Traces in the Sand

Document 4 · Contract

25 January 1805

Frankfurt an der Oder

A contract of sale: Friedrich Ludwig, reigning Prince of Hohenlohe-Ingelfingen, sells the estates of Kolno and Kamionna in the Międzyrzecz district, granted to him by the deed of gift of 9 August 1796, for 142,000 Rthl to the bank director George Conrad Leixner of Frankfurt an der Oder. The money is paid: over 53,139 Rthl went to the former Polish cavalry captain von Broniewski, who held the estates as a creditor put in possession, and the rest to the Prince. The buyer takes over two capital sums owed to the church at Kamionna and the disputed right to wood in the Krobilawer forests; a mortgage of 100,000 Rthl for the councillor of war and forests von Triebenfeld has been paid off. The banker Meyer Bernhard signs for Leixner; Leixner approves the contract at Frankfurt.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
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  1. Zwischen dem Durchlauchtigsten Fürsten
  2. und Herrn, Herrn Friedrich Ludewig, Re-
  3. gierenden Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen
  4. Königl. General der Infanterie und Gouverneur zu
  5. Breslau, und dem Königl. Banco-Director zu Frank-
  6. furth an der Oder Herrn George Conrad Leixner
  7. ist folgender Kauf-Contract geschloßen wor-
  8. den:
  9. §. 1.
  10. S. Hochfürstl. Durchlaucht verkaufen, den Herrn
  11. Bance Director Leixner die in Süd-Preußen
  12. im Posenschen Departement und deßen Me-
  13. seritzer Kreise gelegenen, aus der Donations
  14. Urkunde des Hochseel. Königs Friedrich Wil-
  15. helm des IIten Majestät vom 9ten August 1796.
  16. eigenthümlich erworbenen Güther Kollno
  17. und Kaemen oder Kamionna, mit allen
  18. Pertinentien, Mühlen, Einsaßen, Feldern, Wal-
  19. dungen, Seen, Gewäßern, Diensten, Jagd,
  20. Propination, und überhaupt mit aller Rechten
  21. und Gerechtigkeiten, Lasten und Beschwehrden,
  22. zu seinem wahren Eigenthum für ein
  23. Kauf Pretium von 142,000 rthl. Ein mal
  24. Hundert und Zwei und Vierzig Tausend Reichs-
  25. thaler, nach dem Münz-Fuße von 1764.
  26. §. 2.
  27. Das Kauf- Geld der 142000 rthl ist bereits völ-
  28. lig bezahlt.
  29. Se. Hochfürstl. Durchlaucht
  30. quittiren darüber, und bekennen überhaupt,
  31. daß Sie aus diesem Kaufs-Geschäfte
  32. keine weitere Forderung an den Herrn
  33. Käufer haben.
  34. Historisch
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  1. Historisch wird hierbei bemerkt, daß die Zah-
  2. lung der Kauf Gelder folgender Maßen gesche-
  3. hen ist:
  4. A.
  5. 53139 Rthl 13 g 8/5 d. hat Herr Käufer an den ehema-
  6. ligen Polnischen Rittmeister von Broni-
  7. ewsky, welcher als immittirter Gläu-
  8. biger sich im Natural-Besize der Gü
  9. ther befand, als die ihm rechtskräftig
  10. zu erkannte Summe, auf Anwei-
  11. sung Sr. Hochfürstl. Durchlaucht bezahlt
  12. b, 88860 rttl 10 g. 3 1/5 d. sind von dem Herrn Käufer
  13. an Sr Hochfürstl. Durchlaucht selbst
  14. und auf Höchst dero Anweisungen
  15. baar bezahlt worden.
  16. i. e. 142,000 Rthl
  17. §. 3.
  18. Außer dem Kauf Pretis übernimmt Herr Käu-
  19. fer folgende, in den Hypotheken Büchern auf
  20. Kollno und Kaemen eingetragene Posten:
  21. a., ein Capital von 100. Floren Ein Hundert
  22. Floren Polnisch für die Kirche zu Kaemen
  23. wovon die Zinsen jährlich auf Vier Mark Pol-
  24. nisch festgesezt sind.
  25. b., für eben dieselbe Kirche ein Capital von
  26. 250. rthl. Zwei Hundert und Fünfzig Reichs
  27. thaler, oder 1500. Fünfzehn Hundert Flo-
  28. ren Polnisch, welche zu 3 1/2. drei und ein halb
  29. pro Cent jährlich verzinset werden.
  30. Die Zinsen dieser beiden Posten übernimmt
  31. Herr Käufer von Johannis 1804.
  32. §. 4.
  33. Der gegenwärtige Kauf geschiehet ohne Anschlag,
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  1. in Bausch und Bogen.
  2. Jedoch leisten Se. Hochfürstl. Durchlaucht, die
  3. Gewehr dafür:
  4. a., daß der in den Vermeßungs-Registern
  5. welche nebst den Charten dem Herrn Käufer
  6. extradirt worden, aufgeführte Flächen-Inn-
  7. halt an Aeckern, Wiesen, Heiden und Seen
  8. würklich vorhanden sey. Se. Hochfürstl. Durch-
  9. laucht versichere hierbei, daß Höchstdenenselben
  10. bißher kein Anspruch von irgend Jemanden
  11. an die in diesen Vermeßungs-Registern
  12. aufgeführten Grundstücke bekannt sei
  13. Die Verbindlichkeit Sr. Hochfürstl. Durchlaucht
  14. die Richtigkeit des Vermeßungs-Registers
  15. in obiger Art zu vertreten, wird auf drei
  16. Jahre eingeschränkt.
  17. b., daß an öffentlichen Abgaben mehr
  18. nicht, als jährlich
  19. für Kaemen.
  20. 153 rt. 22 g. 8 pf.
  21. für Kolno
  22. 125. rt. 21. g. 2. pf.
  23. und an geistlichen
  24. Abgaben für
  25. Kaemen
  26. 16 rt. 16 pf.
  27. auf diesen Güthern haften.
  28. §. 5.
  29. Die Natural-Uebergabe der Güther an den
  30. Herrn Käufer ist bereits im Monath Septbr.
  31. 1804. geschehe, und es hat bei den darüber
  32. auf genommenen gerichtlichen Verhandlun-
  33. gen sein Bewenden.
  34. Es sind in Absicht der Gewehr zwischen den
  35. Herrn Contrahenten folgende Principien
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  1. angenommen worden.
  2. a., daß dem Herrn Käufer die Nutzungen
  3. der Güther von Johannis 1804 gebühren,
  4. von welcher Zeit an Herr Käufer auch die
  5. Lasten zu tragen hat.
  6. Etwanige älte
  7. re Rückstände werden von Sr Hochfürstl.
  8. Durchlaucht vertreten.
  9. Auch tragen
  10. Se. Hochfürstl. Durchlaucht das Justitiariats
  11. Gehalt bis Michaelis vorigen Jahrs.
  12. b., daß die Güther dem Herrn Käufer über-
  13. geben werden sollen, wie sie am 15ten Junii
  14. vorigen Jahres gestanden und gelegen haben.
  15. c., daß jedoch Herr Käufer nur denjenigen
  16. Beilaß, an Feld Viehs und Wirthschafts In-
  17. ventario verlangen könne, welchen der
  18. von Broniewsky bei seiner Immission
  19. im Jahre 1786.
  20. nach der dem Herrn Käufer in deut-
  21. scher Sprache ausgehändigten Acte,
  22. erhalten hat, und zurück zu gewehren ver-
  23. pflichtet gewesen.
  24. §. 6. Außer den in §. 3. bemerkten Kirchen Ca-
  25. pitalien, stehet auf den Güthern ein hypo-
  26. thecarisches Capital von 100,000. rthl. Ein-
  27. mal Hundert Tausend Reichsthalern
  28. aus einer Schuld-Verschreibung Sr Hochfürstl.
  29. Durchlaucht vom 1ten Jun. 1804. für den
  30. Herrn Kriegs- und Forst-Rath von Trieben-
  31. feld eingetragen, welcher diese Hypothek
  32. dem Herrn Käufer cedirt hat. Es ist
  33. jedoch diese Schuld bereits völlig berichtiget,
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  1. und Herr Käufer entsaget hiermit ausdrück-
  2. lich allen desfälligen Ansprüchen so wohl an
  3. S. Hochfürstl. Durchlaucht, als an den Herrn
  4. Kriegs- und Forst-Rath von Triebenfeld. Auch
  5. ist es lediglich die Sache des Herrn Käufers,
  6. die Löschung dieses Nexus in den Grund- und
  7. Hypotheken-Büchern zu bewürken.
  8. Die
  9. Löschungs Kosten aber werden zur Hälfte von
  10. Sr Hochfürstl. Durchlaucht, und zur Hälfte von
  11. dem Herrn Käufer getragen.
  12. §. 7.
  13. Die Kosten von Errichtung und Confirmation
  14. dieses Kaufs, der Natural- und Civil- Tra-
  15. dition, und überhaupt sämtliche Kaufs Kosten
  16. wie sie Nahmen haben, werden gleichfalls
  17. von beiden Herren Contrahenten zur Hälfte
  18. getragen.
  19. §. 8.
  20. Paßive Dienstbarkeiten sind des Herrn Ver-
  21. käufers Durchlaucht nicht bekannt.
  22. Dage-
  23. gen stehet diesen Güthern ein Holzungs-
  24. Recht in den Krobilawer Wäldern zu. In
  25. einem Possessorien Processe wider den von
  26. Kwilecki ist solches Sr Durchlaucht zuerkannt.
  27. in Petitorio aber in erster Instanz aberkannt
  28. worden.
  29. Herr Käufer übernimmt diese
  30. rem litigiosam, ohne eine Gewehrs leistung
  31. von des Herrn Verkäufers Durchlaucht
  32. zu verlangen.
  33. §. 9.
  34. sämtliche zu den Güthern gehörige Documen-
  35. te und Acten versprechen des Herrn Verkäufers
  36. Durchlaucht, so weit es noch nicht geschehen
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  1. ist, dem Herrn Käufer getreulich aus zuantwor-
  2. ten, deßgleichen auch diejenigen, welche bei
  3. dem Rechnungs-Proceße Sr Durchlaucht wider
  4. den von Broniewsky noch zur Zeit gebraucht wer-
  5. den, nach Beendigung dieses Proceßes dem
  6. Herrn Käufer aushändigen zu laßen. Je-
  7. doch stehet dem Herrn Käufer, wie sich von
  8. selbst verstehet, auch frei, diese noch nicht ex
  9. tradirten Papiere, so oft er es für nöthig
  10. befindet, inspiciren zu laßen.
  11. §. 10.
  12. Die Herren Contrahenten verbinden sich zu
  13. Festhaltung dieses Contracts in allen Punkten
  14. und Clausula, entsagen allen Einwendungen
  15. dagegen, besonders dem Einwande der Ver-
  16. letzung über die Hälfte und wie sie sonst
  17. Nahmen haben könnten, und haben dieses
  18. Instrument durch ihre eigenhändige Nahmens
  19. Unterschriften und beigefügte Siegel voll-
  20. zogen.
  21. Breslau den 16 ten
  22. Januar 1805.
  23. Selbst gelesen und genehmiget.
  24. Friedrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe
  25. als habe dieses Instrument gelesen
  26. und genehmiget
  27. Meyer Bernhard im nehmen und
  28. bis auf genehmigung des H. Bco. Director Leixner
  29. Daß dieser Kauf Contract zwischen dem Durchlauch-
  30. tigsten
  31. Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich
  32. Ludwig
  33. Regierenden Fürsten zu Hohenlohe
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  1. Ingelfingen, Königl. General der Infanterie und
  2. Gouverneur zu Breslau etc. welcher uns, dem un-
  3. terzeichneten Notario und Zeugen persönlich
  4. wohl bekannt ist, und dem uns gleichfalls per-
  5. sönlich wohl bekannten Banquier zu Franck-
  6. furth an der Oder Herrn Meyer Bernhard,
  7. im Nahmen und bis auf Ratihabition des Königl.
  8. Banco Director Herrn George Conrad Leixner
  9. vorstehender Maßer, und mit unsrer Zuziehung
  10. verabredet und geschloßen, und dieses Instru-
  11. ment, nach geschehener Durchlesung und erklähr-
  12. ter Genehmigung, durch ihre eigenhändige Nah-
  13. mens- Unterschriften und beigefügte Siegel
  14. vollzogen worden, wird, auf den Grund des
  15. hierüber aufgenommenen Protocolls, hier-
  16. mit attestirt.
  17. Breslau den 16ten Januar 1805.
  18. Carl Gottlob [Pl...ler?]
  19. königl. Justiz-Commissions-Rath und Notarius
  20. publicus in Breslauschen Departement.
  21. Johann Georg Strebel
  22. als Zeuge.
  23. Johann Carl Stude
  24. als Zeuge.
  25. Vorstehenden Kauf Contract habe ich selbst gelesen, und
  26. meiner Intention gemäs abgefast gefunden, Frankfurth an der
  27. Oder den 25 Januarii 1805.
  28. George Conrad Leixner
  29. Daß der persönlich mir
  30. bekannte dispositions-
  31. fähiger
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  1. fähige Königl. Banco Rendant Herr Georg Conrad
  2. Leixner hieselbst den vor- und umstehenden KaufCon-
  3. tract d. d. Breslau den 16 Januar 1805, Inhalts des-
  4. sen Sr Hochfürstl. Durchlaucht, der regierende
  5. Fürst Herr Friedrich Ludwig zu Hohenlöhe Ingel-
  6. fingen etc. die aus der Schenkungs Urkunde des
  7. Hochseeligen Königs Majestät Friedrich Wilhelm II
  8. v. 9ten August 1796 acquirirten, in Südpreussen, Po-
  9. senschen Departements belegenen Güter Kollno
  10. und Kaemen für die Summe von 142,000 rt. s. Einmahl
  11. hundert und zwey und vierzig Tausend
  12. dem Herrn v. Leixner verkauft hat, nach selbst
  13. eigener Durchlesung und Genehmigung, in meiner
  14. Gegenwart unterschrieben und mit seinem
  15. Pettschaft besiegelt hat, solches wird auf
  16. dem Grunde des dieserhalb heut abgehaltenen
  17. Protokolls, urkundlich unter Vordruck des Justiz
  18. Amts Francfort a/O Insiegel und meiner, des Justiz
  19. Beamten
  20. Unterschrift attestiret.
  21. So geschehen
  22. Frankfurth an der Oder am fünf und zwanzigsten
  23. Januar
  24. Ein Tausend Achthundert und Fünf.
  25. Dr. Ernst Gottlob Born.
  26. Königl. Justiz Beamten vnd
  27. Universitäts Syndikus, auch
  28. Assessor der Juristen Fakultät
  29. zu Frankfurth pp.