Document 28 · Letter
5 October 1807
Pyzdry (Peisern)
Hawich, justiciary of the estates' patrimonial court → Prince Friedrich Ludwig of Hohenlohe-Ingelfingen
Hawich reports that, by order of the governing commission, the Trąbczyn estates were taken away by the appeal judge von Lipski and handed over to Canon von Jezierski, general attorney of Mrs von Dąbska née von Prusimska; he says he lodged a protest. New lawsuits: Provost Iwanski demands the tithe from Swięcia, and Martin von Otocki and the miller Ekstaedt demand about 7,000 Rthl in compensation arising from a Trąbczyn lease contract of 1798. He asks for the settlement from Wrocław and for a power of attorney.
Hawich meldet, dass die Trąbczyner Güter auf Verordnung der regierenden Commission durch den Appellationsrichter v Lipski abgenommen und Canonicus v Jezierski, Generalbevollmächtigtem der Frau v Dąbska geb. v Prusimska, übergeben wurden; er protestierte. Neue Prozesse: Probst Iwanski fordert den Decem von Swięcia, Martin v. Otocki und Müller Ekstaedt etwa 7000 Rthl Entschädigung aus einem Trąbczyner Pachtvertrag von 1798. Er bittet um den Vergleich aus Wrocław und eine Vollmacht.
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- Durchlauchtigster Fürst
- Gnädigster Herr!
- ich eile Ew Hochfürstlichen Durchlaucht
- die nicht angenehme Nachricht mitzutheilen.
- daß die Trąbczyner Güter den 3. d. M.
- durch einen Commissarium des Appella-
- tions Gerichts zu Kalisch, nehmlich den
- Appellations Richter v Lipski abge-
- nommen, und dem General Mandatario
- der Frau v Dąbska gebohrnen v Pru-
- simska Canonico v Jezierski über-
- geben sind.
- In der ergangenen Verfügung heißt es
- daß diese Abnahme aus Verordnung der
- regierenden Commission geschehen.
- ich habe dabey nichts weiter thun kön-
- nen, als daß ich gegen die Abnahme
- durch ein eingereichtes Vorstellen pro-
- testirte und auch darauf beriefe, daß
- diese Handlung gegen den klaren Jnn-
- halt des Tilsiter Friedens laufe
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Durchlauchtigster Fürst
Gnädigster Herr!
ich eile Ew Hochfürstlichen Durchlaucht die nicht angenehme Nachricht mitzutheilen. daß die Trąbczyner Güter den 3. d. M. durch einen Commissarium des Appellations Gerichts zu Kalisch, nehmlich den Appellations Richter v Lipski abgenommen, und dem General Mandatario der Frau v Dąbska gebohrnen v Prusimska Canonico v Jezierski übergeben sind.
In der ergangenen Verfügung heißt es daß diese Abnahme aus Verordnung der regierenden Commission geschehen. ich habe dabey nichts weiter thun können, als daß ich gegen die Abnahme durch ein eingereichtes Vorstellen protestirte und auch darauf beriefe, daß diese Handlung gegen den klaren Jnnhalt des Tilsiter Friedens laufe
- nach welchem alle Verpflichtungen Sr Ma-
- jestät des Königs von Preußen auf recht
- erhalten werden müßten, desgleichen bath
- ich um eine Abschrift der Verordnung der
- regierenden Commission, durch welche
- die Abnahme angeordnet worden um die
- rechtlichen Gründe zu ersehen, allein diese
- ist mir bis jezt nicht zu Theil geworden.
- Zulezt habe ich Ew Durchlaucht durch eine Pro-
- testation alle übrigen Rechte an diese
- Güther, besonders wegen der bezahlten
- schulden reservirt.
- Ew. Hochfürstliche Durchlaucht werden am be-
- sten wißen was jezt zu thun ist, denn bey
- der regierenden Commission zu Warschau
- ist wohl nichts auszurichten, da einigen Mit-
- gliedern Güther confiscirt sind, also
- eigenes Interesse selbige leitet.
- Demnächst sind Ew. Hochfürstliche Durch-
- laucht wieder in 2[?]. Prozeße verwickelt
- worden.
- In dem ersten fordert der Probst Iwan-
- ski und Kuchary den Decem von Swię-
- cia, welchen Prozeß er zu Preußischer
- Zeit in erster Instanz verlohren hat, wie
nach welchem alle Verpflichtungen Sr Majestät des Königs von Preußen auf recht erhalten werden müßten, desgleichen bath ich um eine Abschrift der Verordnung der regierenden Commission, durch welche die Abnahme angeordnet worden um die rechtlichen Gründe zu ersehen, allein diese ist mir bis jezt nicht zu Theil geworden. Zulezt habe ich Ew Durchlaucht durch eine Protestation alle übrigen Rechte an diese Güther, besonders wegen der bezahlten schulden reservirt.
Ew. Hochfürstliche Durchlaucht werden am besten wißen was jezt zu thun ist, denn bey der regierenden Commission zu Warschau ist wohl nichts auszurichten, da einigen Mitgliedern Güther confiscirt sind, also eigenes Interesse selbige leitet. Demnächst sind Ew. Hochfürstliche Durchlaucht wieder in 2[?]. Prozeße verwickelt worden.
In dem ersten fordert der Probst Iwanski und Kuchary den Decem von Swięcia, welchen Prozeß er zu Preußischer Zeit in erster Instanz verlohren hat, wie
- ich aus den Manual Acten mich informiret.
- Im zweiten Prozeße fordert der Pächter Mar-
- tin v. Otocki als Cessionarius des Constantin
- Orczykowski zu Zagorowo und der Müller
- Ekstaedt zu Wrąbczyn aus einem im Jahre
- 1798. über Trąbczyn geschloßenen 9. jährigen
- Pacht Contract, circa 7000 rtl. Entschädi-
- gung, weil derselbe nicht erfüllt worden.
- So viel ich in Erfahrung bringen können ist die-
- serhalb in Breslau ein gerichtlicher Vergleich
- abgeschloßen worden, nach welchem die
- Pächter allen ihren Rechten aus diesem
- Pacht Contracte entsagt haben, wenn
- Ew Hochfürstliche Durchlaucht die Gnade
- hätten und zu befehlen geruheten, daß
- dieses Document in Breslau aufgesucht
- und anhero gesandt würde, damit es zur
- Wiederlegung gebraucht werden könnte, auch
- würde es nöthig seyn, daß Ew. Hochfürstliche
- Durchlaucht in diesen Sachen Vollmacht Je-
- manden zu ertheilen geruheten, ich wür-
- de allenfalls dem Mandatario assistiren
- Ew. Hochfürstliche Durchlaucht Intereße
ich aus den Manual Acten mich informiret. Im zweiten Prozeße fordert der Pächter Martin v. Otocki als Cessionarius des Constantin Orczykowski zu Zagorowo und der Müller Ekstaedt zu Wrąbczyn aus einem im Jahre 1798. über Trąbczyn geschloßenen 9. jährigen Pacht Contract, circa 7,000 rtl. Entschädigung, weil derselbe nicht erfüllt worden. So viel ich in Erfahrung bringen können ist dieserhalb in Breslau ein gerichtlicher Vergleich abgeschloßen worden, nach welchem die Pächter allen ihren Rechten aus diesem Pacht Contracte entsagt haben, wenn Ew Hochfürstliche Durchlaucht die Gnade hätten und zu befehlen geruheten, daß dieses Document in Breslau aufgesucht und anhero gesandt würde, damit es zur Wiederlegung gebraucht werden könnte, auch würde es nöthig seyn, daß Ew. Hochfürstliche Durchlaucht in diesen Sachen Vollmacht Jemanden zu ertheilen geruheten, ich würde allenfalls dem Mandatario assistiren Ew. Hochfürstliche Durchlaucht Intereße
- ist mein größtes Augenmerk, und traurig
- ist es mir, daß ich vielleicht der erste
- Hinterbringer dieser Nachrichten bin.
- ich ersterbe in tiefster Ehrfurcht als
- Ew. Hochfürstlicher Durchlaucht
- Peisern d 5. Octobr.
- 1807.
- unterthänigster.
- Hawich
ist mein größtes Augenmerk, und traurig ist es mir, daß ich vielleicht der erste Hinterbringer dieser Nachrichten bin. ich ersterbe in tiefster Ehrfurcht als Ew. Hochfürstlicher Durchlaucht Peisern d 5. Octobr.
1807.
unterthänigster.
Hawich



