Document 302 · Letter
7 March 1809
Konotop (Kontop)
Peter Friedrich von Triebenfeld, Councillor of War and Forests, Hohenlohe-Ingelfingen's agent → Prince Friedrich Ludwig of Hohenlohe-Ingelfingen
Triebenfeld reports that he had Hawich and Chief Inspector Hecker with him and has issued thirteen court powers of attorney: concerning the Dąbska and the Trąbczyn estates; for the lifting of the sequestration; for a suit against Oppenheimer et Wolf in Kalisz for the cancellation of over 72,000 Rthl; for the removal of the sequestrator Honrichs and the annulment of his unauthorised land sales; against Niedźwiecki over arrears of rent; against the Oleśnica hereditary tenants; and for representation at the Diet in Warszawa. He says his bonds for 250,000 Rthl give him a say.
Triebenfeld berichtet, er habe Hawich und Ober-Inspektor Hecker bei sich gehabt und dreizehn gerichtliche Vollmachten ausgestellt: wegen der Dąbska und der Trąbczyner Güter, zur Aufhebung der Sequestration, zur Klage gegen Oppenheimer et Wolf in Kalisz auf Löschung von über 72000 Rthl, zur Absetzung des Sequesters Honrichs und Annullierung seiner eigenmächtigen Grundverkäufe, gegen Niedźwiecki wegen rückständiger Pacht, gegen die Olesnicer Erbpächter und zur Vertretung auf dem Reichstag in Warszawa. Seine Obligationen über 250000 Rthl gäben ihm Mitspracherecht.
- Durchlauchtigſter Fürſt
- Gnädigster Fürst und Herr!
- Ich habe den Justiz Bürgermeister Hawich aus Zagorowo der alswirkl. Herzog Co[?]
- Warschauischer Notarius publ: angestellt ist, nebst dem Ober-Inspektor Hecker
- hier gehabt, und mit diesen Leuten alles was zu Ew. Durchlaucht Nuzzen abzwekt
- verhandelt und dazu die Gerichtliche Special-Vollmachten ausgestellt. Ich habe diesem noch
- erstens Auf der Anweisung der Dąbska wegen der Trąbczyner Güter, gedrungen und
- dazu Vollmacht und Instruction gegeben.
- Zweitens zur gänzlichen Aufhebung der Sequestration die Vollmacht gegeben, und
- die Einleitung entworfen, umsomehr da ein 3. Jähriger General-Indult von König
- von Sachſen gegeben worden, und da es hiebey auf abſolute Bezahlung der Zinße
- ankömmt; so habe ich
- Drittens dem Hawich die Vollmacht die Zinsen beizutreiben, und solche an die Gläubiger
- welche ſchon rechtskräftige Urthels vor ſich haben, gegen Quittung zu bezahlen,
- den Reſt aber an Ew. Durchlaucht abzuliefern, b gegeben. Auch habe ich
- viertens eine Vollmacht gegeben dem Juden Oppenheimer et Wolf in Kalisz zu
- verklagen, und sogleich auf die Löschung der mehrern und über 72000 rt. einge-
- tragenen Summen, wißfalls auch ſchon ein Prozeß in Berlin ſchwebt, zu dringen
- fünftens habe ich eine Vollmacht ausgeſtellt, daß der Betrügl: Honrichs der ſich p
- als Sequester anſtellen lassen, ſofort abgeſezt, und gezwungen werde, Verrechnungen
- ad Asſam zu legen, daß ihm Hawich dagegen die Monita formiren, und zum Ersatz
- derſelben ſo wie auch zur Bezahlung ſeiner noch restirenden Summen zwingen ſollet
- Eben so habe ich,
- sechstens eine Vollmacht gegeben von dem Niedźwiecki die restirende Pachta Summen
- beizutreiben und um Execution gegen demſelben nachzuſuchen.
- siebentens habe ich eine Vollmacht ausgestellt daß alle eigenmächtige Verhandlung
- und Verkäufe der Gründe, von dem Honrichs, sofort annullirt und die Käufer
- wan ſie ſich nicht Zahlung an der Casſe bequemen mit dem Regress an Honrichs
- exmittirt werden ſollen, weil er die Gründe, ohne authorisirt zu ſeyn,
- theilweise umsonſt weggegeben, und ſich ſelb ein Gütchen von mehreren
- Hufen auf diese Art zugeeignet, und die Gebäude von Herrschaft. Holz und
- Ziegel aufgeführt hat,
Durchlauchtigſter Fürſt
Gnädigster Fürst und Herr!
Ich habe den Justiz Bürgermeister Hawich aus Zagorowo der alswirkl. Herzog Co[?] Warschauischer Notarius publ: angestellt ist, nebst dem Ober-Inspektor Hecker hier gehabt, und mit diesen Leuten alles was zu Ew. Durchlaucht Nuzzen abzwekt verhandelt und dazu die Gerichtliche Special-Vollmachten ausgestellt. Ich habe diesem noch erstens Auf der Anweisung der Dąbska wegen der Trąbczyner Güter, gedrungen und dazu Vollmacht und Instruction gegeben.
Zweitens zur gänzlichen Aufhebung der Sequestration die Vollmacht gegeben, und die Einleitung entworfen, umsomehr da ein 3. Jähriger General-Indult von König von Sachſen gegeben worden, und da es hiebey auf abſolute Bezahlung der Zinße ankömmt; so habe ich Drittens dem Hawich die Vollmacht die Zinsen beizutreiben, und solche an die Gläubiger welche ſchon rechtskräftige Urthels vor ſich haben, gegen Quittung zu bezahlen, den Reſt aber an Ew. Durchlaucht abzuliefern, b gegeben. Auch habe ich viertens eine Vollmacht gegeben dem Juden Oppenheimer et Wolf in Kalisz zu verklagen, und sogleich auf die Löschung der mehrern und über 72,000 rt. eingetragenen Summen, wißfalls auch ſchon ein Prozeß in Berlin ſchwebt, zu dringen fünftens habe ich eine Vollmacht ausgeſtellt, daß der Betrügl: Honrichs der ſich p als Sequester anſtellen lassen, ſofort abgeſezt, und gezwungen werde, Verrechnungen ad Asſam zu legen, daß ihm Hawich dagegen die Monita formiren, und zum Ersatz derſelben ſo wie auch zur Bezahlung ſeiner noch restirenden Summen zwingen ſollet Eben so habe ich, sechstens eine Vollmacht gegeben von dem Niedźwiecki die restirende Pachta Summen beizutreiben und um Execution gegen demſelben nachzuſuchen. siebentens habe ich eine Vollmacht ausgestellt daß alle eigenmächtige Verhandlung und Verkäufe der Gründe, von dem Honrichs, sofort annullirt und die Käufer wan ſie ſich nicht Zahlung an der Casſe bequemen mit dem Regress an Honrichs exmittirt werden ſollen, weil er die Gründe, ohne authorisirt zu ſeyn, theilweise umsonſt weggegeben, und ſich ſelb ein Gütchen von mehreren Hufen auf diese Art zugeeignet, und die Gebäude von Herrschaft. Holz und Ziegel aufgeführt hat,
- Achtens habe ich Vollmacht zur Beitreibung aller rückständigen Kaufs-Gelder gegeben
- die sehr bedeutend sind.
- neuntens ist eine Vollmacht ausgestellt die Olesnicer Erbpächter zu zwingen, daß
- sie inclusive des Canons rückständigen Einstands Gelder mit 32000 rt. bezahlen
- oder mit ihrem Anhang exmittirt werden sollen, damit die Gründe und Gebäude andre,
- weit ausgethan werden können. Auch ist
- Zehntens Eine Vollmacht an H. Hawich zur Betreibung aller Gränzs[?]-Prozeße
- gegeben und die dazu nöthigen Instructionen ihm ertheilt worden.
- eilfstens Ist den Hawich eine Vollmacht gegeben daß er nahmens Ew. Durchlaucht
- auf den Reichs Tag zu Warschau und aller Orten erscheinen kann um höchst
- Deroselben Besiz und Eigenthums Rechte in seinen Würden zu erhalten, um
- somehr als jeder Gutsbesizer jezt selbst erscheinen, sich auf seinen Gütern,
- aufhalten oder seine Besizungen verlustig gehen soll.
- Zwölftens habe ich ausser diesem dem H. Hawich von Seiten meiner eine Vollmacht
- nebst den Original Decreten des Französchen General Gouvernements gegeben
- um die von mir vorgeschoſſenen Interessen an der Invaliden Casſe nebſt Koſten
- beizutreiben, und solche an Ew. Durchlaucht zur Deckung der Larischen Summa
- abzuführen.
- dreyzehentens Und endlich, iſt Hawich noch eine Vollmacht ausgefertigt, und vor die
- Niedźwieckischen Erben die noch rükſtändigen Erbkaufs-Gelder um mehr jährigen
- Canon die sich über 10000 rt. belaufen beizutreiben, und des verstorbenen
- ehedem Formirten ungerechten Praetensionen, zu wiederlegen.
- Ich habe dies alles durch den Justiz Bürgermeister Schenck aus Neusatz gericht
- lich aufnehmen laßen um diese neue Carière recht glänzend anzufangen;
- Und da ich vermöge der Obligationen von 250000 rt. vor allen Gläubigern ein
- Recht habe, ein Wort mitzusprechen, so denke soll das wohl imponiren
- und der erwünſchte Ausgang herbeygeführt werden. Unter des aber ſollen
- Ew. Durchlaucht nach meiner Anordnung, die Berichte über den Hergang der
- Sache von Zeit zu Zeit treulich erhalten.
- Ehrfurchtsvoll ersterbe ich
- Ewr Hochfürstl. Durchlaucht
- treu gehorsamster Diener
- v Triebenfeld
Achtens habe ich Vollmacht zur Beitreibung aller rückständigen Kaufs-Gelder gegeben die sehr bedeutend sind.
neuntens ist eine Vollmacht ausgestellt die Olesnicer Erbpächter zu zwingen, daß sie inclusive des Canons rückständigen Einstands Gelder mit 32,000 rt. bezahlen oder mit ihrem Anhang exmittirt werden sollen, damit die Gründe und Gebäude andre, weit ausgethan werden können. Auch ist Zehntens Eine Vollmacht an H. Hawich zur Betreibung aller Gränzs[?]-Prozeße gegeben und die dazu nöthigen Instructionen ihm ertheilt worden. eilfstens Ist den Hawich eine Vollmacht gegeben daß er nahmens Ew. Durchlaucht auf den Reichs Tag zu Warschau und aller Orten erscheinen kann um höchst Deroselben Besiz und Eigenthums Rechte in seinen Würden zu erhalten, um somehr als jeder Gutsbesizer jezt selbst erscheinen, sich auf seinen Gütern, aufhalten oder seine Besizungen verlustig gehen soll. Zwölftens habe ich ausser diesem dem H. Hawich von Seiten meiner eine Vollmacht nebst den Original Decreten des Französchen General Gouvernements gegeben um die von mir vorgeschoſſenen Interessen an der Invaliden Casſe nebſt Koſten beizutreiben, und solche an Ew. Durchlaucht zur Deckung der Larischen Summa abzuführen.
dreyzehentens Und endlich, iſt Hawich noch eine Vollmacht ausgefertigt, und vor die Niedźwieckischen Erben die noch rükſtändigen Erbkaufs-Gelder um mehr jährigen Canon die sich über 10,000 rt. belaufen beizutreiben, und des verstorbenen ehedem Formirten ungerechten Praetensionen, zu wiederlegen. Ich habe dies alles durch den Justiz Bürgermeister Schenck aus Neusatz gericht lich aufnehmen laßen um diese neue Carière recht glänzend anzufangen; Und da ich vermöge der Obligationen von 250,000 rt. vor allen Gläubigern ein Recht habe, ein Wort mitzusprechen, so denke soll das wohl imponiren und der erwünſchte Ausgang herbeygeführt werden. Unter des aber ſollen Ew. Durchlaucht nach meiner Anordnung, die Berichte über den Hergang der Sache von Zeit zu Zeit treulich erhalten.
Ehrfurchtsvoll ersterbe ich
Ewr Hochfürstl. Durchlaucht
treu gehorsamster Diener
v Triebenfeld

