Traces in the Sand

Document 25 · Contract

1 October 1798

Zagórów (Zagorowo)

A contract subject to the approval of the Prince of Hohenlohe-Ingelfingen: his agent, the councillor for building and estate management Johann Wilhelm Glenck, sells to the miller Samuel Lucke of the Białobrzeg mill near Wrąbczynek 1,000 Morgen of the home-farm land of the estate of Szetlewek, with the farm buildings, for 12,333 Rthl, 8,333 Rthl of it to the pledge holder von Radzinski when he leaves, and a yearly rent of 500 Rthl. Lucke receives the drink monopoly, the brewhouse and the distillery for a yearly rent of 400; the services of the subjects are excepted, the manor having declared itself ready to free them from service at their wish. Lucke acts for several would-be buyers and asks for two to four weeks.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
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  1. Kund und zu wissen, daß zwischen dem Bevollmächtigten Sr des
  2. regierenden Herrn Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen Hochfürstlichen
  3. Durchlaucht, dem Bau, und Oeconomie Rath Johann Wilhelm Glenck
  4. einer - und dem Mahl Müller Samuel Lucke Besitzer der Mahl Mühle
  5. Białobrzeg bey Wrąbczynek andererseits, unter Vorbehalt hoch
  6. ster Fürstlicher Ratification nachfolgender Kauff Contract, unter
  7. nachstehenden Conditionen wohlbedächtig verabredet und geschlossen
  8. worden.
  9. Es verkauffet
  10. 1mo, gedachter Bevollmächtigte das Hochfürstliche Gut Szetlewek
  11. bey Trąbczyn mit dessen hierzugehörigen Feldern von Eintausend
  12. Morgen Magdeburgisch Maaß Vorwerks Feld in nachfolgender
  13. Große und Benennung, worüber eine Charte und Vermessungs
  14. Register vorhanden ist, als,
  15. 459 Morgen Ackerfeld in 3 Flure
  16. 109 do - Wiesen
  17. 19 5/8 do — Gärten
  18. 380 do zu rödende Felder.
  19. 32 3/8 do bestandenen Wald.
  20. = 1000 Morgen Magdeb. in Summa.
  21. nebst
  22. § 2, sämmtlichen Vorwerksgebäuden, welche bestehen in 1 Herrschafft-
  23. lichen Wohnhauß, 4 Scheunen, 4 Ställen, 1 Schüttboden und
  24. andern zugehörigen (ausgenommen der Brau und Brennerey, als
  25. welche unter der in Rubrique II begriffen ist) zum freien beständ-
  26. digen Eigenthum.
  27. wofür
  28. § 3, der Käufer eine baare Summe von 12333 rthlr zu bezahlen
  29. verspricht die mit 8333 rthlr bey der Räumung des Pand-
  30. schillingsbesitzers von Radzinski demselben, und 4000 rthlr bey
  31. Acceptation dieses Contracts aus Hochfürstliche Dominium gezahlt
  32. werden sollen; zu welchem Kauf Pretio annoch ein fortbestehen-
  33. der Canon von 1/2 rt pro Morgen jährl. und folglich 500 rt.
  34. für die obbenannte Grundstücke alljährlich an Canon zu Dominium zu
  35. entrichten sind.
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  1. da
  2. 4tens die Käuffer nicht hinreichende Wohnung für ihre viele Besitz
  3. nehmen erhalten; so bedingt er sich annoch zum Aufbauen der
  4. mehrern Wohnungen aus den fürstlichen Waldungen folgendes Kiefe-
  5. Bau Holz als
  6. 60 Rud Säge blöcke von mittler Art a 10 Rtlr[?], mit dem Abholz
  7. 80 Tannen stark Bauholz zu Balken
  8. 200 do mittel Riegel[?]
  9. 450 do schwaches Sparren
  10. 160 Klafter Holz zum Ziegelbrennen, und Flachwerk decken
  11. nebst
  12. §5, freien, Raff und Lager Holz in Trąbczyner Wald nach Königlicher
  13. ForstOrdnung.
  14. Rubrique II,
  15. die zu diesem Vorwerk und dorff gehörige Propination, das vor
  16. handene Brauhauff und Brennerey erhalten, Käufere gleichfalls a
  17. ein anerkaufftes Eigenthum gegen einen jährlichen Zinß von 400
  18. so wie diese Pertinenz dem Herrn Fürsten zustehet.
  19. Rubrique III,
  20. Ausgenommen sind die Dienste der Dorffs Unterthanen, welche nicht an
  21. in den Kauff gegeben werden; sondern deren Freylaßung von dienst
  22. dem Dominio vorbehalten bleibt, als welches bereits dem Wunsch
  23. der Dienstbaren zu begegnen, sich bereit erklärt hat.
  24. §6, Die Käufer tragen die Königl. Abgaben und Onera u stehen fort hin
  25. unter der Gerichtsbarkeit des Hochfürstlichen Dominii.
  26. §7, Da der Käufer das Gut nicht für sich allein zu bestreiten im
  27. Stande ist, sondern in Verbindung mehrerer Kauflustigen stehet, als
  28. deren Genehmigung er die Unterschrifften einsammlen will; so be-
  29. dingt sich derselbe 14 Tage biß 4 Wochen Zeit, ehe und bevor
  30. eine gerichtliche Begründung dieses Contracts vor sich gehen könne.
  31. Vorstehender Contract ist in duplo ausgefertiget, und von beeden Theilen
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  1. gesiegelt und unterschrieben worden.
  2. So geschehen Zagorowo den 1ten Octbr 1798.
  3. Johann Wilhelm Glenck, Hochfürstlich Hohen-
  4. lohe Ingelfingischer Bau und Oeconomie Rath und
  5. Bevollmächtigter.
  6. Samuel Lucke Mahl Müller
  7. als Zeuge Johan Lindner.