Traces in the Sand

Document 3 · Confirmation

6 May 1799

Pszczew (Betsche)

The Prince's court office at Pszczew confirms a contract of sale: Joseph von Jankowski has sold the free mayor's holding at Dormowo near Birnbaum for 2,000 Rthl, paid in cash, to the captain and district tax collector Andreas Ernst Gneust. The contract lists the dues to the manor of Pszczew, the right to keep 250 sheep and to brew beer for the household, and free firewood from the Pszczew forest. Jankowski, who did not understand German, had the contract read to him in Polish. Friedrich Ludwig, Prince of Hohenlohe, confirms it without prejudice to his rights, which he means to have checked against the old land books.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
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  1. Das bei den Acta befindliche Exemplar das
  2. Kauf Contracte ist auf einen sel. 8 rt. St. geschrieben
  3. [S. Melich?]
  4. Wir das Fürstlich Hohenlohe Ingelfingensche Gerichts
  5. Amt zu Betsche urkunden und bezeugen hiemit, daß zwischen
  6. Hr Joseph von Jankowski als Verkäufer an einem und den
  7. Hn. Hauptmann und Kreis Steuer Einnehmer Andreas Ernst Gneust
  8. als Käufer am andern theile folgender vor dem Magistrat zu
  9. Birnbaum unterm 24ten Juny 1797 recognoscirte Kauf Contract
  10. unterm 6ten May v. vor Uns feyerlichst verlaufbart worden,
  11. und lauten die sämtlichen Verhandlungen von Wort zu
  12. Wort also:
  13. Zwischen den Hochwohlgebohrnen Herrn Joseph von
  14. Jankowski zu [?]inino verkaufern
  15. und
  16. den Wohlgebohrnen Herrn Hauptmann und Kreis Steuer-
  17. Einnehmer Andreas Ernst Gneust kaufern, ist bis
  18. auf höhere Bestättung, nachstehender Kauf Contract, über
  19. das dem erstern zugehörige und in Dormowe ohnereit
  20. Birnbaum belegene Frey Schulzen Guth, nebst Zugehorungen
  21. nach vergängig hierüber gepflogenen Unterhandlungen, ver-
  22. abredet und geschlossen werden, dessen nähere Bestimmungen
  23. die gegenwärtig hierüber verfaßte und von berden
  24. H. Theilnehmern durch die eigenhändige Unterschriften und
  25. Puttschafften
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  1. Pettschafte vollzogene Kaufs Urkunde bekräftiget
  2. Es verkauft nehmlich für sich und seine Erben und Erb-
  3. nehmen
  4. I. der Eingangs ermeldete Herr Joseph von Jankowski
  5. sein in Dormowe gelegenes und eigenthümlich bisher
  6. besaßenes Frey Schultzen Guth, nebst allen dazu gehörigen
  7. Wohn und Wirthschafts Gebäuben, Feldern, Furen
  8. Wiesen, Teichen und Teich Staetten, Fischereyen, Viehweiden
  9. Lust und Obst Gärten, Waßern, Wasserlaufen, Brüchen,
  10. wie solches alles in seinen Grenzen und Mahtsteinen, nebst
  11. dem zum Guthe gehörigen Wirthschafts und Akergerathen
  12. schaffen, alles nach mehrern Inhalt des diesen Haus Gründe
  13. beygefügten Haus Anschlags, nebst allen was darin und Abfrau
  14. Brd. Brand, Brand, Mauer, Kirch Magd und Wurzelfeste
  15. ist, nicht weniger allen Rechten und Gerechtigkeiten auch
  16. Nutzungen Lasten und Erschwerungen allenthalben nichts
  17. davon aufgeschloßen, und ganz in der Maaße, wie
  18. Herr Verkäufer das besagte Frey Schulzen Guth, laut
  19. Privilegin vom 19tn Juny 1787 von den Herrn Florian
  20. Gelanski und dessen Schwester Jadwiga Galanska erb und
  21. eigenthümlich erkauft
  22. II. an letzt gedachten Herrn Hauptmann und Kreis Steuer
  23. Einnehmer
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  1. Einnehmer Andreas Ernst Gneust, erb und eigene
  2. thierlich für 2000 rt. schreibe zwey Tausend Reichs-
  3. thaler, preußl. Courant, ganzer beständiger und
  4. dato baar bezahlter Kauf Summe über denen
  5. richtigen Empfang denn auch Herr Verkäufer den
  6. Herrn Häuser bestens auf das allerrechts bestän-
  7. digste quittirt.
  8. III.
  9. Alle Kosten dieses Kaufs Handels halber, worunter auch
  10. die etwanigen in älteren Zeit an üblich gewesenen
  11. 10 ProCent, oder Abzug Gelder gehören, trägt Herr
  12. kaufen allein und wird dieser halb dem Herrn
  13. Verkaufer keine Abrechnungen fürmüssen.
  14. IV.
  15. die jährlichen Onera bestehen nach vorerwähnten Pri-
  16. vilegio
  17. a., in 25 Tynphe, Reise Geld an den Betscher Hof
  18. b., in 5 Szostaki Grundzinn
  19. c., in 5 Viertel Hafer
  20. d., in 1. Tynph Fuchsgeld
  21. e., in 2 Rappamten und
  22. f., den gewöhnlichen Kirchen Abgaben, welche Herr
  23. Käufer gleich seinem Vorwirthen übernimmt und
  24. zu praestiren angelobte.
  25. dagegen wird demselben.
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  1. V. in eben diesen Privilegio gestattet 250 Stük Herrschaftl.
  2. Schaafe zu halten und zum Lohn der Schäfer Rechte
  3. 50. Stük mit freyer Hüthung auf den Dormower Grunde
  4. Wolte derselbe aber mehr halten, so wird von jedem
  5. Stüke, so über diese Anzahl gehalten wird, ein Büttchen
  6. der nach Schlesischer Heinige Ein Silber Groschen an
  7. in Betscher Hof bezahlt
  8. VI.
  9. kann derselbe zu seinem Häuslichen Gebrauch frey
  10. Bier brauen, aber nichts davon verkaufen oder ver-
  11. schenken. Wiedrigenfalls wird er, die ihm vom
  12. Betscher Hofe auferlegte Strafe erlegen müssen
  13. VII.
  14. Brennholz hat der Herr Kaufer für sein ganzes
  15. Haus Wesen, Gesinde und Viehstand, auch zum Brauen
  16. frey aus der Betscher Forst, das benöthigte Bau-
  17. Holz ebenfalls jedoch nicht anders als nach An-
  18. weisung des darüber gesetzten Commissario oder
  19. Fürstens. Wie denn dieseigen Eichen außer dessen
  20. Baum Gärten, welche auf den Aekern oder Gründen
  21. dieses Frey Guths stehen, von Herrn Käufer
  22. eben so benutzt werden, als von den übrigen
  23. Frey Schulzen des Betscher Schlüßels
  24. VIII.
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  1. VIII.
  2. das Guth kann in Absicht der Aeker, der Hufenzahl
  3. noch nicht ganz bestimmt angegeben werden. Es
  4. wird indessen, so wie es in seinen Rainen und
  5. Grenzen liegt, an Gebäuden, Äckern, Gärten und
  6. Wiesen pp auch mit allem was der jetzige Pächter Herr
  7. Hertzog, an Vieh und Aker Geräth pro Inventario
  8. erhalten und welches besonders noch bey gehaltet
  9. werden soll, auch mit completter Weiter und
  10. Summer Bestellung verkauft.
  11. IX.
  12. die Uebergabe des verkauften Frey Schulzen Gothes
  13. und dessen zugehörungen, geschieht an den
  14. Herrn Käufer und mehro gestort und unter-
  15. wirft sich Herr Verkäufer der Aushändigung
  16. aller das Guth betreffender Urkunden und
  17. sämtlicher darauf hiezug nehmender Nachrichten
  18. leistet auch dem Herrn Käufer wider Jedermanns
  19. An- und zusprüche landübliche Gewehr und ver-
  20. sichert demselben, daß auch dieser verkauften
  21. FreySchulzen Guthe, weder Real noch andere
  22. schulden, sie haben Nahmen wie sie wollen,
  23. haften,
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  1. X. Consentirt Herr Verkäufer nunmehro in die dies-
  2. fällige Berichtigung des Tituli possessionis auf den
  3. Nahmen des Herrn Käufers in dem darmit da-
  4. selbst anzufügenden Hypotheken Buche
  5. Endlich und
  6. XI.
  7. Versichern die Eingangsermeldeten Herrn
  8. Theilnehmer ein ander wechselseitig die Festhaltung
  9. des geschloßenen Vertrags, nach allen darin verab-
  10. redeten, und fest gesetzten Bedingungen und Vorbe-
  11. haltungen und entsagen zugleich allen und jeden
  12. wider diesem Kauf Vertrag zu machenden Aus-
  13. fluchten und Rechtsbehalten, insonderheit der Aus-
  14. flucht des Irthums, des Miß und Nicht Verstandes, der
  15. Uebereitung, der Ueberlistung, des Scheinhandels
  16. der anders verabredeten als niedergeschriebenen
  17. Sache, der Verletzung über oder unter die Hälfte
  18. und wie sonst Nahmen haben, wohlbedächtig
  19. und ausdrücklich.
  20. zu Urkund dessen ist gegenwärtiger Kaufpricht
  21. in zwo gleich lautenden Muster verfaßet und
  22. auf vorgängiges Ablesen von den Herrn
  23. Theilnahmen
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  1. St heilnehmern allenthalben genehmiget, auch durch
  2. ihre bey derseitigen eigenhändige Unterschriften und
  3. Pettschafte bekräftiget und gegen einander aus-
  4. gewechselt worden
  5. So geschehen Birnbaum den 24ten Juny 1797
  6. (L. S.) Joseph von Jankowski
  7. (L. S.) Andreas Ernst Gneust.
  8. daß die denen Endes unterzeichneten Gerichts Personen
  9. von Person wohl bekannte Herr Joseph von Jankowski
  10. Hochwohlgeb. zu Ninino und der Hauptmann und Kreis
  11. Steuer Einnehmer Herr Andreas Gneust Wohlgeb.
  12. coram judicio persönlich erschienen und sich zu dem
  13. Inhalt obiger auf 2000 Rthr. über das in Dormowe
  14. belegene Frey Schulzen Guth abgeschloßenen Kauf Ver-
  15. trags nicht nur nach geschehene Verlesung durchgän-
  16. gig bekannt, sondern auch die darunter befindliche
  17. Unterschriften und Siegel als die ihrigen recognoscirt.
  18. solches wird auf den Grund eines dato hierüber ab-
  19. gehaltenen Protocolls unter der gewöhnlichen Unter-
  20. schrift und Verdrückung des gerichtlichen Gerichts
  21. Insiegels glaubhaft attestirt. So geschehen
  22. Birnbaum
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  1. Birnbaum den 24 Juny 1797.
  2. Goeker
  3. Justiz Bürger Meister
  4. und Justitiarius hieselbst
  5. (L. S.)
  6. Bauer
  7. Stadt und Justiz Seon
  8. hieselbst
  9. Actum Betsche den 6ten May 1799.
  10. Im heutigen Termin zur Verlautbarung des
  11. zwischen dem Joseph von Jankowski Pächter zu
  12. Ninino[?] und dem Kreis Steuer Einnehmer Andreas
  13. Ernst Gneust zu Birnbaum über das sub Nr. 1 zu
  14. Dormowe belegenen Frey Schulzen Guths unterm
  15. 24ten Juny 1797 ausser gerichtlich abgeschlossenen
  16. und sub eodem dato vor dem Justiz Magistrat
  17. zu Birnbaum recognoscirten Kauf Contracts
  18. erschienen.
  19. 1, der Verkäufer Joseph von Jankowski
  20. 2. der Kaufer Kreis Steuer Einnehmer Gneust
  21. und da ersterer den Gerichten nicht bekannt war,
  22. so wurde er von dem Arendator Echaust als
  23. derjenige erkannt, für welchen er sich ausgabe
  24. dem der deutschen Sprache nicht mächtiger Ver-
  25. kaufer von Jankowski wurde hierauf der vor-
  26. gedachte Kauf Contract vom 24ten Juny 1797
  27. durch den vereideten vollmetischer Senator
  28. Hintsch
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  1. Hintsch langesam und deutlich in polnischen
  2. Sprache, dem Käufer aber in deutscher Sprache
  3. vorgelesen und erklärten beyde nochmals wohl-
  4. bedächtig vor Gericht.
  5. wie sie diesem Kauf Contract hiermit
  6. nochmals in allen seinen Punkten ge-
  7. nehmigen und für immer getreulich fest-
  8. halten wollen
  9. Besonders erklärte der Verkäufer von
  10. Jankowski
  11. wie er das verkaufte Grundstük dem
  12. Käufer Kreis Steuer Einnehmer Gneust
  13. hier mit für sich und seine Erben resigniren
  14. und sich alle weitere Ansprüche auf
  15. immer entsagen wolle, so wie er dem
  16. auch bekenne in Rücksicht des Kaufpretii
  17. völlig befriedigt zu seyn und daher
  18. genehmige
  19. daß der Titulus possessionis für den
  20. kaufen auf den Grund des Kauf Con-
  21. tracts beym Hypotheken Buche be-
  22. richtiget werde.
  23. Womit dieses Verlautbarungs Protocoll zur
  24. schliessen
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  1. schlossen und nach geschehener Vorlesung und
  2. Verdellmetschung von den Comparenten überall
  3. genehmigt und zur Erscheinigung dessen
  4. eigenhändig in Actis unterschrieben worden
  5. Joseph Jankowski
  6. Andreas Ernst Gneust
  7. Echaust
  8. Schleich
  9. Hintsch
  10. Wir wollen nun auf das Ansuchen der Contrahenten
  11. diesen Kauf Contract hierdurch von Gerichts wegen
  12. confirmiren und den Besitzer bey seinen erwor-
  13. benen Rechte schützen, jedoch Uns und Jedermann
  14. an seinen Rechte unbeschadet, haben auch zur mehrern
  15. Glaubwürdigkeit diesen Kauf Contract urkundlich
  16. unter Unserm Insiegel und Unterschrift aus-
  17. fertigen lassen
  18. so geschehen Betsche den 6ten May 1799
  19. Fürstl. Hohenloh
  20. Ingelfingensches GerichtsAmt hieselbst
  21. Schenck
  22. p.t. Justitiarius
  23. Expedirter KaufContract
  24. zwischen den Herrn von
  25. Jankowski und Kreis Steuer
  26. Einnehmer Gneust
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  1. Vorstehenden Contract bestättige ich, jedoch allen
  2. meinen Rechten unbeschadet, und besonders mit dem
  3. Vorbehalte meine Gerechtsame nach den alten Grund
  4. Büchern noch näher prüfen zu lassen.
  5. Friedrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe