Document 135 · Letter
22 May 1804
Berlin
Copies concerning the sale of Kamionna and Kolno. Cabinet Councillor Werner asks the Chamber Director for 2 pc commission under a written undertaking of the Prince of Hohenlohe of 17 December 1803, since he says he proposed a buyer. He fears objections from Glenck. Glenck enquires whether the addressee would lend 60,000 Rthl as a second mortgage behind 100/m Rthl on a value of 200/m Rthl. Stubenrauch returns the papers and declines, saying the estates have fallen into bad repute through brokers.
Abschriften zum Verkauf von Kamionna und Kolno. Kabinets Rath Werner fordert beim Cammer Director 2 pc Provision laut Revers des Fürsten zu Hohenlohe vom 17. Dezember 1803, da er einen Käufer vorgeschlagen habe. Er fürchtet Einwände Glencks. Glenck fragt an, ob der Adressat bei einem Wert von 200/m Rthl hinter 100/m Rthl 60000 Rthl als zweite Hypothek leihen würde. Stubenrauch schickt die Papiere zurück und lehnt ab, weil die Güter durch Makler in üblen Ruf gekommen seien.
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- Hochwohlgeborner H.
- höchstgeehrter H Cammer Director
- Als ich von des regierenden Fürsten u Hohenlohe durch deßelben Gen[eral]. Bevollmächtigten dH. Bau Rath Glenck den
- Auftrag erhielt, deßelben in Südpreußen belegene Güter Kaemen und Kolno zu verkaufen; so erhielte ich von Höchst denenselben bei
- liegenden bündigem Revers über 2 pc. Provision den ich Er Hochverabschriften und mit den Original völlig gleichlautend, ganz
- gehorsamst überreiche. Da ich nun mit Gewisheit erfahren habe, daß der Handel durch den Kammer Rath Ludolff zu Stande gekommen
- ist; so würde, Sie doch auf den Grund dieses Reverses verpflichtet sein, um die verschriebene Provision von 2 pc. und zwar aus
- der Ursache zu bezahlen, weil ich den Käufer nachgewiesen haben würde, zu Bezahle,
- Wenn nun gleich diese Nachweisung vollständig von mir erwiesen werden kan, da ich im Monath Decembr a. c. diese Güter
- Kaemen und Kolno Ein Hahn in Vorschlag gebracht, auch dH B[au]. R[aths]. Glenck als bevollen ihr durch Ewr. Hochwohl. persönl. praes. habe
- so läßt mich doch die Denkungsart des Bevollen, nicht des Fürsten, der Bekanntermaßen den vortreflichst Charakter
- besitzt, besorgen, daß die Verbindlichkeit zur Zahlung dieser mir verschriebenen Provision von 2 pc. mir unter diesen oder
- genugleichten Vorwande bestritten werden mögte, und zwar in der Absicht um von diesem mir ausgesezten Honorario eine
- bedeutende Summa abzuhandeln. Ich habe dahero den sichersten Weg hiedurch einschlagen und Ewre H. diesen Vorgang durch abschrift
- Mittheilung des Fürstl. Reversse, deßen Original u. zu jederzeit zu produciren bereit bin, gehorsamst melden, wollen und den
- unterthänigst gehorsamste Bitte zu beifügen. Diese mir von so durch verschriebene, und auf die ersten Kaufgelder angewie-
- seine Provision von 2 pc. von denen ersteren Kaufgeldern gewögentlichst um zu bestellt, und meine Ordre auszahlen zu laßen.
- Ich bin von Ewr H. gerechten und billigen Charakter mit Gewisheit erwarten, daß ich, da hochdieselben dieses Verkaufs Geschäft
- dirigiren, ohnmöglich wegen diese meine gerechten Ansprüche an denen an Sr Durch zu bezahlenden Kaufgeldern, von Seiten
- dHl. B. R. Glenck hintergangen werden kan — und dahero in dem Fall eines würkh verkaufs dieser Güter nicht nötig
- haben werde, einen gerichten Arrest auf die Kaufgelder zu extrahiren. Ewr: H. habe sich bisher als meinen Gönner noch
- Freund bewiesen. Ihnen sind auch die unglücken Schicksahle, die ich und meine Familie erlitten haben, besonders an den Erbgrafen
- v Stollberg bekante, an den ich 30/m rt. verlohren. Leider muß ich, nach solchen Aufopferungen, mich und meine Ihnen bekannte Famil
- durch mühsame Bearbeitung dergleichen Geschäfte, von denen unter hunderten wohl eins geräth, unterhalten. Ich beisorge dahero
- Da Ew. H: dieses Geschäft elirignen mich von Seiten des Glenck berin chicane ausgesagt zu sein und durch Ew H. Gewogenheit, das
- mir von Seiten Sr. D[urchlaucht]. unter deßelben fürstlichen Siegel zugesicherte ArbeitsLohn zu erhalten, wofür es besonders danken,
- und erkenntlich sein werde —
- darf ich gehorsamst bitte, wie durch ein paar Zeilen zu melden: wie hoch die verabredete Kaufsumme für Kaemen
- und Kolno betrage?
- Ich verharre mit aller Verehrung.
- Ewer Hochwohlgeb.
- gehorsamster Diener
- der
- K[abinets]. R[ath]. Werner
- B[erlin] d 19t May 1804.
- neue Schönhauser Straße Nr. 13.
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Hochwohlgeborner H.
höchstgeehrter H Cammer Director Als ich von des regierenden Fürsten u Hohenlohe durch deßelben Gen[eral]. Bevollmächtigten dH. Bau Rath Glenck den Auftrag erhielt, deßelben in Südpreußen belegene Güter Kaemen und Kolno zu verkaufen; so erhielte ich von Höchst denenselben bei liegenden bündigem Revers über 2 pc. Provision den ich Er Hochverabschriften und mit den Original völlig gleichlautend, ganz gehorsamst überreiche. Da ich nun mit Gewisheit erfahren habe, daß der Handel durch den Kammer Rath Ludolff zu Stande gekommen ist; so würde, Sie doch auf den Grund dieses Reverses verpflichtet sein, um die verschriebene Provision von 2 pc. und zwar aus der Ursache zu bezahlen, weil ich den Käufer nachgewiesen haben würde, zu Bezahle, Wenn nun gleich diese Nachweisung vollständig von mir erwiesen werden kan, da ich im Monath Decembr a. c. diese Güter Kaemen und Kolno Ein Hahn in Vorschlag gebracht, auch dH B[au]. R[aths]. Glenck als bevollen ihr durch Ewr. Hochwohl. persönl. praes. habe so läßt mich doch die Denkungsart des Bevollen, nicht des Fürsten, der Bekanntermaßen den vortreflichst Charakter besitzt, besorgen, daß die Verbindlichkeit zur Zahlung dieser mir verschriebenen Provision von 2 pc. mir unter diesen oder genugleichten Vorwande bestritten werden mögte, und zwar in der Absicht um von diesem mir ausgesezten Honorario eine bedeutende Summa abzuhandeln. Ich habe dahero den sichersten Weg hiedurch einschlagen und Ewre H. diesen Vorgang durch abschrift Mittheilung des Fürstl. Reversse, deßen Original u. zu jederzeit zu produciren bereit bin, gehorsamst melden, wollen und den unterthänigst gehorsamste Bitte zu beifügen. Diese mir von so durch verschriebene, und auf die ersten Kaufgelder angewieseine Provision von 2 pc. von denen ersteren Kaufgeldern gewögentlichst um zu bestellt, und meine Ordre auszahlen zu laßen. Ich bin von Ewr H. gerechten und billigen Charakter mit Gewisheit erwarten, daß ich, da hochdieselben dieses Verkaufs Geschäft dirigiren, ohnmöglich wegen diese meine gerechten Ansprüche an denen an Sr Durch zu bezahlenden Kaufgeldern, von Seiten dHl. B. R. Glenck hintergangen werden kan — und dahero in dem Fall eines würkh verkaufs dieser Güter nicht nötig haben werde, einen gerichten Arrest auf die Kaufgelder zu extrahiren. Ewr: H. habe sich bisher als meinen Gönner noch Freund bewiesen. Ihnen sind auch die unglücken Schicksahle, die ich und meine Familie erlitten haben, besonders an den Erbgrafen v Stollberg bekante, an den ich 30/m rt. verlohren. Leider muß ich, nach solchen Aufopferungen, mich und meine Ihnen bekannte Famil durch mühsame Bearbeitung dergleichen Geschäfte, von denen unter hunderten wohl eins geräth, unterhalten. Ich beisorge dahero Da Ew. H: dieses Geschäft elirignen mich von Seiten des Glenck berin chicane ausgesagt zu sein und durch Ew H. Gewogenheit, das mir von Seiten Sr. D[urchlaucht]. unter deßelben fürstlichen Siegel zugesicherte ArbeitsLohn zu erhalten, wofür es besonders danken, und erkenntlich sein werde — darf ich gehorsamst bitte, wie durch ein paar Zeilen zu melden: wie hoch die verabredete Kaufsumme für Kaemen und Kolno betrage?
Ich verharre mit aller Verehrung.
Ewer Hochwohlgeb.
gehorsamster Diener
der
K[abinets]. R[ath]. Werner
B[erlin] d 19t May 1804.
neue Schönhauser Straße Nr. 13.
- Wenn mir die Kamer Rath Werner in Berlin einen Käufer zu meinen in Südpreußen belegen, Gütern
- Kaemen und Kolno mit den ich handels eins werde, mittel oder unmittelbar nachweisen wird, so verspreche ich
- demselben oder den er Ordre ertheilen und seine Rechte aus diesen Revers reden mögte, für diese seine Nachweisung, bemü-
- hung und den mir dadurch geleisteten Dienst eine freiwillige remuneratorische Bemühungs-Vergütigungen, 2 schreibe zwey
- pct. von der Sinne des Kaufsbretii, worüber ich mit dem Käufer eins werden mögte. Diese sollen sogleich nach geschloßen,
- Contract von denen ersten Kauf Gelden gezahlt, und an den Verkäufer zu Zahlung an Vorzeiger dieses
- der von dH. Werner Ordre erhalten, gezahlt werden.
- Das verspreche ich unter meinen Fürstl Unterschrift und Siegel zu erfüllen. Breslau den 17ten Xbr. 1803
- (L. S.)
- Friedrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe.
- Euer Wohlgebohren erlauben, daß ich zu meiner vorgestrigen mündlichen Unterredung noch eine schriftliche Anfrage in Betreff des
- Kaufs und Verkaufs der Güter Kolno und Kaemen nachfolgen laße.
- Da meines H. Durch deshalb auf einen eiligen Verkauf ihrer Güter Kaemen und Kolno dringen, weil solche 8 Tage von
- nächst künftigen Johannis außer denen zur Löschung der gegenwärtigen Broniewskischen Protestation, benötigten
- 100000 rt zu andern Gebrauch annoch 60/m rt habe müßen. — Der Erkauf dieser Güter aber nicht so eilig geschehen
- kan, indem erst eine gründliche Untersuchung vorher gehen soll; so frage ich ergebenst an — im Fall bey
- Jezzigen Untersuchung des Werthes der Güter Kaemen und Kolno von dem Herrn Ordens komm. Rath Ludolff erfau-
- den werden solte, daß solche einen rechten Werth von 200/m rt. habe können; ob alsdan Ew Wohlgg hinter die
- oberwehnte 100/m rt. geruhen wolten 60000 rt zur 2 t. Hypotheque so herzuleihen, daß sie 8 Tage vor Johannis
- auf Rechnung meines H. Durchl. gezahlt werden können, wogegen es sich versteht, daß sich meines H[?]
- durch die hingegen verlangten Einschränkungen der freien Disposition sowohl, als daß Solches
- auch diese Güter an Niemand andern als in den Darleiher dieser 60/m rt. fernerweitig ver-
- kaufen können gefallen laßen müßen.
- Ich erwarte hierüber Ihren Befehl, wan ich etwann nochmahlen meine persönliche Aufwartung
- zu machen die Ehre haben dürfte.
- Ewer Wohlgeborn
- ganz ergebenster Diener
- Glenck
- d 12t May 1804
- in Golden Adler d Plaz No 32.
Wenn mir die Kamer Rath Werner in Berlin einen Käufer zu meinen in Südpreußen belegen, Gütern Kaemen und Kolno mit den ich handels eins werde, mittel oder unmittelbar nachweisen wird, so verspreche ich demselben oder den er Ordre ertheilen und seine Rechte aus diesen Revers reden mögte, für diese seine Nachweisung, bemühung und den mir dadurch geleisteten Dienst eine freiwillige remuneratorische Bemühungs-Vergütigungen, 2 schreibe zwey pct. von der Sinne des Kaufsbretii, worüber ich mit dem Käufer eins werden mögte. Diese sollen sogleich nach geschloßen, Contract von denen ersten Kauf Gelden gezahlt, und an den Verkäufer zu Zahlung an Vorzeiger dieses der von dH. Werner Ordre erhalten, gezahlt werden.
Das verspreche ich unter meinen Fürstl Unterschrift und Siegel zu erfüllen. Breslau den 17ten Xbr. 1803 (L. S.)
Friedrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe.
Euer Wohlgebohren erlauben, daß ich zu meiner vorgestrigen mündlichen Unterredung noch eine schriftliche Anfrage in Betreff des Kaufs und Verkaufs der Güter Kolno und Kaemen nachfolgen laße.
Da meines H. Durch deshalb auf einen eiligen Verkauf ihrer Güter Kaemen und Kolno dringen, weil solche 8 Tage von nächst künftigen Johannis außer denen zur Löschung der gegenwärtigen Broniewskischen Protestation, benötigten 100,000 rt zu andern Gebrauch annoch 60/m rt habe müßen. — Der Erkauf dieser Güter aber nicht so eilig geschehen kan, indem erst eine gründliche Untersuchung vorher gehen soll; so frage ich ergebenst an — im Fall bey Jezzigen Untersuchung des Werthes der Güter Kaemen und Kolno von dem Herrn Ordens komm. Rath Ludolff erfauden werden solte, daß solche einen rechten Werth von 200/m rt. habe können; ob alsdan Ew Wohlgg hinter die oberwehnte 100/m rt. geruhen wolten 60,000 rt zur 2 t. Hypotheque so herzuleihen, daß sie 8 Tage vor Johannis auf Rechnung meines H. Durchl. gezahlt werden können, wogegen es sich versteht, daß sich meines H[?] durch die hingegen verlangten Einschränkungen der freien Disposition sowohl, als daß Solches auch diese Güter an Niemand andern als in den Darleiher dieser 60/m rt. fernerweitig verkaufen können gefallen laßen müßen.
Ich erwarte hierüber Ihren Befehl, wan ich etwann nochmahlen meine persönliche Aufwartung zu machen die Ehre haben dürfte.
Ewer Wohlgeborn
ganz ergebenster Diener
Glenck
d 12t May 1804
in Golden Adler d Plaz No 32.
- Ewr HochEdelgeborn Remiliere ich beigebogen, sämtl. Pappium des mir angetragen
- Güter Kaufs. Ich füge diesen ein so eben erhaltenes Billet eines gewißen, Werner
- bey, dem Sie gefälligst bescheiden wollen, weil ich mich nie mit Leute dieser Art
- abgebe. Überhaupt bedaure ich Ewr., um des willen in dieser Sache nicht dienen
- zu können, als diese Güter durch das vielfältigen ausbieten von Mäcklern
- aller Art in einem sehr üblen Ruf gekommen sein.
- Stubenrauch
- Ber[lin] den 22ten May 1804.
Ewr HochEdelgeborn Remiliere ich beigebogen, sämtl. Pappium des mir angetragen Güter Kaufs. Ich füge diesen ein so eben erhaltenes Billet eines gewißen, Werner bey, dem Sie gefälligst bescheiden wollen, weil ich mich nie mit Leute dieser Art abgebe. Überhaupt bedaure ich Ewr., um des willen in dieser Sache nicht dienen zu können, als diese Güter durch das vielfältigen ausbieten von Mäcklern aller Art in einem sehr üblen Ruf gekommen sein.
Stubenrauch
Ber[lin] den 22ten May 1804.


