53/17/0/-/Konin Gr.120
Archiwum Państwowe w Poznaniu (APP)
Zwei Einträge aus dem Register des Burggerichts Konin: Ein Trąbczyner Untertan zeigt die Verletzungen eines Überfalls auf der Landstraße (14. März 1785), und Chełmski lädt Prusimski vor das Krontribunal, damit er den Vertrag von 1744 mit dem Kaufmann Tracholz vorlegt (Oktober 1786).
- Dokumente
- 2
- Handschriftenseiten
- 3
- Zeitraum
- 1785–1786
Über diesen Bestand
Zwei Einträge auf drei Seiten des Registers des Burggerichts Konin für 1785 und 1786, verwahrt im Staatsarchiv Posen (Archiwum Państwowe w Poznaniu). Der eine hält die Verletzungen eines Trąbczyner Untertanen fest, der auf der Landstraße geschlagen wurde; der andere ist ein später Schritt in Stanisław Ścibor Chełmskis Prozess gegen Antoni Prusimski um die Forderung Tracholz. Sie sind lateinisch und bilden zwei Dokumente.
Historischer Hintergrund
Chełmski hatte vom Kaufmann Jan Tracholz eine Forderung gekauft, die auf einen Vertrag von 1744 über Eichenholz mit Paweł Prusimski, Antonis Onkel, zurückging, und sie seit 1777 vor dem Landgericht, bei Ortsterminen und vor dem Krontribunal verfolgt: 53/17/0/-/Konin Gr.117, 53/17/0/-/Konin Gr.118. Prusimski hatte stets entgegnet, die Urkunden seien nicht in seiner Hand. Der zweite Eintrag hier zeigt den Prozess neun Jahre später noch im Gang, und Chełmski behauptet nun, der Vertrag selbst sei bei Prusimski verblieben.
Wer geschlagen worden war, konnte zum Burgamt kommen und seine Verletzungen besichtigen und aufschreiben lassen; der Eintrag diente in einem späteren Prozess als Beweis. Ein solcher Eintrag ist mit „obduxit“ überschrieben.
Inhalt
Die Misshandlung von Andrzej Kinos. Am 14. März 1785 zeigte Andrzej Kinos aus Trąbczyn dem Amt ein blutunterlaufenes und geschwollenes rechtes Auge, ein blutunterlaufenes linkes Auge, ein geschwollenes Gesicht und eine geschwollene rechte Schulter und gab an, Marcin Sarzyński habe ihn am Samstag zuvor mit Fäusten und einem Stock geschlagen, als er ihm in Obory auf öffentlicher Straße den Weg nach Pleszew versperrte [1].
Chełmskis Ladung vom Oktober 1786. Ein Gerichtsbote meldete, er habe Prusimski eine Ladung vor das Krontribunal zugestellt, ausgestellt in Petrikau am 2. Oktober 1786. Chełmski verlangt, dass Prusimski unter Eid angehalten wird, den mit Tracholz geschlossenen Vertrag über den Verkauf eines Eichenwaldes vorzulegen, der bei ihm verblieben sei; dass er bestraft wird, weil er die Sache vom Gericht des Ortstermins an das volle Landgericht und weiter an das Tribunal hat verweisen lassen; und dass die Dekrete des Landgerichts, die den Ortstermin ansetzen, vollzogen werden [2].
Form und Sprache
Jeder Eintrag steht zwischen anderen auf seiner Seite; die Seiten sind ganz wiedergegeben, die übrigen Einträge nicht transkribiert. Am Anfang des zweiten Eintrags begann der Schreiber einen anderen Text und strich sechs Zeilen durch; sie sind nicht transkribiert. Der zweite Eintrag hat auf den fotografierten Seiten keine datierte Überschrift und ist nach der Ladung datiert, über die er berichtet.
Verwandte Bestände
Der Prozess um die Forderung Tracholz: 53/17/0/-/Konin Gr.117, 53/17/0/-/Konin Gr.118, 53/6/0/-/47. Das vorangehende Register: 53/17/0/-/Konin Gr.119.
Dokumente
Nichts entspricht diesen Filtern.
Wie er bearbeitet wurde
Aufnahmen
Der Ordner enthält zwei Fotografien dieses Buchs, jede mit zwei gegenüberliegenden Seiten. Jede wurde am Falz geschnitten; drei der vier Hälften tragen einen transkribierten Eintrag und sind ganz wiedergegeben. Die Fotografien stammen von Skanoteka, dem Digitalisierungsprojekt der polnischen genealogischen Gesellschaft (skanoteka.genealodzy.pl), und tragen dessen Wasserzeichen quer über die Bildmitte.
Transkription
Der Herausgeber hat die beiden Einträge transkribiert und absatzweise geliefert, mit ausgeschriebenem Latein. Sechs Zeilen, die der Schreiber durchgestrichen hat, sind nicht transkribiert.
Prüfung an den Aufnahmen
Ein KI-Modell (Claude) las beide Einträge ganz neben den Aufnahmen und korrigierte 16 Lesungen. Den Sinn ändern: Kinos „zeigte die unten beschriebenen Prellungen“; der an Tracholz verkaufte Wald ist ein „Eichenwald“, wo ein Buchstabe ungelesen geblieben war und das Englische Kiefern hatte; was Prusimski vorlegen soll, ist eine „Urkunde“; und vier Wörter, die gegen Ende übergangen worden waren, sind wiederhergestellt. Jede Änderung ist mit ihrem Grund verzeichnet.
Abgrenzung und Datierung
Jeder Eintrag ist ein Dokument. Der erste ist nach der Zeile „Actum in Conin“ über ihm datiert. Der zweite hat auf den fotografierten Seiten keine Überschrift; die Ladung, über die er berichtet, ist vom 2. Oktober 1786 und wurde „am zweiten Tag des Monats“ des Eintrags zugestellt, der Eintrag stammt also aus dem November oder Dezember 1786, und das Dokument sagt das.
Übersetzung
Das Englische ist die eigene Übersetzung des Herausgebers und wurde nicht neu gemacht. Es wurde an sieben Stellen geändert, an denen der Text korrigiert worden war.
Zusammenfassungen
Die Zusammenfassungen wurden auf Deutsch nach dem Lateinischen geschrieben und ins Englische übersetzt. Jede ihrer 7 Aussagen wurde danach am Dokument geprüft. Alle hielten stand.