Document 74a · Letter part of Document 74
30 July 1811 [supplied]
Berlin
Application by the General Invalids' Fund to the Superior Court of Appeal for an attachment, concerning a loan of 50,000 Rthl to v. Triebenfeld secured by the Prince's bond for 250,000 Rthl on the Zagórów estates. Since 1807 interest of 9,375 Rthl has been in arrears. The advocate Mitschke in Kalisz is to sue and, if necessary, apply for sequestration. Since the Kalisz prefecture counted the mortgage among the Bayonne sums and Konotop and Świniary are encumbered with debt, the legacy of 80,000 Rthl from the Princess von Sacken is to be attached in the hands of Kircheisen, said to be the executor of the will.
Arrestgesuch der General Invaliden Casse an das Kammergericht wegen eines Darlehns von 50000 Rthl an v. Triebenfeld, gesichert durch eine Obligation des Fürsten über 250000 Rthl auf die Zagórówer Güter. Seit 1807 sind 9375 Rthl Zinsen rückständig. Advocat Mitschke in Kalisz soll klagen und nötigenfalls Sequestration beantragen. Da die Kalischer Präfektur die Hypothek zu den Bayonner Summen schlug und Konotop und Świniary verschuldet sind, soll das Vermächtnis der Fürstin von Sacken von 80000 Rthl beim angeblichen Testamentsvollstrecker Kircheisen arrestiert werden.
- 74
- Copia
- Pro Fisco.
- Summum periculum in mora
- Der Krieges und Forst Rath von Triebenfeld zu Kontop bey Grüneberg in Schlesien empfing auf sein Ansehen
- an 1sten Febr. 1805 von der Gen. Invaliden Casse hieselbst ein Darlehn von 50000 rt. Cour nach dem Münzfuße de 1764.
- in damals ohne Verlust sogleich in baares Geld umzusezzenden Seehandlungs Obligationen gegen 5 pct in halbjährigen
- Theilen zu bezahlenden Zinsen, und Zurückbezahlung des Dahrlehns nach einer beiden Theilen freystehenden 6 Monatlichen
- Kündigung. Über dieses Darlehn hat derselbe unterm 28ten Januar 1805 der Gen[eral]. Invaliden Casse eine gerichtliche
- Schuldverschreibung ausgestelt, und darin zur Sicherheit dieses Darlehns der gedachten Casse nicht allein sein sämtliches
- Vermögen zum Unterstande eingesezt, sondern ihr auch außerdem eine Obligation so durchl. des Fürsten zu Hohenlohe
- Ingelfingen de dato Breslau d. 1ten Juny 1804 an ihm den von Triebenfeld über die Summa von 250000 rt Hautgestellt
- und auf Sr. Durchl. Zagorower Güter eingetragen, verpfändet und event. cedirt, auch derselben im Ansehung
- ihres Darlehns die Prioritaet vor der ihm in lezterer Obligation noch verbleibenden 200000 rt eingeräumt. Von
- dem erwähnten darhöhe der 50000 rt. ist der p v Triebenfeld, die Zinsen a 5 pC. seit dem 1ten Novbr. 1807 bis
- Ende July 1811, also für 3 3/4 Jahr mit 9375 rt. Cour[ant]: schuldig verblieben. Alle Mittel von demselben diesen Zinsrest be-
- zahlt zu erhalten sind fruchtlos gewesen, und es hat daher die Gen[eral]: Invaliden Casse sich genötiget gesehen, sich der ihr sowohl
- gegen den von Triebenfeld, als auch gegen die ihr verpfändeten Zagorower Güter Sr. Durchl. des Fürsten zu Hohenlohe aus dem
- oben erwähnten Schuld und verpfändungsInstrumente zustehende Rechte in Ansehung dieses Darlehns und der davon restierenden Zinsen
- zu bedienen, und sie hat zu diesem Ende den König Sächst und Herzog Warschau Tribunals Advocat, Mitschke zu Kalisz unter
- Übersendung der jenes darlehn betreffenden Original Documente gerichtlich bevollmächtiget, in ihrem Namen bey dem Compe-
- tenten Herzog Warschauer Tribunal für jezt gegen den Besitzer der Zagorower Güter auf die von dem Capitale den
- 50000 rt rückständigen Zinsen gerichtlich zu klagen, und nöthigenfals die Sequestration dieser Güter nachzusuchen.
- Abgesehen davon daß nach eingezogenen Nachricht die Zagorower Güter sehr verschuldet sind, tritt hier auch der Übel-
- stand ein, das, besage des unter Bitte der Stükgabe beiliegende Schreiben des von Triebenfeld vom 5ten d M an die
- Gen[eral]: Invaliden Casse, und der diesem Schreiben in vidimirter Abschrift beigefügten Resolution der Kalischen Prefectum
- auch die von der Gen[eral]. Invaliden Casse in das Herzogthum Warschau hergebühren, und auf dasige Güter Hypothezirten
- Kapitalien zugleich mit den restierenden Zinsen zu den Bayonner Summen geschlagen worden sind. Bei diesem
- Umständen, und da, wie sich aus dem vom Glogauschen Ober Landesgericht mittelst Schreibens vom 21ten Sept. 1810.
- der Gen[eral]. Invaliden Caße mitgetheilte, und hier ebenfalls sub petito retraditionis, anliegenden Hypothequen Schein er-
- giebt, daß dem von Triebenfeld zugehörige Gut Kontop bey Grüneberg in Schlesien, beinahe auf die Höhe seines
- Kaufgebißes im Jahr 1800 verschuldet ist, ferner nach Ausweis dieses Schreibens des Glogauschen Ober Landes Gerichts
- das dem p von Triebenfeld noch zugehörige Gut Schweinern, im Departement des Bresl[auer] O[ber] Landes Gerichts gelegen, gleich-
- fals mit beträchtlichen Schulden belästet ist, ist die Gen Invaliden Caße wegen ihres zu fordern habenden Capitals
- von 50000 rt. und der davon rückständigen Zinsen, welche wir schon gedacht bis ultimo July d. J. bereits
- 9375 rt. Cour[ant] ausmachen, ohne alle Sicherheit. Es hat indeßen diese Caße in Erfahrung gebracht, daß
- Sr Durchlaucht der Fürst zu Hohenlohe Ingelfingen aus dem Nachlaße der hieselbst verstorbenen Fürsten Selchen die Summen
- von 80000 rt. als im Vermächtnis empfangen, und solche dem p von Triebenfeld zur Befriedigung der ihm schuldigen Geldsummen
- wiederum auszahlen werde, und es ist mir von dieser Casse besage des Original anliegenden, sich auf die in Abschrift bei
- liegenden Verfügung des König Geheimen Staatsraths und Chefs des allgemeinen Polizey Departements im Miniſterio des Zimmerz von
- 28t dieses gründenden Schreibens vom 29ten hujus aufgetragen worden, schleunigst auf die obgedachte 80000 Rt. bey Einem
- Hochpreißlich in Kammergericht zur Deckung des Darlehns der 50000 rt. Cour[ant] und der daran seit den 1ten Novbr. 1807 bis Ende July 1811
- mit 9375 rt. Cour[ant] restierenden imgleichen der von da ablaufenden zinsen Arrest anzulegen.
- Dieser Arrestschlag ist auch in jeder Hinsicht begründet. Zur Begründerung eines Arrestes in schleunigen und dringenden Fällen, von
- welchem hier, da Gefahr im Verzuge vorhanden ist, die Rede ist, ist weiter nichts erforderlich, als
- 1. daß der Implorant oder Arrest sicher seine Forderung, und worin sie bestehe anzeige.
- 2. Deß Umstände woraus eine gegenwärtige Gefahr keine Verzüge sich entnehmen läßt, nachweise, oder bestimmt angebe, und
- die Beweis mittel darüber anzeige.
- 3. daß er sofort eine anehmlich Caution sowohl zur Dekung des Richters als des Arrestanti wegen das demselben aus der
- Verkümmerung etwa entstehenden Nachtheils bestelle.
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Copia
Pro Fisco.
Summum periculum in mora Der Krieges und Forst Rath von Triebenfeld zu Kontop bey Grüneberg in Schlesien empfing auf sein Ansehen an 1sten Febr. 1805 von der Gen. Invaliden Casse hieselbst ein Darlehn von 50,000 rt. Cour nach dem Münzfuße de 1764. in damals ohne Verlust sogleich in baares Geld umzusezzenden Seehandlungs Obligationen gegen 5 pct in halbjährigen Theilen zu bezahlenden Zinsen, und Zurückbezahlung des Dahrlehns nach einer beiden Theilen freystehenden 6 Monatlichen Kündigung. Über dieses Darlehn hat derselbe unterm 28ten Januar 1805 der Gen[eral]. Invaliden Casse eine gerichtliche Schuldverschreibung ausgestelt, und darin zur Sicherheit dieses Darlehns der gedachten Casse nicht allein sein sämtliches Vermögen zum Unterstande eingesezt, sondern ihr auch außerdem eine Obligation so durchl. des Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen de dato Breslau d. 1ten Juny 1804 an ihm den von Triebenfeld über die Summa von 250,000 rt Hautgestellt und auf Sr. Durchl. Zagorower Güter eingetragen, verpfändet und event. cedirt, auch derselben im Ansehung ihres Darlehns die Prioritaet vor der ihm in lezterer Obligation noch verbleibenden 200,000 rt eingeräumt. Von dem erwähnten darhöhe der 50,000 rt. ist der p v Triebenfeld, die Zinsen a 5 pC. seit dem 1ten Novbr. 1807 bis Ende July 1811, also für 3 3/4 Jahr mit 9,375 rt. Cour[ant]: schuldig verblieben. Alle Mittel von demselben diesen Zinsrest bezahlt zu erhalten sind fruchtlos gewesen, und es hat daher die Gen[eral]: Invaliden Casse sich genötiget gesehen, sich der ihr sowohl gegen den von Triebenfeld, als auch gegen die ihr verpfändeten Zagorower Güter Sr. Durchl. des Fürsten zu Hohenlohe aus dem oben erwähnten Schuld und verpfändungsInstrumente zustehende Rechte in Ansehung dieses Darlehns und der davon restierenden Zinsen zu bedienen, und sie hat zu diesem Ende den König Sächst und Herzog Warschau Tribunals Advocat, Mitschke zu Kalisz unter Übersendung der jenes darlehn betreffenden Original Documente gerichtlich bevollmächtiget, in ihrem Namen bey dem Competenten Herzog Warschauer Tribunal für jezt gegen den Besitzer der Zagorower Güter auf die von dem Capitale den 50,000 rt rückständigen Zinsen gerichtlich zu klagen, und nöthigenfals die Sequestration dieser Güter nachzusuchen. Abgesehen davon daß nach eingezogenen Nachricht die Zagorower Güter sehr verschuldet sind, tritt hier auch der Übelstand ein, das, besage des unter Bitte der Stükgabe beiliegende Schreiben des von Triebenfeld vom 5ten d M an die Gen[eral]: Invaliden Casse, und der diesem Schreiben in vidimirter Abschrift beigefügten Resolution der Kalischen Prefectum auch die von der Gen[eral]. Invaliden Casse in das Herzogthum Warschau hergebühren, und auf dasige Güter Hypothezirten Kapitalien zugleich mit den restierenden Zinsen zu den Bayonner Summen geschlagen worden sind. Bei diesem Umständen, und da, wie sich aus dem vom Glogauschen Ober Landesgericht mittelst Schreibens vom 21ten Sept. 1810. der Gen[eral]. Invaliden Caße mitgetheilte, und hier ebenfalls sub petito retraditionis, anliegenden Hypothequen Schein ergiebt, daß dem von Triebenfeld zugehörige Gut Kontop bey Grüneberg in Schlesien, beinahe auf die Höhe seines Kaufgebißes im Jahr 1800 verschuldet ist, ferner nach Ausweis dieses Schreibens des Glogauschen Ober Landes Gerichts das dem p von Triebenfeld noch zugehörige Gut Schweinern, im Departement des Bresl[auer] O[ber] Landes Gerichts gelegen, gleichfals mit beträchtlichen Schulden belästet ist, ist die Gen Invaliden Caße wegen ihres zu fordern habenden Capitals von 50,000 rt. und der davon rückständigen Zinsen, welche wir schon gedacht bis ultimo July d. J. bereits 9,375 rt. Cour[ant] ausmachen, ohne alle Sicherheit. Es hat indeßen diese Caße in Erfahrung gebracht, daß Sr Durchlaucht der Fürst zu Hohenlohe Ingelfingen aus dem Nachlaße der hieselbst verstorbenen Fürsten Selchen die Summen von 80,000 rt. als im Vermächtnis empfangen, und solche dem p von Triebenfeld zur Befriedigung der ihm schuldigen Geldsummen wiederum auszahlen werde, und es ist mir von dieser Casse besage des Original anliegenden, sich auf die in Abschrift bei liegenden Verfügung des König Geheimen Staatsraths und Chefs des allgemeinen Polizey Departements im Miniſterio des Zimmerz von 28t dieses gründenden Schreibens vom 29ten hujus aufgetragen worden, schleunigst auf die obgedachte 80,000 Rt. bey Einem Hochpreißlich in Kammergericht zur Deckung des Darlehns der 50,000 rt. Cour[ant] und der daran seit den 1ten Novbr. 1807 bis Ende July 1811 mit 9,375 rt. Cour[ant] restierenden imgleichen der von da ablaufenden zinsen Arrest anzulegen. Dieser Arrestschlag ist auch in jeder Hinsicht begründet. Zur Begründerung eines Arrestes in schleunigen und dringenden Fällen, von welchem hier, da Gefahr im Verzuge vorhanden ist, die Rede ist, ist weiter nichts erforderlich, als
1. daß der Implorant oder Arrest sicher seine Forderung, und worin sie bestehe anzeige.
2. Deß Umstände woraus eine gegenwärtige Gefahr keine Verzüge sich entnehmen läßt, nachweise, oder bestimmt angebe, und die Beweis mittel darüber anzeige.
3. daß er sofort eine anehmlich Caution sowohl zur Dekung des Richters als des Arrestanti wegen das demselben aus der Verkümmerung etwa entstehenden Nachtheils bestelle.
- Von dem dritten Requisit wegen der Cautions bestaltung ist fiskus, und also auch die Gen. Invaliden Caße, welche Jura Fisci hat, nach Maas-
- gabe des § 33 Part. 1. Titel 29 der Gerichts Ordnung befreit. Es kömt mithin auf das da sein die andern Erforderniße eines
- Arrestgeſuches nur noch an. Die Forderung der Gen[eral]: Invaliden Caße an den von Triebenfeld von 50000 tl. Capital und davon rück-
- ständigen Zinsen zu 5 pct. wird, wenn gleich die Original Schuldverschreibung der über gegenwärtig nicht bey der Hand ist,
- doch durch die Acten des Militair Departements, welche dies darlehns Geschäft betreffen und sub petito retraditionis beiliegen,
- bescheiniget, wodurch den dem Requisit zu 1, ein Gnüge geleistet wird. Es wird ferner durch das eigenhändige
- Schreiben des von Triebenfeld am 3ten July, imgleichen durch das in beglaubter Abschrift mit diesem Schreibn eingesandte De-
- cret der Kalischen Prefectur dargethan, daß die von ihm der Gen[eral]. Invaliden Caße zur Sicherheit der Quit: 50000 rt. um Zinsen
- verpfändete und event. cedirte Hypothek auf den Zagorower Gütern zu den Bayonner Summen geschlagen, und der
- Besiz zur executivisch angehalten werden soll, die schuldige Summe nebst rückständigen Intresse aufs Neue gerichte
- eintragen zu laßen. Auf diese Weise wird die Gen[eral]. Invaliden Caße um die ganze Sicherheit ihrer Forderung ge-
- bracht, und da notorisch die Vermögens Umstände des v Triebenfeld sehr verwikkelt und mißlich sind, so ist sie
- der Gefahr ausgesezt um ihr Capital der 50000 rt und rückständigen Zinsen davon zukommen, und die
- serhalb das leere Nachsehn zu behalten, wenn nicht die obgedachten 80000 rt. mit Arrest belegt werden; Solcher-
- gestalt tritt des 2ten Erforderniß eines Arrestschlages auch hier ein. Der Umstand, daß der v Triebenfeld der
- ursprüngliche Schuldner der 50000 und gedachter Zinsen ist, und daß die in Rede stehenden 80000 rt. dem Fürsten
- zu Hohenlohe Ingelfingen durch vermacht sind, kan hier nicht praejudizirlich sein. Denn der Fürst ist in Hinsicht
- der 250000 rt, gegen deren Verpfändung und eventuellen Cession dem v. Triebenfeld von der Gen[eral]: Invaliden Caße 50000 rt
- dargeliehen worden sind, ein Schuldner des v Triebenfeld, und die Gen[eral]: Invaliden Caße ist vermöge der ihr ertheilten
- Cession befugt, alle Rechte gegen den Fürsten auszuüben, welche ihrem Cedenten dem p v Triebenfeld zugeständig sind,
- denn sie ist vermöge ihrer Cession an die Stelle des Leztern getreten. Der Arrest auf diese 50000 rt. ist in jeder
- Hinsicht, es mag der Fürst noch Eigenthümer derselben sein, oder solche bereits dem von Triebenfeld zu seiner Befriedi-
- gung überlaßen haben, fundirt. Beide der Fürst und der von Triebenfeld sind der Gen[eral]: Invaliden Caße verhaftet
- und beide sind ihr jezt nicht mehr sicher. Der von Triebenfeld besizt zwar Güter in hiesigen Landen, allein
- sie sind dergestalt verschuldet, daß solche keine Sicherheit gewähren, und es findet also nach § 10 Part. 1. Titel
- 29 der GerichtsOrdnung der Arrest dennoch statt, obgleich er in Königl. Landen ansäßig ist.
- Ein Hochpreiße Kammer Gericht bitte ich ganz gehorsamst
- "diesen Arrest gesuche Hochgeneigst zu deferiren, und da die Gen[eral]: Invaliden Caße in
- Erfahrung gebracht hat, der Herr Justizminister von Kircheisen Exellenz Executor des
- Testaments der Wohlseeligen Frau Fürstin von Sacken sein soll, an denselben
- citisseme nicht nur die erforderliche Arrest Verfügung ergehen zu laßen, sondern
- auch zu gleicher Zeit die gedachte Casse auf diese 80000 rt in Hinsicht ihres zu fordern
- habenden Capitals der 50000 rt. nebst Zinsen davon per Decretum für immittirt
- zu erklären."
- Berlin d. 30ten July 1811
- Seelmann
Von dem dritten Requisit wegen der Cautions bestaltung ist fiskus, und also auch die Gen. Invaliden Caße, welche Jura Fisci hat, nach Maasgabe des § 33 Part. 1. Titel 29 der Gerichts Ordnung befreit. Es kömt mithin auf das da sein die andern Erforderniße eines Arrestgeſuches nur noch an. Die Forderung der Gen[eral]: Invaliden Caße an den von Triebenfeld von 50,000 tl. Capital und davon rückständigen Zinsen zu 5 pct. wird, wenn gleich die Original Schuldverschreibung der über gegenwärtig nicht bey der Hand ist, doch durch die Acten des Militair Departements, welche dies darlehns Geschäft betreffen und sub petito retraditionis beiliegen, bescheiniget, wodurch den dem Requisit zu 1, ein Gnüge geleistet wird. Es wird ferner durch das eigenhändige Schreiben des von Triebenfeld am 3ten July, imgleichen durch das in beglaubter Abschrift mit diesem Schreibn eingesandte Decret der Kalischen Prefectur dargethan, daß die von ihm der Gen[eral]. Invaliden Caße zur Sicherheit der Quit: 50,000 rt. um Zinsen verpfändete und event. cedirte Hypothek auf den Zagorower Gütern zu den Bayonner Summen geschlagen, und der Besiz zur executivisch angehalten werden soll, die schuldige Summe nebst rückständigen Intresse aufs Neue gerichte eintragen zu laßen. Auf diese Weise wird die Gen[eral]. Invaliden Caße um die ganze Sicherheit ihrer Forderung gebracht, und da notorisch die Vermögens Umstände des v Triebenfeld sehr verwikkelt und mißlich sind, so ist sie der Gefahr ausgesezt um ihr Capital der 50,000 rt und rückständigen Zinsen davon zukommen, und die serhalb das leere Nachsehn zu behalten, wenn nicht die obgedachten 80,000 rt. mit Arrest belegt werden; Solchergestalt tritt des 2ten Erforderniß eines Arrestschlages auch hier ein. Der Umstand, daß der v Triebenfeld der ursprüngliche Schuldner der 50,000 und gedachter Zinsen ist, und daß die in Rede stehenden 80,000 rt. dem Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen durch vermacht sind, kan hier nicht praejudizirlich sein. Denn der Fürst ist in Hinsicht der 250,000 rt, gegen deren Verpfändung und eventuellen Cession dem v. Triebenfeld von der Gen[eral]: Invaliden Caße 50,000 rt dargeliehen worden sind, ein Schuldner des v Triebenfeld, und die Gen[eral]: Invaliden Caße ist vermöge der ihr ertheilten Cession befugt, alle Rechte gegen den Fürsten auszuüben, welche ihrem Cedenten dem p v Triebenfeld zugeständig sind, denn sie ist vermöge ihrer Cession an die Stelle des Leztern getreten. Der Arrest auf diese 50,000 rt. ist in jeder Hinsicht, es mag der Fürst noch Eigenthümer derselben sein, oder solche bereits dem von Triebenfeld zu seiner Befriedigung überlaßen haben, fundirt. Beide der Fürst und der von Triebenfeld sind der Gen[eral]: Invaliden Caße verhaftet und beide sind ihr jezt nicht mehr sicher. Der von Triebenfeld besizt zwar Güter in hiesigen Landen, allein sie sind dergestalt verschuldet, daß solche keine Sicherheit gewähren, und es findet also nach § 10 Part. 1. Titel 29 der GerichtsOrdnung der Arrest dennoch statt, obgleich er in Königl. Landen ansäßig ist. Ein Hochpreiße Kammer Gericht bitte ich ganz gehorsamst "diesen Arrest gesuche Hochgeneigst zu deferiren, und da die Gen[eral]: Invaliden Caße in Erfahrung gebracht hat, der Herr Justizminister von Kircheisen Exellenz Executor des Testaments der Wohlseeligen Frau Fürstin von Sacken sein soll, an denselben citisseme nicht nur die erforderliche Arrest Verfügung ergehen zu laßen, sondern auch zu gleicher Zeit die gedachte Casse auf diese 80,000 rt in Hinsicht ihres zu fordern habenden Capitals der 50,000 rt. nebst Zinsen davon per Decretum für immittirt
zu erklären."
Berlin d. 30ten July 1811
Seelmann

