Traces in the Sand

Document 6 · Contract

18 July 1806

Trąbczyn

A hereditary-lease contract made before the patrimonial court of the Prince of Hohenlohe-Ingelfingen: his general agent, the councillor of war and forests von Triebenfeld, grants the farmer Blazy Kukulski of Osiny one Hufe of arable land at Osiny in perpetual hereditary lease. Kukulski has paid 100 Rthl entry money and pays 30 Rthl rent a year; he is free of labour services and of hereditary subjection, builds at his own cost and must take his drink from the manor's brewery or inn. The contract was read out in German and Polish; Kukulski signs with crosses. Attached is the Prince's general power of attorney for Triebenfeld over the estates of Zagórów, Witów and Trąbczyn.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
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  1. Das Durchlaucht von Hohenlohesche Patrimoni-
  2. al Gericht fuget hierdurch zu wißen,
  3. daß zwischen dem Herrn Krieg es
  4. und Forst Rath von Triebenfeld als
  5. General Bevollmächtigter Sr. Durchlaucht
  6. des regirenden Herrn Fürsten zu
  7. Hohenlohe Ingelfingen einer und
  8. dem Blazy Kukulski anderer
  9. Seits über Eine Hufe Land Magdebur-
  10. gisch Maaß bey dem Gute Osiny
  11. belegen nachstehender Verkauf und
  12. Kauf Contract geschloßen und verlaut-
  13. bart worden.
  14. Actum Trąbczyn den Acht-
  15. zehnten Julius Eintau
  16. send Achthundert und
  17. Sechs.
  18. Vor unterschriebenem hie-
  19. sigem Patrimonial Gerichte
  20. erschienen persönlich
  21. 1tens
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  1. 1. der Herr Krieges und Forst
  2. Rath von Triebenfeld als general
  3. bevollmächtigter Sr. durch-
  4. laucht des regirenden Herrn
  5. Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen
  6. einigen Erb und Gerichts
  7. herrn durch bediegende
  8. Vollmacht legitimirt einer
  9. heits, und
  10. 2. der Wirth Blazy Kukulski
  11. aus dem Fürstlichen Güte
  12. Osniy anderer Seits.
  13. Comparenten sind dem unter
  14. schriebenen Justitiario ge-
  15. nau bekan̄t, und ihre
  16. Fähigkeiten zur Vollzie-
  17. hung Gerichtlicher Hand
  18. lungen unterliegen kei
  19. meine Zweifel
  20. Die Declarire freywillig
  21. und wohlbedächtig nächste
  22. henden unter sich geschloße,
  23. nen unwiderreiflichen
  24. und
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  1. und in Nichts abzuändern
  2. den Erbpachts Contract den
  3. sie hiermit sogleich ver-
  4. lautbaren zum gerichtlich
  5. chen Prottocoll.
  6. §. I.
  7. Es verleihen nehmlich fr:
  8. Hochfürstlichen Durchlaucht
  9. dem Blazy Kukulski
  10. 1. Hufe schreibe Eine Hufe
  11. Magdeburgisch die Hufe
  12. zu dreyßig Morgen
  13. und jeder Morgen zu Ein-
  14. hundert und Achtzig qua-
  15. drat Ruthen gerechnet, an
  16. Kotikale Czazy w Kierzäwn Ackerland bei Osiny bele-
  17. gen auf unerwährende Zei-
  18. ten in Erbpacht.
  19. §. II.
  20. Huba Maydebuska uid diese Eine Hufe Magdebur
  21. gisch ist dem Blazy Ku-
  22. kulski bereits angewie-
  23. sen und in Natural Besitz
  24. übergeben
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  1. übergeben worden, womit
  2. derselbe völlig zufrieden
  3. ist
  4. §. III.
  5. der Blazy Kukulski zahlet
  6. für diese eine Hufe Mag-
  7. deburgisch an Einkaufs Geld
  8. 100 rtl. Schreibefinhundert
  9. Reichsthaler, und da er
  10. dieses Kaufgeld bereits
  11. völlig abgeführt hat, so wird
  12. derselbe hierdurch quittirt
  13. §. IV. Außerdem macht der Blazy
  14. Kukulski sich für sich und
  15. seine Nachfolger im Besitz
  16. hiedurch verbindlich von
  17. dieser einen Hufe Mag-
  18. deburgisch einen Jährlichen
  19. Erbzinß von 30. rtl. schreibe
  20. Dreysig Reichs Thaler in baa-
  21. rem gangbaren Courant
  22. an die Grundherrschaft
  23. zu bezahlen, und wird
  24. dieser Erbzinß jest und
  25. für
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  1. für die zukunft in halbjäh-
  2. rigen Ratis nehmlich mit
  3. der einen zu Johanni und
  4. mit der andern zu Wey-
  5. nachten jedesmal post num-
  6. merando abgeführt, und soll
  7. der erste halbjährige Erb-
  8. zniß erst auf Weynachten
  9. 1806. abgetragen werden.
  10. §. V.
  11. die berichtigung und leistung
  12. der auf diese eine Hufe
  13. treffenden Königl. und
  14. andern öffentliche Abgaben
  15. ohne allen Unterschied,
  16. so wie das Rauchfangs
  17. geld fourage lieferung
  18. und Vorspann übernimmt
  19. Erbpächter jezt und auf im-
  20. merwährende zeiten ohne
  21. allen Abzug von dem Erb-
  22. zinse, oder dafür von der
  23. Grundherrschaft eine
  24. Erstattung zu verlangen.
  25. dagegen
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  1. dagegen ist Erbpachten jezt
  2. und für unerwährende
  3. Zeiten von allen und
  4. jeden hofe diensten, so
  5. wie von der Erbunterthät
  6. migkeit gänzlich frey.
  7. §. VI.
  8. Erbpächtermuß sein Etablisse-
  9. ment ganz auf eigene Kosten
  10. einrichten und erbauen
  11. und erhält hiezu weder
  12. jezt noch künftig einiges
  13. Bauholz, oder sonstig u
  14. Bauhülfe, und eben so
  15. wenig einer Erlaß vom
  16. Jährlichen Erbzinse, jedoch
  17. verbleibet alles das
  18. auf dieser Hufe stehen-
  19. de Holz ohne Ausnah-
  20. me sein Eigenthum, und
  21. kann er darüber unem
  22. geschränkt disponiren.
  23. §. VII.
  24. Außerhalb seiner Besitzung
  25. hat Erbpachter kein Recht
  26. auf
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  1. auf Brennholz oder Hütung in
  2. denen herrschaftlichen Wäldern
  3. und Feldern.
  4. §. VIII.
  5. Sein Geträncke muß Erbpächter
  6. stetz aus dem herrschaftlichen Bräu-
  7. und Brennerey oder aus dem
  8. Kruge nehmen.
  9. Wenn durch ihn oder seine Leute
  10. fremdes Getränke einge-
  11. bracht wird, so verfällt Erb-
  12. pächter jedes mal in eine Strafe
  13. von Fünf Reichsthaler für jede
  14. Tonne Bier und einen Reichsthaler
  15. für jeden Garniec Brandtwein,
  16. welche Strafe an die Grundherr
  17. schaft zur Entschädigung erlegt
  18. wird.
  19. §. IX.
  20. Der Jurisdiction der Grundherrschaft
  21. so wie dem Mühlen zwange in
  22. den herrschaftlichen Gütern bleibt
  23. Erbpächter stetz unterworfen.
  24. §. X. Erbpächter ist befugt, über diese
  25. Stelle zu disponiren und dieselbe
  26. nach gefallen anderweit zu
  27. veräußern.
  28. die
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  1. die Grundherrschaft reservirt sich
  2. aber ein für allemal hiedurch
  3. das Vorkaufs Recht, und wenn
  4. sie solches nicht ausüben will
  5. si muß alsdenn von dem jedes
  6. maligen Verkäufer derzehnte
  7. Groschen von der Kauf oder tausch
  8. Summe als ein Laudemium an
  9. die Grundherrschaft erlegt
  10. werden.
  11. Bey Vererbungen an Kinder
  12. und andere Verwandte
  13. wird kein Laudemium entrich-
  14. tet.
  15. S. XI.
  16. Erbpächter leistet für sich und
  17. seine Nachfolger im Besitz auf
  18. alle und jede Remissionen bey
  19. Unglücksfällen, selbige mögen
  20. durch Feuer vom himmel Anste-
  21. kung böser Leute, hagelschag
  22. Mißwachs, Viehsterben Krieg
  23. und Pest oder auf was für
  24. eine Art es nur immer wolle
  25. entstehen, gänzlich Verzicht, und
  26. soll bei eintretenden Fällen
  27. weder eine Bonification noch
  28. Erlaß
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  1. Erlaß von dem Erbzinse statt fin-
  2. den.
  3. §. XII.
  4. Seine hochfürstliche Durchlaucht
  5. willigen darinn, daß Erbpächter
  6. von dieser erstandenen Einen
  7. hufe, auf den Grund dieses
  8. Contracts den Besitzlittel auf seinen
  9. Namen im Grund und Hypo-
  10. tequen Buch berichtigen laßen.
  11. kann.
  12. §. XIII.
  13. die diesen Contract angehenden ge-
  14. samten Kosten übernimmt Käufer
  15. zu berichtigen.
  16. §. XIV.
  17. so lange Erbpächter und seine Nach-
  18. folger im Besitz allen in diesem
  19. Contract enthaltenen Verbindlich-
  20. keiten nachkommen werden, ver-
  21. sprechen Fr: hochfürstlichen Durchlaucht,
  22. dieselben bey ihren Gerechtsamen
  23. zu erhalten, und gegen jedermanns
  24. real Anspruch zu vertreten.
  25. Sollten aber Erbpachter oder deßen
  26. Nachfolger im Besitz mit dem
  27. Jährlichen Erbzinse länger als
  28. durch zwey Jahre im Rückstande
  29. verbleiben
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  1. verbleiben, oder aber diese Stelle
  2. verwüsten, und dadurch die Re-
  3. venuen der Grundherrschaft schmä-
  4. lern, so soll die Grundherrschaft
  5. berechtiget seÿe, diese Stelle an
  6. derweit auszuthun, und gehet
  7. Erbpächter ſodann des ganzen
  8. Rechts verlüßtig, und die einge-
  9. zalten EinkaufsGelder verblei-
  10. ben ein Eigenthum der Grund-
  11. herrschaft.
  12. Beyde Theile versprechen diesen
  13. Contract fest und unverbrüch[lich]
  14. einzuhalten, sie entsagen
  15. lich
  16. in Absicht der folgen gerichtlich
  17. belehrt, allen dawider statt fin-
  18. denden Ausflüchten beſonders
  19. dem Einwande einer vorge-
  20. fallenen Verlezzung über und
  21. unter der Hälfte einer Listigen
  22. Ueberredung Furcht, Zwangs
  23. anders verabredeter als
  24. verschriebener oder nicht
  25. recht verstandener Sachen,
  26. sie trugen an diesen Contract
  27. zu Confirmiren und Auszugfer-
  28. ligen, und haben sich nachge-
  29. schehenen
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  1. geschehener Vorlesung in deutschen
  2. und pohlnischer Sprache zum Zei-
  3. chen der Genehmigung nachste-
  4. hend eigenhändig unterschrie-
  5. bei und unterzeichnet.
  6. v Triebenfeld.
  7. xxx bedeutet Blazy Kukulski.
  8. a u s
  9. Schenck
  10. Justitiarius
  11. Ogrodowicz
  12. Protocollführer
  13. General Vollmacht
  14. Ich Endes unterschriebenen thue kund und bekenne
  15. hiemit, daß ich den Königl. Krieges und ForstRath
  16. Herrn Peter Friedrich August von Triebenfeld hochwohl-
  17. gebohren auf Schweinern pp. hierdurch ausdrücklich
  18. bevollmächtige um in meiner Namen alle und
  19. jede Angelegenheiten im Betreff der mir zuge-
  20. hörigen in Südpreußen im Kalischen Departement
  21. belegenen Zagorowo Wittow und Trąbczyner Gü-
  22. tern, sie mögen eine Dismembration oder Kauf
  23. und Verkauf Verpachtung oder Verpfändung
  24. betreffen, oder wie sie nur immer sonst Nahmen
  25. haben mögen, und bezug und Einfluß haben
  26. könne, sowohl gerichtlich als außergerichtlicht zu
  27. besorgen, alle desfalls nöthige Approbationen
  28. oder Verhaltungs Befehle als auch alle andern
  29. ihm nöthig scheinende Erforderniße bey der hochlöblichen
  30. kammer sowohl als auch bey der hochlöblichen
  31. Regierung
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  1. Regirung zu Kalisch und bei
  2. allen andern behörden zu bitten, und respet an-
  3. zuzeigen, und alle andere erforderliche Geschäfte
  4. für mich zu besorgen, sich mit denen Pächtern aus
  5. einander zu sezzen, und Vergleiche abzuschliessen
  6. Gelder zu bezalen, dergleichen in Empfang zu neh-
  7. men und darüber zu quittiren, meine dasigen
  8. Officianten und dienerschaft die ihm zweckdienlichen
  9. befohle zu erteilen, ihr verhalten und dienst-
  10. leistung zu untersuchen, und wenn er solches
  11. seiner Einsichten für angemeßen und mir
  12. nachteilig finden sollte, solche nöthigenfalls
  13. zu suspendiren, und überhaupt uneingeschränkt
  14. und frey bey allen Behörden und Ange-
  15. legenheiten so zu handeln wie er es für gut
  16. und meinem Interesse am angemeßensten
  17. finden sollte. Was nun gedachter mein Be-
  18. vollmächtigter vermöge dieses erhaltenen
  19. Auftrages thun wird verspreche ich hiedurch
  20. zu genehmigen und darüber dergestallt un-
  21. verbrüchlich zu halten, als ob ich es selbst getan
  22. hätte. Zugleich mache ich mich auch verbindlich
  23. meinen Herrn Bevollmächtigten von wegen
  24. dieses Auftrages überall zu entschädigen
  25. und demselben alle Kosten und Aus
  26. lager bey Verpfänderung meines
  27. jetzigen und künftigen Vermögens
  28. so viel daran hiezu erfordert wird.
  29. lesen
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  1. deßen zu urkund habe ich diese general
  2. Vollmacht eigenhändig unterschrieben,
  3. und durch Beydrückung meines Wäp-
  4. pens bekräftiget. Er geschehen im Guhrwitz-
  5. schen Justiz Amte bey Breslau den 19. Februar
  6. 1805.
  7. (L. S.) selbstgelesen und genehmiget
  8. Fridrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe
  9. Daß Er durchlaucht der regirende dem unter-
  10. schriebenen Justiz Amte von Person sehr wohlbekann-
  11. te und völlig Dispositions fähige Fürst und Herr
  12. General der Infanterie, Cheff eines Regiments
  13. Gouverneur der Stadt und Vestung Breslau
  14. und Ritter des großen schwarzen und rothen
  15. Adler Ordens Herr Fridrich Ludwig Fürst zu
  16. Hohenlohe Ingelfingen vorstehende an den Königl.
  17. Krieges und Forstrath Herrn v. Triebenfeld ge-
  18. richtete General Vollmacht dato vor uns in unse-
  19. rer zuziehung errichtet, sich zum Wörte
  20. lichen Inhalte derselben durchgehends
  21. bekannt, und sodan dieselbe nachdem
  22. höchstdieselben solche vorhero nochmals
  23. durchgelesen und genehmiget hatten,
  24. in unserer Gegenwart eigenhändig
  25. unterschrieben und besiegelt haben.
  26. solches wird hiermit testande
  27. Prottocolli de hodierno in fidem publicam
  28. Attirt
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  1. attestiret
  2. Er geschehen im Guhrwitzschen Justiz Amte
  3. bei Breslau den 19. Februarii 1805.
  4. Freiherrlich von Stillfried Gehrwitzer Justiz Amt
  5. L.S.
  6. Koeppen
  7. Justitiarius
  8. Kaleschke
  9. Actuarius
  10. Urkundlich unter beidrückung des Gerichts
  11. siegels und gewöhnlichen Unterschrift aus-
  12. gefertiget. Geschehen Allexandrien den 28 Januarii
  13. 1808.
  14. Aislich von Hohenlohesches Patrimonial Gericht amt Zagorowo
  15. Hawich
  16. Ausfertigung
  17. Das zwischen dem Herrn Krieges und
  18. ForstRath von Triebenfeld als general
  19. Bevollmächtigter Sr. Durchlaucht des
  20. Herrn Fürsten v Hohenlohe Ingelfingen
  21. und dem Blazy Kukulski über
  22. für hufe Land Magdeburgisch
  23. Maast bey dem Gute Osiny belegen
  24. geschloßenen Verkauf und Kauf
  25. Contract