Spuren im Sand English

Quellen

53/71/0/-/57

Archiwum Państwowe w Poznaniu (APP)

Die Gerichtsakte von 1806, mit der Peter Friedrich von Triebenfeld als Bevollmächtigter des Fürsten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen ein Stück Wald auf dessen Gut Trąbczyn in Südpreußen, dem preußischen Anteil am geteilten Polen, an den Siedler Christoph Erbet in Erbpacht gab; 1811 dem Friedensgericht in Konin im Herzogtum Warschau zur Eintreibung der Kosten übergeben.

Dokumente
1
Handschriftenseiten
21
Zeitraum
1806–1811

Über diesen Bestand

Eine Gerichtsakte im Archiwum Państwowe w Poznaniu (Staatsarchiv Posen). Sie betrifft eine Erbpacht über Land im Trąbczyner Forst, die Fürst Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen (1746-1818) im Jahr 1806 durch seinen Bevollmächtigten dem Siedler Christoph Erbet erteilte. Die Edition behandelt die Akte als ein Dokument von 21 Seiten aus den Jahren 1806 bis 1811.

Historischer Hintergrund

Hohenlohe-Ingelfingen besaß die Trąbczyner Güter in Südpreußen durch königliche Verleihung von 1796. Als Gutsherr unterhielt er ein Patrimonialgericht, das in Mariantów tagte und die mit den Siedlern geschlossenen Verträge aufnahm. Sein Generalbevollmächtigter Peter Friedrich von Triebenfeld gab Stücke von Wald und Ödland in Erbpacht: Der Pächter zahlte ein Einstandsgeld und einen festen jährlichen Zins und besaß das Land erblich. Nach 1807 gehörte die Gegend zum Herzogtum Warschau, dessen Gerichte polnisch arbeiteten.

Inhalt

Das Protokoll des Gerichts vom 31. März 1806 legt den Vertrag dar. Triebenfeld überlässt als Bevollmächtigter Hohenlohe-Ingelfingens dem Christoph Erbet aus dem Trąbczyner Hauland eine Hufe Magdeburger Maß im Trąbczyner Forst gegen 100 Rthl Einstandsgeld und einen jährlichen Zins von 30 Rthl [1]. Die ersten drei Jahre sind zinsfrei, und die erste Zahlung von 15 Rthl wird zu Weihnachten 1809 fällig [1]. Die Verfügung des Gerichts vom 23. Mai 1806 ordnet die Ausfertigung des Vertrags an [1].

Dem Vertrag liegen die Generalvollmacht für Triebenfeld vom 19. Februar 1805 in beglaubigter Abschrift und die Ausfertigung des Vertrags mit den Begleitschreiben an beide Parteien bei [1]. Ein polnisches Schreiben von 1811 hält fest, dass ein Beamter, Hawich, die Akte dem Friedensgericht des Kreises Konin übergab und darum bat, von Erbet Kosten von 9 Rthl 18 dgl einzuziehen [1].

Form und Sprache

Die Akte ist deutsch, mit Ausnahme des Schreibens und der Kostenrechnung von 1811, die polnisch sind. Eine Aufnahme der Zählung des Archivs fehlt; der Text läuft ohne Lücke weiter.

Verwandte Bestände

Weitere Erbpachtverträge, in denselben Wochen vor demselben Gericht geschlossen, in den bei Hohenlohe-Ingelfingen aufbewahrten Abschriften: Oe 1 Bü 14526. Briefe Triebenfelds an Hohenlohe-Ingelfingen: Oe 1 Bü 9454. Eine Erbpacht von Wald in Drzewce, zehn Tage zuvor von demselben Gericht ausgefertigt, mit einer weiteren Abschrift der Vollmacht und dem Konsens der Kammer zur Parzellierung, in Abschriften von etwa 1930: 53/968/0/-/801.

Dokumente

…

    Wie er bearbeitet wurde

    Aufnahmen

    Das Archiv lieferte 22 Aufnahmen, jede eine Seite. Sie werden unbeschnitten verwendet. Die erste ist das Titelblatt der Akte.

    Transkription

    Der deutsche und polnische Text wurde von einem KI-System transkribiert und vom Herausgeber geliefert, eine Datei je Seite.

    Gliederung in Dokumente

    Der Herausgeber behandelt die ganze Akte als ein Dokument, datiert nach dem Vertrag vom 31. März 1806. Ihre Teile sind das Gerichtsprotokoll, das Schreiben von 1811, die Vollmachten und die Ausfertigung des Vertrags, in der Reihenfolge, in der sie gebunden sind.

    Korrekturen

    Ein KI-Modell (Claude) schlug Korrekturen der Transkription vor. Ein Wort wurde nur geändert, wo ein unabhängiger Beleg die Änderung stützte. Die meisten Belege sind hier die Erbpachtverträge in Oe 1 Bü 14526, die in denselben Wochen vor demselben Gericht geschlossen wurden und dieselben Formeln gebrauchen. Jede Änderung ist mit ihrem Grund verzeichnet. Die Paragraphenzählung des Vertrags war an zwei Stellen falsch; der Herausgeber las die Aufnahme, und die Zählung wurde wiederhergestellt. Wörter, die zweifelhaft bleiben, stehen wie transkribiert.

    Zusammenfassung und Übersetzung

    Das Modell las das Dokument ganz und schrieb eine deutsche Zusammenfassung. Ein zweiter, getrennter Durchlauf des Modells prüfte die Zusammenfassung am Text und kürzte sie. Die englische Zusammenfassung ist eine Übersetzung der geprüften deutschen. Das Modell übersetzte auch das Dokument. Zwei Korrekturen, die es bei der Übersetzung vorschlug, hatten einen Beleg in der Akte und wurden übernommen; das Dokument wurde danach aus dem berichtigten Text neu übersetzt. Das Englische kennzeichnet zwei verderbte Stellen als unsicher.