Traces in the Sand

Document 289 · Letter

5 May 1815

Vienna

Peter Friedrich von Triebenfeld, Councillor of War and Forests, Hohenlohe-Ingelfingen's agent → Daniel Ludwig Albrecht, cabinet councillor

Triebenfeld asks Albrecht to obtain a categorical decision from the King on the claim of the Curische heirs. He says the debt amounts to 300/m Rthl, 426/m Rthl with interest, and that the late King signed it as principal debtor. If the King pays, Cosmar's administration of the entailed estates should be lifted; the Prince, he says, has received only 2,500 Rthl in four years instead of 96/m. If he disclaims it, Triebenfeld wants to reach a settlement with the heirs, who earlier were willing to accept about 112/m Rthl, and he asks for a royal advance for that purpose. He says Cosmar submits no account.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
Page 1lines 1-56
  1. 289
  2. Hochwohlgeborner Herr
  3. Hochverehrter Herr Geheimer Cabinets Rath!
  4. Euer Hochwohlgl. wird es gewiß nicht unbekannt seyn, daß die Churischen Erben
  5. an den F. v. Hohenlohe eine Forderung von 300/m rt. haben, das Schuld Instrument
  6. darüber ist vom Fürsten und deßen geschiedener Gemahlin ausgestellt und
  7. von des höchst Seel. Königs Majestaet als selbst Schuldner unterschrieben, auch
  8. sind aus den Königl. Cassen die Zinsen biß 1806 dafür bezahlt worden. Hier
  9. auf glaubten die Curischen Erben ihr Recht zu gründen, um diese Summe
  10. die heute mit den Intressen 426/m rt. beträgt vom fiscus fordern zu dürfen
  11. und entamirten gegen diesen den Prozeß. Sr. Majestaet hatten hierauf vor
  12. Jahr und Tag erklärt
  13. "daß Sie mit der Sache nichts zu thun haben wollten, sondern
  14. Sich gänzlich davon los sagten."
  15. dies bewog den Fürsten / obgleich die Summe für des höchst Seel. Königs
  16. Majestaet zuerst negozirt worden / mit den Cur. Erben einen
  17. Vergleich einzuschreiten, nach welchen leztere Circa 112/m rt. zufrieden sein
  18. und über die ganze Schuld Post quittiren wollten.
  19. während Sr Majestaets Anwesenheit hierselbst, aber gaben allh. dieselben
  20. ganz der erstern Erklärung entgegen, denen Erbinnen die Versicherung
  21. daß allhst Sie Sich die Sache bey Höchst dero Rückkunft in Berlin würden
  22. vorlegen laßen, und sich dann weiter erklären.
  23. auf den Grund dieses Allerhöchsten Bescheids, hat der Justiz rath Heneberg
  24. in Berlin dem Curischen Mandatarius Eberhard zu Brieg angedeutet,
  25. sofort alle Vergleichs Verhandlungen abzubrechen, weil fiscus nun die
  26. ganze Bezahlung leisten würde und leisten müsse. Mich hatte der Fürst
  27. hierher gesandt um die Sache zu beenden und einen Vorschuß
  28. von 112/m rtl. gemäß Vergleich zu erbitten, der aus den Güter in
  29. 4 Jahren wieder remboursirt werden sollte. Da nun aber die
  30. Curischen Erben ihr Wort auf die Ihnen gemachte Hoffnung zurück
  31. gezogen, so bin ich außer Stande gesezt die Sache am erwünschten
  32. Ziele zu bringen und Sr Majestaet ein Capital von 426/m rt. zu
  33. erhalten. Ich würde auch Ehrfurchtsvoll verstummen, wenn
  34. nicht mein Fürstl. Mandant so schrecklich bitte, denn auf den Grund
  35. dieser Schuld administrirt der Medicinal Rath Cosmar die sämtl.
  36. Majorats Güter und gibt keinem Menschen davon schon seit 4 Jahren
  37. wenig oder nichts legt keine Rechnung und niemand weiß wo die
  38. revenuen von diesen Nahmhaften Gütern bleiben. Ich muß daher
  39. Nahmens meines H. Mandanten um allerhöchste Gnädigste Categorischen
  40. Bescheid bitten.
  41. welche an 80/m rt jährlich betragen
  42. sollen den der Fürst hat seit
  43. 4 Jahren statt 96/m rt nur 2500 rt
  44. überhaupt erhalten, und
  45. hungert mit seinen Umge-
  46. bungen
  47. + ob Sr Majestaet würklich gemeint sind die Schuld von 426/m rt.
  48. an die Curischen Erben zu bezahlen, oder ob der Fürst die Sache
  49. abmachen und sich wie es jezt noch sein kann zu vergleichen
  50. bemüht sein!
  51. Im ersten Fall würde ich unterthänigst bitten, daß wenn Sr Majestaet
  52. die Schuld bezahlen wollen, und sich als Selbst Schuldner dazu bekennen
  53. ein allerhöchster Befehl gegeben würde,
  54. "daß die Cosmarische Administration sofort aufgehoben und von
  55. Ihm alle gelder Reponirt werden mögten"
  56. 5. Mai 1815.
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  1. Im 2ten Falle aber würde ich allergehorsamst bitten, daß
  2. Sr Majestaet Sich sogleich von der ganzen Sache gemäß Ihres
  3. erst gegebenen Wortes, welches doch stets heillig bleiben muß,
  4. los sagten, wornach ich dann den Vergleich mit zuversicht
  5. Obzuschliesen hoffen dürfte. Mein H. Mandant verliert
  6. zwar im leztern falle. Er will aber nicht seinen Monarchen
  7. erzürnt wissen, den 426/m rt ist eine Bedeutende Summa
  8. die Sr. Majestaet erhalten wird, und daher rechnet der
  9. Fürst drauf, daß Sr Majestaet um die Summa, um welche
  10. sich mit den Curischen Erben verglichen werden wird,
  11. allergnädigst vorzuschießen, befehlen mögten, die aber
  12. nach dem beigebogenen Plan in wenig Jahren gewiß
  13. wenn besonders die
  14. Güter für Königl.
  15. Rechnung sogleich in
  16. Administration
  17. genommen werden.
  18. u. reel zurückgezahlt werden kann, nach welchen
  19. dann des Königs Majestaet auch nicht einen Groschen Verlieren
  20. sondern nach meinem Plan selbst eine alte Schuld
  21. von 35000 rt. retten und sich in allen 461000 rt erhalten.
  22. "Ewr Hochwohlg. geruhen diese Sache zu beherzigen stellen
  23. solche Sr Majestaet vor ud bewürken für mich die Cate-
  24. gorische Erklärung des Monarchen, damit jeder
  25. daß seine erhält und der Fürst vom Untergang
  26. den ihm Cosmar bereiten würde gerettet
  27. werde."
  28. bemerken muß ich hier noch ganz gehorsamst daß das
  29. Brieger Ober Landes Gericht alles was ich gesagt, schon in
  30. einem Von dem Fürsten Staats Kanzler erforderten
  31. Bericht bethätiget hat, worüber sämtl. Acten
  32. Sr Durchl. vorliegen.
  33. Die gröste Verehrung ist es in welcher ich verharre
  34. Ew Hochwohlgeboren
  35. Wien d 5ten May 1815
  36. ganz gehorsamster
  37. v Triebenfeld
  38. an des Hr. Cabinets Rath Albrecht