53/15/0/-/Kalisz Gr.414
Archiwum Państwowe w Poznaniu (APP)
Die Besitzeinweisung, mit der ein vereidigter Kommissar am 4. November 1771 den Wald Lusnia und die zwölf darin wohnenden Olęder-Siedler an Stanisław Ścibor Chełmski von Łukomia übergab, gestützt auf Urteile gegen Antoni Prusimski; die Kommission von 1775 hob sie später auf.
- Dokumente
- 1
- Handschriftenseiten
- 3
- Zeitraum
- 1771
Über diesen Bestand
Ein Dokument von drei Seiten in einem Buch des Burggerichts Kalisz für das Jahr 1771, verwahrt im Staatsarchiv Posen (Archiwum Państwowe w Poznaniu). Es ist die Besitzeinweisung, mit der im November 1771 der Wald Lusnia und die darin wohnenden Olęder-Siedler an Stanisław Ścibor Chełmski von Łukomia übergeben wurden. Es ist lateinisch, die Übergabe selbst ist polnisch geschrieben.
Historischer Hintergrund
Lusnia war ein Wald auf dem strittigen Grund zwischen Trąbczyn und Łukom. Antoni Prusimski, Erbherr von Trąbczyn und Starost von Niszczewice, behandelte ihn als den seinen und hatte darin Olęder-Bauern angesiedelt. Stanisław Ścibor Chełmski von Łukomia beanspruchte ihn als von alters sein. In den 1760er Jahren erwirkte Chełmski Urteile gegen Prusimski, mehrere davon in dessen Abwesenheit, vor einem Gericht im Gelände und vor dem Krontribunal. Eine Partei, die so obsiegt hatte, wurde von einem Beamten in den Besitz eingewiesen, der an den Ort ging, die Urteile verlas und das Gut vor Zeugen übergab. Dieser Akt ist eine Besitzeinweisung (traditio).
Vier Jahre später wendete sich das Blatt. Die Kommission, die 1775 die Grenze festlegte, sprach Lusnia Trąbczyn zu, hob diese Besitzeinweisung als rechtswidrig auf und verurteilte Chełmski, die Zinsen der zwölf Siedler und die Erträge des Wirtshauses zurückzuzahlen: 53/17/0/-/Konin Gr.145.
Der Band gehört zum Bestand „Księgi sądu i urzędu grodzkiego w Kaliszu“ des Archivs, den Büchern des Burggerichts und des Burgamts Kalisch. Nach der Bestandsbeschreibung des Archivs bildete sich das Burggericht am Ende des 14. Jahrhunderts heraus. Für den Adel war es zunächst für Strafsachen aus den vier „Burgartikeln“ zuständig: Brandstiftung, Überfall auf das Haus eines Adligen, Raub auf öffentlicher Straße und Vergewaltigung. Mit der Zeit änderte sich seine Zuständigkeit und umfasste auch die übrigen Strafsachen sowie Streitigkeiten um Land und um Geldsummen, und das Gericht übernahm die Berufungen von den Stadtgerichten. Neben dem Gericht entstand das Burgamt, in dem die Gerichtsbücher geführt wurden. Das Amt stand täglich für die Eintragung nichtstreitiger Sachen offen, und seine Bücher genossen öffentlichen Glauben. Der Bestand enthält Auflassungen, Inskriptionen, Berichte, Urteile, zur Eintragung vorgelegte Schriftstücke, Sachregister, lose Schriftstücke, Eide, Ladungen, Urteile nach Magdeburger Recht und Vollmachten.
Inhalt
Der Anlass. Der Akt geschah am Montag nach Allerheiligen 1771 im Wald Lusnia und bei dem dort stehenden Haus. Anwesend waren die Adligen Cajetan Grabski sowie Antoni und Konstanty Fulwarski, Vater und Sohn, Józef Jaroszewski, der Verwalter von Trąbczyn, und der Gerichtsbote Joannes Bykierski von Węgierce, der den Akt ausrief [1].
Die angeführten Urteile. Der Beamte handelt auf Verlangen von Stanisław Ścibor Chełmski, Erbherrn von Łukomia, als der Partei, die vor Gericht obsiegt hat. Er führt die Urteile an: eine erste Verurteilung von 1761, auf dem strittigen Grund ergangen und in Konin eingetragen; ein Dekret des Krontribunals von 1766, in Bromberg ergangen, zwischen Chełmski und Antoni Prusimski, Starost von Niszczewice, das vor allem anordnete, Łukom und Trąbczyn durch eine Grenze zu trennen; ein Mandat von 1767 vom Tribunal in Posen; ein zweites Tribunaldekret von 1768; und eine dritte Verurteilung von 1770, in Kalisz eingetragen, gegen Prusimski wegen Zuwiderhandlung gegen das Dekret [1].
Die Übergabe. Der Akt selbst ist polnisch. Chełmski werden der Kiefern- und Laubwald Lusnia übergeben, als von alters zu Łukomia gehörig, samt der vor nicht langer Zeit darin gegründeten Olęder-Siedlung, die die Siedler nun Olędry nennen. Zuerst ein Haus, das für den Ausschank gebaut ist, mit neuem Stall und ohne Wirt; dann die Siedler, zwölf an der Zahl, mit Namen: Michał Kinos, Henryk Bedka, Jan und Krystyan Tulka, Bogusław Zelmer (geschrieben Celmer), Samuel Frinderberg, Bogusław Effthman, Krzysztofowa Kulawa (Witwe oder Ehefrau), Maciej Klinczpor, Brudzewski, Antoni Pisarz und Wawrzyniec Welner. Niemand widersprach der Übergabe. Ein Inventar wurde aufgenommen, Chełmski im ruhigen Besitz belassen und den Siedlern auferlegt, ihm zu gehorchen. Der Beamte unterzeichnet: Wawrzyniec Wstowski, vereidigter Generalkommissar der Woiwodschaften Posen und Kalisz [1].
Die Eintragung. Am Samstag vor St. Martin 1771 brachte Antoni Serlatkowski den Akt zur Eintragung in das Burgamt Kalisz, und das Original wurde in das Buch eingenäht [1].
Form und Sprache
Blatt 402 ist das Original selbst, ein kleineres Blatt als das Buch, beidseitig beschrieben und unterzeichnet; Blatt 403 trägt oben den Vermerk des Amts. Die andere Hälfte der ersten Aufnahme gehört zu einem anderen Dokument. Das Latein ist aus seinen Abkürzungen ausgeschrieben; das Polnische steht in der Schreibweise des Schreibers. Eine Verweisnummer, die der Herausgeber hinter den Namen eines Siedlers gesetzt hatte, gehört nicht zum Text und ist entfernt.
Verwandte Bestände
Die Berichte von 1767 über den Damm, der diese Siedler überschwemmte: 53/17/0/-/Konin Gr.114. Das Dekret von 1775, das diese Besitzeinweisung aufhob: 53/17/0/-/Konin Gr.145.
Dokumente
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Wie er bearbeitet wurde
Aufnahmen
Das Archiv lieferte zwei Aufnahmen von je zwei gegenüberliegenden Seiten. Beide wurden am Falz geschnitten. Drei der vier Seiten gehören zum Dokument; die vierte trägt einen anderen Text und wird nicht gezeigt.
Transkription
Der Herausgeber hat das Dokument transkribiert und absatzweise geliefert, mit aufgelösten Abkürzungen des Lateins.
Prüfung an den Aufnahmen
Ein KI-Modell (Claude) las den Eingang, die ganze polnische Übergabe mit den Namen der Siedler und dem Schluss sowie den Eintragungsvermerk neben den Aufnahmen und korrigierte sechs Lesungen. Die Mitte der Aufzählung der Tribunaldekrete, etwa 200 Wörter, wurde nicht verglichen. Eine Korrektur ändert den Sinn: Die Übergabe wurde vollzogen, „ohne dass jemand widersprach“, wo die erste Lesung einen förmlichen Einspruch hatte. Eine Verweisnummer des Herausgebers hinter einem Namen wurde entfernt. Jede Änderung ist mit ihrem Grund verzeichnet.
Abgrenzung und Datierung
Das Original und der Vermerk über seine Eintragung sind ein Dokument, datiert auf den 4. November 1771, den Tag der Übergabe; es wurde am 9. November nach Kalisz gebracht.
Übersetzung
Das Englische ist die eigene Übersetzung des Herausgebers und wurde nicht neu gemacht. Es wurde an drei Stellen geändert, an denen der Text korrigiert worden war. Die Anmerkungen des Herausgebers sind als Anmerkungen des Übersetzers beibehalten; vier, die inzwischen korrigierte Lesungen betrafen, sind weggelassen.
Zusammenfassung
Die Zusammenfassung wurde auf Deutsch nach dem Lateinischen und Polnischen geschrieben und ins Englische übersetzt. Jede ihrer acht Aussagen wurde danach am Dokument geprüft. Alle hielten stand.