenommen zu haben; genannte Leute aus Trąbczyn und Nowa Wieś wurden damit unter Arrest gestellt, und auch Prusimski sollte bestraft werden, falls er den Befehl gegeben hatte [1]. Eine zweite Ladung desselben Tages warf Prusimski einen Einfall „mit Leuten und Hunden“ in Łomowo vor, ein zu Łukom gehörendes Gut [2].
Nachsuchen und Gegenladungen. Am 18. März 1783 fragte Chełmskis Gerichtsbote beim Amt, ob über zwei Ladungen Prusimskis gegen seinen Herrn berichtet worden sei; das Amt fand einen Bericht, vom 29. November 1782, und bescheinigte, dass es keinen weiteren gab [3]. Am selben Tag meldete Prusimskis Bote eine Ladung für Prusimski, Maszewski und Franciszek Liberacki gegen Chełmski [4]. Am 22. Mai meldete er eine weitere, mit der Prusimski verlangte, von einer Strafe von vierzehn Mark und einem im Strafregister gegen ihn eingetragenen Verfahren befreit zu werden [5]. Eine weitere Ladung Chełmskis gegen Prusimski wurde im Mai gemeldet [6].
Prusimskis Protest, Oktober 1783. Vor das Landgericht geladen, um bestimmte Leute zu stellen und sich wegen einer Gewalttat zu verantworten, protestierte Prusimski: Falls diese Leute sie begangen hätten, sei es ohne sein Wissen und ohne seinen Befehl geschehen; er könne nur zwei der Genannten stellen, Gregor und Thomas; die anderen habe der Arrest nicht erreicht. Er unterschrieb [7]. Das Dekret des Landgerichts in dieser Sache, über die Misshandlung eines Olęders in Smoleniec, führt diesen Protest an: 53/6/0/-/47.
Eine Nachsuche 1784. Am 15. September 1784 fragte Maszewski, nun als Kommissar der Trąbczyner Güter bezeichnet, ob der Bericht über eine Ladung Chełmskis vor das Krontribunal, die eine Woche zuvor nach Trąbczyn gebracht worden war, erklärt worden sei; das Amt bescheinigte, dass das nicht geschehen war [8].
Form und Sprache
Jeder Eintrag steht zwischen anderen auf seiner Seite; die Seiten sind ganz wiedergegeben, die übrigen Einträge nicht transkribiert. Das Latein ist formelhaft und stark abgekürzt. Vier Einträge haben keine datierte Sitzungsüberschrift über sich: Einer ist nach der Überschrift weiter oben auf seiner Seite datiert, drei auf den Monat nach der Ladung, über die sie berichten, nach den Überschriften davor und danach oder nach dem Dekret des Landgerichts; jeder sagt das. Sieben weitere Fotografien zeigen Einträge, die nicht transkribiert sind.
Verwandte Bestände
Die 1782 bezeichnete Grenze: 53/17/0/-/Konin Gr.153. Das vorangehende Register: 53/17/0/-/Konin Gr.118. Das Dekret des Landgerichts vom Herbst 1783: 53/6/0/-/47.
Dokumente
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Wie er bearbeitet wurde
Aufnahmen
Der Ordner enthält vierzehn Fotografien dieses Buchs, jede mit zwei gegenüberliegenden Seiten. Sieben tragen einen transkribierten Eintrag; jede von ihnen wurde am Falz geschnitten, und acht Hälften sind ganz wiedergegeben. Sieben Fotografien zeigen Einträge, die der Herausgeber nicht transkribiert hat, und werden nicht verwendet. Die Fotografien stammen von Skanoteka, dem Digitalisierungsprojekt der polnischen genealogischen Gesellschaft (skanoteka.genealodzy.pl), und tragen dessen Wasserzeichen quer über die Bildmitte.
Transkription
Der Herausgeber hat acht Einträge transkribiert und absatzweise geliefert, mit ausgeschriebenem Latein.
Prüfung an den Aufnahmen
Ein KI-Modell (Claude) las jeden Eintrag Wort für Wort neben den Aufnahmen und korrigierte 56 Lesungen: 48 in einem ersten Durchgang, der einen Eintrag und die erste Hälfte eines weiteren ungelesen ließ, und 8, als diese auf Wunsch des Herausgebers gelesen wurden.
Den Sinn ändern: In der Nachsuche vom September 1784 war eine Zeile übergangen worden, und das Amt bescheinigt, dass der Bericht über die Ladung „nicht vorliegt“; in Chełmskis zweiter Ladung wurde eine Wendung wiederhergestellt, dass Łomowo „zum Hauptgut Łukom des Klägers gehört“; die Taten werden als auf „deinen“ Befehl geschehen vorgeworfen, den Prusimskis, nicht den seines Verwalters; die Ladung verlangt, „die Stellung der Leute anzuordnen und eine Untersuchung zu führen“, wo zwei Wörter ungelesen geblieben waren; in seinem Protest bietet Prusimski an, „sich zu reinigen“, nicht Wiedergutmachung zu leisten; und im Bericht vom Mai 1783 war eine Zeile übergangen worden, die sagt, dass die Ladung im Vorwerk von Nowa Wieś hinterlegt wurde. Jede Änderung ist mit ihrem Grund verzeichnet.
Abgrenzung und Datierung
Jeder Eintrag ist ein Dokument. Drei sind nach der Zeile „Actum in Conin“ unmittelbar über ihnen datiert, einer nach der Überschrift weiter oben auf seiner Seite. Vier haben auf keiner fotografierten Seite eine datierte Überschrift: Zwei sind nach der Ladung, über die sie berichten, und nach der nächsten Überschrift auf den März 1783 datiert, einer nach der Überschrift drei Blatt davor auf den Mai 1783 und Prusimskis Protest nach dem Dekret des Landgerichts, das ihn anführt, auf den Oktober 1783. Jeder sagt das.
Übersetzung
Das Englische ist die eigene Übersetzung des Herausgebers und wurde nicht neu gemacht. Es wurde an vierzehn Stellen geändert, an denen der Text korrigiert worden war, und „Captain“ für „Capitaneus“ wurde auf Wunsch des Herausgebers durchgehend zu „Starost“, wie in seinen übrigen Übersetzungen.
Zusammenfassungen
Die Zusammenfassungen wurden auf Deutsch nach dem Lateinischen geschrieben und ins Englische übersetzt. Jede ihrer 27 Aussagen wurde danach am Dokument geprüft. Alle hielten stand.