Document 25 · Contract
1 October 1798
Zagórów (Zagorowo)
A contract subject to the approval of the Prince of Hohenlohe-Ingelfingen: his agent, the councillor for building and estate management Johann Wilhelm Glenck, sells to the miller Samuel Lucke of the Białobrzeg mill near Wrąbczynek 1,000 Morgen of the home-farm land of the estate of Szetlewek, with the farm buildings, for 12,333 Rthl, 8,333 Rthl of it to the pledge holder von Radzinski when he leaves, and a yearly rent of 500 Rthl. Lucke receives the drink monopoly, the brewhouse and the distillery for a yearly rent of 400; the services of the subjects are excepted, the manor having declared itself ready to free them from service at their wish. Lucke acts for several would-be buyers and asks for two to four weeks.
Vertrag, vorbehaltlich der Genehmigung des Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen: Dessen Bevollmächtigter, der Bau- und Ökonomierat Johann Wilhelm Glenck, verkauft dem Mahlmüller Samuel Lucke von der Mühle Białobrzeg bei Wrąbczynek 1000 Morgen Vorwerksland des Guts Szetlewek mit den Vorwerksgebäuden für 12333 Rthl, davon 8333 Rthl an den Pfandbesitzer von Radzinski bei der Räumung, und einen jährlichen Kanon von 500 Rthl. Schankrecht, Brauhaus und Brennerei erhält Lucke gegen einen jährlichen Zins von 400; die Dienste der Untertanen sind ausgenommen, die Herrschaft hat sich bereit erklärt, sie auf ihren Wunsch davon freizulassen. Lucke handelt für mehrere Kaufinteressenten und erbittet zwei bis vier Wochen.
- Kund und zu wissen, daß zwischen dem Bevollmächtigten Sr des
- regierenden Herrn Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen Hochfürstlichen
- Durchlaucht, dem Bau, und Oeconomie Rath Johann Wilhelm Glenck
- einer - und dem Mahl Müller Samuel Lucke Besitzer der Mahl Mühle
- Białobrzeg bey Wrąbczynek andererseits, unter Vorbehalt hoch
- ster Fürstlicher Ratification nachfolgender Kauff Contract, unter
- nachstehenden Conditionen wohlbedächtig verabredet und geschlossen
- worden.
- Es verkauffet
- 1mo, gedachter Bevollmächtigte das Hochfürstliche Gut Szetlewek
- bey Trąbczyn mit dessen hierzugehörigen Feldern von Eintausend
- Morgen Magdeburgisch Maaß Vorwerks Feld in nachfolgender
- Große und Benennung, worüber eine Charte und Vermessungs
- Register vorhanden ist, als,
- 459 Morgen Ackerfeld in 3 Flure
- 109 do - Wiesen
- 19 5/8 do — Gärten
- 380 do zu rödende Felder.
- 32 3/8 do bestandenen Wald.
- = 1000 Morgen Magdeb. in Summa.
- nebst
- § 2, sämmtlichen Vorwerksgebäuden, welche bestehen in 1 Herrschafft-
- lichen Wohnhauß, 4 Scheunen, 4 Ställen, 1 Schüttboden und
- andern zugehörigen (ausgenommen der Brau und Brennerey, als
- welche unter der in Rubrique II begriffen ist) zum freien beständ-
- digen Eigenthum.
- wofür
- § 3, der Käufer eine baare Summe von 12333 rthlr zu bezahlen
- verspricht die mit 8333 rthlr bey der Räumung des Pand-
- schillingsbesitzers von Radzinski demselben, und 4000 rthlr bey
- Acceptation dieses Contracts aus Hochfürstliche Dominium gezahlt
- werden sollen; zu welchem Kauf Pretio annoch ein fortbestehen-
- der Canon von 1/2 rt pro Morgen jährl. und folglich 500 rt.
- für die obbenannte Grundstücke alljährlich an Canon zu Dominium zu
- entrichten sind.
Kund und zu wissen, daß zwischen dem Bevollmächtigten Sr des regierenden Herrn Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen Hochfürstlichen Durchlaucht, dem Bau, und Oeconomie Rath Johann Wilhelm Glenck einer - und dem Mahl Müller Samuel Lucke Besitzer der Mahl Mühle Białobrzeg bey Wrąbczynek andererseits, unter Vorbehalt hoch ster Fürstlicher Ratification nachfolgender Kauff Contract, unter nachstehenden Conditionen wohlbedächtig verabredet und geschlossen worden.
Es verkauffet
1mo, gedachter Bevollmächtigte das Hochfürstliche Gut Szetlewek bey Trąbczyn mit dessen hierzugehörigen Feldern von Eintausend Morgen Magdeburgisch Maaß Vorwerks Feld in nachfolgender Große und Benennung, worüber eine Charte und Vermessungs Register vorhanden ist, als,
459 Morgen Ackerfeld in 3 Flure
109 do - Wiesen
19 5/8 do — Gärten
380 do zu rödende Felder.
32 3/8 do bestandenen Wald.
= 1,000 Morgen Magdeb. in Summa.
nebst
§ 2, sämmtlichen Vorwerksgebäuden, welche bestehen in 1 Herrschafftlichen Wohnhauß, 4 Scheunen, 4 Ställen, 1 Schüttboden und andern zugehörigen (ausgenommen der Brau und Brennerey, als welche unter der in Rubrique II begriffen ist) zum freien beständdigen Eigenthum.
wofür
§ 3, der Käufer eine baare Summe von 12,333 rthlr zu bezahlen verspricht die mit 8,333 rthlr bey der Räumung des Pandschillingsbesitzers von Radzinski demselben, und 4,000 rthlr bey Acceptation dieses Contracts aus Hochfürstliche Dominium gezahlt werden sollen; zu welchem Kauf Pretio annoch ein fortbestehender Canon von 1/2 rt pro Morgen jährl. und folglich 500 rt. für die obbenannte Grundstücke alljährlich an Canon zu Dominium zu entrichten sind.
- da
- 4tens die Käuffer nicht hinreichende Wohnung für ihre viele Besitz
- nehmen erhalten; so bedingt er sich annoch zum Aufbauen der
- mehrern Wohnungen aus den fürstlichen Waldungen folgendes Kiefe-
- Bau Holz als
- 60 Rud Säge blöcke von mittler Art a 10 Rtlr[?], mit dem Abholz
- 80 Tannen stark Bauholz zu Balken
- 200 do mittel Riegel[?]
- 450 do schwaches Sparren
- 160 Klafter Holz zum Ziegelbrennen, und Flachwerk decken
- nebst
- §5, freien, Raff und Lager Holz in Trąbczyner Wald nach Königlicher
- ForstOrdnung.
- Rubrique II,
- die zu diesem Vorwerk und dorff gehörige Propination, das vor
- handene Brauhauff und Brennerey erhalten, Käufere gleichfalls a
- ein anerkaufftes Eigenthum gegen einen jährlichen Zinß von 400
- so wie diese Pertinenz dem Herrn Fürsten zustehet.
- Rubrique III,
- Ausgenommen sind die Dienste der Dorffs Unterthanen, welche nicht an
- in den Kauff gegeben werden; sondern deren Freylaßung von dienst
- dem Dominio vorbehalten bleibt, als welches bereits dem Wunsch
- der Dienstbaren zu begegnen, sich bereit erklärt hat.
- §6, Die Käufer tragen die Königl. Abgaben und Onera u stehen fort hin
- unter der Gerichtsbarkeit des Hochfürstlichen Dominii.
- §7, Da der Käufer das Gut nicht für sich allein zu bestreiten im
- Stande ist, sondern in Verbindung mehrerer Kauflustigen stehet, als
- deren Genehmigung er die Unterschrifften einsammlen will; so be-
- dingt sich derselbe 14 Tage biß 4 Wochen Zeit, ehe und bevor
- eine gerichtliche Begründung dieses Contracts vor sich gehen könne.
- Vorstehender Contract ist in duplo ausgefertiget, und von beeden Theilen
da 4tens die Käuffer nicht hinreichende Wohnung für ihre viele Besitz nehmen erhalten; so bedingt er sich annoch zum Aufbauen der mehrern Wohnungen aus den fürstlichen Waldungen folgendes KiefeBau Holz als 60 Rud Säge blöcke von mittler Art a 10 Rtlr[?], mit dem Abholz 80 Tannen stark Bauholz zu Balken
200 do mittel Riegel[?]
450 do schwaches Sparren 160 Klafter Holz zum Ziegelbrennen, und Flachwerk decken nebst
§5, freien, Raff und Lager Holz in Trąbczyner Wald nach Königlicher ForstOrdnung.
Rubrique II, die zu diesem Vorwerk und dorff gehörige Propination, das vor handene Brauhauff und Brennerey erhalten, Käufere gleichfalls a ein anerkaufftes Eigenthum gegen einen jährlichen Zinß von 400 so wie diese Pertinenz dem Herrn Fürsten zustehet. Rubrique III, Ausgenommen sind die Dienste der Dorffs Unterthanen, welche nicht an in den Kauff gegeben werden; sondern deren Freylaßung von dienst dem Dominio vorbehalten bleibt, als welches bereits dem Wunsch der Dienstbaren zu begegnen, sich bereit erklärt hat.
§6, Die Käufer tragen die Königl. Abgaben und Onera u stehen fort hin unter der Gerichtsbarkeit des Hochfürstlichen Dominii.
§7, Da der Käufer das Gut nicht für sich allein zu bestreiten im Stande ist, sondern in Verbindung mehrerer Kauflustigen stehet, als deren Genehmigung er die Unterschrifften einsammlen will; so bedingt sich derselbe 14 Tage biß 4 Wochen Zeit, ehe und bevor eine gerichtliche Begründung dieses Contracts vor sich gehen könne. Vorstehender Contract ist in duplo ausgefertiget, und von beeden Theilen
- gesiegelt und unterschrieben worden.
- So geschehen Zagorowo den 1ten Octbr 1798.
- Johann Wilhelm Glenck, Hochfürstlich Hohen-
- lohe Ingelfingischer Bau und Oeconomie Rath und
- Bevollmächtigter.
- Samuel Lucke Mahl Müller
- als Zeuge Johan Lindner.
gesiegelt und unterschrieben worden.
So geschehen Zagorowo den 1ten Octbr 1798. Johann Wilhelm Glenck, Hochfürstlich Hohenlohe Ingelfingischer Bau und Oeconomie Rath und Bevollmächtigter.
Samuel Lucke Mahl Müller
als Zeuge Johan Lindner.


