Document 289 · Letter
5 May 1815
Vienna
Peter Friedrich von Triebenfeld, Councillor of War and Forests, Hohenlohe-Ingelfingen's agent → Daniel Ludwig Albrecht, cabinet councillor
Triebenfeld asks Albrecht to obtain a categorical decision from the King on the claim of the Curische heirs. He says the debt amounts to 300/m Rthl, 426/m Rthl with interest, and that the late King signed it as principal debtor. If the King pays, Cosmar's administration of the entailed estates should be lifted; the Prince, he says, has received only 2,500 Rthl in four years instead of 96/m. If he disclaims it, Triebenfeld wants to reach a settlement with the heirs, who earlier were willing to accept about 112/m Rthl, and he asks for a royal advance for that purpose. He says Cosmar submits no account.
Triebenfeld bittet Albrecht, beim König einen kategorischen Bescheid zur Forderung der Curischen Erben zu erwirken. Die Schuld beträgt 300/m Rthl, mit Zinsen 426/m Rthl, und der verstorbene König hat sie als Selbstschuldner unterschrieben. Zahlt der König, soll die Cosmarische Administration der Majoratsgüter aufgehoben werden; der Fürst habe in vier Jahren statt 96/m nur 2500 Rthl erhalten. Sagt er sich los, will Triebenfeld mit den Erben vergleichen, die zuvor circa 112/m Rthl annehmen wollten, und bittet um einen königlichen Vorschuss dafür. Cosmar legt keine Rechnung.
- 289
- Hochwohlgeborner Herr
- Hochverehrter Herr Geheimer Cabinets Rath!
- Euer Hochwohlgl. wird es gewiß nicht unbekannt seyn, daß die Churischen Erben
- an den F. v. Hohenlohe eine Forderung von 300/m rt. haben, das Schuld Instrument
- darüber ist vom Fürsten und deßen geschiedener Gemahlin ausgestellt und
- von des höchst Seel. Königs Majestaet als selbst Schuldner unterschrieben, auch
- sind aus den Königl. Cassen die Zinsen biß 1806 dafür bezahlt worden. Hier
- auf glaubten die Curischen Erben ihr Recht zu gründen, um diese Summe
- die heute mit den Intressen 426/m rt. beträgt vom fiscus fordern zu dürfen
- und entamirten gegen diesen den Prozeß. Sr. Majestaet hatten hierauf vor
- Jahr und Tag erklärt
- "daß Sie mit der Sache nichts zu thun haben wollten, sondern
- Sich gänzlich davon los sagten."
- dies bewog den Fürsten / obgleich die Summe für des höchst Seel. Königs
- Majestaet zuerst negozirt worden / mit den Cur. Erben einen
- Vergleich einzuschreiten, nach welchen leztere Circa 112/m rt. zufrieden sein
- und über die ganze Schuld Post quittiren wollten.
- während Sr Majestaets Anwesenheit hierselbst, aber gaben allh. dieselben
- ganz der erstern Erklärung entgegen, denen Erbinnen die Versicherung
- daß allhst Sie Sich die Sache bey Höchst dero Rückkunft in Berlin würden
- vorlegen laßen, und sich dann weiter erklären.
- auf den Grund dieses Allerhöchsten Bescheids, hat der Justiz rath Heneberg
- in Berlin dem Curischen Mandatarius Eberhard zu Brieg angedeutet,
- sofort alle Vergleichs Verhandlungen abzubrechen, weil fiscus nun die
- ganze Bezahlung leisten würde und leisten müsse. Mich hatte der Fürst
- hierher gesandt um die Sache zu beenden und einen Vorschuß
- von 112/m rtl. gemäß Vergleich zu erbitten, der aus den Güter in
- 4 Jahren wieder remboursirt werden sollte. Da nun aber die
- Curischen Erben ihr Wort auf die Ihnen gemachte Hoffnung zurück
- gezogen, so bin ich außer Stande gesezt die Sache am erwünschten
- Ziele zu bringen und Sr Majestaet ein Capital von 426/m rt. zu
- erhalten. Ich würde auch Ehrfurchtsvoll verstummen, wenn
- nicht mein Fürstl. Mandant so schrecklich bitte, denn auf den Grund
- dieser Schuld administrirt der Medicinal Rath Cosmar die sämtl.
- Majorats Güter und gibt keinem Menschen davon schon seit 4 Jahren
- wenig oder nichts legt keine Rechnung und niemand weiß wo die
- revenuen von diesen Nahmhaften Gütern bleiben. Ich muß daher
- Nahmens meines H. Mandanten um allerhöchste Gnädigste Categorischen
- Bescheid bitten.
- welche an 80/m rt jährlich betragen
- sollen den der Fürst hat seit
- 4 Jahren statt 96/m rt nur 2500 rt
- überhaupt erhalten, und
- hungert mit seinen Umge-
- bungen
- + ob Sr Majestaet würklich gemeint sind die Schuld von 426/m rt.
- an die Curischen Erben zu bezahlen, oder ob der Fürst die Sache
- abmachen und sich wie es jezt noch sein kann zu vergleichen
- bemüht sein!
- Im ersten Fall würde ich unterthänigst bitten, daß wenn Sr Majestaet
- die Schuld bezahlen wollen, und sich als Selbst Schuldner dazu bekennen
- ein allerhöchster Befehl gegeben würde,
- "daß die Cosmarische Administration sofort aufgehoben und von
- Ihm alle gelder Reponirt werden mögten"
- 5. Mai 1815.
289
Hochwohlgeborner Herr
Hochverehrter Herr Geheimer Cabinets Rath!
Euer Hochwohlgl. wird es gewiß nicht unbekannt seyn, daß die Churischen Erben an den F. v. Hohenlohe eine Forderung von 300/m rt. haben, das Schuld Instrument darüber ist vom Fürsten und deßen geschiedener Gemahlin ausgestellt und von des höchst Seel. Königs Majestaet als selbst Schuldner unterschrieben, auch sind aus den Königl. Cassen die Zinsen biß 1806 dafür bezahlt worden. Hier auf glaubten die Curischen Erben ihr Recht zu gründen, um diese Summe die heute mit den Intressen 426/m rt. beträgt vom fiscus fordern zu dürfen und entamirten gegen diesen den Prozeß. Sr. Majestaet hatten hierauf vor Jahr und Tag erklärt "daß Sie mit der Sache nichts zu thun haben wollten, sondern Sich gänzlich davon los sagten." dies bewog den Fürsten / obgleich die Summe für des höchst Seel. Königs Majestaet zuerst negozirt worden / mit den Cur. Erben einen Vergleich einzuschreiten, nach welchen leztere Circa 112/m rt. zufrieden sein und über die ganze Schuld Post quittiren wollten. während Sr Majestaets Anwesenheit hierselbst, aber gaben allh. dieselben ganz der erstern Erklärung entgegen, denen Erbinnen die Versicherung daß allhst Sie Sich die Sache bey Höchst dero Rückkunft in Berlin würden vorlegen laßen, und sich dann weiter erklären. auf den Grund dieses Allerhöchsten Bescheids, hat der Justiz rath Heneberg in Berlin dem Curischen Mandatarius Eberhard zu Brieg angedeutet, sofort alle Vergleichs Verhandlungen abzubrechen, weil fiscus nun die ganze Bezahlung leisten würde und leisten müsse. Mich hatte der Fürst hierher gesandt um die Sache zu beenden und einen Vorschuß von 112/m rtl. gemäß Vergleich zu erbitten, der aus den Güter in 4 Jahren wieder remboursirt werden sollte. Da nun aber die Curischen Erben ihr Wort auf die Ihnen gemachte Hoffnung zurück gezogen, so bin ich außer Stande gesezt die Sache am erwünschten Ziele zu bringen und Sr Majestaet ein Capital von 426/m rt. zu erhalten. Ich würde auch Ehrfurchtsvoll verstummen, wenn nicht mein Fürstl. Mandant so schrecklich bitte, denn auf den Grund dieser Schuld administrirt der Medicinal Rath Cosmar die sämtl. Majorats Güter und gibt keinem Menschen davon schon seit 4 Jahren wenig oder nichts legt keine Rechnung und niemand weiß wo die revenuen von diesen Nahmhaften Gütern bleiben. Ich muß daher Nahmens meines H. Mandanten um allerhöchste Gnädigste Categorischen Bescheid bitten.
welche an 80/m rt jährlich betragen
sollen den der Fürst hat seit
4 Jahren statt 96/m rt nur 2,500 rt
überhaupt erhalten, und
hungert mit seinen Umgebungen + ob Sr Majestaet würklich gemeint sind die Schuld von 426/m rt. an die Curischen Erben zu bezahlen, oder ob der Fürst die Sache abmachen und sich wie es jezt noch sein kann zu vergleichen bemüht sein!
Im ersten Fall würde ich unterthänigst bitten, daß wenn Sr Majestaet die Schuld bezahlen wollen, und sich als Selbst Schuldner dazu bekennen ein allerhöchster Befehl gegeben würde, "daß die Cosmarische Administration sofort aufgehoben und von Ihm alle gelder Reponirt werden mögten"
5. Mai 1815.
- Im 2ten Falle aber würde ich allergehorsamst bitten, daß
- Sr Majestaet Sich sogleich von der ganzen Sache gemäß Ihres
- erst gegebenen Wortes, welches doch stets heillig bleiben muß,
- los sagten, wornach ich dann den Vergleich mit zuversicht
- Obzuschliesen hoffen dürfte. Mein H. Mandant verliert
- zwar im leztern falle. Er will aber nicht seinen Monarchen
- erzürnt wissen, den 426/m rt ist eine Bedeutende Summa
- die Sr. Majestaet erhalten wird, und daher rechnet der
- Fürst drauf, daß Sr Majestaet um die Summa, um welche
- sich mit den Curischen Erben verglichen werden wird,
- allergnädigst vorzuschießen, befehlen mögten, die aber
- nach dem beigebogenen Plan in wenig Jahren gewiß
- wenn besonders die
- Güter für Königl.
- Rechnung sogleich in
- Administration
- genommen werden.
- u. reel zurückgezahlt werden kann, nach welchen
- dann des Königs Majestaet auch nicht einen Groschen Verlieren
- sondern nach meinem Plan selbst eine alte Schuld
- von 35000 rt. retten und sich in allen 461000 rt erhalten.
- "Ewr Hochwohlg. geruhen diese Sache zu beherzigen stellen
- solche Sr Majestaet vor ud bewürken für mich die Cate-
- gorische Erklärung des Monarchen, damit jeder
- daß seine erhält und der Fürst vom Untergang
- den ihm Cosmar bereiten würde gerettet
- werde."
- bemerken muß ich hier noch ganz gehorsamst daß das
- Brieger Ober Landes Gericht alles was ich gesagt, schon in
- einem Von dem Fürsten Staats Kanzler erforderten
- Bericht bethätiget hat, worüber sämtl. Acten
- Sr Durchl. vorliegen.
- Die gröste Verehrung ist es in welcher ich verharre
- Ew Hochwohlgeboren
- Wien d 5ten May 1815
- ganz gehorsamster
- v Triebenfeld
- an des Hr. Cabinets Rath Albrecht
Im 2ten Falle aber würde ich allergehorsamst bitten, daß Sr Majestaet Sich sogleich von der ganzen Sache gemäß Ihres erst gegebenen Wortes, welches doch stets heillig bleiben muß, los sagten, wornach ich dann den Vergleich mit zuversicht Obzuschliesen hoffen dürfte. Mein H. Mandant verliert zwar im leztern falle. Er will aber nicht seinen Monarchen erzürnt wissen, den 426/m rt ist eine Bedeutende Summa die Sr. Majestaet erhalten wird, und daher rechnet der Fürst drauf, daß Sr Majestaet um die Summa, um welche sich mit den Curischen Erben verglichen werden wird, allergnädigst vorzuschießen, befehlen mögten, die aber nach dem beigebogenen Plan in wenig Jahren gewiß wenn besonders die
Güter für Königl.
Rechnung sogleich in
Administration
genommen werden.
u. reel zurückgezahlt werden kann, nach welchen dann des Königs Majestaet auch nicht einen Groschen Verlieren sondern nach meinem Plan selbst eine alte Schuld von 35,000 rt. retten und sich in allen 461,000 rt erhalten. "Ewr Hochwohlg. geruhen diese Sache zu beherzigen stellen solche Sr Majestaet vor ud bewürken für mich die Categorische Erklärung des Monarchen, damit jeder daß seine erhält und der Fürst vom Untergang den ihm Cosmar bereiten würde gerettet werde." bemerken muß ich hier noch ganz gehorsamst daß das Brieger Ober Landes Gericht alles was ich gesagt, schon in einem Von dem Fürsten Staats Kanzler erforderten Bericht bethätiget hat, worüber sämtl. Acten Sr Durchl. vorliegen.
Die gröste Verehrung ist es in welcher ich verharre Ew Hochwohlgeboren
Wien d 5ten May 1815
ganz gehorsamster
v Triebenfeld
an des Hr. Cabinets Rath Albrecht

