Traces in the Sand

Document 5 · Contract

30 August 1804

Wrocław (Breslau)

A contract of sale signed only by Prince Friedrich Ludwig of Hohenlohe: he sells the estates of Kolno and Kamionna for 142,000 Rthl, without a valuation, to the bank cashier George Conrad Leixner of Frankfurt an der Oder. Captain von Broniewski, who holds the estates, gives them up under a settlement of 3 July against over 53,139 Rthl, which Leixner pays him at Poznań on 8 September; on 10 September the estates are handed over free of debt. Leixner has already paid 76,000 Rthl to the mining councillor Bernhardi. Leixner means to divide the estates into smaller holdings, and the Prince promises not to hinder it.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
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  1. Kund und zu wißen daß zwischen Sr. Durchlauch
  2. dem regierenden Herrn Fürsten zu Hohenlohe Ingelfin
  3. gen Gouverneur zu Breslau p. einerseits und dem Bau
  4. Banco Rendant Herrn Leixner zu Frankfurth an der
  5. Oder nachstehender Verkauf und Kauf-Contract
  6. wohlbedächtig freywillig und unwiderruflich verab
  7. redet geschloßen und vollzogen worden.
  8. §. 1.
  9. Es verkaufen nehmlich Sr. Hochfürstl. Durchlaucht der re-
  10. gierende Fürst zu Hohenlohe Ingelfingen Gouverneur
  11. zu Breslau p. Höchst Ihre unter dem Departement
  12. der Regierung zu Posen in dem
  13. Kreiße gelegene Güther
  14. Kollno und Kamionne
  15. mit sämmtlichen dazu gehörigen Attinenzien und Müh-
  16. len, Rechten und Gerechtigkeiten, mit allen Einsaßen,
  17. Feldern, Waldungen, Seen und Gewäßern mit den
  18. Zinsen und der Propination, den Diensten der Jagd
  19. und der Jurisdiction auch allen übrigen Rechten
  20. und Zubehör, so wie Höchst Sr. Durchl. gedachte Gu-
  21. ther und deren Attinenzien zufolge der Donations
  22. Urkunde wovon dem Herrn Käufer eine vidimirte
  23. Abschrift eingehändigt werden soll, und für deren
  24. Richtigkeit und Wahrheit Sr. Durchlaucht in Anse-
  25. hung der Güther Kollno und Kamionne die Eviction
  26. leisten, von der Königl. Commission tradirt er-
  27. halten, beseßen und genutzt, auch nutzen und ge-
  28. nießen können, mit Allem wie es steht und liegt
  29. endlich auch mit allem Sr. Durchlaucht wider die
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  1. Innseßen und Unterthanen dieser Güther etwa zu
  2. stehenden Rechte und Gerechtigkeiten welche sie sich
  3. angemaaßet haben, und zu praetendiren glauben, Sr.
  4. Wohlgebl. dem Königl. Banco Rendanten Herrn George
  5. Conrad Leixner in Frankfurth an der Oder vor ein
  6. bestimmte Kauf-Summe von Einmahlshundert
  7. zwey und Vierzig Tausend Reichsthaler Königl. Preußl.
  8. 64ge Curant zu seinem völligen Eigenthum.
  9. §. 2.
  10. Der heutige Kauf über die Güther Kollno und Kam-
  11. ionne geschieht ohne Anschlag, in Pausch und Bogen
  12. deswegen leisten Sr. Hochfürstl. Durchl. blos in An-
  13. sehung des von der Königl. Commission aufgenom-
  14. menen Vermeßungs-Registers und der in der Tan
  15. aufgeführten Realitäten welche bey der Tradition
  16. übergeben werden sollen eine Eviction Alle Ein-
  17. künfte und Wirthschafts, Erträge, muß Herr Käu-
  18. fer so übernehmen, wie sie existiren, und je
  19. nach dem sie sich in der Folge erhöhen, oder ver-
  20. mindern können, welches sich Herr Häufer auch
  21. gefallen laßt.
  22. Sr. Hochfürstl. Durchlaucht haben mit dem Herr
  23. Rittmeister von Broniewsky am 3. Julij a. c. eine
  24. Vergleich schließen laßen, noch deßen Innhalt der
  25. selbe die Güther Kollno und Kamionne gegen
  26. Empfangnahme einer Summe von 53139. Rthl.
  27. 13. Ggl. 8 4/5 Pfl. so fort zurück zu geben, und die
  28. ther an Höchstdieselben zurück gewähren will.
  29. Da nun der Kaufmann Herr Simon als Bevoll-
  30. mächtigter des Herrn Leixner mit dem Herr
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  1. von Broniewsky am 6. huj in Posen dahin übereingekommen
  2. daß die Zahlung der 53139. Rthl. 13. Gg. 8 4/5. Pf. den 8. Sept. be-
  3. in Posen erfolgen, die Natural - Tradition der Guthe
  4. aber den 10. Sept. in Kollno und Kamionne geschehen
  5. soll, so versprechen Sr. Durchl. zu gedachter Zeit
  6. einen Bevollmächtigten nach Posen und Kollno und
  7. Kamionne zu schicken, um bey diesen Actibus
  8. zugegen zu seyn, und da ein Regierungs Commissa-
  9. rius von Posen die Natural - Uebergabe vollzie-
  10. hen wird, so stipuliren Sr. Durchl. die Güther
  11. Kollno und Kamionne unmittelbar am 10ten
  12. Sept dem Herrn Käufer tradiren zu laßen.
  13. §. 4.
  14. Sowohl in dem Vergleiche vom 3 July als auch in
  15. einer spätern Declaration des Herrn von Bro-
  16. niewsky hat sich derselbe verbindlich gemacht, alle
  17. seine Intabulata auf Kollno und Kamionne
  18. völlig lösen, und dadurch diese Güther von alle
  19. darauf für ihn gehafteten Nexibus deponiren
  20. zu laßen. Herr Käufer erhält daher diese Gü-
  21. ther ganz schuldenfrey.
  22. §. 5.
  23. Herr von Broniewsky behält alle Nutzungen den
  24. Güther bis zum 24. Juny a. c. Von diesem Tage an
  25. gehen alle Nutzungen und Beschwerden auf de[n]
  26. Herrn Käufer über, und wird Herr von Bro-
  27. niewsky, bey der Natural-Uebergabe die diesfällige
  28. Rechnung legen, so wie er auch zugleich den Beilassen
  29. an Feld- Vieh- und Wirthschafts-Inventarium
  30. welches der von Broniewsky bey Uebernahme
  31. der Güther Anno 1786. als Herrschaftlichen
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  1. Beilass erhalten, so wie es die damalige Traditione Acte
  2. besagt zurück gewähren wird. Ein Mehreres hat Herr
  3. Käufer um so weniger zu erhalten, als Sr. Hochfürstl.
  4. Durchl. sich bis jetzt noch nicht, in dem Natural- Besitz
  5. der Güther befunden, und Hochdieselben daher auch
  6. nicht mehr überliefern können, als was Höchst Pries
  7. jezt erst tradirt wird.
  8. §. 6.
  9. Dem Herrn Verkäufer Durchlaucht sind keine Servitié
  10. ten bekannt, welche die Güther Kollno und Kamun
  11. ne leidend betreffen. Dagegen steht diesen Gü-
  12. thern der freye Hieb als an demselben gebühren
  13. des Recht, in den Forsten zu Gory und Krobilaw
  14. zu, welcher Hieb auch durch ein neuerliches Pos.
  15. sessorium - Erkenntniß festgesetzt worden. Dem
  16. 5) eere Käufer steht daher dieses Recht ebenfalls
  17. zu, und hat derselbe den weitern Proceß darü-
  18. ber fort zu setzen in so fern der von Kwilecki
  19. solchen nach weiter treiben sollte. Das Posses
  20. sorium- Urtel ist dem Herrn Käufer auch be-
  21. reits eingehendigt worden, und läßt sich der-
  22. selbe die Erklärung Dr. Durchl. gefallen.
  23. §. 7.
  24. Alle Documente und Schriften welche diese Güther
  25. betreffen, und die des Herrn Verkäufers Durchl.
  26. oder Hochst. Jhre Bevollmächtigte noch in Händen
  27. haben sollen dem Herrn Käufer traulich extra-
  28. dirt werden.
  29. §. 8.
  30. Sr. Durchlaucht haben den Justiz Bürgermeister
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  1. Metzig in Schwerin als Justitiarius in Betsch Kollno
  2. und Kamionne angenommen. Dieser wird von allen
  3. was die Justiz und deren Acta betrift Auskunft
  4. geben, so wie er auch das Deposital- Wesen unter
  5. sich hat. Es hängt von dem Herrn Käufer ab, ihn bey-
  6. zu behalten, oder einen andern anzunehmen. Sr.
  7. Durchl. bezahlen dem p. Metzig das Salarium bis
  8. Michaelis a. c. womit Herr Käufer auch zufrieden
  9. ist.
  10. §. 9.
  11. Sr. Majestaet der König haben dem Herrn Käufer
  12. bereits im Monath July a. c. die Allerhöchste Concession
  13. zum Ankauf dieser Güther ertheilet, so daß also gegen
  14. deßen Besitzfähigkeit nichts zu erinnern ist, und da die
  15. ser Punckt auf Kosten des Herrn Käufers geht, so
  16. behalt es dabey sein bewenden.
  17. §. 10.
  18. Die Absicht des Herrn Käufers geht dahin die Güther Koll
  19. no und Kamionne zu dismembriren. Sr. Durchl.
  20. wollen diesem Geschäfte keine Hinderniße in den
  21. Weg legen, sondern sie genehmigen es auch beför-
  22. dern, daß sie auf Rechnung des Herrn Käufers
  23. vollzogen werde. Wie Hochdieselben auch schon
  24. den Consens dazu bey dem Cameral-Departement
  25. haben nach suchen laßen. Etwas weiteres zu thun
  26. liegt außer den Kräften Sr. Durchl. und ist es
  27. daher blos des Herrn Käufers Sache diese Ange-
  28. legenheit zu betreiben und zu Ende zu bringen
  29. §. 11.
  30. Was nun die Bezahlung der stipulirten Kauf-
  31. Gelder betrift, so ist unter den Contrahenten fol-
  32. gendes bestimmt und festgesetzt worden.
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  1. Herr Käufer übernimmt noch stehende Onera per-
  2. petua
  3. a., einen Jährlichen Zins von Vier Marck Pohlnisch
  4. von dem Guthe Kamionne an die dasigen
  5. Kirche von einem Capital von Einhundert
  6. Gulden Pohlnisch
  7. b., ein Capital von 250 Rthl oder Ein tausend fünf
  8. hundert Gulden Pohlnisch welches als ein für die
  9. Kirche zu Kamionne auf dem Marckt-Flecken
  10. zu Kollno haftendes a 3 1/2. proCent Zinsen in
  11. tabulirtes Capital radiciret, jedoch letzteres
  12. mit dem Beisatz, daß wenn die rückständi-
  13. gen Zinßen ad alterum tantum gefordert
  14. durch Urtel und Recht festgesetzt werden soll
  15. ten des Herrn Verkaufers Durchl. diese Zin-
  16. sen nebst Kosten bis Joh. a. c. berichtigen.
  17. c., an öffentlichen Abgaben für Kamionne
  18. jährlich
  19. 153 Rth. 22 ggl. 8 Pf.
  20. desgl. für Kollno Jährl.
  21. 125. Rthl. 21. ggl. 2 Pf.
  22. ferner an Geistl. Abgaben in
  23. Kamionne
  24. 16. Rthl. 16 ggl.
  25. welchen
  26. Herr Käufer Jährl. zu bezahlen und zu
  27. richtigen verspricht.
  28. Ferner hat Herr Käufer auf das stipulirte Kauf
  29. Pretium der 142000 Rthl bezahlt.
  30. d., Termino Joh: a c. eine Summe von Sechs und Sie-
  31. benzig Tausend Reichsthaler Curant zu Handen
  32. des Herrn Berg-Rath Bernhardi an welchen Sr.
  33. Durchl. es anzuweisen geruht haben. Sr. Durchlaucht
  34. bekennen den Empfang dieser Summe, und sind
  35. zufrieden, daß diese Quittung zum Behuf der
  36. Löschung des Capitals von Einhundert Tausend
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  1. Reichsthaler, welches der Herr Kriegs und Forst
  2. Rath von Triebenfeld am 15. Juny an den Herrn
  3. Käufer coram notario cedirt hat, vorgetragen
  4. werden könne, mit welcher Declaration Herr
  5. Käufer zufrieden ist.
  6. e., auf den Ueberrest des Kaufgeldes per 66000 Rthl
  7. zahlt Herr Käufer wie oben ad §. 3. bemerckt
  8. worden den 8. Sept.
  9. a.c. zu Handen des Herrn Ritt
  10. meisters von Broniewski die Vergleichs Summe
  11. von 53139. Rthl. 13. Gg. 8 4/5 Pf. in Posen gegen deßen
  12. Quittung.
  13. f., den letzten Rest der 12860. Rthl. 10. Ggl. 3 1/5 Pf. gehen
  14. Herr Käufer den 10. Sept. a. c. bey der Uebergab
  15. von Kollno und Kamionna zu Handen des Hoch-
  16. fürstl. Bevollmächtigten, und werden so bald die
  17. Zahlung aller 66000. Rthl erfolgt ist Ihro Durchl.
  18. dem Herrn Käufer über sämmtliche Kaufgeld
  19. der der 142000 Rthl. quittiren, mit welcher Er
  20. klärung Herr Käufer zufrieden ist.
  21. §. 12.
  22. Sämmtliche die Errichtung und Vollziehung dieses Kauf
  23. Contracts betreffende desgleichen die Natural und
  24. Civil-Traditions-Kosten, so wie auch die Löschungs-Ge-
  25. bühren der intabulirten hundert tausend Thaler Tra-
  26. gen beide Contrahenten zu gleichen Theilen.
  27. §. 13.
  28. Des Herr Verkäufers Durchlaucht so wie Herr Kau-
  29. fer entſagen allen und jeden dieſem Vertrage entge-
  30. genstehenden rechtlichen Einwendungen und Ausflüchten
  31. ins besondere dem Einwände der Verletzung unter
  32. oder über der Hälfte, daß keine allgemeine Ver-
  33. zicht gelte wenn keine besondere vorhergegangen
  34. und daß dieser Vertrag anders als er verabredet
  35. niedergeschrieben worden.
  36. Urkundlich
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  1. Urkundlich ist vorstehendes Verkauf- und Kauf-In-
  2. strument von Sr. Hochfürstl. Durchlaucht und dem
  3. Herrn Käufer Höchst und eigenhändig vollzogen
  4. worden. So geschehen Breslau den 30ten Aug. 1804.
  5. Friedrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe.
  6. selbst gelesen und genehmiget.