Traces in the Sand

Document 23 · Confirmation

18 March 1805

Poznań (Posen)

A confirmation of the contract of January 1805 by which Friedrich Ludwig, reigning Prince of Hohenlohe-Ingelfingen, sells the estates of Kolno and Kamionna for 142,000 Rthl to the bank cashier George Conrad Leixner of Frankfurt an der Oder, issued under the seal of the Government at Poznań. On 6 February 1805 the agents, the justice councillor Melzer for the Prince and the criminal councillor Guderian for Leixner, acknowledged the contract before the government assessor Bewert. The contract and the powers of attorney are set out in full; Leixner extended his power of attorney because a new contract had replaced the one of 15 June 1804.

One line per manuscript line, with broken words hyphenated and stray break marks removed. Editorial decisions are set out in About the edition.
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  1. Das Original hiervon befindet sich auf 137 rl. Stem-
  2. pel - Papier, und ist zu den hypotheken Akten
  3. von Kolno und Kaemen genommen.
  4. Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden
  5. König von Preussen p. p.
  6. Thun kund und fügen hiermit jedermän-
  7. niglich, besonders wo es von nöthen ist,
  8. zu wissen, daß vor dem von Unserer
  9. hiesigen Regierung ernannten Com-
  10. missario, Unsern Regierungs - Asses-
  11. sor Bewert, der regierende Herr
  12. Fürst Friedrich Ludwig zu Hohenlohe
  13. Ingelfingen Liebden und der Banco
  14. Rendant George Conrad Leixner, beide
  15. durch ihre hierzu ad Acta legitimirte
  16. Mandatarien, Unsern Justizrath
  17. Melzer und Ew. Rath Guderian, am 6ten
  18. Februar 1805. erschienen, zu dem am
  19. 16t und 25ten Januar ejusd. an geschlosse-
  20. nen Kauf Contracte, über die im
  21. Posenschen Districte gelegenen Güter
  22. Kolno und Kaemen,
  23. sich ausdrüklich bekannt und gebeten
  24. haben; Wir geruheten in Gnaden, diesen
  25. Kauf Contract mit Unserer allerhöchsten
  26. Confirmation zu versehen. Es lautet aber
  27. derselbe in seinem wahren Inhalte, wie
  28. nachfolget:
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  1. Zwischen dem Durchlauchtigsten Fürsten und
  2. herrn, Herrn Friedrich Ludwig, regierenden
  3. Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen,
  4. Königl. General der Infanterie und Gou-
  5. verneur zu Breslau und dem Königl.
  6. Banco Director zu Frankfurth an
  7. der Oder, Herrn George Conrad Leixner
  8. ist folgender Kauf - Contract ge-
  9. schlossen worden.
  10. §. 1.
  11. Sr Hochfürstl. Durchlaucht verkaufen dem
  12. Herrn Banco Director Leixner, die in
  13. Südpreussen, in Posenschen Departement
  14. und dessen Meseritzer Kreise gelege-
  15. nen, aus der Donations-Urkunde des
  16. hoch seel. Königs Friedrich Wilhelm das
  17. IIten Majestät, vom 9ten August 1796.
  18. eigenthümlich erworbenen Güter
  19. Kolno und Kaemen oder Kamionna
  20. mit allen Pertinenzien, Mühlen, Ein-
  21. sassen, Feldern, Waldungen, Seen,
  22. Gewässern, Diensten, Jagd, Propi-
  23. nation, und überhaupt mit allen Rech-
  24. ten und Gerechtigkeiten, Lasten und Be-
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  1. schwerden, zu seinem wahren Eigen-
  2. thume, für ein Kauff u. Pretium
  3. von 142,000 rtll. Einmal Hun-
  4. dert und zwei und Vierzig Tau-
  5. send Reichsthaler, nach dem Münz-
  6. Fuße von 1764.
  7. §. 2.
  8. Das Kauf- Geld der 142,000 rtlr: ist
  9. bereits völlig bezalt. Sr. hochfürstl.
  10. Durchlaucht quittiren darüber und
  11. bekennen überhaupt, daß Sie aus
  12. diesem Kaufgeschäfte keine wei-
  13. tere Forderung an den Herrn
  14. Käufer haben.
  15. Historisch wird hierbei bemerkt,
  16. daß die Zahlung der Kaufgelder
  17. folgend ermaßen geschehen ist.
  18. a, 53,139 rt. 13 gg. 8 1/5 d. hat Herr Käufer an den
  19. ehemaligen polnischen Rittmeister
  20. von Broniewski, welcher als
  21. immittirter Gläubiger sich
  22. im Naturale Besitze der
  23. Güter bestand, als die ihm rechts-
  24. kräftig zuerkannte Summe
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  1. Transp. 53,139 rt. 13 gg. 8 1/5. d.
  2. auf Anweichung Sr. hochfürstl. Durch-
  3. laucht, bezalt.
  4. b, 88,860 rt. 10 gg. 3 1/5. d. sind von dem Herrn Kau-
  5. fer an Sr. Hochfürstl. Durchlaucht
  6. selbst und auf höchstdern Anwei-
  7. sungen, baar bezalt worden.
  8. i. e. 142,000 rttl.
  9. §. 3.
  10. Ausser dem Kauf u Pretio übernimt
  11. herr Käufer folgende, in den Hypo-
  12. theken - Büchern auf Kolno und Kae-
  13. men eingetragene Posten:
  14. a, ein Capital von 100. Florin Einhundert
  15. Floren polnisch, für die Kirche zu
  16. Kaemen, wovon die Zinsen jährlich
  17. auf vier Mark polnisch festgesetzt
  18. sind.
  19. b, für eben dieselbe Kirche ein Capi-
  20. tal von 250 rt zwei Hundert und
  21. Fünfzig Reichsthaler, oder 1500.
  22. Fünfzehn Hundert Floren poln: welche
  23. zu 3 1/2. drei und Ein halb proCent jährlich
  24. verpünſet werden.
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  1. Die Zinsen dieser beiden Posten über-
  2. nimt Herr Käufer von Johannis
  3. 1804.
  4. §. 4.
  5. Der gegenwärtige Kauff geschiehet
  6. ohne Anschlag, in Pausch und Bogen.
  7. Jedoch leisten Sr. Hochfürstl. Durchlaucht
  8. die Gewehr dafür:
  9. a, daß der in den Vermessungs-Re-
  10. gistern, welche nebst den Charten
  11. dem Herrn Käufer extradirt
  12. worden, aufgeführte Flächen In-
  13. halt an Ankkorn, Wiesen, Heiden
  14. und Seen wirklich vorhanden sei. Sr
  15. Hochfürstl. Durchlaucht versichern
  16. hierbei, daß höchstdannenselben bisher
  17. kein Anspruch von irgend Jemanden
  18. an die in diesen Vermessungs
  19. Registern aufgeführten Grund-
  20. stükke bekannt sei.
  21. Die Verbindlichkeit Sr. Hochfürstl.
  22. Durchlaucht, die Richtigkeit des
  23. Vermessungs Registers in obi-
  24. ger Art, zu vertreten, wird auf
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  1. drei Jahre eingeschränkt.
  2. b, daß an öffentlichen Abgaben
  3. mehr nicht, als jährlich
  4. für Kaemen 153 rt. 22 gg. 8 pf.
  5. für Kolno - 125 - 21 - 2
  6. und an geistlichen
  7. Abgaben für Kaemen 16 - 16 gg.
  8. auf diesen Gütern haften.
  9. §. 5.
  10. Die Natural-Uebergabe der Güter
  11. an den Herrn Käufer, ist bereits
  12. in Monat September 1804. gesche-
  13. hen, und es hat bei den darüber
  14. auf genommenen Verhandlungen
  15. sein Bewenden.
  16. Es sind in Absicht der Gewöhr-
  17. zwischen den Herrn Contrahenten
  18. folgende Principien angenommen
  19. worden:
  20. a, daß dem Herrn Käufer die
  21. Nutzungen der Güter von Johan-
  22. nis 1804. gebüren, von welcher
  23. Zeit an, Herr Käufer auch die
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  1. Lasten zu tragen hat. Etwänige
  2. ältere Rükstände werden von
  3. Sr Hochfürstl. Durchlaucht vertreten.
  4. Auch tragen Sr Hochfürstl. Durchlaucht
  5. das Justitiariats-Gehalte bis Mi-
  6. chalis vorigen Jahres.
  7. b, daß die Güter dem Herrn Käu-
  8. fer übergeben werden sollen,
  9. wie sie am 15t. Junii vorigen Jahrs
  10. gestanden und gelegen haben.
  11. c, daß jedoch Herr Käufer nur
  12. denjenigen Beilaß, an Feld-
  13. Vieh- und Wirthschafts-Inventa-
  14. rium verlangen könne, welchen
  15. der v. Broniewski bei seiner Im-
  16. mission im Jahre 1786.
  17. nach der dem Herrn Käufer
  18. in tens schon Sprache ausge-
  19. händigten Acta,
  20. erhalten hat, und zurück zu gewäh-
  21. von verpflichtet gewesen.
  22. §. 6.
  23. Ausser den im §. 2. bemerkten
  24. Kirchen-Kapitalien, stehet auff
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  1. den Gütern ein hypothecarisches Ca-
  2. pital von 100,000 rt. Ein mal Hun-
  3. dert Tausend Reichsthalern, aus
  4. einer Schuld-Verschreibung Sr.
  5. Hochfürstlichen Durchlaucht, vom 1ten
  6. Juni 1804. für den Herrn Krieges
  7. und Forst-Rath von Triebenfeld
  8. eingetragen, welcher diese
  9. Hypothek dem Herrn Käufer
  10. cedirt hat. Es ist jedoch diese Schuld
  11. bereits völlig berichtiget, und
  12. Herr Käufer entsaget, hiermit
  13. ausdrücklich allen diesfälligen
  14. Ansprüchen sowohl an Sr Hoch-
  15. Fürstl. Durchlaucht, als an den
  16. Herrn Krieges und Forste Rath
  17. von Triebenfeld. Auch ist es ledig-
  18. lich die Sache des Herrn Käu-
  19. fers, die Löschung dieses Nexus
  20. in den Grund und hypotheken
  21. Büchern zu bewirken. Die Lö-
  22. schungs=Kosten aber werden
  23. zur Hälfte von Sr Hochfürstl.
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  1. Durchlaucht und zur Hälfte von dem
  2. Herrn Käufer getragen.
  3. §. 7.
  4. Die Kosten für Errichtung und Con-
  5. firmation dieses Kaufs, der Na-
  6. tural- und Civil Tradition, und
  7. überhaupt sämmtliche Kaufs=Ko-
  8. sten, wie sie Namen haben, wer-
  9. den gleichfalls von beiden Herrn
  10. Contrahenten zur hälfte getra-
  11. gen.
  12. §. 8.
  13. Passive Dienstbarkeiten sind des Herrn
  14. Verkäufers Durchlaucht nicht bekannt.
  15. Dagegen stehet diesen Gütern ein
  16. holzungsrecht in den Krabielewer
  17. Wäldern zu.
  18. In einem Possessorien Prozeße
  19. wider den v. Kwilecki ist solches
  20. Sr Durchlauchte zu erkannt, in
  21. Petitorio aber in erst er Instanz
  22. aberkannt worden. Herr Käufer
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  1. übernimt diese rem litigiosam, ohne
  2. eine Gewährsleistung von des Herrn
  3. Verkäufers Durchlaucht zu ver-
  4. langen.
  5. §. 9.
  6. Samtliche, u den Gütern gehörige
  7. Documente und Akten, versprechen
  8. des Herrn Verkäufers durchleucht,
  9. so weit es noch nicht geschehen ist,
  10. dem Herrn Käufer getreulich aus-
  11. zu antworten, des gleichen auch
  12. diejenigen, welche bei dem Rech-
  13. nungs Prozeße Ser Durchlaucht
  14. wider den von Broniewski noch
  15. ur Zeit gebraucht werden, nach
  16. Beendigung dieses Prozeßes dem
  17. Herrn Käufer aushändigen sola
  18. sten. Jedoch stehet dem Herrn Käufer
  19. wie sich von selbst verstehet, auch
  20. frei, diese noch nicht extradirten
  21. Papiern, so oft er es für
  22. nötig befindet, inspiciren zu
  23. laßen.
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  1. §: 10.
  2. Die Herren Contrahenten verbinden sich zu
  3. Festhaltung dieses Contracts in allen
  4. Punkten und Clauseln, entsagen allen
  5. Einwendungen dagegen, besonders
  6. dem Einwande der Verletzung über-
  7. die Hälfte und wie sie sonst Namen
  8. haben können, und haben dieses In-
  9. strument durch ihre eigenhändige
  10. Namens - Unterschriften und beige-
  11. fügte Siegel vollzogen.
  12. Breslau den 16ten Januar 1805.
  13. Selbst gelesen und genehmigt
  14. (L. S.)
  15. Friedrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe
  16. ich habe dieses Instrument gelesen
  17. und genehmigt.
  18. (L. S.)
  19. Meÿer Bernhard, im Namen und
  20. bis auf Genehmigung des Herrn
  21. Banco Director Leixner.
  22. daß dieser Kauf u Contract, wischen
  23. dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn
  24. Herrn Friedrich Ludwig regieren-
  25. den Fürsten zu Hohenlohe Ingel-
  26. fingen, Königl. General der Infanterie
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  1. und Gouverneur zu Breslau p. welcher
  2. mir, dem unterzeichneten Notario
  3. und Zeugen persönlich wohl be-
  4. kannt ist, und dem uns gleichfalls
  5. persönlich wohl bekannten Ban-
  6. quier zu Frankfurth an der Oder,
  7. Herrn Meyer Bernhard, im Na-
  8. men und bis auf Ratihabition
  9. des Königl. Banco-Director
  10. Herrn George Conrad Leixner
  11. vorstehendermaßen, und mit un-
  12. serer zuziehung, verabredet und
  13. geschlossen, und dieses Instrument
  14. nach geschehener Durchleißung
  15. und erklärter Genehmigung, durch
  16. ihre eigenhändige Namens-Un-
  17. terschriften und beigefügte
  18. Siegel vollzogen worden, wird auf
  19. den Grund des hierüber aufge-
  20. nommenen Protokolls, hiermit attestirt.
  21. Breslau den 16t Januar 1805.
  22. (L. S.) Carl Gottlob Ebersbach
  23. Königl. Justiz-Comissions Rath u. Notar. publ.
  24. im Breslauschen Departement.
  25. (L. S.) Johann George Strebel, als Zeuge
  26. (L. S.) Johann Carl Stude
  27. als Zeuge.
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  1. Vorstehenden Kauf - Contract habe ich
  2. selbst gelesen und meiner Intention
  3. gemäße abgefaßt gefunden. Franck-
  4. furth an der Oder den 25ten Januarii
  5. 1805. George Conrad Leixner
  6. (L. S.)
  7. Daß der persönlich mir bekannte disposi-
  8. tionsfähige Königl. Banco-Ren-
  9. dant herr Georg Conrad Leixner hie-
  10. selbst den vor und umstehenden
  11. Kauf Contract d. d. Breslau den 16ten
  12. Januar 1805. Inhalts, dessen Sr. Hochfürstl.
  13. Durchlaucht, der regierende Fürst
  14. Herr Friedrich Ludwig zu Hohenlohe
  15. Ingelfingen p. p. die aus der Schenkungs-
  16. Urkunde des hochseel. Königs Ma-
  17. jestät Friedrich Wilhelm II. vom 9ten
  18. August 1796. acquirirten, in Süd-
  19. preussen, Posenischen Departements
  20. belegenen Güter Kollno- und Kaemen
  21. für die Summe von 142,000 rt.
  22. Einmalhundert und zwei und Vierzig
  23. tausend an den Herrn Leixner ver-
  24. kauft hat, nach selbst eigener
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  1. Durchlesung und Genehmigung, in
  2. meiner Gegenwart unterschrie-
  3. ben und mit seinem Pettschaft be-
  4. siegelt hat; solches wird auf
  5. dem Grunde des dieserhalb sant
  6. abgehaltenen Protokolls hierdurch,
  7. urkundlich unter Vordruk des
  8. Justiz-Amts Frankfurth a/o. In-
  9. siegel und meiner des Justiz Be-
  10. amten Unterschrift, attestiret.
  11. u geschehen zu Frankfurth
  12. an der Oder am Fünf und zwan-
  13. zigsten Januar Eintausend Acht-
  14. hundert und fünf.
  15. (L. S.)
  16. Dr. Ernst Gottlob Born
  17. Königl. Justiz-Beamter
  18. und Universitäts Syn-
  19. dikus, auch Assessor der
  20. Juristen Fakultät zu
  21. Frankfurth a/O.
  22. Actum Posen den 6ten Februar 1805.
  23. Zu Gefolge der Verfügung vom 8ten
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  1. October a. pr. vom 21ten Janr. a. c. und der
  2. mit den Interessenten deshalb münd-
  3. lich getroffenen Verabredung
  4. steht heute ein Termin zur Auf-
  5. nahme das zwischen den Herrn
  6. Fürsten Hohenlohe Ingelfingen
  7. und dem Banco-Director Leixner zu
  8. Frankfurth a/O über die Güter Kolno
  9. und Kaemen, Posenischen Districts
  10. verabredeten Kauf - Contracts
  11. an. In diesem Termin erschien
  12. 1, von Seiten des Herrn Verkäufers
  13. a, als dessen Mandatarius der Justiz-
  14. Rath Melzer, welcher sich durch
  15. die bereits in actis befindlichen
  16. zu diesem Actus ihm ertheilte
  17. Special - Vollmacht, legitimirt;
  18. b, der General-Mandatarius des
  19. H. Fürsten, der Bau-Rath Glenck,
  20. dem Unterschriebenen bereits
  21. persönlich bekannt;
  22. 2, von Seiten des Käufers, der Crimi-
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  1. nal-Rath Guderian, welcher sich auf
  2. die zu diesem Geschäft ihm er-
  3. theilte, bereits mittelst Eingabe
  4. vom 28ten Sept. a. pr. zu den Acten
  5. übergebene Special-Voll-
  6. macht, zu seiner Legitimation
  7. bezieht.
  8. Beiderseitige Interessenten
  9. überreichen den anliegenden
  10. von bei den Theilen bereits per-
  11. sönlich vollzogenen Kauf-Con-
  12. tract d. d. Breslau den 16ten Janr.
  13. 1805. mit der recognition d. d.
  14. Breslau de eod. und Franck-
  15. furth a/O. den 25. Januar a. c.
  16. versehen, mit der Erklärung,
  17. daß sie ausdrüklich diesen
  18. Contract nur zu verlautbaren
  19. authorisirt worden wären
  20. und es mithin einer fürmlichen
  21. Aufnahme des Contracts so wenig be-
  22. dürfen würde, als sie ihrer
  23. Seits darin zu willigen, autho-
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  1. risirt wären.
  2. Es erklärte darauf ins besondere
  3. der Justiz-Rath Melzer, daß der
  4. heit übergebene Kauff Contract
  5. zufolge der ihm ertheilten Instruk-
  6. tion, in allen seinen Punkten
  7. und Klauseln, der Willens meinung
  8. seines Herrn Mandanten gemäß sei
  9. und er auf den Grund desselben das
  10. ihm, laut Verleihungs-Urkunde
  11. Sr Majestät König Friedrich
  12. Wilhelm II. vom 9. August 1796. zu-
  13. stehende Eigenthum der Güter
  14. Kolno und Kaemen cum att. et
  15. pertinentiis, nichts überall davon
  16. ausgeschlossen, an den Käufer
  17. Banco Director Leixner, hiermit
  18. transfundiren wolle.
  19. Gleichergestalt bekannt sich der
  20. Criminal-Rath Guderian zu dem vor
  21. überreichten Kauf Contract de
  22. dato Breslau den 16. Januar 1805.
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  1. Banco Director Herrn Leixner zu Franck-
  2. furth a/O. über die mir zugehörigen
  3. Güter Kollno und Kamienne und zu be-
  4. hör, für ein Pretium von 142,000 rtl.
  5. Einmal Hundert Zwei und Vierzig Tau-
  6. send Reichsthaler, zu schliessen, das
  7. Kauf - Instrument statt Meiner
  8. zu vollziehen, hiernächst auch vor Einer
  9. hochlöbl. Königl. Regierung zu Posen
  10. in Meinem Namen zu erscheinen
  11. das Eigenthum gedachter Güter
  12. um Erfolge des Civil-Vereichs an
  13. den Käufer aufzulassen, um
  14. Confirmation des Kaufs zu bitten
  15. und in Eintragung des Besitzti-
  16. tels
  17. für den Käufer, zu consentiren,
  18. und
  19. denselben über völlig bezalte-
  20. in Hundert Zwei und Vierzig Tau-
  21. send gleichsthaler Kaufgelder zu quit-
  22. tiren, auch anzutragen, daß die
  23. für den Herrn Krieges-Rath von
  24. Triebenfeld auf diese Güter
  25. intabulirten Ein Hundert Tau-
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  1. send Reichsthaler gelöscht werden
  2. mögen.
  3. Breslau den 5ten Septbr. 1804.
  4. selbst gelesen und genehmiget.
  5. (L. S.)
  6. Friedrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe
  7. Daß der Durchlauchtigste Fürst und Herr,
  8. Herr Friedrich Ludwig, regierender
  9. Fürst zu Hohenlohe Ingelfingen,
  10. Königl. General der Infanterie und Gou-
  11. verneur zu Breslau, unter heutigem
  12. dato vor dem v Stechow Arnoldsmühler
  13. Gerichts Amte, in Person erschienen
  14. und vorstehende Vollmacht nach
  15. geschehener Durchlesung und er-
  16. klärter Genehmigung, durch seine
  17. eigenhändige Namense Unter-
  18. schrift und beigefügtes Siegel voll-
  19. zogen habe, wird auf den Grund
  20. des hierüber aufgenommenen
  21. Protokolls, hiermit attestiret.
  22. Breslau den 5ten Septbr. 1804.
  23. Das v Stechow-Arnoldsmühler Gerichts-Amt.
  24. (L. S.)
  25. Ebersbach
  26. Justitiarius
  27. Stade
  28. Actuarius.
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  1. Special-Vollmacht
  2. Ich Endes unterschriebener thun kund und bekenne
  3. hiemit, daß ich den Herrn Criminal-Rath
  4. Guderian in Posen, hierdurch ausdrüklich be-
  5. vollmächtige, in meinen Namen den, zwischen
  6. den Bevollmächtigten Sr. Durchlaucht des
  7. regierenden Herrn Fürsten zu Hohenlohe
  8. Ingelfingen, dem Baurathe Herrn Glenck
  9. und mir, geschlossenen Kauff-Contract
  10. über die Güter Kolno und Kaemen, Po-
  11. senschen Departements, d. d. Frankfurth a/O.
  12. den 15ten Junii 1804. gerichtl. zu recognosciren
  13. die Erklärung Sr. Durchlaucht: daß
  14. die Kaufgelder der 142,000 rtlr. schrei-
  15. be Einmalhundert und zwei und Vierzig
  16. Tausend rttl. bezalt sind, und also die
  17. §: §: welche von der Bezalung dieses
  18. Kaufgeldes sprechen, als erledigt an-
  19. zusehen, zu acceptiren; auch der §. 12.
  20. wegen Mitwirkung zur dismembra-
  21. tion der Güter, für wegfallend zu
  22. achten, oder auch, falls Sr Durchlaucht
  23. es verlangen, einen neuen Kauf-
  24. Contract nach Maasgabe des vor-
  25. gedachten vom 15ten Juni 1804. abzu-
  26. schließen, die resignationem bonorum
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  1. anzunehmen, und darauf anzutragen,
  2. daß der Besitztitel gedachter Gü-
  3. ter im Hypotheken-Buche auf meinen
  4. Namen eingetragen werde, so wie
  5. überhaupt alles dasjenige, zu
  6. beobachten, und wahrzunehmen, was
  7. ich, wenn ich persönlich anwesend
  8. wäre, bei diesem Geschäfte zu thun
  9. verpflichtet, und befugt wäre.
  10. Was nun gedachter mein Be-
  11. vollmächtigter, vermöge dieses
  12. erhaltenen Auftrages thun wird
  13. verspreche ich hierdurch zu genehmi-
  14. gen und darüber dergestaltsun-
  15. verbrüchlich zu halten, als ob ich es
  16. selbst gethan hätte. Zugleich mache
  17. ich mich auch verbindlich, meinen Herrn
  18. bevollmächtigten, wegen dieses
  19. Auftrages überall zu entschädi-
  20. gen und demselben alle Kosten und
  21. Auslagen zu erstatten, bei Verpf-
  22. ändung meines itzigen und künfti-
  23. gen Vermögens, soviel davon hierzu
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  1. erfordert wird. Dessen zu Urkund
  2. habe ich diese Spezial-Vollmacht
  3. eigenhändig unterschrieben und
  4. durch Beidrükkung meines gewöhn-
  5. lichen Pettschafts bekräftiget.
  6. So geschehen Frankfurth a/O. am 21ten
  7. Septbr. 1804.
  8. gelesen und richtig befunden
  9. (L. S.) George Conrad Leixner
  10. Auf dem Grunde des heut abgehalte-
  11. nen gerichtlichen Protokolls, wird
  12. hierdurch attestirt, daß der von Per-
  13. sen mir wohlbekannte dispositions
  14. fähige Königl. Banco-Rendant Herr
  15. Georg Conrad Leixner allhier, die vor-
  16. stehende, nach seinem An- und Vor-
  17. frage ausgefüllte Special-Voll-
  18. macht, worin er
  19. den Herrn Criminal Rath Guderian zu
  20. Posen, zur Recognition des zwischen
  21. ihm und Sr. Hochfürstl. Durchlaucht
  22. zu Hohenlohe Ingelfingen, ge-
  23. schlossenen Kauf Contract
  24. d. d. Frankfurth a/O. den 15ten Junii
  25. 1804. und eventualiter, um Abschlies-
  26. sung eines neuen Kauf-Contracts
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  1. nach Maasgabe des vorgedachten v. 15. Juni 1804.
  2. authorisiert,
  3. selbst durchgelesen, genehmiget und wie oben stehet,
  4. in meiner Gegenwart eigenhändig unter-
  5. schrieben und besiegelt hat. Urkundlich unter
  6. Vordruk des Justiz-Amts Frankfurth an der Oder
  7. Insiegel in meiner des Justiz- Beamten Unter-
  8. schrift. So geschehen Frankfurth a/O. den 21ten
  9. Septbr. 1804.
  10. Dr. Ernst Gottlob Born
  11. (L. S.) Königl. Justiz, Beamter und Uni-
  12. versitäts Syndikus, auch Assessor
  13. der Juristen Fakultät.
  14. Ich habe zwar schon unterm 21ten Sept. 1804 dem Criminal
  15. Rathe u. Justiz - Commissario Herrn Guderian zu Posen,
  16. durch eine gerichtliche Special - Vollmacht authori-
  17. sirt, in meinen Namen den zwischen den Bevollmäch-
  18. tigten Sr. Durchlaucht des regierenden Fürsten und
  19. Herrn zu Hohenlohe Ingelfingen, dem Baurath
  20. Glencke und mir geschlossenen Kauf-Contract
  21. über die Güter Kolno und Kaemen d. d. Franck-
  22. furth a/O den 15ten Juni 1804. gerichtlich zu recognosciren
  23. die Erklärung Sr. Durchlaucht, daß die bedun-
  24. genen Gelder der Einmal hundert und zwei und Vierzig
  25. tausend Thaler Cour. bezalt sind, zu acceptiren u. s. f.
  26. Wenn nun aber späterhin zwischen Sr. Durchlaucht
  27. und mir, aus bewegenden Gründen ein neuer
  28. Kauf Contract sub dato Breslau den 16 Januar
  29. 1805. und Frankfurth o/O. den 25. Januar 1805. dieser
  30. genannten Güter wegen, abgeschlossen
  31. worden, solcher auch von des Herrn Verkäufers
  32. Durchlaucht sowohl, als von mir gerichtlich voll-
  33. zogen ist, und der H. Crim. Rath Guderian mir
  34. meldet, daß die Königl. Hochpreiß. Südpreußl.
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  1. Regierung ihn durch die vor allegirte Vollmacht darum
  2. nicht für legitimirt hält, weil solche von einem
  3. frühern Contracte redet, so will ich diese auf
  4. den Herrn Guderian bereits ausgestellte Vollmacht
  5. hierdurch und Kraft dieses dahin extendiren:
  6. daß derselbe befugt seyn solle, auf den
  7. Grund das von mir bereits gerichtlich ver-
  8. lautbarten Kauf - Contracts d. d. Breslau
  9. den 16. u. Frankfurth den 25. Janr. 1805.
  10. die Eintragung des Besitztitels auf mich
  11. nachzusuchen, die resignationem, bonorum
  12. zu acceptiren, u. bei diesem Kaufs und
  13. Verkaufs - Geschäfte, Namens meiner al-
  14. les zu thun, was ich, wenn ich selbst ge-
  15. genwärtig wäre, thun würde, mithin
  16. wenn es, wie ich jedoch nicht glaube, nötig
  17. seyn sollten, den Kauf-Contract vom 16/25. Janr.
  18. 1805. nochmals gerichtlich zu recognosciren,
  19. die Recognition über die geschehene Eintragung
  20. des Besitz in Titels nachzusuchen und solche zur
  21. weitere Beförderung an mich, in Empfang
  22. zu nehmen.
  23. Zur Urkund dessen habe ich diese resp.
  24. Erklärung und Extension der oben erwähnten
  25. Vollmacht eigenhändig unterschrieben
  26. und besiegelt. So geschehen zu Franck-
  27. furth an der Oder am 8ten März 1805.
  28. selbst gelesen und richtig befunden.
  29. (L. S.)
  30. George Conrad Leixner
  31. Daß der hiesige Banco-Rendant Herr
  32. Georg Conrad Leixner, den ich von Person wohl
  33. kenne, die vorstehende resp. Erklärung
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  1. und Extension der auf den Herrn Criminal-Rath
  2. Guderian zu Posen zuvor schon ausgestellten
  3. Special-Vollmacht, wegen Eintragung des Be-
  4. sitzungs Titels von den Südpreußl. Gütern Kolno
  5. und Kamen, auff ihn den Herrn Leixner, nach selbst
  6. eigener Durchlesung und Genehmigung, eigen-
  7. händig in meiner Gegenwart unterschrie-
  8. ben und besiegelt hat, solches bezeuge ich hier-
  9. durch auf den Grund des desfalls abgehal-
  10. tenen Protokolls vom heutigen Tage. So ge-
  11. schehen, u. Frankfurth a/O. den 8t März 1805.
  12. (L. S.)
  13. Dr. Ernst Gottlob Born.
  14. qua Justiz-Beamter des Justiz
  15. Amts hieselbst.
  16. Da Wir nun praevia de super partium
  17. Stipulatione, diesem Ansuchen in Gnaden
  18. deferiret haben, so corroboriren und con-
  19. firmiren Wir mit der Uns beiwohnenden
  20. allerhöchst Königl. Souverain Oberst Lan-
  21. des fürstlichen Macht und Vollkommen-
  22. heit, den obinserirten Kauf-Contract
  23. dergestalt und also, daß derselbe in
  24. allen seinen Punkten und Clauseln, gültig,
  25. verbindlich und beständig seyn, fest und
  26. unverbrüchlich gehalten, und dawider
  27. zu handeln, auf keine Weise verstat-
  28. tet werden solle. Jedoch dieses Unsere
  29. Königl. Souverain Oberst Landesfürst-
  30. lichen hoheiten, Gerechtigkeiten, Diensten
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  1. und Pflichten, auch sonst Jedermann unbeschadet
  2. Urkundlich unter Unserer hiesigen
  3. Südpreuß. Regierung gewöhnlichen
  4. Unterschrift und größern Insiegel
  5. Gegeben Posen den 18ten Mærz 1805.
  6. Confirmatio
  7. des zwischen dem regierenden Herrn
  8. Fürsten Friedrich Ludwig zu Ho-
  9. henlohe-Ingelfingen, als Ver-
  10. käufer um dem Banco-Rendan-
  11. ten George Conrad Leixner, als Kau-
  12. fer, geschlossenen Kauf-Contracts
  13. über die im Posenschen district gele-
  14. genen Güter Kolno und Kaemen.
  15. Taxe: 2 rt. 2 gg.
  16. Stempel: 6 gg.
  17. Mund: 22 gg.
  18. Seide: 1 gg.
  19. No: 2244.