Traces in the Sand

Document 74d · Letter part of Document 74

1 August 1811 [supplied]

Berlin

Stoewersand, for the Kammergericht, Berlin → Peter Friedrich von Triebenfeld, Councillor of War and Forests, Hohenlohe-Ingelfingen's agent

Summons from the Supreme Court in Berlin: on the application of the General Invalids' Fund against Triebenfeld, an attachment has been imposed on the legacy of 80,000 Rthl which the late Princess von Sacken bequeathed to the Prince of Hohenlohe. Triebenfeld is to appear on 23 August at 10 o'clock before Councillor of the Supreme Court Roitsch, in person or through a justice commissioner, to present his objections and his loss, state the amount of the security and attempt a settlement. If he fails to appear, the attachment stands.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
  1. Was die Königl. General Invaliden Casse wider den König. Krieges und Forst Rath herrn
  2. von Triebenfeld wegen Anlegung eines Arrestes auf das dem Fürsten von Hohenlohe
  3. Ingelfingen von der verstorbenen Fürstin von Sacken vermachte Legat von 80000 rt. vorge-
  4. stellt und zu verfügen gebeten hat, solches geben wir demselben aus der Abschriftlich anlie-
  5. genden Vorstellung vom 30ten V. M. zu ersehen.
  6. Da wir nun dem gesuchten Arreste bey vorkommenden Umständen, wie die abschrifftlich
  7. Anlage mit mehreren ausweiset, statt gegeben, und zu deßen Rechtfertigung auch zur In-
  8. struction der Sache einen Termin auf den 23ten August Vormittags um 10 Uhr vor
  9. dem Kammergerichtsrath Roitsch angesezt haben, so befehlen wir dem Königl Krieges
  10. und Forst Rath Herrn von Triebenfeld hiermit sich zur bestimmten Zeit im Cammer-
  11. gericht in Person, oder durch einen der bey dem Cammergerichte angesezten Justiz
  12. kommissarien zu gestellen, über die von dem Gegener seines Anspruchs halber bey
  13. zu bringenden Bescheinigungsmittel, überhaupt übersprüche übe, was derselbe gegen
  14. den verhängten Arrest zu erinnern hat, sich zu verklären, den Ihm aus demselben
  15. etwa bevorstehenden Schaden anzugeben, und anzuzeigen, auf wie hoch seiner
  16. Meinung nach die Caution zu bestimmen. Zugleich hat der Herr v. Triebenfeld
  17. auch alsdann mit dem Kläger, wo nicht in der Haupt — doch in der Arrest — Sache, be-
  18. sonders wenn derselbe die Aufhebung des Arrestes etwa gegen Bürgschaft ver-
  19. langen solte, gütliche Handlung zu pflegen.
  20. Wenn der Herr von Triebenfeld in dem bestimmten Termine nicht erscheint, so hat
  21. derselbe ohnfehlbar zu gewärtigen, daß es, zur Strafe seines Ungehorsams, bey
  22. dem verhängten Arrest belaßen, und er mit seinen etwannigen Einwendungen
  23. zu dem Instructions Termin in der Haupt Sache wird verwiesen werden,
  24. nach dem Antrage des Klägers erkannt werden wird.
  25. Berlin den 1ten August 1811.
  26. Königl. Preuß. Cammergericht
  27. Woldermann
  28. An
  29. den König Krieges und Forst Rath
  30. Herrn von Triebenfeld
  31. zu Kontop bey Grüneberg
  32. in Schlesien
  33. Stoewersand