Document 23 · Confirmation
18 March 1805
Poznań (Posen)
- Confirms Document 4
A confirmation of the contract of January 1805 by which Friedrich Ludwig, reigning Prince of Hohenlohe-Ingelfingen, sells the estates of Kolno and Kamionna for 142,000 Rthl to the bank cashier George Conrad Leixner of Frankfurt an der Oder, issued under the seal of the Government at Poznań. On 6 February 1805 the agents, the justice councillor Melzer for the Prince and the criminal councillor Guderian for Leixner, acknowledged the contract before the government assessor Bewert. The contract and the powers of attorney are set out in full; Leixner extended his power of attorney because a new contract had replaced the one of 15 June 1804.
Bestätigung des Kaufvertrags vom Januar 1805, mit dem Friedrich Ludwig, regierender Fürst zu Hohenlohe-Ingelfingen, die Güter Kolno und Kamionna für 142000 Rthl an den Bankrendanten George Conrad Leixner in Frankfurt an der Oder verkauft, ausgestellt unter dem Siegel der Regierung zu Poznań. Am 6. Februar 1805 bekannten sich die Bevollmächtigten, der Justizrat Melzer für den Fürsten und der Kriminalrat Guderian für Leixner, vor dem Regierungsassessor Bewert zu dem Vertrag. Eingerückt sind der Vertrag und die Vollmachten; Leixner erweiterte seine Vollmacht, weil ein neuer Vertrag den vom 15. Juni 1804 ersetzt hatte.
- Das Original hiervon befindet sich auf 137 rl. Stem-
- pel - Papier, und ist zu den hypotheken Akten
- von Kolno und Kaemen genommen.
- Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden
- König von Preussen p. p.
- Thun kund und fügen hiermit jedermän-
- niglich, besonders wo es von nöthen ist,
- zu wissen, daß vor dem von Unserer
- hiesigen Regierung ernannten Com-
- missario, Unsern Regierungs - Asses-
- sor Bewert, der regierende Herr
- Fürst Friedrich Ludwig zu Hohenlohe
- Ingelfingen Liebden und der Banco
- Rendant George Conrad Leixner, beide
- durch ihre hierzu ad Acta legitimirte
- Mandatarien, Unsern Justizrath
- Melzer und Ew. Rath Guderian, am 6ten
- Februar 1805. erschienen, zu dem am
- 16t und 25ten Januar ejusd. an geschlosse-
- nen Kauf Contracte, über die im
- Posenschen Districte gelegenen Güter
- Kolno und Kaemen,
- sich ausdrüklich bekannt und gebeten
- haben; Wir geruheten in Gnaden, diesen
- Kauf Contract mit Unserer allerhöchsten
- Confirmation zu versehen. Es lautet aber
- derselbe in seinem wahren Inhalte, wie
- nachfolget:
Das Original hiervon befindet sich auf 137 rl. Stempel - Papier, und ist zu den hypotheken Akten von Kolno und Kaemen genommen. Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preussen p. p.
Thun kund und fügen hiermit jedermänniglich, besonders wo es von nöthen ist, zu wissen, daß vor dem von Unserer hiesigen Regierung ernannten Commissario, Unsern Regierungs - Assessor Bewert, der regierende Herr Fürst Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen Liebden und der Banco Rendant George Conrad Leixner, beide durch ihre hierzu ad Acta legitimirte Mandatarien, Unsern Justizrath Melzer und Ew. Rath Guderian, am 6ten Februar 1805. erschienen, zu dem am 16t und 25ten Januar ejusd. an geschlossenen Kauf Contracte, über die im Posenschen Districte gelegenen Güter Kolno und Kaemen, sich ausdrüklich bekannt und gebeten haben; Wir geruheten in Gnaden, diesen Kauf Contract mit Unserer allerhöchsten Confirmation zu versehen. Es lautet aber derselbe in seinem wahren Inhalte, wie nachfolget:
- Zwischen dem Durchlauchtigsten Fürsten und
- herrn, Herrn Friedrich Ludwig, regierenden
- Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen,
- Königl. General der Infanterie und Gou-
- verneur zu Breslau und dem Königl.
- Banco Director zu Frankfurth an
- der Oder, Herrn George Conrad Leixner
- ist folgender Kauf - Contract ge-
- schlossen worden.
- §. 1.
- Sr Hochfürstl. Durchlaucht verkaufen dem
- Herrn Banco Director Leixner, die in
- Südpreussen, in Posenschen Departement
- und dessen Meseritzer Kreise gelege-
- nen, aus der Donations-Urkunde des
- hoch seel. Königs Friedrich Wilhelm das
- IIten Majestät, vom 9ten August 1796.
- eigenthümlich erworbenen Güter
- Kolno und Kaemen oder Kamionna
- mit allen Pertinenzien, Mühlen, Ein-
- sassen, Feldern, Waldungen, Seen,
- Gewässern, Diensten, Jagd, Propi-
- nation, und überhaupt mit allen Rech-
- ten und Gerechtigkeiten, Lasten und Be-
Zwischen dem Durchlauchtigsten Fürsten und herrn, Herrn Friedrich Ludwig, regierenden Fürsten zu Hohenlohe-Ingelfingen, Königl. General der Infanterie und Gouverneur zu Breslau und dem Königl. Banco Director zu Frankfurth an der Oder, Herrn George Conrad Leixner ist folgender Kauf - Contract geschlossen worden.
§. 1. Sr Hochfürstl. Durchlaucht verkaufen dem Herrn Banco Director Leixner, die in Südpreussen, in Posenschen Departement und dessen Meseritzer Kreise gelegenen, aus der Donations-Urkunde des hoch seel. Königs Friedrich Wilhelm das IIten Majestät, vom 9ten August 1796. eigenthümlich erworbenen Güter Kolno und Kaemen oder Kamionna mit allen Pertinenzien, Mühlen, Einsassen, Feldern, Waldungen, Seen, Gewässern, Diensten, Jagd, Propination, und überhaupt mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, Lasten und Be
- schwerden, zu seinem wahren Eigen-
- thume, für ein Kauff u. Pretium
- von 142,000 rtll. Einmal Hun-
- dert und zwei und Vierzig Tau-
- send Reichsthaler, nach dem Münz-
- Fuße von 1764.
- §. 2.
- Das Kauf- Geld der 142,000 rtlr: ist
- bereits völlig bezalt. Sr. hochfürstl.
- Durchlaucht quittiren darüber und
- bekennen überhaupt, daß Sie aus
- diesem Kaufgeschäfte keine wei-
- tere Forderung an den Herrn
- Käufer haben.
- Historisch wird hierbei bemerkt,
- daß die Zahlung der Kaufgelder
- folgend ermaßen geschehen ist.
- a, 53,139 rt. 13 gg. 8 1/5 d. hat Herr Käufer an den
- ehemaligen polnischen Rittmeister
- von Broniewski, welcher als
- immittirter Gläubiger sich
- im Naturale Besitze der
- Güter bestand, als die ihm rechts-
- kräftig zuerkannte Summe
schwerden, zu seinem wahren Eigenthume, für ein Kauff u. Pretium von 142,000 rtll. Einmal Hundert und zwei und Vierzig Tausend Reichsthaler, nach dem MünzFuße von 1764.
§. 2. Das Kauf- Geld der 142,000 rtlr: ist bereits völlig bezalt. Sr. hochfürstl. Durchlaucht quittiren darüber und bekennen überhaupt, daß Sie aus diesem Kaufgeschäfte keine weitere Forderung an den Herrn Käufer haben.
Historisch wird hierbei bemerkt, daß die Zahlung der Kaufgelder folgend ermaßen geschehen ist.
a, 53,139 rt. 13 gg. 8 1/5 d. hat Herr Käufer an den ehemaligen polnischen Rittmeister von Broniewski, welcher als immittirter Gläubiger sich im Naturale Besitze der Güter bestand, als die ihm rechtskräftig zuerkannte Summe
- Transp. 53,139 rt. 13 gg. 8 1/5. d.
- auf Anweichung Sr. hochfürstl. Durch-
- laucht, bezalt.
- b, 88,860 rt. 10 gg. 3 1/5. d. sind von dem Herrn Kau-
- fer an Sr. Hochfürstl. Durchlaucht
- selbst und auf höchstdern Anwei-
- sungen, baar bezalt worden.
- i. e. 142,000 rttl.
- §. 3.
- Ausser dem Kauf u Pretio übernimt
- herr Käufer folgende, in den Hypo-
- theken - Büchern auf Kolno und Kae-
- men eingetragene Posten:
- a, ein Capital von 100. Florin Einhundert
- Floren polnisch, für die Kirche zu
- Kaemen, wovon die Zinsen jährlich
- auf vier Mark polnisch festgesetzt
- sind.
- b, für eben dieselbe Kirche ein Capi-
- tal von 250 rt zwei Hundert und
- Fünfzig Reichsthaler, oder 1500.
- Fünfzehn Hundert Floren poln: welche
- zu 3 1/2. drei und Ein halb proCent jährlich
- verpünſet werden.
Transp. 53,139 rt. 13 gg. 8 1/5. d. auf Anweichung Sr. hochfürstl. Durchlaucht, bezalt.
b, 88,860 rt. 10 gg. 3 1/5. d. sind von dem Herrn Kaufer an Sr. Hochfürstl. Durchlaucht selbst und auf höchstdern Anweisungen, baar bezalt worden.
i. e. 142,000 rttl.
§. 3. Ausser dem Kauf u Pretio übernimt herr Käufer folgende, in den Hypotheken - Büchern auf Kolno und Kaemen eingetragene Posten:
a, ein Capital von 100. Florin Einhundert Floren polnisch, für die Kirche zu Kaemen, wovon die Zinsen jährlich auf vier Mark polnisch festgesetzt sind.
b, für eben dieselbe Kirche ein Capital von 250 rt zwei Hundert und Fünfzig Reichsthaler, oder 1500. Fünfzehn Hundert Floren poln: welche zu 3 1/2. drei und Ein halb proCent jährlich verpünſet werden.
- Die Zinsen dieser beiden Posten über-
- nimt Herr Käufer von Johannis
- 1804.
- §. 4.
- Der gegenwärtige Kauff geschiehet
- ohne Anschlag, in Pausch und Bogen.
- Jedoch leisten Sr. Hochfürstl. Durchlaucht
- die Gewehr dafür:
- a, daß der in den Vermessungs-Re-
- gistern, welche nebst den Charten
- dem Herrn Käufer extradirt
- worden, aufgeführte Flächen In-
- halt an Ankkorn, Wiesen, Heiden
- und Seen wirklich vorhanden sei. Sr
- Hochfürstl. Durchlaucht versichern
- hierbei, daß höchstdannenselben bisher
- kein Anspruch von irgend Jemanden
- an die in diesen Vermessungs
- Registern aufgeführten Grund-
- stükke bekannt sei.
- Die Verbindlichkeit Sr. Hochfürstl.
- Durchlaucht, die Richtigkeit des
- Vermessungs Registers in obi-
- ger Art, zu vertreten, wird auf
Die Zinsen dieser beiden Posten übernimt Herr Käufer von Johannis 1804.
§. 4. Der gegenwärtige Kauff geschiehet ohne Anschlag, in Pausch und Bogen. Jedoch leisten Sr. Hochfürstl. Durchlaucht die Gewehr dafür:
a, daß der in den Vermessungs-Registern, welche nebst den Charten dem Herrn Käufer extradirt worden, aufgeführte Flächen Inhalt an Ankkorn, Wiesen, Heiden und Seen wirklich vorhanden sei. Sr Hochfürstl. Durchlaucht versichern hierbei, daß höchstdannenselben bisher kein Anspruch von irgend Jemanden an die in diesen Vermessungs Registern aufgeführten Grundstükke bekannt sei.
Die Verbindlichkeit Sr. Hochfürstl. Durchlaucht, die Richtigkeit des Vermessungs Registers in obiger Art, zu vertreten, wird auf
- drei Jahre eingeschränkt.
- b, daß an öffentlichen Abgaben
- mehr nicht, als jährlich
- für Kaemen 153 rt. 22 gg. 8 pf.
- für Kolno - 125 - 21 - 2
- und an geistlichen
- Abgaben für Kaemen 16 - 16 gg.
- auf diesen Gütern haften.
- §. 5.
- Die Natural-Uebergabe der Güter
- an den Herrn Käufer, ist bereits
- in Monat September 1804. gesche-
- hen, und es hat bei den darüber
- auf genommenen Verhandlungen
- sein Bewenden.
- Es sind in Absicht der Gewöhr-
- zwischen den Herrn Contrahenten
- folgende Principien angenommen
- worden:
- a, daß dem Herrn Käufer die
- Nutzungen der Güter von Johan-
- nis 1804. gebüren, von welcher
- Zeit an, Herr Käufer auch die
drei Jahre eingeschränkt.
b, daß an öffentlichen Abgaben mehr nicht, als jährlich für Kaemen 153 rt. 22 gg. 8 pf. für Kolno - 125 - 21 - 2 und an geistlichen Abgaben für Kaemen 16 - 16 gg. auf diesen Gütern haften.
§. 5. Die Natural-Uebergabe der Güter an den Herrn Käufer, ist bereits in Monat September 1804. geschehen, und es hat bei den darüber auf genommenen Verhandlungen sein Bewenden.
Es sind in Absicht der Gewöhrzwischen den Herrn Contrahenten folgende Principien angenommen worden:
a, daß dem Herrn Käufer die Nutzungen der Güter von Johannis 1804. gebüren, von welcher Zeit an, Herr Käufer auch die
- Lasten zu tragen hat. Etwänige
- ältere Rükstände werden von
- Sr Hochfürstl. Durchlaucht vertreten.
- Auch tragen Sr Hochfürstl. Durchlaucht
- das Justitiariats-Gehalte bis Mi-
- chalis vorigen Jahres.
- b, daß die Güter dem Herrn Käu-
- fer übergeben werden sollen,
- wie sie am 15t. Junii vorigen Jahrs
- gestanden und gelegen haben.
- c, daß jedoch Herr Käufer nur
- denjenigen Beilaß, an Feld-
- Vieh- und Wirthschafts-Inventa-
- rium verlangen könne, welchen
- der v. Broniewski bei seiner Im-
- mission im Jahre 1786.
- nach der dem Herrn Käufer
- in tens schon Sprache ausge-
- händigten Acta,
- erhalten hat, und zurück zu gewäh-
- von verpflichtet gewesen.
- §. 6.
- Ausser den im §. 2. bemerkten
- Kirchen-Kapitalien, stehet auff
Lasten zu tragen hat. Etwänige ältere Rükstände werden von Sr Hochfürstl. Durchlaucht vertreten. Auch tragen Sr Hochfürstl. Durchlaucht das Justitiariats-Gehalte bis Michalis vorigen Jahres.
b, daß die Güter dem Herrn Käufer übergeben werden sollen, wie sie am 15t. Junii vorigen Jahrs gestanden und gelegen haben.
c, daß jedoch Herr Käufer nur denjenigen Beilaß, an Feld- Vieh- und Wirthschafts-Inventarium verlangen könne, welchen der v. Broniewski bei seiner Immission im Jahre 1786. nach der dem Herrn Käufer in tens schon Sprache ausgehändigten Acta, erhalten hat, und zurück zu gewähvon verpflichtet gewesen.
§. 6. Ausser den im §. 2. bemerkten Kirchen-Kapitalien, stehet auff
- den Gütern ein hypothecarisches Ca-
- pital von 100,000 rt. Ein mal Hun-
- dert Tausend Reichsthalern, aus
- einer Schuld-Verschreibung Sr.
- Hochfürstlichen Durchlaucht, vom 1ten
- Juni 1804. für den Herrn Krieges
- und Forst-Rath von Triebenfeld
- eingetragen, welcher diese
- Hypothek dem Herrn Käufer
- cedirt hat. Es ist jedoch diese Schuld
- bereits völlig berichtiget, und
- Herr Käufer entsaget, hiermit
- ausdrücklich allen diesfälligen
- Ansprüchen sowohl an Sr Hoch-
- Fürstl. Durchlaucht, als an den
- Herrn Krieges und Forste Rath
- von Triebenfeld. Auch ist es ledig-
- lich die Sache des Herrn Käu-
- fers, die Löschung dieses Nexus
- in den Grund und hypotheken
- Büchern zu bewirken. Die Lö-
- schungs=Kosten aber werden
- zur Hälfte von Sr Hochfürstl.
den Gütern ein hypothecarisches Capital von 100,000 rt. Ein mal Hundert Tausend Reichsthalern, aus einer Schuld-Verschreibung Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht, vom 1ten Juni 1804. für den Herrn Krieges und Forst-Rath von Triebenfeld eingetragen, welcher diese Hypothek dem Herrn Käufer cedirt hat. Es ist jedoch diese Schuld bereits völlig berichtiget, und Herr Käufer entsaget, hiermit ausdrücklich allen diesfälligen Ansprüchen sowohl an Sr HochFürstl. Durchlaucht, als an den Herrn Krieges und Forste Rath von Triebenfeld. Auch ist es lediglich die Sache des Herrn Käufers, die Löschung dieses Nexus in den Grund und hypotheken Büchern zu bewirken. Die Löschungs=Kosten aber werden zur Hälfte von Sr Hochfürstl.
- Durchlaucht und zur Hälfte von dem
- Herrn Käufer getragen.
- §. 7.
- Die Kosten für Errichtung und Con-
- firmation dieses Kaufs, der Na-
- tural- und Civil Tradition, und
- überhaupt sämmtliche Kaufs=Ko-
- sten, wie sie Namen haben, wer-
- den gleichfalls von beiden Herrn
- Contrahenten zur hälfte getra-
- gen.
- §. 8.
- Passive Dienstbarkeiten sind des Herrn
- Verkäufers Durchlaucht nicht bekannt.
- Dagegen stehet diesen Gütern ein
- holzungsrecht in den Krabielewer
- Wäldern zu.
- In einem Possessorien Prozeße
- wider den v. Kwilecki ist solches
- Sr Durchlauchte zu erkannt, in
- Petitorio aber in erst er Instanz
- aberkannt worden. Herr Käufer
Durchlaucht und zur Hälfte von dem Herrn Käufer getragen.
§. 7. Die Kosten für Errichtung und Confirmation dieses Kaufs, der Natural- und Civil Tradition, und überhaupt sämmtliche Kaufs=Kosten, wie sie Namen haben, werden gleichfalls von beiden Herrn Contrahenten zur hälfte getragen.
§. 8. Passive Dienstbarkeiten sind des Herrn Verkäufers Durchlaucht nicht bekannt. Dagegen stehet diesen Gütern ein holzungsrecht in den Krabielewer Wäldern zu.
In einem Possessorien Prozeße wider den v. Kwilecki ist solches Sr Durchlauchte zu erkannt, in Petitorio aber in erst er Instanz aberkannt worden. Herr Käufer
- übernimt diese rem litigiosam, ohne
- eine Gewährsleistung von des Herrn
- Verkäufers Durchlaucht zu ver-
- langen.
- §. 9.
- Samtliche, u den Gütern gehörige
- Documente und Akten, versprechen
- des Herrn Verkäufers durchleucht,
- so weit es noch nicht geschehen ist,
- dem Herrn Käufer getreulich aus-
- zu antworten, des gleichen auch
- diejenigen, welche bei dem Rech-
- nungs Prozeße Ser Durchlaucht
- wider den von Broniewski noch
- ur Zeit gebraucht werden, nach
- Beendigung dieses Prozeßes dem
- Herrn Käufer aushändigen sola
- sten. Jedoch stehet dem Herrn Käufer
- wie sich von selbst verstehet, auch
- frei, diese noch nicht extradirten
- Papiern, so oft er es für
- nötig befindet, inspiciren zu
- laßen.
übernimt diese rem litigiosam, ohne eine Gewährsleistung von des Herrn Verkäufers Durchlaucht zu verlangen.
§. 9. Samtliche, u den Gütern gehörige Documente und Akten, versprechen des Herrn Verkäufers durchleucht, so weit es noch nicht geschehen ist, dem Herrn Käufer getreulich auszu antworten, des gleichen auch diejenigen, welche bei dem Rechnungs Prozeße Ser Durchlaucht wider den von Broniewski noch ur Zeit gebraucht werden, nach Beendigung dieses Prozeßes dem Herrn Käufer aushändigen sola sten. Jedoch stehet dem Herrn Käufer wie sich von selbst verstehet, auch frei, diese noch nicht extradirten Papiern, so oft er es für nötig befindet, inspiciren zu laßen.
- §: 10.
- Die Herren Contrahenten verbinden sich zu
- Festhaltung dieses Contracts in allen
- Punkten und Clauseln, entsagen allen
- Einwendungen dagegen, besonders
- dem Einwande der Verletzung über-
- die Hälfte und wie sie sonst Namen
- haben können, und haben dieses In-
- strument durch ihre eigenhändige
- Namens - Unterschriften und beige-
- fügte Siegel vollzogen.
- Breslau den 16ten Januar 1805.
- Selbst gelesen und genehmigt
- (L. S.)
- Friedrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe
- ich habe dieses Instrument gelesen
- und genehmigt.
- (L. S.)
- Meÿer Bernhard, im Namen und
- bis auf Genehmigung des Herrn
- Banco Director Leixner.
- daß dieser Kauf u Contract, wischen
- dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn
- Herrn Friedrich Ludwig regieren-
- den Fürsten zu Hohenlohe Ingel-
- fingen, Königl. General der Infanterie
§: 10.
Die Herren Contrahenten verbinden sich zu Festhaltung dieses Contracts in allen Punkten und Clauseln, entsagen allen Einwendungen dagegen, besonders dem Einwande der Verletzung überdie Hälfte und wie sie sonst Namen haben können, und haben dieses Instrument durch ihre eigenhändige Namens - Unterschriften und beigefügte Siegel vollzogen.
Breslau den 16ten Januar 1805. Selbst gelesen und genehmigt (L. S.) Friedrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe ich habe dieses Instrument gelesen und genehmigt.
(L. S.) Meÿer Bernhard, im Namen und bis auf Genehmigung des Herrn Banco Director Leixner.
daß dieser Kauf u Contract, wischen dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Friedrich Ludwig regierenden Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen, Königl. General der Infanterie
- und Gouverneur zu Breslau p. welcher
- mir, dem unterzeichneten Notario
- und Zeugen persönlich wohl be-
- kannt ist, und dem uns gleichfalls
- persönlich wohl bekannten Ban-
- quier zu Frankfurth an der Oder,
- Herrn Meyer Bernhard, im Na-
- men und bis auf Ratihabition
- des Königl. Banco-Director
- Herrn George Conrad Leixner
- vorstehendermaßen, und mit un-
- serer zuziehung, verabredet und
- geschlossen, und dieses Instrument
- nach geschehener Durchleißung
- und erklärter Genehmigung, durch
- ihre eigenhändige Namens-Un-
- terschriften und beigefügte
- Siegel vollzogen worden, wird auf
- den Grund des hierüber aufge-
- nommenen Protokolls, hiermit attestirt.
- Breslau den 16t Januar 1805.
- (L. S.) Carl Gottlob Ebersbach
- Königl. Justiz-Comissions Rath u. Notar. publ.
- im Breslauschen Departement.
- (L. S.) Johann George Strebel, als Zeuge
- (L. S.) Johann Carl Stude
- als Zeuge.
und Gouverneur zu Breslau p. welcher mir, dem unterzeichneten Notario und Zeugen persönlich wohl bekannt ist, und dem uns gleichfalls persönlich wohl bekannten Banquier zu Frankfurth an der Oder, Herrn Meyer Bernhard, im Namen und bis auf Ratihabition des Königl. Banco-Director Herrn George Conrad Leixner vorstehendermaßen, und mit unserer zuziehung, verabredet und geschlossen, und dieses Instrument nach geschehener Durchleißung und erklärter Genehmigung, durch ihre eigenhändige Namens-Unterschriften und beigefügte Siegel vollzogen worden, wird auf den Grund des hierüber aufgenommenen Protokolls, hiermit attestirt. Breslau den 16t Januar 1805. (L. S.) Carl Gottlob Ebersbach Königl. Justiz-Comissions Rath u. Notar. publ. im Breslauschen Departement. (L. S.) Johann George Strebel, als Zeuge (L. S.) Johann Carl Stude als Zeuge.
- Vorstehenden Kauf - Contract habe ich
- selbst gelesen und meiner Intention
- gemäße abgefaßt gefunden. Franck-
- furth an der Oder den 25ten Januarii
- 1805. George Conrad Leixner
- (L. S.)
- Daß der persönlich mir bekannte disposi-
- tionsfähige Königl. Banco-Ren-
- dant herr Georg Conrad Leixner hie-
- selbst den vor und umstehenden
- Kauf Contract d. d. Breslau den 16ten
- Januar 1805. Inhalts, dessen Sr. Hochfürstl.
- Durchlaucht, der regierende Fürst
- Herr Friedrich Ludwig zu Hohenlohe
- Ingelfingen p. p. die aus der Schenkungs-
- Urkunde des hochseel. Königs Ma-
- jestät Friedrich Wilhelm II. vom 9ten
- August 1796. acquirirten, in Süd-
- preussen, Posenischen Departements
- belegenen Güter Kollno- und Kaemen
- für die Summe von 142,000 rt.
- Einmalhundert und zwei und Vierzig
- tausend an den Herrn Leixner ver-
- kauft hat, nach selbst eigener
Vorstehenden Kauf - Contract habe ich selbst gelesen und meiner Intention gemäße abgefaßt gefunden. Franckfurth an der Oder den 25ten Januarii 1805. George Conrad Leixner (L. S.) Daß der persönlich mir bekannte dispositionsfähige Königl. Banco-Rendant herr Georg Conrad Leixner hieselbst den vor und umstehenden Kauf Contract d. d. Breslau den 16ten Januar 1805. Inhalts, dessen Sr. Hochfürstl. Durchlaucht, der regierende Fürst Herr Friedrich Ludwig zu Hohenlohe Ingelfingen p. p. die aus der SchenkungsUrkunde des hochseel. Königs Majestät Friedrich Wilhelm II. vom 9ten August 1796. acquirirten, in Südpreussen, Posenischen Departements belegenen Güter Kollno- und Kaemen für die Summe von 142,000 rt. Einmalhundert und zwei und Vierzig tausend an den Herrn Leixner verkauft hat, nach selbst eigener
- Durchlesung und Genehmigung, in
- meiner Gegenwart unterschrie-
- ben und mit seinem Pettschaft be-
- siegelt hat; solches wird auf
- dem Grunde des dieserhalb sant
- abgehaltenen Protokolls hierdurch,
- urkundlich unter Vordruk des
- Justiz-Amts Frankfurth a/o. In-
- siegel und meiner des Justiz Be-
- amten Unterschrift, attestiret.
- u geschehen zu Frankfurth
- an der Oder am Fünf und zwan-
- zigsten Januar Eintausend Acht-
- hundert und fünf.
- (L. S.)
- Dr. Ernst Gottlob Born
- Königl. Justiz-Beamter
- und Universitäts Syn-
- dikus, auch Assessor der
- Juristen Fakultät zu
- Frankfurth a/O.
- Actum Posen den 6ten Februar 1805.
- Zu Gefolge der Verfügung vom 8ten
Durchlesung und Genehmigung, in meiner Gegenwart unterschrieben und mit seinem Pettschaft besiegelt hat; solches wird auf dem Grunde des dieserhalb sant abgehaltenen Protokolls hierdurch, urkundlich unter Vordruk des Justiz-Amts Frankfurth a/o. Insiegel und meiner des Justiz Beamten Unterschrift, attestiret. u geschehen zu Frankfurth an der Oder am Fünf und zwanzigsten Januar Eintausend Achthundert und fünf.
(L. S.)
Dr. Ernst Gottlob Born Königl. Justiz-Beamter und Universitäts Syndikus, auch Assessor der Juristen Fakultät zu
Frankfurth a/O.
Actum Posen den 6ten Februar 1805. Zu Gefolge der Verfügung vom 8ten
- October a. pr. vom 21ten Janr. a. c. und der
- mit den Interessenten deshalb münd-
- lich getroffenen Verabredung
- steht heute ein Termin zur Auf-
- nahme das zwischen den Herrn
- Fürsten Hohenlohe Ingelfingen
- und dem Banco-Director Leixner zu
- Frankfurth a/O über die Güter Kolno
- und Kaemen, Posenischen Districts
- verabredeten Kauf - Contracts
- an. In diesem Termin erschien
- 1, von Seiten des Herrn Verkäufers
- a, als dessen Mandatarius der Justiz-
- Rath Melzer, welcher sich durch
- die bereits in actis befindlichen
- zu diesem Actus ihm ertheilte
- Special - Vollmacht, legitimirt;
- b, der General-Mandatarius des
- H. Fürsten, der Bau-Rath Glenck,
- dem Unterschriebenen bereits
- persönlich bekannt;
- 2, von Seiten des Käufers, der Crimi-
October a. pr. vom 21ten Janr. a. c. und der mit den Interessenten deshalb mündlich getroffenen Verabredung steht heute ein Termin zur Aufnahme das zwischen den Herrn Fürsten Hohenlohe Ingelfingen und dem Banco-Director Leixner zu Frankfurth a/O über die Güter Kolno und Kaemen, Posenischen Districts verabredeten Kauf - Contracts an. In diesem Termin erschien
1, von Seiten des Herrn Verkäufers
a, als dessen Mandatarius der JustizRath Melzer, welcher sich durch die bereits in actis befindlichen zu diesem Actus ihm ertheilte Special - Vollmacht, legitimirt;
b, der General-Mandatarius des
H. Fürsten, der Bau-Rath Glenck, dem Unterschriebenen bereits persönlich bekannt;
2, von Seiten des Käufers, der Crimi
- nal-Rath Guderian, welcher sich auf
- die zu diesem Geschäft ihm er-
- theilte, bereits mittelst Eingabe
- vom 28ten Sept. a. pr. zu den Acten
- übergebene Special-Voll-
- macht, zu seiner Legitimation
- bezieht.
- Beiderseitige Interessenten
- überreichen den anliegenden
- von bei den Theilen bereits per-
- sönlich vollzogenen Kauf-Con-
- tract d. d. Breslau den 16ten Janr.
- 1805. mit der recognition d. d.
- Breslau de eod. und Franck-
- furth a/O. den 25. Januar a. c.
- versehen, mit der Erklärung,
- daß sie ausdrüklich diesen
- Contract nur zu verlautbaren
- authorisirt worden wären
- und es mithin einer fürmlichen
- Aufnahme des Contracts so wenig be-
- dürfen würde, als sie ihrer
- Seits darin zu willigen, autho-
nal-Rath Guderian, welcher sich auf die zu diesem Geschäft ihm ertheilte, bereits mittelst Eingabe vom 28ten Sept. a. pr. zu den Acten übergebene Special-Vollmacht, zu seiner Legitimation bezieht.
Beiderseitige Interessenten überreichen den anliegenden von bei den Theilen bereits persönlich vollzogenen Kauf-Contract d. d. Breslau den 16ten Janr. 1805. mit der recognition d. d. Breslau de eod. und Franckfurth a/O. den 25. Januar a. c. versehen, mit der Erklärung, daß sie ausdrüklich diesen Contract nur zu verlautbaren authorisirt worden wären und es mithin einer fürmlichen Aufnahme des Contracts so wenig bedürfen würde, als sie ihrer Seits darin zu willigen, autho
- risirt wären.
- Es erklärte darauf ins besondere
- der Justiz-Rath Melzer, daß der
- heit übergebene Kauff Contract
- zufolge der ihm ertheilten Instruk-
- tion, in allen seinen Punkten
- und Klauseln, der Willens meinung
- seines Herrn Mandanten gemäß sei
- und er auf den Grund desselben das
- ihm, laut Verleihungs-Urkunde
- Sr Majestät König Friedrich
- Wilhelm II. vom 9. August 1796. zu-
- stehende Eigenthum der Güter
- Kolno und Kaemen cum att. et
- pertinentiis, nichts überall davon
- ausgeschlossen, an den Käufer
- Banco Director Leixner, hiermit
- transfundiren wolle.
- Gleichergestalt bekannt sich der
- Criminal-Rath Guderian zu dem vor
- überreichten Kauf Contract de
- dato Breslau den 16. Januar 1805.
risirt wären.
Es erklärte darauf ins besondere der Justiz-Rath Melzer, daß der heit übergebene Kauff Contract zufolge der ihm ertheilten Instruktion, in allen seinen Punkten und Klauseln, der Willens meinung seines Herrn Mandanten gemäß sei und er auf den Grund desselben das ihm, laut Verleihungs-Urkunde Sr Majestät König Friedrich Wilhelm II. vom 9. August 1796. zustehende Eigenthum der Güter Kolno und Kaemen cum att. et pertinentiis, nichts überall davon ausgeschlossen, an den Käufer Banco Director Leixner, hiermit transfundiren wolle.
Gleichergestalt bekannt sich der Criminal-Rath Guderian zu dem vor überreichten Kauf Contract de dato Breslau den 16. Januar 1805.
- Banco Director Herrn Leixner zu Franck-
- furth a/O. über die mir zugehörigen
- Güter Kollno und Kamienne und zu be-
- hör, für ein Pretium von 142,000 rtl.
- Einmal Hundert Zwei und Vierzig Tau-
- send Reichsthaler, zu schliessen, das
- Kauf - Instrument statt Meiner
- zu vollziehen, hiernächst auch vor Einer
- hochlöbl. Königl. Regierung zu Posen
- in Meinem Namen zu erscheinen
- das Eigenthum gedachter Güter
- um Erfolge des Civil-Vereichs an
- den Käufer aufzulassen, um
- Confirmation des Kaufs zu bitten
- und in Eintragung des Besitzti-
- tels
- für den Käufer, zu consentiren,
- und
- denselben über völlig bezalte-
- in Hundert Zwei und Vierzig Tau-
- send gleichsthaler Kaufgelder zu quit-
- tiren, auch anzutragen, daß die
- für den Herrn Krieges-Rath von
- Triebenfeld auf diese Güter
- intabulirten Ein Hundert Tau-
Banco Director Herrn Leixner zu Franckfurth a/O. über die mir zugehörigen Güter Kollno und Kamienne und zu behör, für ein Pretium von 142,000 rtl. Einmal Hundert Zwei und Vierzig Tausend Reichsthaler, zu schliessen, das Kauf - Instrument statt Meiner zu vollziehen, hiernächst auch vor Einer hochlöbl. Königl. Regierung zu Posen in Meinem Namen zu erscheinen das Eigenthum gedachter Güter um Erfolge des Civil-Vereichs an den Käufer aufzulassen, um Confirmation des Kaufs zu bitten und in Eintragung des Besitztitels für den Käufer, zu consentiren, und denselben über völlig bezaltein Hundert Zwei und Vierzig Tausend gleichsthaler Kaufgelder zu quittiren, auch anzutragen, daß die für den Herrn Krieges-Rath von Triebenfeld auf diese Güter intabulirten Ein Hundert Tau
- send Reichsthaler gelöscht werden
- mögen.
- Breslau den 5ten Septbr. 1804.
- selbst gelesen und genehmiget.
- (L. S.)
- Friedrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe
- Daß der Durchlauchtigste Fürst und Herr,
- Herr Friedrich Ludwig, regierender
- Fürst zu Hohenlohe Ingelfingen,
- Königl. General der Infanterie und Gou-
- verneur zu Breslau, unter heutigem
- dato vor dem v Stechow Arnoldsmühler
- Gerichts Amte, in Person erschienen
- und vorstehende Vollmacht nach
- geschehener Durchlesung und er-
- klärter Genehmigung, durch seine
- eigenhändige Namense Unter-
- schrift und beigefügtes Siegel voll-
- zogen habe, wird auf den Grund
- des hierüber aufgenommenen
- Protokolls, hiermit attestiret.
- Breslau den 5ten Septbr. 1804.
- Das v Stechow-Arnoldsmühler Gerichts-Amt.
- (L. S.)
- Ebersbach
- Justitiarius
- Stade
- Actuarius.
send Reichsthaler gelöscht werden mögen.
Breslau den 5ten Septbr. 1804. selbst gelesen und genehmiget. (L. S.) Friedrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe Daß der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Friedrich Ludwig, regierender Fürst zu Hohenlohe Ingelfingen, Königl. General der Infanterie und Gouverneur zu Breslau, unter heutigem dato vor dem v Stechow Arnoldsmühler Gerichts Amte, in Person erschienen und vorstehende Vollmacht nach geschehener Durchlesung und erklärter Genehmigung, durch seine eigenhändige Namense Unterschrift und beigefügtes Siegel vollzogen habe, wird auf den Grund des hierüber aufgenommenen Protokolls, hiermit attestiret. Breslau den 5ten Septbr. 1804. Das v Stechow-Arnoldsmühler Gerichts-Amt. (L. S.)
Ebersbach
Justitiarius
Stade
Actuarius.
- Special-Vollmacht
- Ich Endes unterschriebener thun kund und bekenne
- hiemit, daß ich den Herrn Criminal-Rath
- Guderian in Posen, hierdurch ausdrüklich be-
- vollmächtige, in meinen Namen den, zwischen
- den Bevollmächtigten Sr. Durchlaucht des
- regierenden Herrn Fürsten zu Hohenlohe
- Ingelfingen, dem Baurathe Herrn Glenck
- und mir, geschlossenen Kauff-Contract
- über die Güter Kolno und Kaemen, Po-
- senschen Departements, d. d. Frankfurth a/O.
- den 15ten Junii 1804. gerichtl. zu recognosciren
- die Erklärung Sr. Durchlaucht: daß
- die Kaufgelder der 142,000 rtlr. schrei-
- be Einmalhundert und zwei und Vierzig
- Tausend rttl. bezalt sind, und also die
- §: §: welche von der Bezalung dieses
- Kaufgeldes sprechen, als erledigt an-
- zusehen, zu acceptiren; auch der §. 12.
- wegen Mitwirkung zur dismembra-
- tion der Güter, für wegfallend zu
- achten, oder auch, falls Sr Durchlaucht
- es verlangen, einen neuen Kauf-
- Contract nach Maasgabe des vor-
- gedachten vom 15ten Juni 1804. abzu-
- schließen, die resignationem bonorum
Special-Vollmacht Ich Endes unterschriebener thun kund und bekenne hiemit, daß ich den Herrn Criminal-Rath Guderian in Posen, hierdurch ausdrüklich bevollmächtige, in meinen Namen den, zwischen den Bevollmächtigten Sr. Durchlaucht des regierenden Herrn Fürsten zu Hohenlohe Ingelfingen, dem Baurathe Herrn Glenck und mir, geschlossenen Kauff-Contract über die Güter Kolno und Kaemen, Posenschen Departements, d. d. Frankfurth a/O. den 15ten Junii 1804. gerichtl. zu recognosciren die Erklärung Sr. Durchlaucht: daß die Kaufgelder der 142,000 rtlr. schreibe Einmalhundert und zwei und Vierzig Tausend rttl. bezalt sind, und also die §: §: welche von der Bezalung dieses Kaufgeldes sprechen, als erledigt anzusehen, zu acceptiren; auch der §. 12. wegen Mitwirkung zur dismembration der Güter, für wegfallend zu achten, oder auch, falls Sr Durchlaucht es verlangen, einen neuen KaufContract nach Maasgabe des vorgedachten vom 15ten Juni 1804. abzuschließen, die resignationem bonorum
- anzunehmen, und darauf anzutragen,
- daß der Besitztitel gedachter Gü-
- ter im Hypotheken-Buche auf meinen
- Namen eingetragen werde, so wie
- überhaupt alles dasjenige, zu
- beobachten, und wahrzunehmen, was
- ich, wenn ich persönlich anwesend
- wäre, bei diesem Geschäfte zu thun
- verpflichtet, und befugt wäre.
- Was nun gedachter mein Be-
- vollmächtigter, vermöge dieses
- erhaltenen Auftrages thun wird
- verspreche ich hierdurch zu genehmi-
- gen und darüber dergestaltsun-
- verbrüchlich zu halten, als ob ich es
- selbst gethan hätte. Zugleich mache
- ich mich auch verbindlich, meinen Herrn
- bevollmächtigten, wegen dieses
- Auftrages überall zu entschädi-
- gen und demselben alle Kosten und
- Auslagen zu erstatten, bei Verpf-
- ändung meines itzigen und künfti-
- gen Vermögens, soviel davon hierzu
anzunehmen, und darauf anzutragen, daß der Besitztitel gedachter Güter im Hypotheken-Buche auf meinen Namen eingetragen werde, so wie überhaupt alles dasjenige, zu beobachten, und wahrzunehmen, was ich, wenn ich persönlich anwesend wäre, bei diesem Geschäfte zu thun verpflichtet, und befugt wäre. Was nun gedachter mein Bevollmächtigter, vermöge dieses erhaltenen Auftrages thun wird verspreche ich hierdurch zu genehmigen und darüber dergestaltsunverbrüchlich zu halten, als ob ich es selbst gethan hätte. Zugleich mache ich mich auch verbindlich, meinen Herrn bevollmächtigten, wegen dieses Auftrages überall zu entschädigen und demselben alle Kosten und Auslagen zu erstatten, bei Verpfändung meines itzigen und künftigen Vermögens, soviel davon hierzu
- erfordert wird. Dessen zu Urkund
- habe ich diese Spezial-Vollmacht
- eigenhändig unterschrieben und
- durch Beidrükkung meines gewöhn-
- lichen Pettschafts bekräftiget.
- So geschehen Frankfurth a/O. am 21ten
- Septbr. 1804.
- gelesen und richtig befunden
- (L. S.) George Conrad Leixner
- Auf dem Grunde des heut abgehalte-
- nen gerichtlichen Protokolls, wird
- hierdurch attestirt, daß der von Per-
- sen mir wohlbekannte dispositions
- fähige Königl. Banco-Rendant Herr
- Georg Conrad Leixner allhier, die vor-
- stehende, nach seinem An- und Vor-
- frage ausgefüllte Special-Voll-
- macht, worin er
- den Herrn Criminal Rath Guderian zu
- Posen, zur Recognition des zwischen
- ihm und Sr. Hochfürstl. Durchlaucht
- zu Hohenlohe Ingelfingen, ge-
- schlossenen Kauf Contract
- d. d. Frankfurth a/O. den 15ten Junii
- 1804. und eventualiter, um Abschlies-
- sung eines neuen Kauf-Contracts
erfordert wird. Dessen zu Urkund habe ich diese Spezial-Vollmacht eigenhändig unterschrieben und durch Beidrükkung meines gewöhnlichen Pettschafts bekräftiget.
So geschehen Frankfurth a/O. am 21ten Septbr. 1804.
gelesen und richtig befunden (L. S.) George Conrad Leixner Auf dem Grunde des heut abgehaltenen gerichtlichen Protokolls, wird hierdurch attestirt, daß der von Persen mir wohlbekannte dispositions fähige Königl. Banco-Rendant Herr Georg Conrad Leixner allhier, die vorstehende, nach seinem An- und Vorfrage ausgefüllte Special-Vollmacht, worin er den Herrn Criminal Rath Guderian zu Posen, zur Recognition des zwischen ihm und Sr. Hochfürstl. Durchlaucht zu Hohenlohe Ingelfingen, geschlossenen Kauf Contract
d. d. Frankfurth a/O. den 15ten Junii 1804. und eventualiter, um Abschliessung eines neuen Kauf-Contracts
- nach Maasgabe des vorgedachten v. 15. Juni 1804.
- authorisiert,
- selbst durchgelesen, genehmiget und wie oben stehet,
- in meiner Gegenwart eigenhändig unter-
- schrieben und besiegelt hat. Urkundlich unter
- Vordruk des Justiz-Amts Frankfurth an der Oder
- Insiegel in meiner des Justiz- Beamten Unter-
- schrift. So geschehen Frankfurth a/O. den 21ten
- Septbr. 1804.
- Dr. Ernst Gottlob Born
- (L. S.) Königl. Justiz, Beamter und Uni-
- versitäts Syndikus, auch Assessor
- der Juristen Fakultät.
- Ich habe zwar schon unterm 21ten Sept. 1804 dem Criminal
- Rathe u. Justiz - Commissario Herrn Guderian zu Posen,
- durch eine gerichtliche Special - Vollmacht authori-
- sirt, in meinen Namen den zwischen den Bevollmäch-
- tigten Sr. Durchlaucht des regierenden Fürsten und
- Herrn zu Hohenlohe Ingelfingen, dem Baurath
- Glencke und mir geschlossenen Kauf-Contract
- über die Güter Kolno und Kaemen d. d. Franck-
- furth a/O den 15ten Juni 1804. gerichtlich zu recognosciren
- die Erklärung Sr. Durchlaucht, daß die bedun-
- genen Gelder der Einmal hundert und zwei und Vierzig
- tausend Thaler Cour. bezalt sind, zu acceptiren u. s. f.
- Wenn nun aber späterhin zwischen Sr. Durchlaucht
- und mir, aus bewegenden Gründen ein neuer
- Kauf Contract sub dato Breslau den 16 Januar
- 1805. und Frankfurth o/O. den 25. Januar 1805. dieser
- genannten Güter wegen, abgeschlossen
- worden, solcher auch von des Herrn Verkäufers
- Durchlaucht sowohl, als von mir gerichtlich voll-
- zogen ist, und der H. Crim. Rath Guderian mir
- meldet, daß die Königl. Hochpreiß. Südpreußl.
nach Maasgabe des vorgedachten v. 15. Juni 1804. authorisiert, selbst durchgelesen, genehmiget und wie oben stehet, in meiner Gegenwart eigenhändig unterschrieben und besiegelt hat. Urkundlich unter Vordruk des Justiz-Amts Frankfurth an der Oder Insiegel in meiner des Justiz- Beamten Unterschrift. So geschehen Frankfurth a/O. den 21ten Septbr. 1804.
Dr. Ernst Gottlob Born (L. S.) Königl. Justiz, Beamter und Universitäts Syndikus, auch Assessor der Juristen Fakultät.
Ich habe zwar schon unterm 21ten Sept. 1804 dem Criminal Rathe u. Justiz - Commissario Herrn Guderian zu Posen, durch eine gerichtliche Special - Vollmacht authorisirt, in meinen Namen den zwischen den Bevollmächtigten Sr. Durchlaucht des regierenden Fürsten und Herrn zu Hohenlohe Ingelfingen, dem Baurath Glencke und mir geschlossenen Kauf-Contract über die Güter Kolno und Kaemen d. d. Franckfurth a/O den 15ten Juni 1804. gerichtlich zu recognosciren die Erklärung Sr. Durchlaucht, daß die bedungenen Gelder der Einmal hundert und zwei und Vierzig tausend Thaler Cour. bezalt sind, zu acceptiren u. s. f. Wenn nun aber späterhin zwischen Sr. Durchlaucht und mir, aus bewegenden Gründen ein neuer Kauf Contract sub dato Breslau den 16 Januar 1805. und Frankfurth o/O. den 25. Januar 1805. dieser genannten Güter wegen, abgeschlossen worden, solcher auch von des Herrn Verkäufers Durchlaucht sowohl, als von mir gerichtlich vollzogen ist, und der H. Crim. Rath Guderian mir meldet, daß die Königl. Hochpreiß. Südpreußl.
- Regierung ihn durch die vor allegirte Vollmacht darum
- nicht für legitimirt hält, weil solche von einem
- frühern Contracte redet, so will ich diese auf
- den Herrn Guderian bereits ausgestellte Vollmacht
- hierdurch und Kraft dieses dahin extendiren:
- daß derselbe befugt seyn solle, auf den
- Grund das von mir bereits gerichtlich ver-
- lautbarten Kauf - Contracts d. d. Breslau
- den 16. u. Frankfurth den 25. Janr. 1805.
- die Eintragung des Besitztitels auf mich
- nachzusuchen, die resignationem, bonorum
- zu acceptiren, u. bei diesem Kaufs und
- Verkaufs - Geschäfte, Namens meiner al-
- les zu thun, was ich, wenn ich selbst ge-
- genwärtig wäre, thun würde, mithin
- wenn es, wie ich jedoch nicht glaube, nötig
- seyn sollten, den Kauf-Contract vom 16/25. Janr.
- 1805. nochmals gerichtlich zu recognosciren,
- die Recognition über die geschehene Eintragung
- des Besitz in Titels nachzusuchen und solche zur
- weitere Beförderung an mich, in Empfang
- zu nehmen.
- Zur Urkund dessen habe ich diese resp.
- Erklärung und Extension der oben erwähnten
- Vollmacht eigenhändig unterschrieben
- und besiegelt. So geschehen zu Franck-
- furth an der Oder am 8ten März 1805.
- selbst gelesen und richtig befunden.
- (L. S.)
- George Conrad Leixner
- Daß der hiesige Banco-Rendant Herr
- Georg Conrad Leixner, den ich von Person wohl
- kenne, die vorstehende resp. Erklärung
Regierung ihn durch die vor allegirte Vollmacht darum nicht für legitimirt hält, weil solche von einem frühern Contracte redet, so will ich diese auf den Herrn Guderian bereits ausgestellte Vollmacht hierdurch und Kraft dieses dahin extendiren: daß derselbe befugt seyn solle, auf den Grund das von mir bereits gerichtlich verlautbarten Kauf - Contracts d. d. Breslau den 16. u. Frankfurth den 25. Janr. 1805. die Eintragung des Besitztitels auf mich nachzusuchen, die resignationem, bonorum zu acceptiren, u. bei diesem Kaufs und Verkaufs - Geschäfte, Namens meiner alles zu thun, was ich, wenn ich selbst gegenwärtig wäre, thun würde, mithin wenn es, wie ich jedoch nicht glaube, nötig seyn sollten, den Kauf-Contract vom 16/25. Janr. 1805. nochmals gerichtlich zu recognosciren, die Recognition über die geschehene Eintragung des Besitz in Titels nachzusuchen und solche zur weitere Beförderung an mich, in Empfang zu nehmen.
Zur Urkund dessen habe ich diese resp. Erklärung und Extension der oben erwähnten Vollmacht eigenhändig unterschrieben und besiegelt. So geschehen zu Franckfurth an der Oder am 8ten März 1805. selbst gelesen und richtig befunden. (L. S.)
George Conrad Leixner Daß der hiesige Banco-Rendant Herr Georg Conrad Leixner, den ich von Person wohl kenne, die vorstehende resp. Erklärung
- und Extension der auf den Herrn Criminal-Rath
- Guderian zu Posen zuvor schon ausgestellten
- Special-Vollmacht, wegen Eintragung des Be-
- sitzungs Titels von den Südpreußl. Gütern Kolno
- und Kamen, auff ihn den Herrn Leixner, nach selbst
- eigener Durchlesung und Genehmigung, eigen-
- händig in meiner Gegenwart unterschrie-
- ben und besiegelt hat, solches bezeuge ich hier-
- durch auf den Grund des desfalls abgehal-
- tenen Protokolls vom heutigen Tage. So ge-
- schehen, u. Frankfurth a/O. den 8t März 1805.
- (L. S.)
- Dr. Ernst Gottlob Born.
- qua Justiz-Beamter des Justiz
- Amts hieselbst.
- Da Wir nun praevia de super partium
- Stipulatione, diesem Ansuchen in Gnaden
- deferiret haben, so corroboriren und con-
- firmiren Wir mit der Uns beiwohnenden
- allerhöchst Königl. Souverain Oberst Lan-
- des fürstlichen Macht und Vollkommen-
- heit, den obinserirten Kauf-Contract
- dergestalt und also, daß derselbe in
- allen seinen Punkten und Clauseln, gültig,
- verbindlich und beständig seyn, fest und
- unverbrüchlich gehalten, und dawider
- zu handeln, auf keine Weise verstat-
- tet werden solle. Jedoch dieses Unsere
- Königl. Souverain Oberst Landesfürst-
- lichen hoheiten, Gerechtigkeiten, Diensten
und Extension der auf den Herrn Criminal-Rath Guderian zu Posen zuvor schon ausgestellten Special-Vollmacht, wegen Eintragung des Besitzungs Titels von den Südpreußl. Gütern Kolno und Kamen, auff ihn den Herrn Leixner, nach selbst eigener Durchlesung und Genehmigung, eigenhändig in meiner Gegenwart unterschrieben und besiegelt hat, solches bezeuge ich hierdurch auf den Grund des desfalls abgehaltenen Protokolls vom heutigen Tage. So geschehen, u. Frankfurth a/O. den 8t März 1805. (L. S.)
Dr. Ernst Gottlob Born.
qua Justiz-Beamter des Justiz Amts hieselbst.
Da Wir nun praevia de super partium Stipulatione, diesem Ansuchen in Gnaden deferiret haben, so corroboriren und confirmiren Wir mit der Uns beiwohnenden allerhöchst Königl. Souverain Oberst Landes fürstlichen Macht und Vollkommenheit, den obinserirten Kauf-Contract dergestalt und also, daß derselbe in allen seinen Punkten und Clauseln, gültig, verbindlich und beständig seyn, fest und unverbrüchlich gehalten, und dawider zu handeln, auf keine Weise verstattet werden solle. Jedoch dieses Unsere Königl. Souverain Oberst Landesfürstlichen hoheiten, Gerechtigkeiten, Diensten
- und Pflichten, auch sonst Jedermann unbeschadet
- Urkundlich unter Unserer hiesigen
- Südpreuß. Regierung gewöhnlichen
- Unterschrift und größern Insiegel
- Gegeben Posen den 18ten Mærz 1805.
- Confirmatio
- des zwischen dem regierenden Herrn
- Fürsten Friedrich Ludwig zu Ho-
- henlohe-Ingelfingen, als Ver-
- käufer um dem Banco-Rendan-
- ten George Conrad Leixner, als Kau-
- fer, geschlossenen Kauf-Contracts
- über die im Posenschen district gele-
- genen Güter Kolno und Kaemen.
- Taxe: 2 rt. 2 gg.
- Stempel: 6 gg.
- Mund: 22 gg.
- Seide: 1 gg.
- No: 2244.
und Pflichten, auch sonst Jedermann unbeschadet Urkundlich unter Unserer hiesigen Südpreuß. Regierung gewöhnlichen Unterschrift und größern Insiegel Gegeben Posen den 18ten Mærz 1805. Confirmatio des zwischen dem regierenden Herrn Fürsten Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Ingelfingen, als Verkäufer um dem Banco-Rendanten George Conrad Leixner, als Kaufer, geschlossenen Kauf-Contracts über die im Posenschen district gelegenen Güter Kolno und Kaemen. Taxe: 2 rt. 2 gg.
Stempel: 6 gg.
Mund: 22 gg.
Seide: 1 gg.
No: 2,244.

























