Traces in the Sand

Document 10 · Contract

11 May 1805

Trąbczyn

A hereditary-rent contract: the councillor of war and forests von Triebenfeld, on behalf of the Prince of Hohenlohe-Ingelfingen, grants the building inspector Johann Wilhelm Wollenhaupt 18 Hufen of arable of the Drzewce home farm and 2 Hufen of meadow at Wrąbczyn, with the dwelling house and brewhouse at Drzewce, at perpetual hereditary rent, for 6,000 Rthl entry money and 300 Rthl a year. Wollenhaupt undertakes to divide the land into ten peasant holdings of at least one Hufe each. On 25 August 1805 both cancel the contract because circumstances have changed; Triebenfeld pays Wollenhaupt 600 Rthl, with which he is satisfied for all claims from his administration for the Prince. Wollenhaupt is to leave the house at Drzewce by Michaelmas for the farm lessees Titz and Schatzmann.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
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  1. Das Fürstliche Hohenlohesche Gerichts Amt
  2. auf Trąbczyn füget hiemit zu wißen, daß
  3. von demselben zwischen Sr Durchlaucht
  4. dem regierenden Herrn Fürsten zu
  5. Hohenlohe durch dero general Bevollmächtig-
  6. ten, den Herrn Krieges und ForstRath v
  7. Triebenfeld einer Seits, und dem Bau Inspec-
  8. tor Wollenhaupt andrer seits, nachstehen-
  9. Der Vertrag und resp. Quittungs Leistung
  10. vorlautbahrt ist.
  11. Actum Trąbczyn den 11. ten May
  12. 1805.
  13. vor unterschriebenem Patri-
  14. monial Gericht erschienen
  15. 1. Herr Krieges und ForstRath
  16. v Triebenfeld als bekanntli-
  17. cher General Bevollmächtig-
  18. ter Sr Durchlaucht des regie-
  19. renden Herrn Fürsten zu
  20. Hohenlohe Ingelfingen, Erb
  21. und Gerichts Herrn derer
  22. hiesigen Güter einer Seits
  23. und
  24. 2. der Bau Inspector H. Johann
  25. Willhelm
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  1. Willhelm Wollenhaupt an-
  2. derer Seits
  3. Comparenten sind denen
  4. subscriptis persönlich bekannt
  5. und zur Vollziehung gericht-
  6. licher Handlungen, keinen
  7. Zweifel unterworfen.
  8. dieselben verlautbaren
  9. freywillig und wollbedach-
  10. tig nachstehenden untersich-
  11. getroffenen unwiderruf-
  12. licher und in Nichts abzu-
  13. andernden Erbzinß Con-
  14. tract zum Protocoll.
  15. §. I.
  16. Es verleihen nemlich Sr
  17. Hochfürstlichen Durchlaucht
  18. von dem Vorwerke Drze-
  19. wce
  20. 18. Hufen
  21. Schreibe Achtzehn Hufen rei-
  22. nes Ackerland und bei
  23. Wrąbczyn
  24. 2. Hufen
  25. Schreibe zwey Hufen Mag-
  26. deburgische Wiesen
  27. zusammen also 20. Hufen
  28. Schreibe zwanzig Hufen
  29. Magdeburgisch dem Bau
  30. Inspector Johann Willhelm
  31. Wollenhaupt
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  1. Wollenhaupt von jezt ab auf
  2. immerwährende Zeiten
  3. in Erbzinss und werden hie-
  4. bei zugleich
  5. 1. das Wohnhaus
  6. und
  7. 2. das Brauhaus in Drzewce
  8. mit zum Eigenthum über-
  9. geben.
  10. §. II.
  11. der p Wollenhaupt zahlt an
  12. Einkaufs geld für die ver-
  13. liehen erhaltenen Zwan-
  14. zig Hufen p. Hufe 300 rt
  15. schreibe drey Hundert
  16. Rthaler Facit überhaupt
  17. 6000 rt schreibe Sechstau-
  18. send Rthaler baar und
  19. in gutem preuß. Cassen-
  20. mäßigen Courant.
  21. Die Gebäude welche §. 1. er-
  22. wähnt sind, erhält Wol-
  23. lenhaupt unentgeldlich
  24. und ist deren Werth
  25. unter dem Einkaufe
  26. bereits mit begriffen.
  27. §. III.
  28. Auf Abschlag des Einkaufs
  29. geldes sind bereits 400 rttl
  30. schreibe
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  1. schreibe Vier Hundert Rtha-
  2. ler baar bezahlt worüber
  3. hiemit quitiret wird.
  4. Auf Johanni des jezzigen
  5. Jahres werden 3000 rttl
  6. Schreibe dreytausend Rtha-
  7. ler und der Ueberrest
  8. mit 2600 rtl
  9. Schreibe zwey tausend Sechs
  10. hundert Rthaler auf
  11. Weynachten dieses Jahres
  12. baar und in Courant ab-
  13. gefürt.
  14. §. IV.
  15. Erbpächter macht sich ver-
  16. bindlich für diese acqui-
  17. rirten zwanzig Hufen
  18. von Johanny dieses Jah-
  19. res ab, einen immer
  20. währenden Erbzniß, der
  21. nie erhöhet oder vermin-
  22. dert werden darf pro
  23. Hufe Magdeburgisch mit
  24. 15 rttl schreibe fünfzehn
  25. Rthaler mithin für 20.
  26. Hufen 300 rtl. schreibe
  27. drey Hundert Rthaler
  28. in Courant baar und
  29. zwar jährlich in Zweyen
  30. Raten
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  1. Raten zu Weynachten und
  2. zu Johannis jedesmal mit
  3. 150. rttr. schreibe Einhundert
  4. und fünfzig Rthaler je-
  5. doch nicht zum voraus
  6. sondern nach Ablauf jeden
  7. halben Jahres hinfolglich
  8. auf Weynachten zum
  9. ersten mal zu bezahlen.
  10. §. V.
  11. der p. Wollenhaupt über-
  12. nimmt die Verbindlich-
  13. keit diese acquirirten zwan
  14. zig Hufen in Zehn ein-
  15. zelne Bauerstellen zu Dis-
  16. membriren, jedoch in der
  17. Art, daß keine davon un-
  18. ter einer Hufe Magdebur-
  19. gisch betragen soll.
  20. §. VI.
  21. Die Etablissiments muß
  22. Erbpächter und die übri-
  23. gen Annehmern auf ei-
  24. gene Kosten bewerkstel-
  25. ligen, ohne daß hinzu
  26. weder jezt noch für die
  27. Zukunft Holz oder sonsti-
  28. ge Bauhülfe von der Grund
  29. Herschafft gegeben wird
  30. Eben
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  1. Eben so erhalten sie und
  2. der jezzige Aquirent we-
  3. der Hütungs noch Holzungs
  4. Gerechtigkeit auf dem übri-
  5. gen Herrschaftlichen Territorio
  6. §. VII.
  7. die acquirirten zwanzig
  8. hufen sollen dem Wollen
  9. haupt so bald als möglich
  10. zugemessen werden und
  11. macht sich derselbe verbind-
  12. lich, so viel als er an Winter
  13. und Sommerfeld besäet über-
  14. kommen wird, den Beitrag
  15. der Aussaat nach dem in
  16. Zagorowo in Johanny Markt
  17. gängigen Preise baar an
  18. die Grundherrschafft zu
  19. bezahlen.
  20. §. VIII. Außer dem baaren Erbzin-
  21. se verpflichtet sich Erb Päch-
  22. ter für sich und seine Nach-
  23. kommen im Besizze von
  24. diesen zwanzig Hufen
  25. alle und jede Königliche
  26. Steuern, so wie die
  27. Competenz fürs Kloster
  28. Ląd und die Abgaben
  29. an
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  1. an die Geistlichkeit, Rauch
  2. fangsgeld, fourage Lieferung
  3. und was sonst vorkommt
  4. ohne alle Ausnahme zu
  5. berichtigen, ohne hiefür
  6. einen Erlaß von dem Erb-
  7. zinße zu machen oder zu
  8. erhalten.
  9. §. IX.
  10. Erbpächter muß seine Ge-
  11. tränke an Bier und Brandt-
  12. wein aus dem Herrschaft-
  13. lichen Kruge oder Brau und
  14. Brandthause nehmen und
  15. im Contraventions Fällen
  16. für jeden eingebrachten
  17. Garnez fremden Brandt-
  18. wein einen Rthaler und
  19. für jede Tonne fremdes
  20. Bier fünf Rthaler Stra-
  21. fe der Grund Herrschafft
  22. erlegen.
  23. §. X.
  24. Erbpächter und seine Nach-
  25. folger im Besizze sind der
  26. Jurisdiction des hiesigen
  27. Domini unterwofen, je-
  28. doch von allen und jeden
  29. Natural Lieferungen und
  30. Hofe Diensten gänzlich und
  31. für immerwährende
  32. Zeiten
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  1. Zeiten befreyet.
  2. §. XI.
  3. Dem Erbpächter und seinen
  4. Nachfolgern im Besizze
  5. stehet frey diese acquirirte
  6. 20. Hufen an Andere durch
  7. Verkauf oder Vertausch zu
  8. veräußern jedoch müße
  9. solches mit Consens der Grund-
  10. Herrschafft geschehen und
  11. bei einer jeden dergleichen
  12. Besiz Veränderung von dem
  13. Kaufgelde oder Tausch quan-
  14. to der zehnte Groschen als
  15. ein Laudemium an die Gründ-
  16. Herrschafft entrichtet wer-
  17. der
  18. Bei Vererbungen an Kin-
  19. der und Seiten Verwand-
  20. te dagegen wird kein
  21. Laudemium bezahlt und eben
  22. so sind auch die ersten Anneh-
  23. ware bei der Dismembra
  24. tion, keines wegens aber
  25. beim weitern Verkauf hin
  26. an befreyet.
  27. §. XII. Erbpächter leistet für sich
  28. und seine Nachfolger im
  29. Besiz auf alle und jede Re
  30. mission bei Unglücksfällen
  31. welche
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  1. welche durch Feuer vom Him-
  2. mel, durch Anstiftung böser
  3. Leute Mißwachs Haagelschlag
  4. Ueberschwemmung Viehsterben
  5. Krieg und Pest, oder auf
  6. irgend eine andere Art
  7. entstehen gänzlich Verzicht
  8. und soll ihnen dieserhalb
  9. nie eine Entschädigung
  10. von der Grund Herrschafft
  11. oder Erlaß von dem Erb-
  12. zinste zu statten kommen.
  13. §. XIII.
  14. Die Kosten dieses Contracts
  15. und dessen Ausfertigung
  16. bezahlt der Erbpächter.
  17. §. XIV.
  18. So lange Erbpächter und
  19. seine Nachfolger im Besiz-
  20. ze allen obigen Verbind-
  21. lichkeiten nachkommen.
  22. werden, verspricht die
  23. Grund Herrschafft sie bei
  24. ihren Gerechtsamen über
  25. all zu schüzzen und jeder
  26. manns Real Ansprüche
  27. zu vertreten.
  28. Sollte aber Erbpächter
  29. und seine Nachfolger die
  30. se Stelle verwüsten oder
  31. den
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  1. den jährlichen Erbzinß durch
  2. länger als zwey Jahre rük-
  3. ständig bleiben, so hört alsdann
  4. dieser Erbpachts Contract
  5. auf und die Grund Herr
  6. schaft wird berechtiget seyn
  7. diese Stelle anderweit aus-
  8. zuthun.
  9. Beide Theile versprechen den
  10. vorstehenden Erbzinß Con-
  11. tract fest und unverbrüch-
  12. lich einzuhalten und ent-
  13. sagen allen dawider statt
  14. findenden Rechts Ausflüh-
  15. ten, besonders den Einwan-
  16. de einer listigen Ueber-
  17. redung, Uebereilung, ei-
  18. ner vorgefallenen Ver-
  19. Lezzung über und unter
  20. der Hälfte anders ver-
  21. abgeredeter als verschrie-
  22. bener Sachen und sind sie
  23. von denselben dieser Ent-
  24. sagung Abseiten des Gerichts
  25. gehörig belehrt worden.
  26. Sr Hochfürstlichen Durchlaucht
  27. willigen ausdrücklich da
  28. in, daß Erbpächter auf
  29. den
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  1. den Grund dieses Contracts
  2. den Besiz Titul von diesen
  3. acquirirten 20. Hufen auf
  4. seinen Nahmen berichti-
  5. gen lassen kann.
  6. Weiter hatten Contrahen-
  7. ten nichts anzuführen
  8. und nachdem ihnen dieses
  9. Protocoll wörtlich vorge-
  10. lesen worden, so haben
  11. sie dasselbe überall ge-
  12. nehmigt und sich nächste
  13. jend eigenhändig unter-
  14. schrieben.
  15. Peter Friedrich August v. Trieben-
  16. feld.
  17. F. W. Wollenhaupt genehmi-
  18. get und gelesen.
  19. a u s
  20. Schenck
  21. Brauer
  22. Actum Trąbczyn den 25ten
  23. August 1805.
  24. vor dem Unterschriebener
  25. erschienen
  26. 1. der Herr Krieges und
  27. ForstRath
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  1. ForstRath von Triebenfeld als
  2. bekannter General Mandato-
  3. rius Sr Durchlaucht des regie-
  4. renden Fürsten von Hohenlo-
  5. he Ingelfingen,
  6. 2. der Bau Inspector Johann
  7. Wilhelm Wollenhaupt,
  8. Beide Herrn Comparenten
  9. erklären daß sie wegen
  10. eingetretener Verände-
  11. rung der Umstände vor-
  12. stehender Vertrag hiemit
  13. aufheben, und alle darin
  14. enthaltenen Rechte und
  15. Verbindlichkeiten überall
  16. und ohne Vorbehalt
  17. renunciren und entsagen
  18. wollten, welche Renun-
  19. ciation denn auch gegen
  20. seitig acceptirt und ange-
  21. nommen wurde.
  22. Auf den Grund dieser völ-
  23. ligen Aufhebung und An-
  24. nullirung dieses Vertrags
  25. zahlte der Herr Krieges
  26. und ForstRath dem Herrn
  27. Bau
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  1. Bau Inspector Wollenhaupt
  2. die Summe von Sechs
  3. Hundert Rthaler in Preuß
  4. Courant, welcher solche in
  5. Empfang nahm, darüber
  6. ohne Vorbehalt Quittir-
  7. te, und dabei erklärte,
  8. daß er durch diese Summe
  9. wegen aller seiner An-
  10. forderungen aus seiner
  11. Amts verwaltung, ad
  12. Ministration, und über-
  13. haupt wegen aller bis
  14. zum heutigen Tage für
  15. Sr Hochfürstlichen Durch-
  16. laucht geführte Geschäften
  17. wollig befriediget sey,
  18. um deshalb hiermit
  19. eine General- und Spe-
  20. cial = Quitung mit Be-
  21. gebung aller Nachfor-
  22. derung leisten wolle,
  23. welche Erklärung vom
  24. Herrn von Triebenfeld
  25. Nahmens seines fürstli-
  26. chen Herrn Mandanten
  27. bestens acceptirt wird.
  28. Da
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  1. Da der Herr Bau Inspec-
  2. tor Wollenhaupt das Wohn-
  3. haus auf dem Vorwerken
  4. Drzewce mit seiner Familie
  5. bewohnt, dies Gebäude
  6. aber zur künftige Woh-
  7. nung der itzigen Vorwerk-
  8. pächter Tietz und Schatzmann
  9. bestimmt ist, so verspricht
  10. der Herr Wollenhaupt
  11. bis spätestens Michaelis
  12. cur. dies Wohnhaus zu
  13. räumen, sich auch darü-
  14. ber bis dahin mit den
  15. genannten Pächtern auf
  16. jede ihm mögliche Art
  17. zu vereinigen.
  18. Gegen die Pächter reser-
  19. virt sich derselbe eine
  20. in die Gebäude verwand-
  21. te Melioration von
  22. 43. rttl 1. Silber-gr, und
  23. die Vergütigung wegen
  24. der Anlage eines Gartens
  25. Comparenten haben vor
  26. stehen
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  1. stehendes Protokoll facta
  2. prael. et ratibus eigenhän-
  3. dig unterschrieben.
  4. Gelesen und genehmigt.
  5. v. Triebenfeld
  6. Johann Willhelm Wollenhaupt
  7. D. Grattenauer
  8. qu. testis
  9. a u s
  10. Schenck
  11. Es wird also diese Verhandlung hiemit un-
  12. ter Beydruckung des Gerichts Siegels und
  13. gewöhnlicher Unterschrifft in forma proban-
  14. te ausgefertiget
  15. Marianton den 18ten January 1806
  16. Fürstliches Hohenlohesches Patrimonial Gericht
  17. Schenck
  18. Ausfertigung
  19. des Vergleichs zwischen Sr
  20. Durchlaucht dem regierenden
  21. Herrn Fürsten zu Hohenlohe
  22. Ingelfingen und dem Bau In-
  23. spector Wollenhaupt
  24. Nro 286