Spuren im Sand English

Quellen

53/15/0/-/Kalisz Gr.424

Archiwum Państwowe w Poznaniu (APP)

Die Bescheinigung des Burgamts Kalisz vom 23. November 1776, dass seine Bücher, auf Verlangen von Antoni Leszczyc Mierzewski durchgesehen, keinen Eintrag des für Prusimski ergangenen Grenzdekrets zwischen Łukom und Trąbczyn enthielten.

Dokumente
1
Handschriftenseiten
2
Zeitraum
1776

Über diesen Bestand

Ein Eintrag auf zwei Seiten eines Buchs des Burggerichts Kalisz für das Jahr 1776, verwahrt im Staatsarchiv Posen (Archiwum Państwowe w Poznaniu). Er ist die Bescheinigung des Amts vom 23. November 1776, dass das für Prusimski ergangene Grenzdekret in Kalisz nicht vorgelegt worden war. Er ist lateinisch und bildet ein einziges Dokument.

Historischer Hintergrund

Das Dekret der Kommission, die die Grenze zwischen Trąbczyn und Łukomia festlegte, wurde am 23. September 1776 in die Gerichtsakten von Brześć Kujawski und von dort in das Buch des Burggerichts Konin eingetragen: 53/17/0/-/Konin Gr.145. Ein Urteil erhielt seine öffentliche Geltung durch einen solchen Eintrag, und eine Partei, die es anfechten wollte, hatte Grund festzustellen, wo es eingetragen war und wo nicht. Ein Burgamt sah auf Verlangen seine Bücher durch und bescheinigte, was es fand.

Der Mann, der hier fragt, Antoni Leszczyc Mierzewski, führt denselben Namen und dasselbe Wappen wie Maciej Leszczyc Mierzewski, einer der fünf Kommissare, die zwei Monate zuvor die Sache als noch offen vertagt hatten: 53/15/0/-/Kalisz Gr.425.

Der Band gehört zum Bestand „Księgi sądu i urzędu grodzkiego w Kaliszu“ des Archivs, den Büchern des Burggerichts und des Burgamts Kalisch. Nach der Bestandsbeschreibung des Archivs bildete sich das Burggericht am Ende des 14. Jahrhunderts heraus. Für den Adel war es zunächst für Strafsachen aus den vier „Burgartikeln“ zuständig: Brandstiftung, Überfall auf das Haus eines Adligen, Raub auf öffentlicher Straße und Vergewaltigung. Mit der Zeit änderte sich seine Zuständigkeit und umfasste auch die übrigen Strafsachen sowie Streitigkeiten um Land und um Geldsummen, und das Gericht übernahm die Berufungen von den Stadtgerichten. Neben dem Gericht entstand das Burgamt, in dem die Gerichtsbücher geführt wurden. Das Amt stand täglich für die Eintragung nichtstreitiger Sachen offen, und seine Bücher genossen öffentlichen Glauben. Der Bestand enthält Auflassungen, Inskriptionen, Berichte, Urteile, zur Eintragung vorgelegte Schriftstücke, Sachregister, lose Schriftstücke, Eide, Ladungen, Urteile nach Magdeburger Recht und Vollmachten.

Inhalt

Die Frage. Am Samstag, dem 23. November 1776, erschien Antoni Leszczyc Mierzewski vor dem Burgamt Kalisz und fragte, ob das Grenzdekret zwischen den Gütern der Dörfer Łukom, Trąbczyn und anderen zur Eintragung in dessen Akten vorgelegt worden sei: das Dekret der Kommissare, die die Stände der Republik aufseiten von Antoni Prusimski von Kolno, Starost von Niszczewice, Erbherrn von Trąbczyn, bestellt hatten [1].

Die Nachsuche und die Antwort. Das Amt ging an seine Berichtsbücher, in die Vorlagen aufgenommen werden, und sah sie von der Sitzung am Donnerstag, dem 17. Oktober 1776, bis zu jenem Tag durch. Es antwortete, in seinen Akten stehe kein Grenzdekret zwischen diesen Gütern, das die aufseiten Prusimskis bestellten und auf den Grund der Güter geführten Kommissare erlassen hätten, und bescheinigte das. Mierzewski unterschrieb den Eintrag [1].

Form und Sprache

Die Datumszeile der Sitzung steht in der Mitte von Blatt 322 verso und der Eintrag in der Mitte von Blatt 323; beide Seiten sind voll von anderen Einträgen, die nicht transkribiert sind. Das Latein ist abgekürzt, und die Transkription schreibt es aus.

Verwandte Bestände

Das gesuchte Dekret: 53/17/0/-/Konin Gr.145. Die Vertagung vom 28. September 1776: 53/15/0/-/Kalisz Gr.425.

Dokumente

…

    Wie er bearbeitet wurde

    Aufnahmen

    Der Ordner enthält eine Fotografie des Buchs mit zwei gegenüberliegenden Seiten. Sie wurde am Falz in zwei Seiten geschnitten. Beide sind ganz wiedergegeben, obwohl der Eintrag und seine Datumszeile nur einen kleinen Teil davon ausmachen. Die Fotografie stammt von Skanoteka, dem Digitalisierungsprojekt der polnischen genealogischen Gesellschaft (skanoteka.genealodzy.pl), und tragen dessen Wasserzeichen quer über die Bildmitte.

    Transkription

    Der Herausgeber hat die Datumszeile und den Eintrag transkribiert und absatzweise geliefert, mit ausgeschriebenem Latein.

    Prüfung an der Aufnahme

    Ein KI-Modell (Claude) las den Eintrag und seine Datumszeile neben der Aufnahme und korrigierte vier Lesungen. Zwei ändern den Sinn. Der Antragsteller „fragte, ob“ das Dekret vorgelegt worden sei; nach der ersten Lesung verlangte er das Dekret. Und die Kommissare heißen „erlaucht und hochwohlgeboren“, mit denselben Worten wie wenige Zeilen zuvor; die erste Lesung hatte aus ihnen Mundschenken gemacht. Die Unterschrift des Antragstellers unter dem Eintrag wurde ergänzt. Jede Änderung ist mit ihrem Grund verzeichnet.

    Abgrenzung und Datierung

    Der Eintrag ist ein Dokument, mit der Datumszeile seiner Sitzung als erster Seite: 23. November 1776.

    Übersetzung

    Das Englische ist die eigene Übersetzung des Herausgebers und wurde nicht neu gemacht. Es wurde an vier Stellen geändert, an denen der Text korrigiert worden war. Der Zusatz des Herausgebers, in wessen Namen der Antragsteller fragte, ist in eckigen Klammern beibehalten.

    Zusammenfassung

    Die Zusammenfassung wurde auf Deutsch nach dem Lateinischen geschrieben und ins Englische übersetzt. Jede ihrer vier Aussagen wurde danach am Dokument geprüft. Alle hielten stand.