Document 29 · Letter
10 April 1805
Pszczew (Betsche)
The Prince's court office at Pszczew reports to the Prince of Hohenlohe-Ingelfingen that Sigismund von Rzadkowski has sold his hereditary-rent holding at Głażewo to his half-sister Susanna, born Treben; the contract has been approved without prejudice to the Prince's rights. Since the Prince holds the right of pre-emption, he is to declare within a set time whether he will use it; otherwise by law he is taken to have waived it in this case.
Das fürstliche Gerichtsamt zu Pszczew meldet dem Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen, dass Sigismund von Rzadkowski sein Erbzinsgut in Głażewo an seine Halbschwester Susanna geborene Treben verkauft hat; der Vertrag ist unter Vorbehalt der fürstlichen Rechte genehmigt. Da dem Fürsten das Vorkaufsrecht zusteht, soll er sich binnen einer Frist erklären, ob er es ausüben will; sonst gilt es nach dem Gesetz für diesen Fall als aufgegeben.
- Durchlauchtigster Fürst
- Gnädigster Fürst und Herr!
- Aus dem in Abschrift beygehenden Kauf Contrac-
- te vom 28ten Septbr. c. a. und dessen Beylagen
- werden Ew Hochfürstliche Durchlaucht gnädigst zu
- entnehmen geruhen, daß der Sigismund
- von Rzadkowski das in Głażewo belege-
- ne Erbzinsguth an seine Halbschwester die
- Susanna geborne Treben verkauft hat.
- Da nun Ew. Hochfürstl. Durchlauchten das
- Vorkaufsrecht zustehet, so bitten wir höchst-
- dieselben
- (Der Contract ist unter Vorbehalt
- der Fürstln. Rechte approbirt worden.)
- sich darüber, ob Höchstdieselben von dem
- Vorkaufsrechte Gebrauch machen wollen,
- binnen S. Wochen gnädigst zu erklären.
- weil nach Ablauf dieser Frist den Gesetzen gemäß
- angenommen wird, daß Höchstdieselben sich dieses Rechts
- für diesen Fall begeben.
- Die Wir mit tiefster Ehrfurcht beharren
- Ew Durchlauchten
- unterthänigste
- Das Gerichts Amt hieselbst
- Metzig
- Neumann
- Betsche
- d 10ten Aprill 1805
Durchlauchtigster Fürst
Gnädigster Fürst und Herr!
Aus dem in Abschrift beygehenden Kauf Contracte vom 28ten Septbr. c. a. und dessen Beylagen werden Ew Hochfürstliche Durchlaucht gnädigst zu entnehmen geruhen, daß der Sigismund von Rzadkowski das in Głażewo belegene Erbzinsguth an seine Halbschwester die Susanna geborne Treben verkauft hat. Da nun Ew. Hochfürstl. Durchlauchten das Vorkaufsrecht zustehet, so bitten wir höchstdieselben (Der Contract ist unter Vorbehalt der Fürstln. Rechte approbirt worden.) sich darüber, ob Höchstdieselben von dem Vorkaufsrechte Gebrauch machen wollen, binnen S. Wochen gnädigst zu erklären. weil nach Ablauf dieser Frist den Gesetzen gemäß angenommen wird, daß Höchstdieselben sich dieses Rechts für diesen Fall begeben.
Die Wir mit tiefster Ehrfurcht beharren Ew Durchlauchten
unterthänigste
Das Gerichts Amt hieselbst
Metzig
Neumann
Betsche
d 10ten Aprill 1805
