Document 48 · Letter
7 March 1809
Konotop (Kontop)
Peter Friedrich von Triebenfeld, Councillor of War and Forests, Hohenlohe-Ingelfingen's agent → Prince Friedrich Ludwig of Hohenlohe-Ingelfingen
Triebenfeld has received Hawich and Chief Inspector Hecker and has issued thirteen court powers of attorney. Hawich is to press for the dismissal of Dąbska's claim to the Trąbczyn estates and to work for the lifting of the sequestration. Further instructions: to collect interest, to sue Oppenheimer et Wolff in Kalisz, to remove the sequestrator Honrichs and annul his unauthorised sales of land, to recover arrears of rent from Niedźwiecki, to conduct boundary lawsuits and to represent the Prince at the Diet in Warsaw. Triebenfeld believes his bond for 250,000 Rthl gives him a say among the creditors.
Triebenfeld hat Hawich und Oberinspektor Hecker empfangen und dreizehn gerichtliche Vollmachten ausgestellt. Hawich soll auf Abweisung der Dąbska wegen der Trąbczyner Güter dringen und die Aufhebung der Sequestration betreiben. Weitere Aufträge: Zinsen eintreiben, Oppenheimer et Wolff in Kalisz verklagen, Sequester Honrichs absetzen und seine eigenmächtigen Landverkäufe annullieren, Pachtrückstände von Niedźwiecki beitreiben, Grenzprozesse führen und den Fürsten auf dem Reichstag zu Warschau vertreten. Triebenfeld glaubt, seine Obligation über 250000 Rthl verschaffe ihm Mitsprache bei den Gläubigern.
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- Durchlauchtigster Fürst
- Gnädigster Fürst und Herr!
- Ich habe den Justiz Bürgermeister Hawich aus Zagorowo der als würklicher Herzoglich Warschauer
- Notarius publ. angestellt ist, nebst dem Ober Inspector Hecker hier gehabt, und mit diesen Leuten
- alles was zu Ewer Durchlaucht Nuzzen abzweckt verhandelt und dazu die gerichtliche Special
- Vollmachten aus gestellt. Ich habe diesem nach
- Erstens: Auf die Abweisung der Dąbska wegen den Trąbczyner Gütern gedrungen und dazu
- Vollmacht und Instruction gegeben.
- Zweitens: zur gänzlichen Aufhebung der Sequestration die Vollmacht gegeben und die
- Einleitung entworfen, umsomehr als ein 3 Jähriger General Indult von König
- von Sachsen gegeben worden, und da es hierbey auf absolute Bezahlung der Zinsen
- ankömt; so habe ich
- Drittens: dem p Hawich die Vollmacht die Zinsen beizutreiben, und solche an die Gläubiger
- welche schon rechtskräftige Urtels vor sich habe, gegen Quittung zu bezahlen,
- den Rest aber an Ewr Durchlaucht abzuführen gegeben. Auch habe ich
- Viertens: eine Vollmacht gegeben dem Juden Oppenheimer et Wolff in Kalisz zu ver-
- klagen, und sogleich auf die Löschung der mehrern und über 72000 rt. eingetragenen Summen,
- waßfals auch schon ein Prozes in Berlin schwebt, zu dringen.
- Fünftens: habe ich eine Vollmacht ausgestellt, daß der Betrüge Honrichs, der sich als Sequestor
- anstellen laßen, sofort abgesezt, und gezwungen werde, Rechnung ad Assam
- zulegen, daß ihm Hawich dagegen die Monita formiren, und zum Ersaz derselben
- so wie auch zur Bezahlung seiner noch restierenden Summen zwingen solle.
- Eben so habe ich
- Sechstens: eine Vollmacht gegeben von dem v Niedźwiecki die restirende Pacht Summe
- beizutreiben und Execution gegen denselben nachzusuchen.
- Siebentens: habe ich eine Vollmacht ausgestellt daß alle eigenmächtige Verhandlungen und
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Durchlauchtigster Fürst
Gnädigster Fürst und Herr!
Ich habe den Justiz Bürgermeister Hawich aus Zagorowo der als würklicher Herzoglich Warschauer Notarius publ. angestellt ist, nebst dem Ober Inspector Hecker hier gehabt, und mit diesen Leuten alles was zu Ewer Durchlaucht Nuzzen abzweckt verhandelt und dazu die gerichtliche Special Vollmachten aus gestellt. Ich habe diesem nach Erstens: Auf die Abweisung der Dąbska wegen den Trąbczyner Gütern gedrungen und dazu Vollmacht und Instruction gegeben.
Zweitens: zur gänzlichen Aufhebung der Sequestration die Vollmacht gegeben und die Einleitung entworfen, umsomehr als ein 3 Jähriger General Indult von König von Sachsen gegeben worden, und da es hierbey auf absolute Bezahlung der Zinsen ankömt; so habe ich Drittens: dem p Hawich die Vollmacht die Zinsen beizutreiben, und solche an die Gläubiger welche schon rechtskräftige Urtels vor sich habe, gegen Quittung zu bezahlen, den Rest aber an Ewr Durchlaucht abzuführen gegeben. Auch habe ich Viertens: eine Vollmacht gegeben dem Juden Oppenheimer et Wolff in Kalisz zu verklagen, und sogleich auf die Löschung der mehrern und über 72,000 rt. eingetragenen Summen, waßfals auch schon ein Prozes in Berlin schwebt, zu dringen. Fünftens: habe ich eine Vollmacht ausgestellt, daß der Betrüge Honrichs, der sich als Sequestor anstellen laßen, sofort abgesezt, und gezwungen werde, Rechnung ad Assam zulegen, daß ihm Hawich dagegen die Monita formiren, und zum Ersaz derselben so wie auch zur Bezahlung seiner noch restierenden Summen zwingen solle. Eben so habe ich Sechstens: eine Vollmacht gegeben von dem v Niedźwiecki die restirende Pacht Summe beizutreiben und Execution gegen denselben nachzusuchen. Siebentens: habe ich eine Vollmacht ausgestellt daß alle eigenmächtige Verhandlungen und
- Verkäufe der Gründe, von dem Honrichs, sofort annullirt und die Käufer, wann sie sich
- nicht Zahlung an der Casse bequemen, mit den Regress an Honrichs exmittirt werden sollen,
- weil er die Gründe, ohne authorisirt zu sein, theilweise umsonst weggegeben und sich
- selbst ein Gütchen von mehreren Hufen, auf der Art zugeeigenet, und die Gebäude von Herrn
- schaftlichen Holz und Ziegeln aufgeführt hat,
- Achtens: habe ich Vollmacht zur Beitreibung aller rückständigen Kaufs Gelder gegeben, die
- sehr bedeutend sind.
- Neuntens: Ist eine Vollmacht ausgestellt die Olesnicer Erbpächter zu zwingen, daß sie die inclusum
- des Canons rükständigen Einstands Gelder mit 23000 rt bezahlen oder mit ihren Anhang
- exmittirt werden sollen, damit die Gründe und Gebäude anderweit ausgethan werden können,
- Auch ist
- Zehntens: Eine Vollmacht an etc. Hawich zur Betreibung aller GränzProzeße gegeben und die
- dazu nöthige Instructionen ist erteilt worden.
- Eilftens: daß dem Hawich eine Vollmacht gegeben, daß er Nahmens Ewr Durchlaucht auf den
- Reichs Tag zu Warschau und aller Orten erscheinen kan, um Höchst deroselben Besiz und
- Eigenthums Rechte in seinen Würden zu erhalten, umso mehr als jeder Guts Besitzer jezt
- jezt selbst erscheinen sich auf seinen Gütern aufhalten, oder seine Besitzungen verlustig
- gehen soll.
- Zwölftens: habe ich außer diesem dem p Hawich von Seiten meiner eine Vollmacht nebst den Original
- Decreten des Französischen Gen[eral]. Gouvernements gegeben, um die von mir vorgeschoßene
- Intressen an der Invaliden Casse nebst Kosten pp beizutreiben, und solche an Ewr Durchlaucht
- zur Deckung der Lahrschen Summa abzuführen
- Dreyzehns: und endlich ist Hawich noch eine Vollmacht ausgefertiget, um von die Radzinskischen
- Erben, die noch rückständigen Erbkaufs Gelder und mehrjährigen Canon die sich über
- 10000 rt belaufen beizutreiben, und deß verstorbenen ehedem formirten ungerechten Prae-
- tensionen zu wiederlegen.
- Ich habe dies alles durch den Justiz Bürgermeister Schenck aus Neusatz gerichtlich aufnehmen laßen, um diese
- neue Carière recht glänzend anzufangen; und da ich vermöge der Obligation von 250000 rt vor-
- allen Gläubigern ein Recht habe ein Wort mitzusprechen, so denke soll das wohl imponiren
- und der erwünschstete Ausgang herbey geführt werden. Unter des aber sollen Ewr Durchlaucht
- nach meiner Anordnung, die Berichte über den Hergang der Sache von Zeit zu Zeit treulich erhalten.
- Ehrfurchtsvoll ersterbe ich
- Ew. Hochfürstliche Durchlaucht
- Kontop
- den 7ten Marz 1809.
- treu gehorſamſter Diener
- v Triebenfeld
Verkäufe der Gründe, von dem Honrichs, sofort annullirt und die Käufer, wann sie sich nicht Zahlung an der Casse bequemen, mit den Regress an Honrichs exmittirt werden sollen, weil er die Gründe, ohne authorisirt zu sein, theilweise umsonst weggegeben und sich selbst ein Gütchen von mehreren Hufen, auf der Art zugeeigenet, und die Gebäude von Herrn schaftlichen Holz und Ziegeln aufgeführt hat, Achtens: habe ich Vollmacht zur Beitreibung aller rückständigen Kaufs Gelder gegeben, die sehr bedeutend sind.
Neuntens: Ist eine Vollmacht ausgestellt die Olesnicer Erbpächter zu zwingen, daß sie die inclusum des Canons rükständigen Einstands Gelder mit 23,000 rt bezahlen oder mit ihren Anhang exmittirt werden sollen, damit die Gründe und Gebäude anderweit ausgethan werden können, Auch ist Zehntens: Eine Vollmacht an etc. Hawich zur Betreibung aller GränzProzeße gegeben und die dazu nöthige Instructionen ist erteilt worden.
Eilftens: daß dem Hawich eine Vollmacht gegeben, daß er Nahmens Ewr Durchlaucht auf den Reichs Tag zu Warschau und aller Orten erscheinen kan, um Höchst deroselben Besiz und Eigenthums Rechte in seinen Würden zu erhalten, umso mehr als jeder Guts Besitzer jezt jezt selbst erscheinen sich auf seinen Gütern aufhalten, oder seine Besitzungen verlustig gehen soll.
Zwölftens: habe ich außer diesem dem p Hawich von Seiten meiner eine Vollmacht nebst den Original Decreten des Französischen Gen[eral]. Gouvernements gegeben, um die von mir vorgeschoßene Intressen an der Invaliden Casse nebst Kosten pp beizutreiben, und solche an Ewr Durchlaucht zur Deckung der Lahrschen Summa abzuführen Dreyzehns: und endlich ist Hawich noch eine Vollmacht ausgefertiget, um von die Radzinskischen Erben, die noch rückständigen Erbkaufs Gelder und mehrjährigen Canon die sich über 10,000 rt belaufen beizutreiben, und deß verstorbenen ehedem formirten ungerechten Praetensionen zu wiederlegen.
Ich habe dies alles durch den Justiz Bürgermeister Schenck aus Neusatz gerichtlich aufnehmen laßen, um diese neue Carière recht glänzend anzufangen; und da ich vermöge der Obligation von 250,000 rt vorallen Gläubigern ein Recht habe ein Wort mitzusprechen, so denke soll das wohl imponiren und der erwünschstete Ausgang herbey geführt werden. Unter des aber sollen Ewr Durchlaucht nach meiner Anordnung, die Berichte über den Hergang der Sache von Zeit zu Zeit treulich erhalten. Ehrfurchtsvoll ersterbe ich
Ew. Hochfürstliche Durchlaucht
Kontop
den 7ten Marz 1809.
treu gehorſamſter Diener
v Triebenfeld

