53/15/0/-/Kalisz Gr.425
Archiwum Państwowe w Poznaniu (APP)
Der Akt vom 28. September 1776, mit dem fünf Kommissare in der Grenzsache zwischen Prusimski und Chełmski, durch den Reichstag in Warschau und das Tribunal in Piotrków verhindert, ihre Sitzung auf dem Grund von Łukom auf Januar 1777 vertagten; keiner von ihnen gehört zu den sechs, die das Dekret der Kommission unterzeichnet hatten.
- Dokumente
- 1
- Handschriftenseiten
- 3
- Zeitraum
- 1776
Über diesen Bestand
Ein Dokument von drei Seiten in einem Buch des Burggerichts Kalisz für das Jahr 1776, verwahrt im Staatsarchiv Posen (Archiwum Państwowe w Poznaniu). Es ist eine Vertagung, die fünf Kommissare am 28. September 1776 in der Grenzsache zwischen Prusimski und Chełmski aussprachen. Es ist polnisch, mit einem lateinischen Eintragungsvermerk.
Historischer Hintergrund
Der polnische Reichstag setzte 1774 eine Kommission ein, um den Grenzstreit zwischen Trąbczyn und Łukomia zu beenden. Sie trat am 13. September 1775 im Gelände zusammen. In den ersten Tagen zerstritten sich die Kommissare darüber, wer das Protokoll führen solle, und das Gericht teilte sich. Der Teil, der unter dem Vorsitzenden Ludwik Dąmbski tagte, beging die Grenze, entschied für Prusimski und vertagte den Rest seiner Geschäfte auf den 21. Mai 1776; sein Dekret wurde am 23. September 1776 mit sechs Unterschriften in die Gerichtsakten von Brześć Kujawski eingetragen: 53/17/0/-/Konin Gr.145.
Die fünf Kommissare, die diese Vertagung unterzeichnen, gehören nicht zu jenen sechs. Einer von ihnen, Tomasz Radoński, ist der Grenzvermesser, dem der andere Teil des geteilten Gerichts 1775 die Feder übertragen hatte. Fünf Tage nach der Eintragung des Dekrets in Brześć Kujawski behandeln sie die Sache als vor ihnen noch offen und vertagen sie.
Der Band gehört zum Bestand „Księgi sądu i urzędu grodzkiego w Kaliszu“ des Archivs, den Büchern des Burggerichts und des Burgamts Kalisch. Nach der Bestandsbeschreibung des Archivs bildete sich das Burggericht am Ende des 14. Jahrhunderts heraus. Für den Adel war es zunächst für Strafsachen aus den vier „Burgartikeln“ zuständig: Brandstiftung, Überfall auf das Haus eines Adligen, Raub auf öffentlicher Straße und Vergewaltigung. Mit der Zeit änderte sich seine Zuständigkeit und umfasste auch die übrigen Strafsachen sowie Streitigkeiten um Land und um Geldsummen, und das Gericht übernahm die Berufungen von den Stadtgerichten. Neben dem Gericht entstand das Burgamt, in dem die Gerichtsbücher geführt wurden. Das Amt stand täglich für die Eintragung nichtstreitiger Sachen offen, und seine Bücher genossen öffentlichen Glauben. Der Bestand enthält Auflassungen, Inskriptionen, Berichte, Urteile, zur Eintragung vorgelegte Schriftstücke, Sachregister, lose Schriftstücke, Eide, Ladungen, Urteile nach Magdeburger Recht und Vollmachten.
Inhalt
Die Vertagung. Die von den Ständen der Republik bestellten Kommissare in der Sache zwischen Prusimski, Starost von Niszczewice, Erbherrn von Trąbczyn, und Stanisław Ścibor Chełmski, Erbherrn von Łukomia, erklären, sie könnten die Sache im jetzt fälligen Termin nicht durch ein Endurteil abschließen. Der ordentliche Reichstag tagt in Warschau und das Krontribunal in Piotrków, und einige von ihnen haben beim einen, andere beim anderen zu tun. Der Termin selbst ging auf die Vertagung im Dekret vom 13. September des Vorjahres zurück. Sie vertagen die Zusammenkunft auf den ersten Montag nach Dreikönig 1777 und erhalten den Parteien den letzten Termin zum Erscheinen vor der Kommission auf dem Grund von Łukomia. Der Akt ist am 28. September 1776 in ihren Wohnsitzen ausgestellt [1].
Die Unterschriften. Fünf Kommissare unterzeichnen, jeder mit seinem Siegel in rotem Wachs: Stefan Leszczyc Zielonacki, Unterrichter des Kalischer Landgerichts; Maciej Leszczyc Mierzewski; Tomasz Radoński, Grenzvermesser von Kalisz; Stanisław Jabłkowski; und Stanisław Otto-Trąmpczyński [1].
Die Eintragung. Am Montag, dem 30. September 1776, brachte Antoni Czyżewski den Akt zur Eintragung in das Burgamt Kalisz, und das Original wurde in das Buch eingenäht [1].
Form und Sprache
Blatt 497 ist das Original, ein kleineres Blatt als das Buch, beidseitig beschrieben, unterzeichnet und gesiegelt; Blatt 498 trägt den lateinischen Vermerk des Amts. Das Polnische steht in der Schreibweise des Schreibers. Ein Wort am Zeilenende läuft in den Falz des Buchs, und seine Endung ist in eckigen Klammern ergänzt. Die Rückseite des Blattes trägt einen Rückvermerk und das nächste Blatt einen Registervermerk; beide sind nicht transkribiert.
Verwandte Bestände
Das Dekret der Kommission: 53/17/0/-/Konin Gr.145. Eine Nachsuche nach diesem Dekret in den Kalischer Akten zwei Monate später: 53/15/0/-/Kalisz Gr.424.
Dokumente
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Wie er bearbeitet wurde
Aufnahmen
Der Ordner enthält drei Fotografien des Buchs, jede mit zwei gegenüberliegenden Seiten. Zwei wurden am Falz geschnitten, und drei ihrer vier Seiten gehören zum Dokument. Die dritte Fotografie trägt nichts, was transkribiert ist, und wird nicht verwendet. Die Fotografien stammen von Skanoteka, dem Digitalisierungsprojekt der polnischen genealogischen Gesellschaft (skanoteka.genealodzy.pl), und tragen dessen Wasserzeichen quer über die Bildmitte.
Transkription
Der Herausgeber hat das Dokument transkribiert und absatzweise geliefert.
Prüfung an den Aufnahmen
Ein KI-Modell (Claude) las die Schlusszeile und die fünf Unterschriften sowie den ganzen lateinischen Vermerk neben den Aufnahmen und korrigierte sechs Lesungen. Der Hauptteil der Vertagung, etwa 170 Wörter in klarem Polnisch, wurde nicht verglichen. Zwei Korrekturen sind von Belang: Zwei Kommissare führen den Wappennamen Leszczyc, den die erste Lesung zu Leszczyński ergänzt hatte; und der Akt ist „in unseren Wohnsitzen“ datiert, wo die erste Lesung das Wort für einen ungelesenen Ortsnamen hielt. Jede Änderung ist mit ihrem Grund verzeichnet.
Abgrenzung und Datierung
Das Original und der Vermerk über seine Eintragung sind ein Dokument, datiert auf den 28. September 1776, den Tag des Akts; es wurde am 30. September nach Kalisz gebracht.
Übersetzung
Das Englische ist die eigene Übersetzung des Herausgebers und wurde nicht neu gemacht. Es wurde an fünf Stellen geändert, an denen der Text korrigiert worden war.
Zusammenfassung
Die Zusammenfassung wurde auf Deutsch nach dem Polnischen und Lateinischen geschrieben und ins Englische übersetzt. Jede ihrer sechs Aussagen wurde danach am Dokument geprüft. Alle hielten stand.